Wien (PK) – Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die für ihre
Kinder weder
Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss erhalten, sollen künftig eine
monatliche Unterstützung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen. Gleiches
gilt für Alleinerziehende, deren Kindern wegen fehlender
Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine
Halbwaisenrente zusteht oder wenn die Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa weil eine Frau wegen
häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist. Außerdem soll von
Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende
Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt
werden können. Der Bundesrat stimmte heute mehrheitlich für die
entsprechende Regierungsvorlage zur Einrichtung eines
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, der jährlich mit bis zu 35
Mio. Ꞓ dotiert werden sollen.
Einhellige Zustimmung erhielt zudem eine von den
Koalitionsparteien vorgelegte Sozialversicherungsnovelle, mit der ab
1. September ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer
Vertrauensperson bei sämtlichen medizinischen Begutachtungen
verankert wird. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für
ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumsservice
sowie im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben.
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Voraussetzung für Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für
Alleinerziehende ist laut Gesetzentwurf, dass eine bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Heuer sind das 2.768 Ꞓ
netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie
Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht
anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, ein Bezug darüber
hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Unterstützungsleistung
ist jedes Jahr neu zu beantragen. Umstände, die sich auf die
Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, müssen innerhalb von 21 Tagen
gemeldet werden. Auch längere Aufenthalte im Ausland sind
meldepflichtig. Ziel des Vorhabens ist die Beseitigung sozialer
Notlagen. Potenziell geht es den finanziellen Erläuterungen zufolge
um rund 13.300 Kinder und junge Erwachsene, wobei das Sozialressort
im Hinblick auf die vorgesehene Einkommensgrenze mit 12.400
Zuwendungsfällen rechnet.
Im Plenum erklärte Markus Steinmaurer (FPÖ/O), dass die
Unterstützung für Alleinerziehende zwar grundsätzliche zu begrüßen
sei. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum der Fonds -gerade
angesichts der budgetären Lage – nicht ausdrücklich auf
österreichische Familien beschränkt werde. Während für letztere bei
den Familienleistungen gespart werde, schaffe man mit dem Fonds eine
„Belohnung für Massenzuwanderung“. Auch Nikolaus Amhof (FPÖ/W) warnte
vor Missbrauch und sprach von einem „weiteren Honigtopf“, an dem sich
die ganze Welt bedienen könne. Dass man laut Regierungsvorlage bis zu
drei Wochen im Ausland verbringen könne, ohne Anspruch auf die
Zuwendungen zu verlieren, mache „sichtbar, wer mit unserem Steuergeld
unterstützt werden soll“, so Amhof.
Die SPÖ-Bundesrätinnen Verena Schweiger aus Wien, Bernadette
Kerschler aus der Steiermark und Claudia Arpa aus Kärnten hoben die
schwierige Lage vieler Alleinerziehender hervor. Schweiger verwies
auf ein deutlich höheres Armutsrisiko, dem Alleinerziehende
ausgesetzt seien – neun von zehn davon seien Frauen. Der Fonds
schließe daher eine für viele Betroffene „existenzielle Lücke“ und
sei ein konkreter Beitrag gegen Frauen- und Kinderarmut. Arpa
erklärte, dass mit dem Fonds eine langjährige Forderung von
Frauenhäusern aufgegriffen werde. Alle drei SPÖ-Bundesrätinnen
wandten sich zudem unter Verweis auf die Menschenrechte gegen die
Kritik der FPÖ.
Auch Barbara Prügl (ÖVP/O) fand es „erschreckend“, dass die FPÖ
bei Kindern anhand der Staatsbürgerschaft unterscheide. Zumal in der
gegenwärtigen Regelung rund 80 % der Unterstützungsleistungen beim
Unterhaltsvorschuss an österreichische Familien gehen würden. Prügl
sprach vom Fonds als einem „treffsicheren Instrument“ und verwies auf
die vorgesehenen Voraussetzungen wie ein Wohnsitz in Österreich, eine
Einkommensgrenze sowie Melde- und Mitwirkungspflichten. Entscheidend
sei die Frage, ob man eine Lücke im System bestehen lasse oder sie
schließe, damit jedes Kind faire Chancen im Leben habe, so Prügl.
Elisabeth Kittl (Grüne/W) bezeichnete die vorgesehenen 35 Mio. Ꞓ
zwar als wichtig, wies aber darauf hin, dass nur ein „verschwindender
Bruchteil“ der etwa 360.000 armutsgefährdeten Kinder in Österreich
tatsächlich erreicht werde. Viele Familien würden gerade durch die
Anspruchsvoraussetzungen vom Bezug ausgeschlossen, wenn etwa geringe
Unterhaltszahlungen fließen oder die Kinder nicht in klassischen
Alleinerziehendenhaushalten leben. Auch die jährliche Neubeantragung
des Zuschusses sah Kittl kritisch. Dennoch erklärte sie, den Fonds
nicht abzulehnen. Der FPÖ warf sie „Hartherzigkeit“ und einen
„Homogenisierungswahn“ vor.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig räumte ein, dass mit
dem Fonds nicht alle Probleme armutsbetroffener Familien gelöst
würden. Er stelle aber eine wichtige Maßnahme zu deren Unterstützung
dar und sei zudem – trotz knappen Budgets – nachhaltig finanziert.
Königsberger-Ludwig verwies darauf, dass 46 % der Alleinerziehenden
armuts- oder ausgrenzungsgefährdet seien und Armut auch bedeute,
nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. In Richtung
FPÖ hielt sie fest, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft ein
Recht auf Teilhabe hätten und Nationalität keine Rolle spielen dürfe.
Anspruch auf Leistungen hätten nur Personen mit rechtmäßigem
Aufenthalt und Hauptwohnsitz in Österreich, Asylwerber seien etwa
nicht umfasst. Rund zwei Drittel der Alleinerziehenden in Österreich
seien österreichische Staatsbürger, so Königsberger-Ludwig.
Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei
medizinischen Begutachtungen
Derzeit besteht nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von
Pflegegeldeinstufungen ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer
Vertrauensperson. Mit der Sozialversicherungsnovelle wird ein solcher
auch für medizinische Untersuchungen in Folge eines Antrags auf
Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie
für Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation gesetzlich
festgeschrieben. Eine analoge Regelung wird es darüber hinaus für
ärztliche Untersuchungen im Auftrag des Sozialministeriumservice und
im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geben. Schon jetzt war es
den Erläuterungen zufolge gängige Praxis, bei derartigen
Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen, nun wird das
gesetzlich verankert. Dabei geht es etwa um die Einschätzung des
Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die
Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz,
dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Auch das
Opferfürsorgegesetz und das Kriegsopferversorgungsgesetz werden mit
einem gesonderten – ebenfalls einstimmig angenommenen –
Gesetzesantrag einbezogen.
Sandro Beer (SPÖ/W) sprach im Plenum von einem wichtigen Schritt
für Menschen, die sich bei Begutachtungen oft unter Druck gesetzt,
alleingelassen oder nicht ernst genommen fühlten. Gerade bei
Untersuchungsterminen, bei denen wesentliche Entscheidungen über die
eigene Zukunft getroffen würden, könne eine Vertrauensperson
Sicherheit geben und dabei helfen, Sachverhalte klar darzustellen, so
Beer.
Der Wert einer Gesellschaft zeige sich auch daran, wie sie mit
Schwächeren umgehe, betonte Klara Neurauter (ÖVP/T). Bei
Begutachtungen brauche es genügend Zeit für verständliche und
respektvolle Kommunikation. Davon hänge auch ab, ob ein Verfahren als
fair empfunden werde. Eine Vertrauensperson könne laut Neurauter
nicht nur den Betroffenen helfen, sondern auch die
Begutachtungssituation insgesamt verbessern. Ernest Schwindsackl (
ÖVP/St) sagte, dass Begutachtungsverfahren vor allem für ältere
Menschen oft mit Unsicherheit, Anspannung und persönlicher
Verletzbarkeit verbunden seien. Der neue Rechtsanspruch sei daher ein
wichtiger Schritt zu mehr Fairness.
Manfred Repolust (FPÖ/St) äußerte die Zustimmung seiner Fraktion
zur Novelle, da damit die Rechte von Menschen in schwierigen
Lebenssituationen gestärkt würden. Begleitpersonen könnten helfen,
Missverständnisse und das Gefühl zu vermeiden, einer Institution
„ausgeliefert“ zu sein. Zugleich hielt Repolust fest, dass eine
gesetzliche Regelung für einen respektvollen Umgang eigentlich längst
überfällig gewesen wäre. Die Novelle löse zudem nicht alle
strukturellen Probleme des Begutachtungswesens, die etwa
Verfahrensdauer, Qualität und Objektivität der Verfahren betreffen
würden.
Für Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) geht es in erster
Linie um die Würde und Selbstbestimmung von Menschen in besonders
vulnerablen Lebenssituationen, wie sie im Plenum ausführte. Eine
Begleitperson könne laut ihr auch verhindern, dass Betroffene
aufgeben, weil sie das System als „übermächtig“ empfinden. Die
wichtigste Botschaft des Gesetzes sei, dass niemand solche Verfahren
allein durchstehen müsse, erklärte Hauschildt-Buschberger.
Gerade in sensiblen Situationen müsse Menschen mit Respekt und
Wertschätzung begegnet werden, erklärte Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig. Begutachtungen seien mit einem Machtgefälle
verbunden, weshalb man „hier besonders gut hinschauen“ müsse. Daher
werde auch an einer weiteren Qualitätsverbesserung der
Begutachtungsverfahren gearbeitet. Die Pensionsversicherungsanstalt
entwickle etwa Leitlinien und einen Verhaltenskodex für
Sachverständige, Standards würden systematisch kontrolliert und in
Zertifizierungslehrgängen verankert. Auch im Sozialministerium selbst
würden Prozesse weiter optimiert, berichtete Königsberger-Ludwig.
Kritik an einzelnen Begutachtungsverfahren würde ernst genommen,
erklärte Königsberger-Ludwig und betonte zugleich die hohe Zahl an
Begutachtungen sowie die verantwortungsvolle Arbeit der meisten
Gutachter. (Fortsetzung Bundesrat) wit
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