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Appell der zt: Kammer Ost zum Verkauf von Gemeindewohnungen in Wiener Neustadt

Wien (OTS) – Was einst leistbaren Wohnraum schaffen und den
Bürger:innen
langfristige Vorteile bringen sollte, ist heute mancherorts zur Bürde
geworden. Denn viele österreichische Gemeinden hadern mit ihrem
kommunalen Wohnbauerbe. Angespannte Budgets treffen auf erheblichen
Sanierungsrückstau. Vor diesem Hintergrund hat Wiener Neustadt im
Oktober 2025 per Gemeinderatsbeschluss entschieden, einen Großteil
seiner Gemeindewohnungen zu veräußern. Die Stadt begründet diesen
Schritt mit ihrer finanziellen Situation und möchte die
Verkaufserlöse für die Sanierung des verbleibenden Wohnungsbestands
einsetzen. Insgesamt sollen 75 % der Gemeindewohnungen verkauft
werden. Eine erste Tranche von 115 Wohnungen (von insgesamt 1.357)
wurde bereits veräußert. Sie gingen an die „Gemeinnützige Bau- und
Wohnungsgenossenschaft Wien-Süd“ und die gemeinnützige
Baubetreuungsgesellschaft „Familienwohnbau Niederösterreich“. Jüngst
wurde bekannt, dass weitere 1.242Mieteinheiten an drei gewerbliche
Gesellschaften gehen, an das Immobilienunternehmen „Quadradite GmbH“,
die „GLM Preiswert Wohnen GmbH“ und die „WertInvest WieNeu Prop GmbH
& Co KG“. Letztere liegt im Eigentum des umstrittenen Investors
Michael Tojner.

Welche Vor- und Nachteile bringt ein solch drastischer Schritt
für die Gemeinde? Offensichtlich lassen sich dadurch klamme
Gemeindebudgets sanieren. Doch wie stellt sich die Lage für die
Mieter:innen der Wohnungen dar? „Die kurzfristig gute Nachricht ist“
– so Ulrike Schartner, Architektin und Vorsitzende des Ausschusses
Wohnbau und Leistbarkeit der Kammer der Ziviltechniker:innen |
Architekt:innen und Ingenieur:innen für Wien, Niederösterreich,
Burgenland (zt: Kammer Ost) – „das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
bzw. das Mietrechtsgesetz schützt bestehende Mieter:innen, egal an
wen die Wohnungen verkauft werden. Erst langfristig, nach Beendigung
der Mietverträge, können die Preise angehoben werden, um die Kosten
für den Kauf und etwaige Sanierungsmaßnahmen zu decken und – da im
Falle von Wiener Neustadt auch an renditeorientierte Investoren
verkauft wird – auch um Profite zu erwirtschaften.“

Der Verkauf an Gemeinnützige und Genossenschaften stellt sich
etwas anders dar. Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Bauvereinigungen
nur einen kostendeckenden Mietzins verlangen und mit der Vermietung
grundsätzlich keinen Gewinn erzielen. Das heißt, man geht davon aus,
dass der verkaufte Wohnraum der ersten Tranche weiterhin leistbar
bleibt. Eine andere Frage ist, was geschieht, wenn die gemeinnützigen
Bauträger den Bestand zu einem späteren Zeitpunkt weiterveräußern?
Wie sich zukünftig abgeschlossene Mietverträge nach dem Verkauf an
profitorientierte Unternehmen – wie im aktuellen Fall von Wiener
Neustadt – entwickeln werden, wird sich zeigen. Es ist aber
naheliegend, dass die Preise steigen werden.

Wie kann kommunaler Wohnraum langfristig erhalten und dessen
Sanierung frühzeitig durch die Gemeinden sichergestellt werden, damit
diese über die Zukunft ihres Wohnbestands selbst entscheiden können?
Bernhard Sommer, Vizepräsident der zt: Kammer Ost: „Benötigt werden
Modelle, die den dauerhaften Erhalt kommunaler Wohnungsbestände
ermöglichen. Dazu gehört insbesondere eine vorausschauende
Rücklagenbildung, damit absehbare Sanierungen nicht erst dann zum
Problem werden, wenn die notwendigen Investitionen bereits akut sind.
Es braucht greifbare Fördermittel auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene
für die anstehende Dekarbonisierung und immer dringlicher auch für
die Klimawandelanpassung, es braucht Information, Beratung und
Schulung der Verantwortlichen und vor allem braucht es den
politischen Willen in den Gemeinden, der Bevölkerung leistbaren
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.“

Die zt: Kammer Ost appelliert an die Gemeinde, diese
Möglichkeiten auszuschöpfen. Sollte ein Verkauf kommunaler Wohnungen
dennoch unvermeidbar sein, muss der langfristige Erhalt als
leistbarer Wohnraum oberste Priorität haben. Aus unserer Sicht
bedeutet das: Gemeindewohnungen dürfen nicht zum Spekulationsobjekt
werden. Daher sollten bei einer Veräußerung ausschließlich
gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften zum Zug kommen.
Weiters sollte in den Kaufverträgen beispielsweise eine Klausel
enthalten sein, wonach auch künftig ausschließlich an Gemeinnützige
weiterkauft werden darf. So ließe sich leistbarer Wohnraum dauerhaft
absichern, meint der Präsident der zt: Kammer Ost, Thomas Müller-
Hartburg.

Wie Architektin Ulrike Schartner weiter ausführt, sind in Wiener
Neustadt noch einige Fragen offen: Wer trägt die politische
Verantwortung dafür, dass die Gemeinde die Handhabe über einen
Großteil ihres kommunalen Wohnraums verliert und vor allem dafür,
wenn die Preise in Zukunft steigen? Und wie viele Gemeinden werden
noch folgen, denn auch Bruck an der Mur, Judenburg und Horn ziehen
nach. Voitsberg und Zeltweg haben bereits verkauft. Damit zeichnet
sich eine Entwicklung ab, die in dieser Dimension für Österreich ein
absolutes Novum darstellt.