Wien (OTS) – LAbg. Lorenz Mayer (ÖVP) sagte, der Gesetzesentwurf
bringe einige
„positive“ Neuerungen. Vor allem die nun transparentere Vergabe von
Gemeindewohnungen begrüßte Mayer, er werde dem Gesetzesentwurf
zustimmen. Er wolle die Gelegenheit nutzen, in einem Antrag auf das
Thema „Deutsch im Gemeindebau“ aufmerksam zu machen. Laut Antrag
sollen nur mehr jene Haushalte eine Gemeindewohnung bekommen, die
sich integrieren wollen und über entsprechende Deutschkenntnisse, auf
Niveau B1, verfügen. Dies sei eine wichtige Maßnahme für ein
gelungenes Zusammenleben im Gemeindebau.
LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) sagte, die
„Wohnungsvergabe Neu“ sei ein weiterer Punkt des Regierungsabkommens,
der nun umgesetzt werde. Der Anspruch auf eine Gemeindebau-Wohnung
werde nun an die „moderne Lebensrealität“ angepasst. Es sei nicht
mehr unbedingt nötig, mehr als zwei Jahre an einem Standort gemeldet
zu sein, auch unterschiedliche Wohnsitze in den zwei Jahren seien nun
zulässig. Auch für junge Menschen, die etwa in WGs leben, würden die
Bedingungen an die Realität angepasst, so Arapovic. Die Einführung
eines zentralen Wohntickets sei eine weitere wichtige Verbesserung,
die mehr Transparenz in die Vergabe der Wohnungen bringe. Das Gesetz
bringe auch Verbesserungen für Menschen, die eine Ausbildung machen,
ein Kind erwarten oder auch für ältere Menschen. Die Wohnungsvergabe
Neu bilde viele Lebensrealitäten ab und sei so „sehr nah am Zeitgeist
und den Bürgerinnen und Bürgern“.
LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) äußerte sich ebenfalls positiv zum
vorliegenden Gesetzesentwurf, für Prack „eine deutliche
Vereinfachung“. Auch der Einsatz der Digitalisierung sei ein „großer
Fortschritt“, den er sich auch in anderen Bereichen der Stadt
wünsche. Prack begrüßte auch die Lösung für die Kleinstwohnungen, die
nun etwa für Studierende zur Verfügung stehen würden. Positiv
erwähnte er auch das eingeführte Bonuspunkte-System, das auch für die
Zukunft ermögliche, flexibel auf demografische Entwicklungen zu
reagieren. Prack wünschte sich auch eine analoge Lösung für Menschen,
die nicht im Digitalen „zu Hause sind“. Der Aspekt der Dringlichkeit
könne für manche schwierig sein, etwa für Familien, die etwas anders
planen müssten. Hier wünschte sich Prack eine Evaluierung nach einem
Jahr. Im Systemwechsel vom alten auf das neue System sah Prack eine
große Herausforderung, „bei Problemen wird damit Politik gemacht“. Es
sei wichtig, achtsam im Prozess vorzugehen und jene, die ein
Wohnticket haben, auch ausreichend zu informieren. Kritisch sah Prack
die Verankerung von „Negativanträgen“ im Gesetz. Diese würde die
Flexibilität einschränken und sei für ihn „nicht nachvollziehbar“.
Auch die Mindestmeldezeit von zwei Jahren durchgehender Meldung sah
Prack kritisch, hier wünschte er sich eine Adaptierung von Meldedauer
weg in Richtung Aufenthaltsdauer. Das wäre etwa für Frauen, die in
einem Frauenhaus untergebracht sind, wichtig. Er brachte einen
entsprechenden Antrag ein. Für eine endgültige Bewertung der
Gesetzesänderung wolle er, Prack, die konkrete Umsetzung abwarten.
LAbg. Michael Niegl (FPÖ) sagte, die Wohnungsvergabe „auf neue
Beine zu stellen, ist prinzipiell eine gute Idee“. Niegl bedauerte,
dass im neuen Gesetz die Staatsbürgerschaft weiter keine Rolle
spiele. Die sei laut Niegl rechtlich möglich, er hätte sich etwa
„Bonuspunkte für die Staatsbürgerschaft“ gewünscht, das würde
niemanden gänzlich ausschließen, so Niegl. Das Bonuspunkte-System sei
für ihn „unklar“, es erschließe sich ihm nicht, wofür Bonuspunkte
vergeben werden und wieviele Bonuspunkte notwendig seien. Er werde
der Novelle aus diesen Gründen nicht zustimmen.
LAbg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ) entgegnete ihrem Vorredner Niegl
(FPÖ) hinsichtlich eines möglichen Ausschlusses von
Drittstaatsangehörigen von Gemeindewohnungen. Drittstaatsangehörige
mit Daueraufenthaltstitel könnten nicht von der Wohnungsvergabe
ausgeschlossen werden, so Seidl. Dies sei 2003 unter der schwarz-
blauen Bundesregierung auch von der FPÖ beschlossen worden. In Wien
gelte die Ansicht, „dass Wohnen keine Ware wie jede andere ist“, so
Seidl, die öffentliche Hand müsse hier eine gewichtige Rolle
einnehmen. Nun gehe es darum, den Zugang zum Gemeindebau an
zeitgemäße Lebenssituationen anzupassen. Das neue Gesetz bringe ein
transparentes System und nehme mit der Wohnungskommission auch
weiterhin Rücksicht auf besondere Einzelfälle. Alle Unterlagen
könnten künftig digital eingereicht werden, strich Seidl eine weitere
Verbesserung hervor. Künftig hätten mehr Menschen Zugang zu einer
Gemeindewohnung und würden diese auch schneller erhalten, wenn es die
Situation verlange.
Abstimmung: Der Abänderungsantrag der Grünen wurde abgelehnt. Die
weiteren Anträge der Opposition fanden ebenfalls keine Mehrheiten.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der SPÖ, NEOS und der Grünen
mehrheitlich beschlossen.
Zwtl.: Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das
Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 und das Wiener
Garagengesetz 2008 geändert werden
LAbg. Lorenz Mayer (ÖVP) sagte, es gehe hier um die Umsetzung der
EU-Gebäuderichtlinie. Mayer sah zwei Punkte „sehr kritisch“. Die
späte Umsetzung auf der landesgesetzlichen Ebene sei „kein
Vertrauensschutz in die Institutionen und suboptimal“. Außerdem werde
die Richtlinie „übererfüllt“, das lehne er ab. Diese Übererfüllung
verkompliziere Verfahren und „konterkariere“ die Deregulierung. Die
Gesetzesänderung führe, dazu, dass die Bauordnung „komplexer“ und
„schwieriger“ anzuwenden werde. Auch der administrative Aufwand werde
mehr, wie auch die Wirtschaftskammer kritisierte, was zu weiterer
Unsicherheit führe, so Mayer weiter. Mayer bemängelte auch die Länge
der Renovierungsfristen, hier hätte er sich einen längeren Zeitraum
gewünscht. Die Änderungen beim Garagengesetz würden ebenfalls
kurzfristige Umsetzungsfristen bringen, etwa bei der Bereitstellung
von Ladestationen. Hier werde in kurzer Zeit „extrem viel verlangt“,
wie auch die städtische WiPark kritisierte. Wiener Wohnen etwa müsste
4.700 Ladepunkte innerhalb von sechs Monaten bereitstellen – für
Mayer „absolut unrealistisch“. Mayer kritisierte die schlechtere
Behandlung von privaten Bauträgern, etwa bei den Aktionen der
Baupolizei im Altbau. „Wo ist dieser Einsatz beim Gemeindebau?“,
fragte er sich. Die „hohen“ angedrohten Strafen im Gesetz seien für
ihn nicht nachvollziehen. Auch Bezirke würden nun mit
Umsetzungspflichten konfrontiert, die in den Budgets nicht abgebildet
seien. Mayer forderte eine bessere Finanzierung der Bezirke. Er
forderte Rechtssicherheit und eine Erfüllung der Richtlinie, die auch
„umsetzbar“ sei, am vorliegenden Entwurf habe er da „Zweifel“. (
Forts.) gaa