Schönheit

„Bürgeranwalt“: Keine Familienbeihilfe für an ME/CFS Erkrankten

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung
„Bürgeranwalt“ am
Samstag, dem 10. Oktober 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
folgende Beiträge:

Keine Forststraße erlaubt

Herr R. ist Landwirt und bewirtschaftet einen ca. 20 Hektar
großen Wald in Obervellach in Kärnten. Seit Generationen befindet
sich der Wald im Familienbesitz. Dieser Wald ist lediglich über eine
Forststraße zu erreichen. 2020 wurde der Wald vom Borkenkäfer
befallen, Herr R. wollte die betroffenen Bäume so rasch wie möglich
schlägern und aus dem Wald bringen. Dabei hätte er vier Kurven auf
seiner Forststraße verbreitern müssen, genauso wie eine bereits
existierende Fläche am Ende der Straße, damit per LKW die befallenen
Bäume von dort entfernt werden können. Herr R. hat sich nun an die
Behörde gewandt und um Genehmigung der Verbreiterung ersucht – diese
hat ihm jedoch – nach langer Wartezeit – lediglich die ersten zwei
Kurven genehmigt. In der Zwischenzeit hat sich der Borkenkäfer in
seinem Wald bereits massiv ausgebreitet und einen Schaden von
mehreren hunderttausend Euro verursacht. Herr R. versteht das
Verhalten der Behörden nicht und hat sich daher hilfesuchend an
Volksanwalt Christoph Luisser gewandt.

Gewünschter Schulplatz verweigert

Die zehnjährige Anja G. wollte die Musikmittelschule in
Lamprechtshausen besuchen. Das war allerdings nicht möglich, da sie
in Ostermiething in Oberösterreich wohnt und die Musikmittelschule in
Salzburg liegt. Die Gemeinde müsste für das Mädchen etwa 2.000 Euro
im Jahr bezahlen und das wollte sie nicht. Die Familie hat sich an
die Volksanwaltschaft gewandt und um Hilfe ersucht. „Bürgeranwalt“
hat den Fall in der Sendung diskutiert und nun nachgefragt, ob es
Volksanwalt Christoph Luisser gelungen ist, dass Anja in die
Musikmittelschule von Lamprechtshausen gehen darf.

Keine Familienbeihilfe für an ME/CFS Erkrankten

Vor sechs Jahren erkrankte Isaac an der chronischen
Multisystemerkrankung ME/CFS, der heute 21-Jährige konnte die Schule
nicht abschließen und keine Ausbildung beginnen. Seit seiner
Volljährigkeit erhält der junge Mann keine Familienbeihilfe vom
Finanzamt, denn in dem Gutachten wird ihm keine dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit diagnostiziert. Für seine alleinerziehende Mutter
ist das ein finanzielles Dilemma. Das sei kein Einzelfall, so der
Tiroler Patientenanwalt Birger Rudisch, diese Lücke im Sozialsystem
gehöre geschlossen.