Wien (PK) – Der Nationalrat hat mehrere Gesetze aus dem Justizbereich
verabschiedet. Beschlossen wurden das ESAP-Justizgesetz, eine Reform
des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft sowie die Umsetzung der EU
-Warenreparaturrichtlinie. Vorgesehen sind ein zentraler EU-Zugang zu
Unternehmensdaten, eine Vereinheitlichung der anwaltlichen
Pensionseinrichtungen sowie neue Reparaturpflichten für Hersteller
bestimmter Verbraucherprodukte.
Unionsweiter Abruf von Unternehmensunterlagen wird ermöglicht
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne sprachen sich für die nationale
Umsetzung des zentralen europäischen Zugangsportals („European Single
Access Point“ – ESAP) aus, damit Unternehmensunterlagen in einem
einfachen und strukturierten Format unionsweit abrufbar werden. Das
soll etwa die Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von
Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet
sind, bestimmte Informationen von börsennotierten
Aktiengesellschaften sowie Informationen bei Betriebsübernahmen durch
Beteiligungen betreffen. Damit soll ermöglicht werden, dass
Entscheidungsträger fundierte, sachkundige sowie umwelt- und
sozialverträgliche Investitionsentscheidungen treffen können,
erklärte Petra Oberrauner (SPÖ). Künftig finden Investorinnen und
Investoren wichtige Unternehmensinformationen auf einer Plattform,
einfach, übersichtlich und in einheitlichem Format, unterstrich sie.
Informationen, die schon heute veröffentlicht werden müssen, werden
leichter auffindbar, betonte Justizministerin Anna Sporrer.
Harald Stefan (FPÖ) kritisierte den zusätzlichen
Bürokratieaufwand, weshalb die FPÖ die Regierungsvorlage ablehnte.
Positiv anerkannte Stefan die Möglichkeit zur rein elektronischen
Verwahrung von Unterlagen. Sporrer hielt entgegen, dass es keine
neuen Berichtspflichten gibt. Alma Zadić (Grüne) bezeichnete es als
grundsätzlich richtigen Schritt. Transparenz am Markt sei
Voraussetzung dafür, dass Geld nicht blind eingesetzt werde. Zunächst
seien aber nur rund 200 Unternehmen betroffen, hielt sie fest.
Es werde nicht nur EU-Recht umgesetzt, sondern ein Schritt zu
mehr Transparenz gemacht, so Thomas Elian (ÖVP). Nun würden die
Informationen grenzüberschreitend verfügbar gemacht. Aus Sicht von
Sophie Marie Wotschke (NEOS) ist das Gesetz „phantastisch“, da es
eine Erleichterung für Aktionärinnen und Aktionäre bringe. Denn in
Europa brauche es mehr Menschen am Kapitalmarkt, war sie überzeugt.
Einstimmigkeit zur Vereinheitlichung des Pensionssystems für
Rechtsanwälte
Einigkeit herrschte im Nationalrat dazu, das Pensionssystem der
österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufzustellen. So soll eine
gemeinsame Einrichtung die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der
Rechtsanwaltskammern ablösen. Dazu müssen zumindest sechs
Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden „Gründungsbeschluss“
fassen. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit
veranlagtem Kapital. Es handle sich um einen gesellschaftspolitisch
wichtigen, richtigen und notwendigen Schritt, so Sporrer. Markus
Tschank (FPÖ) bezeichnete es als sinnvollen entbürokratisierenden
Schritt mit Opt-in-Möglichkeit. Um eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht das Gesetz vor,
die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von
Beitragszeiten auszubauen, erklärte er.
Wir beschließen das Gesetz einstimmig, unterstrich Jakob Grüner (
ÖVP). Mit der Änderung wird eine Reform des Pensionssystems
geschaffen, thematisierte er die demographische Entwicklung in
Österreich. Inhaltlich bleibe offen, welche Rechtsanwaltskammern sich
anschließen, hob Alma Zadić (Grüne) hervor. Verbesserungen sah sie
insbesondere für die Elternschaft. Kritik gab es von den Grünen zur
kurzen Begutachtungsfrist von zehn Tagen, die von der Abgeordneten
als Missachtung des parlamentarischen Verfahrens bezeichnet wurden.
Auch die NEOS begrüßten die Novelle als einen Schritt in Richtung
Generationengerechtigkeit. Nicht adressiert werde laut Sophie Marie
Wotschke (NEOS), was mit den Versicherungsjahren geschehe, wenn aus
der „Anwaltei“ ausgeschieden werde. Die Novelle trage zur besseren
Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei, führte Henrike Brandstötter
(ebenso NEOS) aus.
Reparaturverpflichtung für Hersteller ab 1. Oktober 2026
Um nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft zu fördern,
werden EU-Vorgaben im Konsumentenschutz umgesetzt. Mit dem
„Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ werden Hersteller
bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise Smartphones oder
Waschmaschinen – zur Reparatur verpflichtet werden, erklärte Manfred
Sams (SPÖ). ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ sprachen sich dafür aus. Die
Grünen stimmten dagegen. Aus ihrer Sicht stellt die Regelung in Bezug
auf die Gewährleistung eine Verschlechterung dar. Es gehe darum,
reparieren wieder attraktiver zu machen, so Lukas Hammer (Grüne). Die
Richtlinie wäre aus Sicht der Grünen eine Möglichkeit für einen
wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft gewesen, wurde aber
nur als „Pflichtübung, die zu spät kommt“ ausgestaltet, verwies er
auf den Abänderungsantrag. Hammer erinnerte an den Reparaturbonus,
der ersatzlos abgeschafft wird. Pia Maria Wieninger (SPÖ) entgegnete
der Kritik, dass Förderungen vom Budget abhängen. „Wir wollen
Strukturen schaffen, damit alle die gleichen Rechte haben“, betonte
sie.
Voraussetzung für den Reparaturanspruch ist unter anderem, dass
keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Entscheidet sich der
Verbraucher oder die Verbraucherin noch im Rahmen der Gewährleistung
für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware,
soll sich künftig zudem die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr
verlängern, erklärte Justizministerin Anna Sporrer.
Reparieren sei für die Leute oft nicht attraktiv, verwies Bettina
Zopf (ÖVP) auf zu hohe Kosten. Die Verpflichtung tritt mit 1. Oktober
2026 in Kraft. Dazu brachten die Regierungsparteien einen
Abänderungsantrag ein. Den betroffenen Unternehmern soll ein
ausreichender Zeitraum zur Verfügung stehen, um sich auf die
geänderte Rechtslage einzustellen, begründete Zopf.
Die Regelung mache Reparaturen im Alltag einfacher, zeigte sich
Ines Holzegger (NEOS) überzeugt. Positiv anerkannte sie das
„Europäische Formular für Reparaturinformationen“, das von
Reparaturunternehmen dazu verwendet werden soll, in standardisierter
Form bestimmte Basisinformationen zu einer Reparatur zur Verfügung zu
stellen. Die Gewährleistung wird nicht verkürzt, sondern verlängert,
betonte Holzegger in Richtung Grüne. Reparieren ist besser als neu
anschaffen, war Peter Wurm (FPÖ) überzeugt und hielt die Regelung für
eine Win-Win-Situation. Wieninger bezeichnete es als klares Zeichen
gegen die Wegwerfgesellschaft.
Zwei Fristsetzungsanträge der Grünen abgelehnt
Am Ende der Sitzung wurden zwei Fristsetzungsanträge der Grünen
abgelehnt. Das betrifft einerseits den Antrag 965/A (
Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2026) von Markus Koza, mit dem dem
Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Behandlung bis 17.
November 2026 gesetzt werden sollte. Andererseits betrifft es den
Antrag 966/A (Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das
Kinderbetreuungsgeldgesetz) von Barbara Neßler, dem Ausschuss für
Familie und Jugend eine Frist zur Behandlung bis 9. Juli 2026 zu
setzen. (Schluss Nationalrat) gla
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.