Wien (PK) – Der Nationalrat gabt heute einstimmig grünes Licht für
europarechtliche Verbraucherschutzvorgaben. Konkret bringt das
„Verbraucherrechts-Änderungsgesetz“ etwa Adaptierungen der
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und mehr Transparenz zu
Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Künftig muss etwa bei
Online-Käufen eine Rücktrittserklärung in Form eines Widerrufsbuttons
zur Verfügung gestellt werden.
Die gemäß einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig
gewordene Novelle des Sterbeverfügungsgesetzes wurde durch die
Stimmen der Regierungsfraktionen und der FPÖ mehrheitlich gebilligt.
Demnach sollen Sterbeverfügungen künftig einfacher erneuert werden
können.
Widerrufsbutton und nachhaltigeres Konsumverhalten
Mit dem im Plenum einstimmig angenommenen „Verbraucherrechts-
Änderungsgesetz 2026“ werden EU-Richtlinien zum Verbraucher-
Rücktrittsrecht und nachhaltigem Konsumverhalten umgesetzt. Demnach
soll künftig für Fernabsatzverträge, die online geschlossen werden,
eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung – also ein
Widerrufsbutton – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden
Unternehmen verpflichtet, vor Vertragsschluss genauere Informationen
über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten aller
Warenarten bereitzustellen. Durch eine „harmonisierte Kennzeichnung“
soll leicht zu erkennen sein, für welche Ware eine gewerbliche
Haltbarkeitsgarantie gilt. Auch zu Fernabsatzverträgen für
Finanzdienstleistungen werden die vorvertraglichen
Informationspflichten adaptiert und erweitert. Zur Vermeidung einer
Rückwirkung wurde mittels eines von ÖVP, SPÖ und NEOS im Plenum
eingebrachten Abänderungsantrags unter anderem das Inkrafttreten der
Bestimmungen zum Widerrufsbutton von 19. Juni 2026 auf 1. Oktober
2026 verschoben. Damit soll den betroffenen Unternehmern ein längerer
Zeitraum zur Verfügung stehen, um sich auf die geänderte Rechtslage
einzustellen, heißt es in der Begründung des Abänderungsantrags.
Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich etwa durch die Einführung eines
Widerrufbuttons über eine „deutliche Verbesserung des
Konsumentenschutzes“ erfreut. Zudem hätten Kundinnen und Kunden
künftig das Recht, beim Abschluss von Online-Finanzdienstleistungen
mit einem Menschen zu sprechen.
Muna Duzdar (SPÖ) sprach von besseren Informationspflichten und
von mehr Nachhaltigkeit bei Verkaufsentscheidungen. Zudem würden
Unternehmen zu mehr Transparenz in Sachen Haltbarkeit und
Reparierbarkeit von Produkten verpflichtet werden. Es gehe darum, das
„exzessive Online-Konsumverhalten“ durch mehr Nachhaltigkeit zu
dämpfen, ergänzte Duzdars Fraktionskollegin Selma Yildirim.
Für Daniela Gmeinbauer (ÖVP) ist Verbraucherschutz eine
Grundvoraussetzung für funktionierende Märkte. Es handle sich um
wichtige und sinnhafte EU-Regeln, die man nun in nationales Recht
umsetze. Es gelte aber, die Auswirkungen auf die Betriebe im Blick zu
haben, da neue Vorschriften den administrativen Aufwand erhöhen
würden.
Ines Holzegger (NEOS) begrüßte ebenfalls die „zielgenaue und ohne
unnötige Bürokratie“ vorgenommene Umsetzung zweier EU-Richtlinien.
Diese würden mehr Klarheit bei Online-Finanzdienstleistungen
inklusive einem wirksamen Rücktrittsrecht „mit wenigen Klicks“
bringen. Sowohl für Holzegger als auch für Alma Zadić (Grüne) geht es
darum, dass einfach abgeschlossene Online-Verträge, genauso einfach
wieder aufgelöst werden können.
Mit dem heutigen Beschluss werde der Verbraucherschutz durch
einen modernen Rechtsrahmen den Anforderungen der Digitalisierung und
der Nachhaltigkeit angepasst, betonte Justizministerin Anna Sporrer.
So werde etwa der Widerrufsbutton den digitalen Alltag der Menschen
erleichtern.
Erneuerungen von Sterbeverfügungen
Eine Sterbeverfügung ermöglicht seit 2022 unter bestimmten,
strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid.
Das Sterbeverfügungsgesetz wurde nun mit einer durch FPÖ, ÖVP, SPÖ,
NEOS mehrheitlich angenommenen Novelle an ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst. Im Rahmen der Neuregelung
sollen Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur für ein Jahr gültig sein,
aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Errichtung in einem
vereinfachten Verfahren erneuert werden können. Voraussetzung für die
Erneuerung ist, dass von ärztlicher Seite bestätigt wird, dass die
sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, nach wie vor
einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu
töten, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des
Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt. Nach Ablauf von fünf Jahren ab
Errichtung der Sterbeverfügung müssen sämtliche im
Sterbeverfügungsgesetz vorgesehenen Schritte neuerlich durchlaufen
werden. Zudem muss die sterbewillige Person nicht nur zum Zeitpunkt
der Errichtung, sondern auch der Erneuerung in Österreich gemeldet
oder österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer
Staatsbürger sein.
Ein in der Debatte von den Regierungsfraktionen eingebrachter
Abänderungsantrag verschiebt das Inkrafttreten der Erneuerung von
Sterbeverfügungen um ein Monat auf den 1. Februar 2027. Dies sei
aufgrund technischer Vorrausetzungen im Strebeverfügungsregister
notwendig, so die Begründung.
Da es sich immer noch um ein „kompliziertes Prozedere“ handle und
die Begrenzung der Sterbeverfügung auf ein Jahr – für nun maximal
fünf Jahre – bestehen bleibe, könne ihre Fraktion nicht zustimmen,
hielt Alma Zadić (Grüne) fest. Zudem sei nicht sicher, dass die nun
getroffene Regelung vor dem VfGH halte. Auch die Situation für
Hilfeleistende bleibe problematisch, da diesen weiterhin polizeiliche
Ermittlungen drohen könnten.
Für Sophie Marie Wotschke (NEOS) handelt es sich bei der nun
getroffenen Regelung für „einen guten und ausgewogenen Weg“. Die NEOS
-Mandatarin konnte die Kritik der Grünen nicht nachvollziehen, da das
ursprünglich von Zadić vorgelegte Sterbeverfügungsgesetz aus ihrer
Zeit als Justizministerin stamme.
Obwohl die FPÖ 2022 gegen das Sterbeverfügungsgesetz gestimmt
habe und die ursprüngliche Kritik bestehen bleibe, habe der VfGH zu
Recht die einjährige Gültigkeit der Sterbeverfügungen aufgehoben,
weshalb seine Fraktion heute zustimme, unterstrichHarald Stefan (FPÖ)
. Die Erneuerung nach fünf Jahren bezeichnete der FPÖ-Mandatar als
„guten Kompromiss“.
Regelungen und Hürden für die Vermeidung von Missbrauch seien
gerechtfertigt, eine jährliche Wiederholung der Sterbeverfügungen
aber nicht zumutbar, erklärte Selma Yildirim (SPÖ). Ab nun müsste das
aufwendige Prozedere erst nach fünf Jahren wiederholt werden.
Der VfGH habe grundsätzlich die Verfassungskonformität des
Sterbeverfügungsgesetzes bestätigt, bei dem es sich um einen
„Balanceakt zwischen der Selbstbestimmung menschlicher Würde und dem
Lebensschutz“ handle, betonte Johanna Jachs (ÖVP). Die
Verfassungsrichter hätten aber die Fristen der Sterbeverfügung
beanstandet. Diese würden weiterhin für ein Jahr gelten, könnten nun
aber innerhalb von fünf Jahren mehrfach erneuert werden.
Für Justizministerin Anna Sporrer wird mit dem heutigen Beschluss
eine klare gesetzliche Regelung für die Erneuerung von
Sterbeverfügungen geschaffen. Diese könnten künftig durch ein
vereinfachtes Verfahren erneuert werden. Dabei sei weiterhin eine
ärztliche Bestätigung über die Entscheidungsfähigkeit, den freien
Willen und dem Vorliegen einer sterbeverfügungsrelevanten Krankheit
der betroffenen Person vorzulegen. (Fortsetzung Nationalrat) med
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.