Wien (PK) – Nach einer knapp dreistündigen Debatte mit insgesamt
sechs
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung hat der
Budgetausschuss des Nationalrats heute grünes Licht für das
Budgetbegleitgesetz gegeben. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten für die
umfangreiche Sammelnovelle, wobei zuvor noch zahlreiche Änderungen
und Ergänzungen vorgenommen wurden. Außerdem haben die
Koalitionsparteien eine Novelle zum Dienstgeberabgabegesetz auf
Schiene gesetzt und budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau
genehmigt. Kritik kommt von der Opposition, sie kann nur einzelnen
Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes etwas abgewinnen.
Finanzminister Markus Marterbauer stellte unter anderem eine
zusätzliche Unterstützung für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. Ꞓ in
Aussicht. Details dazu nannte er nicht, ihm zufolge soll es aber „in
Richtung Investitionszuschüsse“ gehen. Auch zur Entlastung des
Flugverkehrs könnte laut Verkehrsminister Peter Hanke und
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl noch heuer eine
Gesetzesnovelle kommen, sofern die Gegenfinanzierung sichergestellt
ist. Keine Mehrheit erhielt ein Antrag der Grünen auf Änderung des
Medientransparenzgesetzes. Neben Marterbauer, Hanke und Eibinger-
Miedl standen auch Sozialministerin Korinna Schumann, Umwelt- und
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sowie Staatssekretär Josef
Schellhorn den Abgeordneten für Fragen zur Verfügung.
Höhere Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte
Ergänzend zu den bisher im Budgetbegleitgesetz verankerten
Maßnahmen haben sich die Koalitionsparteien unter anderem auf eine
Erhöhung der Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 19,4
% auf 23 % in den Jahren 2027, 2028 und 2029 geeinigt, danach soll
sie auf 21 % sinken. Außerdem ist vorgesehen, die
Geringfügigkeitsgrenze ein weiteres Jahr – bis Ende 2027 – bei 551,1
Ꞓ einzufrieren. Die nach Einkommen gestaffelten Gutschriften zur
Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigem Verdienst werden
2027 halbiert und sollen 2028 zur Gänze entfallen. Unternehmen wird
für Beschäftigte in Altersteilzeit künftig nur noch bis zu 75 % der
Höchstbeitragsgrundlage (statt derzeit bis zur vollen
Höchstbeitragsgrundlage) ein Lohnersatz gewährt. Außerdem wird der
Aufwandsersatz für Altersteilzeit dauerhaft mit 80 % festgelegt,
ursprünglich hätte er ab 2029 wieder auf 90 % steigen sollen.
Ebenfalls neu ist, dass Beschäftigte künftig bis zum Erreichen
des gesetzlichen Pensionsalters Arbeitslosenversicherungsbeiträge
zahlen müssen. Im Gegenzug wird auch der Leistungsanspruch bis zum
Regelpensionsalter verlängert, sofern die Voraussetzungen dafür
gegeben sind. Die Bestimmung, dass nach Vorliegen der
Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension noch bis zu einem
Jahr Arbeitslosengeld bezogen werden kann, entfällt.
Eine positive Nachricht gibt es für Geringverdienerinnen und
Geringverdiener: Anders als ursprünglich im Budgetbegleitgesetz
festgeschrieben, werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge auch
für neue Beschäftigungsverhältnisse in Stufen an die volle Höhe
angepasst, wobei die Beiträge bei neuen Beschäftigungsverhältnissen
schneller steigen als bei bestehenden. Außerdem sollen ab dem Jahr
2029 285 Mio. Ꞓ aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik für die
Lehrlingsförderung bereitgestellt werden, das sind um 5 Mio. Ꞓ mehr
als derzeit. Auch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug,
Klarstellungen in Bezug auf den neuen „Waldresilienzfonds“, die
Förderung von „Fernkälte“ und Adaptierungen im
Körperschaftsteuergesetz sind Gegenstand des Abänderungsantrags.
Länder erhalten zusätzlich Investitionszuschüsse
Niederschlag im Abänderungsantrag findet außerdem die zwischen
dem Finanzministerium und den Ländern getroffene Vereinbarung, was
die Beteiligung der Länder an den höheren staatlichen Zuschüssen zum
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) betrifft. Zwar ändert sich
nichts an der ursprünglich vorgesehenen Aufteilung, allerdings sind
laut Erläuterungen weitere Gespräche geplant, sollten die Länder und
Gemeinden weniger stark von den zusätzlichen Steuereinnahmen aus der
Budgetkonsolidierung profitieren als erwartet. Außerdem wird der im
Jahr 2022 beschlossene Zweckzuschuss des Bundes an die Länder für
Investitionen um 166,86 Mio. Ꞓ aufgestockt. 50 Mio. Ꞓ davon sollen
noch 2026 ausgezahlt werden, der Rest in drei Tranchen in den Jahren
2029 bis 2031, wobei, je nach budgetärer Entwicklung des
Bundeshaushalts, auch ein Vorziehen möglich ist. Die Mittel können
unter anderem – so wie die ursprünglichen Zweckzuschüsse – für
Investitionen in den Klimaschutz und in Digitalisierung, den Ausbau
von Kinderbetreuungsangeboten, Radwege, neue öffentliche
Verkehrsangebote sowie Ladeinfrastruktur für E-Mobilität verwendet
werden. Gesondert gesetzlich geregelt werden soll laut Erläuterungen
der geplante Zuschuss für Gemeinden in der Höhe von 30 Mio. Ꞓ.
Für den Bahnausbau kann das Budget in der Periode 2027 bis 2032
mit bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ vorbelastet werden, wobei der Großteil der
Mittel (62,94 Mrd. Ꞓ) auf Annuitäten für langfristige Bauprojekte wie
den Brenner Basistunnel entfällt. Direkte Zuschüsse schlagen bei den
Vorbelastungen mit 9,64 Mrd. Ꞓ zu Buche. Laut Verkehrsminister Hanke
sind in den nächsten fünf Jahren Investitionen in den Bahnausbau im
Umfang von 19,5 Mrd. Ꞓ geplant.
Fast 70 Gesetzesnovellen
Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ( 523 d.B.
) – die heute eingebrachten Gesetzesanträge nicht mitgerechnet – 66
Gesetze novelliert und zwei neue Gesetze geschaffen. Fixiert werden
damit unter anderem die Pensionsanpassung 2027, die Einführung einer
Paketsteuer, die Senkung der Lohnnebenkosten bei gleichzeitig höherer
Besteuerung von Unternehmensgewinnen, die Verlängerung der
Bankenabgabe sowie das Einfrieren verschiedener Familien- und
Sozialleistungen wie der Familienbeihilfe und des
Kinderbetreuungsgeldes. Zudem müssen künftig auch
Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Agrardiesel wird weiterhin
subventioniert, zusätzliche Förderungen sind für die Verbesserung der
Qualität von Fließgewässern in Aussicht genommen.
Aber auch kleinere Maßnahmen wie höhere Strafen für Raser, die
Anhebung der Alkoholsteuer, eine Befreiung von asbestbelastetem
Schotter vom Altlastensanierungsbeitrag, verschärfte Sanktionen für
einen unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe,
ein kostenloser Blick ins Grundbuch für Wohnungseigentümerinnen und
Wohnungseigentümer sowie Vorkehrungen zur Verhinderung eines
unzulässigen Bezugs der Ausgleichszulage im Ausland sind Bestandteil
des umfangreichen Pakets (weitere Details siehe unten).
Auch Länder und Gemeinden profitieren
Nach den Berechnungen des parlamentarischen Budgetdienstes
verbessern die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes – ohne
Berücksichtigung des Abänderungsantrags und der Erhöhung der
Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte – das gesamtstaatliche
Defizit (Nettofinanzierungssaldo) um 1,9 Mrd. Ꞓ im Jahr 2027 und
jeweils 2,2 Mrd. Ꞓ in den beiden darauffolgenden Jahren. Danach sinkt
das Einsparungsvolumen aufgrund auslaufender temporärer Maßnahmen
wieder ab. Insgesamt werden demnach von 2026 bis 2030 – unter
Einbeziehung von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung – 8,4 Mrd.
Ꞓ konsolidiert, davon entfallen knapp zwei Drittel auf
einnahmenseitige Maßnahmen.
In seiner Analyse weist der Budgetdienst auch darauf hin, dass
die Länder und Gemeinden vom Gesamtpaket profitieren. Ihre
Ertragsanteile steigen selbst dann, wenn man die Beteiligung der
Länder an den höheren staatlichen Zuwendungen für den
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in Rechnung stellt. Das liegt
unter anderem daran, dass auch sie von den Einnahmen aus der
Paketabgabe und der Streichung von Steuervergünstigungen profitieren.
Außerdem kommen niedrigere Lohnnebenkosten auch Dienstgebern im
staatlichen Sektor zugute. Konkret hat der Budgetdienst eine
Saldenverbesserung von Ländern und Gemeinden um zumindest 400 Mio. Ꞓ
ab dem Jahr 2028 errechnet, wobei die zusätzlichen
Investitionszuschüsse noch nicht berücksichtigt sind. Die Einnahmen
der Krankenversicherung sollen um rund 100 Mio. Ꞓ jährlich steigen.
Abseits des Budgetbegleitgesetzes sind außerdem zwei ergänzende
Gesetzesanträge der Koalitionsparteien auf dem Weg ins Plenum: Sie
sehen vor, parallel zur Parteienförderung auch die Klubförderung
einzufrieren und die Erhöhung der Politikerbezüge auf Bundesebene im
kommenden Jahr auf 1 % zu begrenzen.
Familienbeihilfe bleibt bis Ende 2028 eingefroren
Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz etwa vor,
Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld
und das Schulstartgeld auch 2028 nicht an die Inflation anzupassen.
Gleiches gilt für Kranken-, Reha- und Umschulungsgeld. Außerdem soll
der „Familienbonus plus“ künftig zwischen beiden Elternteilen
aufgeteilt werden müssen, wenn im Haushalt kein Kind unter vier
Jahren lebt. Damit kann ein Elternteil ab 2027 maximal 75 % des
Steuerabsetzbetrags von jährlich 2.000 Ꞓ (bzw. 700 Ꞓ für ältere
Kinder) geltend machen.
Neu ist überdies, dass in Hinkunft auch Geringverdienerinnen und
Geringverdiener Arbeitslosenversicherungsbeiträge in voller Höhe
zahlen müssen, wobei gemäß Abänderungsantrag nun nicht nur für
bestehende Beschäftigungsverhältnisse eine stufenweise Anpassung
vorgesehen ist, sondern – in abgeschwächter Form – auch für neue
Arbeitsverträge. Weiters werden das Telearbeitspauschale sowie das
kleine und das große Arbeitsplatzpauschale für selbständige
Beschäftigte gestrichen.
Pensionsanpassung unter der Inflation
Die Pensionen werden 2027 um 2,95 % und damit leicht unter der
erwarteten Inflationsrate erhöht, bei einem Deckel von 204,44 Ꞓ.
Etwas höher, nämlich 3,3 %, fällt das Plus für Bezieherinnen und
Bezieher einer Mindestpension aus. Gleichzeitig werden die
Pensionsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte sowie die
Pensionssicherungsbeiträge für hohe Beamtenpensionen angehoben und
die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in zwei Stufen außertourlich um 200
Ꞓ hinaufgesetzt. Für die Berechnung der Pensionsanpassung werden
sämtliche Pensionen zusammengerechnet, wobei laut Abänderungsantrag
auch eine etwaige Teilpension zu berücksichtigen ist.
Neu ist darüber hinaus eine Reduzierung der vom AMS geleisteten
Pensionsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe.
Demnach wird die Bemessungsgrundlage nach einem Jahr
Notstandshilfebezug von 92 % auf 69 % abgesenkt. Real bedeutet das
laut parlamentarischem Budgetdienst, dass ab dem zweiten Jahr
Notstandshilfe nur noch 48,3 % des früheren Bruttolohns – statt 64,4
% – für die Berechnung der Pensionskontogutschrift herangezogen
werden.
Höhere Gewinnbesteuerung für Unternehmen
Für Unternehmen bringt das Budgetbegleitgesetz unter anderem eine
Reduzierung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds
(FLAF) von 3,7 % auf 2,7 % ab dem Jahr 2028, wobei im Gegenzug
künftig auch für ältere Beschäftigte Beiträge zu leisten sind.
Außerdem kommt es zu einer höheren Gewinnbesteuerung: Für
Einkommensteile, die den Betrag von 1 Mio. Ꞓ übersteigen, müssen
demnach ab 2028 wieder 24 % Körperschaftsteuer – statt 23 % –
abgeführt werden. Außerdem werden Banken weitere drei Jahre einen
Sonderbeitrag zur Budgetkonsolidierung leisten müssen, sollen danach
aber durch eine Senkung der Stabilitätsabgabe profitieren. Im Bereich
der Stromwirtschaft sind temporäre Einschränkungen bei Abschreibungen
vorgesehen. Auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag kommt es
zu vorübergehenden Beschränkungen.
Neue Paketsteuer
Das neue Paketsteuergesetz sieht vor, ab Oktober 2026 2 Ꞓ pro
Paket einzuheben, wobei nur Versandhändler betroffen sind, deren
Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Mio. Ꞓ
überschritten haben. Alternativ können Händler die Steuer pro
Bestellung entrichten. Fällig wird die Steuer mit der Annahme der
Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die
tatsächliche Zahlung erfolgt. Auch wenn Pakete retourniert werden,
ist die Steuer demnach zu zahlen.
Agrardiesel, Waldresilienzfonds
Für die Land- und Forstwirtschaft ist unter anderem die weitere
Subventionierung von Agrardiesel von Bedeutung, wobei das
Fördersystem auf eine Flächenförderung umgestellt wird. Außerdem
werden auch in den nächsten Jahren Budgetmittel für die Förderung
klimafitter Wälder und eine forcierte Nutzung von Holz als Baustoff
bereitgestellt, wobei ein neuer Waldresilienzfonds den auslaufenden
Waldfonds ablösen soll, wie in den Erläuterungen zum
Abänderungsantrag klargestellt wird. Dotiert wird dieser neue Fonds
mit insgesamt 54 Mio. Ꞓ in den Jahren 2027 und 2028.
Wohnraumsanierung, Heizkesseltausch
Weiterhin gefördert werden auch der Umstieg auf umweltfreundliche
Heizsysteme und thermisch-energetische Sanierungen: Hierfür stehen ab
dem Jahr 2027 jeweils 179 Mio. Ꞓ (Heizkesseltausch) bzw. 181 Mio. Ꞓ (
Sanierungen) zur Verfügung, wobei für thermische Sanierungen nur noch
Zinszuschüsse vorgesehen sind. Sonderförderungen für
einkommensschwache Haushalte könnten künftig aus dem Klima-
Sozialfonds finanziert werden. Ein Aus droht hingegen dem
Reparaturbonus („Geräte-Retter-Prämie“): die Fördermittel für Zwecke
der Kreislaufwirtschaft werden um 30 Mio. Ꞓ gesenkt.
Was die Förderung klimafreundlicher Fernwärmeanlagen betrifft,
wurde mit dem Abänderungsantrag präzisiert, dass auch Investitionen
in Kälteerzeugungsanlangen förderbar sind, sofern die Energie dafür
aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Abwärme stammt bzw.
ungenutzte Kälteenergie („Abkälte“) direkt genutzt wird.
Weitere Maßnahmen
Eine detaillierte Zusammenfassung des Budgetbegleitgesetzes
finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 565/2026 . Mit der
umfangreichen Sammelnovelle werden unter anderem auch folgende
Vorhaben fixiert, wobei zu einzelnen Punkten im Ausschuss noch
kleinere Adaptierungen und Klarstellungen vorgenommen wurden:
Einsparungen bei den Universitäten in der Höhe von 150 Mio. Ꞓ,
diverse Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und
Sozialleistungsmissbrauch, ein Aus für Kompensationszahlungen an den
ORF im Umfang von rund 93 Mio. Ꞓ, ein vorläufiges Einfrieren der
Parteienförderung, höhere Abgaben beim Verkauf älterer Grundstücke (
Altvermögen), eine Ausweitung der Strafbarkeit für die verbotene
Herstellung von Tabakwaren auf tabakverwandte Produkte wie E-Liquids
und Nikotinbeutel, höhere Verwaltungsstrafen für eine Störung der
öffentlichen Ordnung und andere Verstöße gegen das
Sicherheitspolizeigesetz, Adaptierungen bei den Gerichtsgebühren,
erweiterte Rechtsmittelbeschränkungen in Zivilprozessen, eine
Entlastung von Schöffengerichten, eine Kürzung der allgemeinen
Umweltförderung im Inland, die Erweiterung des Aufgabenprofils der
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft, eine Erhöhung der
Basisförderung für das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW), die Übertragung der
Aufgaben des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) an die
Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), eine Neugestaltung
der Arbeitsmarktrücklage und Übertragung von Liegenschaften des
Bundes.
Außerdem werden die gesetzlichen Grundlagen für ambulante
Rehaleistungen für Pensionistinnen und Pensionisten geschaffen sowie
die erweiterten Pflichten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im
Bereich der gerichtlichen Erwachsenenvertretung um ein halbes Jahr
verlängert. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von fixverzinsten
Wohnbaukrediten dürfen Banken ab 2027 höhere Gebühren vorschreiben.
Den Ländern wird die Abholung der 2024 beschlossenen Wohnbaumilliarde
erleichtert.
Nicht Teil des Budgetbegleitgesetzes ist hingegen das Vorhaben,
auch die private Nutzung von E-Firmenautos künftig als Sachbezug zu
besteuern: Dafür reicht laut Erläuterungen eine Novellierung der
Sachbezugswerteverordnung aus.
Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau
Im Zuge der Debatte haben die Koalitionsparteien außerdem die
gesetzlichen Grundlagen für die Finanzierung des ÖBB-Rahmenplans 2027
bis 2032 vorgelegt. Der Rahmenplan ist das Finanzierungsinstrument
des Bundes für das Bahnnetz. Es geht dabei um Zuschüsse zu
Investitionen der ÖBB bis 2032 und die damit ausgelösten Annuitäten
über den Zeitraum bis 2081, beispielsweise für den Brenner
Basistunnel. Konkret sind in diesem Zusammenhang Vorbelastungen für
die Verträge mit der ÖBB Infrastruktur AG von bis zu 72,57 Mrd. Ꞓ
geplant. Der Großteil davon ist mit 62,94 Mrd. Ꞓ für die Annuitäten
vorgesehen. Enthalten ist im Annuitätenanteil laut Antrag auch eine
Vorsorge für steigende Annuitätenzinsen in Höhe von 3,25 Mrd. Ꞓ sowie
– aufgrund von Erfahrungen insbesondere aus den Jahren 2013 und 2024
– eine Vorsorge für Reinvestitionen infolge von Naturkatastrophen in
Höhe von 230 Mio. Ꞓ. Für die Zuschussverträge für den Betrieb und die
Instandhaltung der Schieneninfrastruktur werden zusätzliche
Vorbelastungen von 9,64 Mrd. Ꞓ eingepreist. Dazu gehören auch
Vorkehrungen für eine Steigerung des Zinsaufwandes in Höhe von rund
300 Mio. Ꞓ sowie eine Vorsorge für die Instandhaltung nach
Naturkatastrophen in Höhe von 200 Mio. Ꞓ.
Für den Brenner Basistunnel liegen dem Rahmenplan 2027 bis 2032
auf Grundlage der vorliegenden, vorläufigen Kostenkalkulation (inkl.
Risikobewertung und Risikovorsorgen) Errichtungskosten in Höhe von
rund 10,76 Mrd. Ꞓ (inkl. Vorausvalorisierung und Risikovorsorgen)
zugrunde.
Politikergehälter und Klubfinanzierung
Von der ergänzend zum Budgetbegleitgesetz vorgelegten und mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossenen Novelle zum
Bundesbezügegesetz ( 935/A ) sind unter anderem die Mitglieder der
Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der
Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder
des Bundesrats betroffen. Ihre Bezüge werden im kommenden Jahr – nach
mehreren Nulllohnrunden – lediglich um 1 % erhöht. Gleiches gilt auch
für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und die dreiköpfige
Volksanwaltschaft.
Die Klubförderung, die sich am Gehaltsschema des öffentlichen
Dienstes orientiert, bleibt für zwei Jahre eingefroren: Sie knüpft
2027 und 2028 an jenen Jahresbruttobezügen an, die den im Gesetz
genannten Vertragsbediensteten des Bundes am 31. Dezember 2026
gebühren. Ein entsprechender Abänderungsantrag wurde von allen fünf
Parlamentsfraktionen gemeinsam eingebracht und einstimmig angenommen.
Der ursprüngliche Koalitionsantrag ( 950/A ) hatte zunächst nur
redaktionelle Korrekturen enthalten. (Fortsetzung Debatte
Budgetbegleitgesetz) gs/mbu
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte)
finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .