Rechnungshofausschuss: Kraker will auch gemeinnützige Wohnbauvereinigungen prüfen können

Wien (PK) – Mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht zieht der
Rechnungshof
regelmäßig Bilanz über seine vielfältigen Aktivitäten, die neben den
Kernbereichen etwa auch Einkommenserhebungen, die Kontrolle von
Spenden an politische Parteien oder den Bundesrechnungsabschluss
umfassen. Im letzten Jahr stand die Institution sogar selbst im
Rahmen einer sogenannten Peer Review auf dem Prüfstand, informierte
RH-Präsidentin Margit Kraker. Bei der externen Begutachtung durch den
deutschen und den britischen Rechnungshof sei ein sehr gutes Urteil
gefällt und bestätigt worden, dass die richtigen Schwerpunkte gesetzt
worden seien.

Auf Fragen der Abgeordneten nach möglichen Kontrolllücken führte
Kraker als Beispiel die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen an, was
auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen wäre. Auch die Halbierung
der Stellungnahmefrist auf sechs Wochen sowie eine Klarstellung der
digitalen Zugriffsrechte auf Daten würde die Arbeit ihres Hauses
erleichtern und die Verfahren beschleunigen.

Der Tätigkeitsbericht 2025 wurde in der heutigen Sitzung des
Rechnungshofausschusses einstimmig zur Kenntnis genommen.

Unabhängige Kontrolle der Gebarung von 5.800 Rechtsträgern

Der Rechnungshof hat neben seinem Kerngeschäft eine Reihe von
zusätzlichen Aufgaben, die von insgesamt 307 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern erfüllt werden. Er ist zuständig für insgesamt 5.800
Rechtsträger, wobei es sich dabei um öffentliche Stellen, Anstalten,
Stiftungen, Fonds auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene sowie um
Unternehmen mit einer Beteiligung der öffentlichen Hand von
mindestens 50 % sowie Sozialversicherungsträger und Kammern handelt.
Was den Wirkungsgrad seiner Empfehlungen angeht, so beträgt dieser
sowohl bei Nachfrageverfahren als auch bei Follow-up-Überprüfungen
rund 88,4 %, ist dem Bericht zu entnehmen. Ende Dezember 2025 waren
90 Prüfungen im Laufen. 55 davon betrafen den neuen
Prüfungsschwerpunkt „Vertrauen in den Staat. Wie zukunftstauglich ist
die Verwaltung in Österreich?“, den sich der Rechnungshof für die
Jahre 2025 bis 2027 gesetzt hat ( III-276 d.B. ).

Lob für umfassende Leistungsbilanz

Der Bericht zeige eine beeindruckende Bandbreite an
Aufgabenbereichen auf, für die der Rechnungshof zuständig sei, meinte
Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) . Auch Harald Servus (ÖVP) hob
die umfassende Leistungsbilanz hervor. Es sei sehr wichtig, dass
staatliche Institutionen gerade in Zeiten wie diesen genauer
kontrolliert würden. Er fragte, ob es möglich wäre, einen
Publikationsplan nach dem Vorbild des Europäischen Rechnungshofes zu
erstellen. Von einer „wunderbaren Leistungsschau“ sprach Nina
Tomaselli (Grüne). Es sei sehr wichtig, dass eine unabhängige
Einrichtung über die Gebarung so vieler Einrichtungen wache.
Christian Lausch (FPÖ) wollte wissen, wo es die größten
Kontrolllücken bei den ausgegliederten Unternehmen gebe, während sein
Fraktionskollege Alois Kainz sich für die Umsetzungskultur der
Empfehlungen in den Ministerien interessierte.

Kraker sieht noch Kontrolllücken und wünscht sich einen
„Empfehlungstracker“

Das Jahr 2025 sei wiederum ein sehr intensives Jahr für den
Rechnungshof gewesen, ist dem Tätigkeitsbericht zu entnehmen. Es
galt, mit relevanten Prüfungen und Berichten einen Beitrag zu einer
sorgsamen Haushaltsführung des Staates zu leisten und die
Notwendigkeit struktureller Reformen anhand von Prüfungsergebnissen
immer wieder aufzuzeigen. In Summe habe der Rechnungshof im letzten
Jahr 63 Berichte veröffentlicht, führte Kraker im Ausschuss aus,
zudem seien fünf Sonderprüfungen und sieben Follow-up-Prüfungen
durchgeführt worden.

Zudem hatte der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem
Parteiengesetz 22 Berichte zu kontrollieren: zehn
Rechenschaftsberichte, fünf Wahlwerbungsberichte zur Europawahl und
sieben Wahlwerbungsberichte zur Nationalratswahl. Auch sei der
Rechnungshof Österreich bereits das dritte Jahr in Folge mit der
jährlichen Abschlussprüfung der OSZE betraut gewesen. Dieses Mandat
werde aber heuer enden, informierte Kraker, nachdem man in einer
schwierigen Phase ausgeholfen habe.

Da es dem Rechnungshof ein großes Anliegen sei, mit seinen
Ressourcen und Leistungen die bestmöglichen Wirkungen zu erzielen,
habe man sich fünf neue Ziele gesetzt. Dazu gehörten die Forcierung
einer sorgsamen Gebarung und Haushaltsführung, das Aufzeigen der
Notwendigkeit struktureller Reformen, die verstärkte Kontrolle von
Good Governance, eine Stärkung der (inter-)nationalen Finanzkontrolle
sowie die Unterstützung von Gleichstellung in der Gesellschaft.

In Beantwortung der einzelnen Fragen gab Kraker zu bedenken, dass
man nur in Form von Nachfrageverfahren noch einmal nachhaken und
somit überprüfen könne, ob Empfehlungen umgesetzt worden seien. Man
könne nicht die ganze Prüfung noch einmal durchführen, sonst würde
sich eine Dauerschleife ergeben. Auch im Rahmen von ausgewählten
Follow-up-Prüfungen könne man klären, ob die Zusagen eingehalten
wurden. Sinnvoll wäre es ihrer Meinung nach, bei zentralen
Empfehlungen in einem mehrjährigen Zeitraum nachzufragen. Dies werde
auch gerade in einem Pilotsystem getestet. Sehr positiv stand Kraker
dem Vorschlag gegenüber, einen „öffentlichen Empfehlungstracker“ zu
etablieren; dafür bräuchte es aber die notwendigen Ressourcen.

Zur Frage bezüglich bestehender Kontrolllücken führte Kraker die
gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen als Beispiele an, zumal sie auch
öffentliche Fördermittel erhalten würden. Eine Prüfung dieser
Organisationen wäre auch den Landesrechnungshöfen ein Anliegen. Der
Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) teilte Kraker mit, dass sich der
Rechnungshof immer wieder mit Gemeindeverbänden (Abwasser,
Sozialbereich etc.) befasse. Es gebe aber auch den Wunsch der
Landesrechnungshöfe, Gemeindeverbände prüfen zu können.

Man habe nicht vor, einen Publikationsplan herauszugeben, führte
Kraker aus. Es gebe derzeit aber 79 offene Berichte, die sehr viele
Bereiche abdecken würden. Dem Abgeordneten Markus Koza (Grüne)
gegenüber bekräftigte die RH-Präsidentin, dass die für
Nebentätigkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen uneinheitlich
und lückenhaft seien. Diese müssten klar von der Haupttätigkeit
abgegrenzt und für alle Bediensteten gleich geregelt werden.

Auf der internen Ebene sei das Jahr geprägt gewesen durch die
Umsetzung der Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes, der
Entwicklung eines neuen Verhaltenskodex, der Einführung eines
Risikomanagements sowie durch die Ausarbeitung von Qualitätsstandards
zum Einsatz von KI.

Kraker stimmte mit Abgeordnetem Bernhard Höfler (SPÖ) überein,
dass der Rechnungshof durch die Führung des Generalsekretariats der
INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten
Rechnungskontrollbehörden) und den damit verbundenen

Erfahrungs- und Wissensaustausch im Laufe der Jahre viele
wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen gewinnen und internationale
Best Practices in verschiedenen Bereichen kennenlernen konnte. Durch
diese wichtige Drehscheibe sei man am Puls der Zeit und könne sich an
Diskussionen über wichtige aktuelle Themen beteiligen.

Rechnungshof erhält positives Zeugnis im Peer Review

Der Rechnungshof hat im Rahmen eines internationalen Peer Reviews
durch den deutschen Bundesrechnungshof und das britische National
Audit Office ein insgesamt sehr positives Zeugnis erhalten, betonte
Kraker gegenüber den Abgeordneten. Die Prüfer hätten bestätigt, dass
der Rechnungshof sein breites Mandat mit hoher Sorgfalt, Fachlichkeit
und Transparenz erfülle und eine gut aufgestellte Kontrollbehörde
sei. Besonders hervorgehoben worden sei die Professionalität sowie
das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Gleichzeitig wurden auch Verbesserungspotenziale aufgezeigt.
Diese betreffen vor allem interne Abläufe, etwa mögliche
Doppelgleisigkeiten bei Prüfungsstarts sowie aufwendige
Qualitätssicherungsprozesse. Die Peers regten zudem an, bestimmte
Verfahren effizienter zu gestalten und empfahlen unter anderem eine
mögliche Begrenzung von Sonderprüfungen.

Die Prüfstelle hat dem Rechnungshof ein gutes Zeugnis
ausgestellt, unterstrich Michael Fürtbauer (FPÖ). Um der Gefahr der
Betriebsblindheit zu entgehen, hielt er externe Prüfungen immer für
gut. Fürtbauer ging auf die sogenannten „Sonderprüfungen“, das sind
Prüfungen, die der Rechnungshof auf Beschluss, Verlangen oder
Ersuchen bestimmter Rechtsträger durchzuführen hat, ein Während die
Peers einen Deckel an Sonderprüfungen vorschlagen, hält der
Abgeordnete dies für eine Einschränkung der Oppositionsrechte.

Der Bericht sei sehr positiv ausgefallen, meinte auch Michael
Seemayer (SPÖ). Der österreichische Rechnungshof habe die Peers
anhand der INTOSAI-Guidelines selbst ausgewählt, erfuhr er von der
Rechnungshofpräsidentin. „Wir haben uns keine leichten Peers
ausgesucht“, erklärte Kraker den Auswahlprozess.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) interessierte sich für
Potenziale in den Prüfprozessen und Hebel zur Beschleunigung. Lob von
außen sei viel wert, betonte Harald Servus (ÖVP) und nahm Bezug auf
die von den Peers empfohlene Deckelung bei den Sonderprüfungen.
Kraker sah dies weniger kritisch, solange der Rechnungshof nicht mit
Arbeit überflutet werde und weiterhin seiner Tätigkeit nachkommen
könne.

FPÖ für Reform der Einkommenserhebung von Unternehmen des Bundes

Zur Steigerung der Einkommenstransparenz sprechen sich die
Freiheitlichen für eine Reform der vom Rechnungshof alle zwei Jahre
durchgeführten Einkommenserhebung der öffentlichen Wirtschaft des
Bundes aus. Es gehe darum, effizienter zu arbeiten, warb Paul Hammerl
(FPÖ) um Zustimmung für den Entschließungsantrag seiner Fraktion (
713/A(E) ). Nina Tomaselli (Grüne) unterstützte den
Entschließungsantrag inhaltlich und sprach sich gegen eine Vertagung
aus. Auch Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sah die Notwendigkeit,
das Thema anzugehen und verwies auf einen Initiativantrag der NEOS.
Aus seiner Sicht ist es wesentlich, dieses Thema überparteilich
anzugehen. Er trat daher für eine zeitnahe gemeinsame Entschließung
zu diesem Thema ein. Der zugrunde liegende Entschließungsantrag wurde
durch die Regierungsparteien vertagt.

Folgende Berichte wurden zur Fristwahrung in Verhandlung genommen
und anschließend einstimmig vertagt: Bericht betreffend EU-Fonds zur
Bewältigung der Energiewende – Just Transition Fund ( III-323 d.B. ),
Bericht betreffend Personalmanagement in der FFG und im FWF ( III-327
d.B. ), Bericht betreffend Follow-up-Überprüfung der Kommunalen
Investitionsprogramme ( III-336 d.B. ), Bericht betreffend
Transformation der Stromverteilernetze ( III-340 d.B. ) sowie Bericht
betreffend IKS-Elemente der Spionageprävention im Innenministerium,
Verteidigungsministerium und Außenministerium ( III-344 d.B. ). (
Schluss Rechnungshofausschuss) sue/gla