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VKI holt 39 Millionen Euro für Verbraucher:innen zurück

Wien (OTS) – Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat seinen
Tätigkeitsbericht zur Rechtsdurchsetzung im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK) für das Jahr 2025 vorgelegt. Im
vergangenen Jahr führte der VKI 234 Gerichtsverfahren –
Musterprozesse, Verbandsklagen, Exekutionsverfahren und Sammelklagen
– und war dabei in 94 Prozent der Fälle zur Gänze oder überwiegend
erfolgreich. Über seine Sammelaktionen holte der VKI rund 39
Millionen Euro für knapp 180.000 Konsument:innen zurück.

Klageschwerpunkte: Phishing, Online-Plattformen, Reise, Streaming

Einen zentralen Schwerpunkt bildeten Verfahren wegen Phishing-
Betrugsfällen. Bei der Ombudsstelle für Zahlungsprobleme im BMASGPK
hatten sich zwischen 2023 und 2025 über 700 Betroffene gemeldet. In
rund 10 Prozent der Interventionsfälle lehnten die Banken eine
außergerichtliche Erstattung zunächst unter Berufung auf ein
vermeintliches Verschulden der Betrugsopfer ab, erfüllten die
Ansprüche der Betroffenen aber nach Einbringung einer Klage durch den
VKI weitgehend.

Im Fokus standen auch internationale Online-Plattformen.
Gegenstand der Verfahren waren Verstöße gegen Informationspflichten,
mangelnde Transparenz bei Werbung, Rankings und Empfehlungssystemen
sowie Defizite beim Schutz Minderjähriger. Weitere Verfahren betrafen
die Bekämpfung von Dark Patterns, aggressiv vermarktete Online-
Coaching-Angebote und die Nutzung personenbezogener Daten von
Plattform-Nutzer:innen für KI-Trainingszwecke ohne aktive
Einwilligung der Betroffenen.

Weitere Schwerpunkte der Klagetätigkeit betrafen unzulässige
Preisänderungsklauseln bei Streaming-Anbietern, die Durchsetzung von
Verbraucherrechten gegen Fluglinien, Reiseveranstalter und
Versicherungsunternehmen, Mogelpackungen, Shrinkflation-Praktiken
sowie irreführende Preiswerbungen.

EuGH-Verfahren: Grundsatzfragen des Verbraucherrechts in
Luxemburg

Der VKI trägt durch Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zur unionsweiten Klärung verbraucherrechtlicher
Fragen bei. 2025 waren insgesamt fünf solcher Verfahren anhängig bzw.
wurden entschieden. Der EuGH hat in einem Verfahren entschieden, dass
es sich bei einem Streamingdienst um eine digitale Dienstleistung
handelt, wenn diese einen dynamischen Charakter aufweist. Diese
Einordnung ist entscheidend dafür, dass Kund:innen bei Streaming-Abos
ihr Rücktrittsrecht nicht verlieren (s. Verfahren gegen Sky
Österreich ). In einem weiteren VKI-Verfahren stellte der EuGH klar,
dass Fluglinien, die Flüge annullieren, den Kund:innen eines Fluges
nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die Vermittlungsprovision
erstatten müssen, selbst wenn ihnen deren genaue Höhe zuvor nicht
bekannt ist (s. Verfahren gegen KLM ).

Neues Klageregime QEG erstmals im Einsatz

Seit Inkrafttreten der Verbandsklagen-Richtlinie (VRUN) im Jahr
2024 ist der VKI als qualifizierte Einrichtung berechtigt,
Verbandsklagen nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) zu
führen. 2025 stützte der VKI 33 Unterlassungsklagen auf diese neue
Anspruchsgrundlage, darunter Verfahren gegen Online-Plattformen,
irreführende Rabattwerbung im Lebensmittelhandel, betreffend die
Verrechnung von Handgepäcksgebühren durch Fluggesellschaften und in
Zusammenhang mit Geschäftsmodellen rund um Besitzstörungen bei Kfz.

Strafen in Exekutionsverfahren

In vom VKI eingeleiteten Exekutionsverfahren verhängten die
Gerichte im Jahr 2025 Geldstrafen in Höhe von insgesamt 280.000 Euro
gegen Unternehmen, die trotz rechtskräftiger Urteile weiterhin gegen
Verbraucherrecht verstießen – darunter Strafen von 75.000 Euro gegen
ein Fitnessstudio sowie 70.000 Euro gegen einen Optikkonzern wegen
irreführender Preiswerbung.

39 Millionen für Verbraucher:innen durch Sammelaktionen

Der VKI führt seit mehr als 20 Jahren Sammelaktionen und
Sammelklagen durch, um Verbraucherrechte nicht nur im Einzelfall,
sondern mit Wirkung für viele durchzusetzen. Diese stehen oft in
Zusammenhang mit zuvor erzielten Urteilen. 2025 konnte der VKI für
knapp 180.000 Konsument:innen insgesamt rund 39 Millionen Euro
zurückholen. Mehr als 6 Millionen Euro wurden von Banken wegen nicht
offengelegter Bestandsprovisionen bei Fondsprodukten refundiert. Die
Versicherungsbranche zahlt wegen unzulässiger Kostenklauseln bei
Lebensversicherungen rund 10.000 Betroffenen einen Betrag im
zweistelligen Millionenbereich zurück. Mehr als 1.000
Kreditnehmer:innen erhielten Kreditbearbeitungsgebühren von der WSK
Bank zurück.

„ Effektiver Konsumentenschutz braucht eine starke
Rechtsdurchsetzung. Mit Musterprozessen, Verbandsverfahren und
Sammelaktionen verschafft der VKI Konsument:innen Zugang zum Recht
und sorgt dafür, dass Verbraucherrechte nicht nur auf dem Papier
bestehen, sondern tatsächlich durchgesetzt werden“, kommentiert Dr.
Petra Leupold, Leiterin Intervention im VKI. „Erfolgreiche Verfahren
wirken auch präventiv: Sie tragen zu faireren Märkten bei und
verhindern, dass sich Gesetzesverstöße wirtschaftlich auszahlen.“

„ Der heurige Bericht zeigt einmal mehr, wie wichtig eine
schlagkräftige Rechtsdurchsetzung für Verbraucher:innen ist.
Insbesondere beim Thema Phishing sehen wir im Rahmen der Ombudsstelle
für Zahlungsprobleme, wie viele Menschen betroffen sind – und dass
diese ohne die Klagetätigkeit des VKI oftmals nicht entschädigt
würden. Die Zahlen des VKI-Tätigkeitsberichts belegen, dass sich
diese Marktkontrolle auszahlt – für die Verbraucher:innen ebenso wie
für den fairen Wettbewerb in Österreich “, sagt Ulrike Königsberger-
Ludwig, Staatssekretärin für Konsumentenschutz vom BMASGPK.

Reformbedarf bei Musterprozessen, Exekutionsstrafen und im
Kollektivrechtsschutz

Der VKI weist im Bericht auch auf gesetzlichen Reformbedarf hin:
So gelinge es Prozessgegnern häufig, richtungsweisende Entscheidungen
in Musterprozessen zu verhindern. „Damit wird der Zweck des
Musterverfahrens – Rechtssicherheit und eine Klärung der Rechtslage
für eine Vielzahl Betroffener – konterkariert“, so Leupold. Zudem sei
der seit der Exekutionsordnungs-Novelle 2000 unveränderte Strafrahmen
von maximal 100.000 Euro bei finanzstarken Unternehmen oft kein
ausreichender Anreiz für titelkonformes Verhalten. Um auch bei den
bei Verbraucherstreitigkeiten üblichen Streu- und Bagatellschäden
eine effiziente Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, empfiehlt der VKI
die Einführung praxistauglicher Gewinnabschöpfungs- und
Beseitigungsansprüche der Verbände.

SERVICE: Der vollständige Tätigkeitsbericht 2025 steht unter
www.verbraucherrecht.at zum Download zur Verfügung.