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BJV und Jugendorganisationen zum Klimagesetz-Entwurf: Klimaschutz braucht verbindliche Ziele und junge Stimmen

Wien (OTS) – Zum Ende der Begutachtungsfrist für das neue Klimagesetz
fordert die
Bundesjugendvertretung (BJV) gemeinsam mit sieben Kinder- und
Jugendorganisationen Nachbesserungen am Gesetz. Es ist zwar
begrüßenswert, dass die Regierung das im Arbeitsübereinkommen
festgelegte Ziel der Klimaneutralität bis 2040 auch im neuen
Klimagesetz verankert hat.

Damit das Gesetz aber wirksamen Klimaschutz sicherstellt, braucht
es verbindliche Klimaziele und klare Konsequenzen, wenn Ziele
verfehlt werden, kritisiert BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger: „Dass
bei Versäumnissen keine Sanktionen vorgesehen sind,
Korrekturmaßnahmen nicht an den nationalen Klimazielen, sondern an
jenen der EU ausgerichtet werden sollen und der Klimafahrplan
angepasst werden kann, zeigt, dass sich die Regierung Hintertüren
offenhält. Das haben junge Menschen nach Jahren des Einsatzes für
Klimaschutz nicht verdient.“

Bündnis fordert Klimaschutz auch in der Verfassung zu verankern

Bereits 2025 haben sich die BJV und sieben Kinder- und
Jugendorganisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam ein wirksames
Klimagesetz einzufordern. Dazu gehören die Alpenvereinsjugend
Österreich, Fridays For Future Austria, die Pfadfinder*innen
Österreich, die Naturfreundejugend Österreich, das Österreichische
Jugendbiodiversitätsnetzwerk, die Katholische Jugend Österreich und
die Katholische Jungschar Österreichs. Nach fünf Jahren ohne
gesetzliche Grundlage für den Klimaschutz forderte das Bündnis in
einem offenen Brief an die Bundesregierung und Umweltminister Norbert
Totschnig verbindliche Ziele und wirksame Maßnahmen. Dass der nun
vorliegende Entwurf die Lebensgrundlagen junger Menschen nicht
ausreichend schützt, will das Bündnis nicht hinnehmen.

„Ohne verbindliche Klimaziele und klare Konsequenzen bleibt der
Entwurf hinter dem zurück, was wirksamer Klimaschutz braucht. Junge
Menschen machen seit Jahren auf die Klimakrise aufmerksam. Sie müssen
sich darauf verlassen können, dass die Politik ihrer Verantwortung
nachkommt und ihre Lebensgrundlage schützt. Deshalb braucht es neben
verbindlichen Klimazielen auch ein Recht auf Klimaschutz in der
Verfassung und wirksamen Rechtsschutz, damit die Einhaltung der
Klimaziele notfalls auch vor Gericht eingefordert werden kann“, sagt
Lisa Quendler aus dem Bundesteam der Alpenvereinsjugend
stellvertretend für die Kinder- und Jugendorganisationen aus dem
Bündnis.

Generationen bei geplanten Klimadialogen an den Tisch holen

Neben einem wirksamen Klimagesetz fordert die BJV auch, junge
Menschen stärker in klimapolitische Entscheidungen einzubeziehen. Bei
den im Gesetz vorgesehenen Klimadialogen, an denen u.a. Sozialpartner
*innen, Interessenvertretungen und anerkannte
Umweltschutzorganisationen beteiligt werden sollen, müssen auch die
Perspektiven junger und älterer Menschen berücksichtigt werden.
Bislang ist das nicht vorgesehen.

„Die Klimakrise betrifft alle Generationen und wir können ihre
Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen. Deshalb fordern wir die
Regierung auf, sowohl die BJV als auch den Seniorenrat in die
geplanten Klimadialoge einzubinden“, so BJV-Vorsitzende Lejla
Visnjic.

Auswirkungen des Gesetzes auf junge Menschen werden nicht
ermittelt

Dass die Anliegen junger Menschen zu wenig berücksichtigt werden,
zeigt sich auch daran, dass für das Klimagesetz kein „Jugendcheck“
vorgesehen ist. Dabei soll die „Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
für Kinder und Jugend“ sicherstellen, dass Bundesgesetze auf ihre
Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche geprüft werden.

„Junge Menschen fordern seit Jahren wirksamen Klimaschutz, denn
sie werden am längsten von den Folgen der Klimakrise betroffen sein.
Umso unverständlicher ist es, dass nicht geprüft wird, wie sich das
Gesetz auf ihre Zukunft auswirkt. Wir fordern deshalb einmal mehr,
mit jungen Menschen zu reden und nicht nur über sie“, so BJV-
Vorsitzende Visnjic abschließend.