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Innenminister Karner kündigt Anpassungen bei DZM an: Änderungsvorschläge der Personalvertretung werden in Weiterentwicklung einbezogen

Wien (OTS) – Die Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells für die
Bundespolizei hat
ein klares Ziel: ein bedarfsorientiertes System, das sich an den
tatsächlichen Sicherheitserfordernissen der Menschen in unserem Land
ausrichtet. Die Polizei muss dann verfügbar sein, wenn die Menschen
sie brauchen.

Der aktuell laufende Probebetrieb in den Bezirken bzw. Städten
Linz, Gänserndorf, Bregenz, Leibnitz und Wien-Brigittenau dient vor
allem dazu, wichtige Erkenntnisse zu sammeln, zu analysieren und
entsprechende Ableitungen zu treffen. Die Personalvertretung hat
daher nach Ablauf des ersten Probemonats konstruktive und
nachvollziehbare Änderungsvorschläge dargelegt.

Innenminister Gerhard Karner betont: „Das Ziel des neuen
Dienstzeitmodells ist klar: Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie und
gute Arbeitsbedingungen für die Polizei. Jedenfalls darf es zu keinen
Verschlechterungen kommen. Die umfangreiche Testphase muss das
sicherstellen. Wenn sich dabei herausstellt, dass Anpassungen nötig
sind, dann wird es selbstverständlich auch Anpassungen geben. Das
habe ich bereits am Anfang des Projekts gesagt und das gilt auch
jetzt.“

Forderungen der Personalvertretung werden aufgenommen und in
Weiterentwicklung integriert

Die Personalvertretung ist mit drei konkreten
Verbesserungsvorschlägen an das Innenministerium herangetreten.
Erstens soll der Antritt von 24-Stunden-Diensten in geeigneter Zahl (
voraussichtlich vier pro Kalendermonat) auf freiwilliger Basis
beibehalten beziehungsweise ermöglicht werden.

Zweitens soll der Vorplanungszeitraum für den monatlichen
Dienstplan von bisher vorgesehenen drei Monaten auf einen Monat
reduziert werden.

Der dritte Änderungsvorschlag ist aus zahlreichen Gesprächen mit
Polizeibeamtinnen und -beamten in den Probebezirken entstanden und
schlägt vor, dass die Dienstplanung erst am 25. eines Kalendermonats
für den Folgemonat abgeschlossen sein muss. Im Probebetrieb war
bisher der 17. eines Kalendermonats vorgesehen.

Diese Änderungen werden in die weitere Erprobung einfließen und
ab November gelten.

Polizeiliche Präsenz muss sich am Bedarf der Menschen orientieren

Die Weiterentwicklung des Dienstzeitmodells erfolgt mit dem
klaren Ziel, polizeiliche Präsenz nach dem Bedarf der Menschen zu
gewährleisten. Die Arbeiten zur Erreichung dieses Ziels werden daher
konsequent fortgesetzt und weitere Gespräche und Verhandlungen mit
der Personalvertretung werden in den nächsten Wochen folgen.