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E-Bike-Versicherung lehnt Übernahme der Reparaturkosten nach einem Unfall ab: Die AK konnte helfen

Linz (OTS) – Ein Ehepaar aus Marchtrenk hatte sich 2021 zwei E-Bikes
gekauft und
auf Anraten des Händlers eine Fahrradversicherung abgeschlossen. Als
fünf Jahre später ein Versicherungsfall eintrat, lehnte die
Versicherung die Zahlung ab und begründete dies damit, dass der
Versicherungsvertrag schon gekündigt worden sei.

Am 31. Mai 2026 hatte das Ehepaar einen Autounfall bei der Fahrt
in den Urlaub nach Südtirol. Dabei wurde eines der beiden E-Bikes
beschädigt. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub informierte das Ehepaar
das Versicherungsunternehmen. Dieses antwortete, dass bei Schäden ab
250 Euro ein Kostenvoranschlag einzureichen ist.

Der Mann brachte sein Fahrrad zur Reparatur zum Fachhändler, der
laufend mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeitet. Wie üblich
übermittelte der Fachhändler die Reparaturkosten in Höhe von
insgesamt 290 Euro direkt an das Versicherungsunternehmen.

Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen
mit dem Argument, dass der Vertrag bereits gekündigt worden sei.
Allerdings wurde die Kündigung erst mit 1. Juli 2026 wirksam, der
Unfall ereignete sich also während der Vertragslaufzeit. Daher
forderte die AK Oberösterreich das Versicherungsunternehmen auf, den
entstandenen Schaden umgehend zu bezahlen. Fünf Tage später hatte das
Ehepaar das Geld auf dem Konto.

Tipps zum Kündigen einer Versicherung

– Ihre Kündigungsrechte und die Fristen für die Vertragskündigung
finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

– Beachten Sie, dass zur Wahrung einer Kündigungsfrist die Kündigung
rechtzeitig beim Versicherer einlangen muss. Das Absenden am letzten
Tag der Frist reicht nicht aus.

– Schicken Sie die Kündigung vorab per Mail und aus Beweisgründen
zusätzlich eingeschrieben mit Rückschein.

– Im Kündigungsschreiben muss Name und Adresse des
Versicherungsunternehmens und des/der Versicherungsnehmer:innen
stehen, die Polizzennummer und der Zeitpunkt der Kündigung. Wissen
Sie diesen nicht, dann verwenden Sie den Zusatz „zum nächstmöglichen
Termin“.

– Ersuchen Sie im Kündigungsschreiben um eine Kündigungsbestätigung
oder Stornopolizze, damit Sie wissen, dass die Kündigung akzeptiert
wurde und wann der Vertrag endet.

Weitere Informationen zur Fahrradversicherung finden Sie unter
Fahrrad gestohlen – wer zahlt? | Arbeiterkammer Oberösterreich , bei
Fragen und Problemen mit Versicherungen steht die AK Oberösterreich
unter 050/6906-2 mit Rat und Tat zur Seite.