Schon wieder ein Justizskandal in Wels: Rechtsextremer Hetzer bekam nach 18 Minuten Diversion

Wien (OTS) – In ganz Österreich geht die Justiz viel zu lax gegen
rechtsextreme
Straftaten vor. Sonst wäre es nicht möglich, dass im Vorjahr fast
2.000 solcher Straftaten nur 197 Verurteilungen gegenüberstanden. In
Wels häufen sich allerdings haarsträubende Fehlentscheidungen von
Staatsanwaltschaft und Landesgericht.

Im Juli 2025 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen
einen Magistratsmitarbeiter ein, der auf einer Betriebsfeier als
Adolf Hitler aufgetreten war und auf einer anderen den
neonazistischen Kühnen-Gruß gezeigt hatte. Hanebüchene Begründung: Es
habe sich um „Belustigung“ und „Satire“ gehandelt.

Im Februar 2026 endete ein Verfahren gegen einen Wirt, der eine
große Fahne mit dem NS-Symbol Lebensrune gehisst hatte, mit einem
Freispruch. Der Wirt hatte einschlägiges Gedankengut bestritten,
obwohl in seinem Lokal rechtsextreme Schriften auflagen. Die
Berufsrichter hoben den offenkundig falschen Spruch der Geschworenen
nicht auf.

Im Juni 2026 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen
vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein, die „Deutschland den
Deutschen – Ausländer raus“ gegrölt hatten. Die rassistische Parole
erfülle den Tatbestand der Verhetzung nicht, bei einem mutmaßlichen
Hitler-Gruß habe es sich um bloße „Tanzbewegungen“ gehandelt. Der
angesehene Strafrechtslehrer Alois Birklbauer widerlegte in einem
„Standard“-Kommentar die rechtliche Begründung für die
Verfahrenseinstellung. Die Staatsanwaltschaft mache letztlich
Fremdenhass salonfähig, so Birklbauer.

„Die hiesige Justiz erklärt rechtsextreme Straftaten einfach weg
– mit katastrophaler Beispielswirkung“, sagt Werner Retzl ,
Vorsitzender der Welser Initiative gegen Faschismus. „Ewiggestrige
können sich auf eine milde Behandlung verlassen.“

Auch der neueste Skandal bestätigt diese Kritik: Am 24. Juni
stand ein 56-Jähriger wegen Verhetzung vor Gericht. Die Anklage wurde
nicht verlesen, sodass der einzige Zuschauer – ein Prozessbeobachter
von „Stoppt die Rechten“ – nicht genau erfuhr, worum es ging. Der
Richter stellte aber fest, dass es sich um keine Einzeltat gehandelt
habe. Der Angeklagte ist auch Administrator der öffentlich
zugänglichen Facebook-Gruppe „Unser Herbert Kickl“, wo es von nicht
gelöschten Hass- und Gewaltkommentaren wimmelt („Volksverräter“,
„Perverse“, „Abschaum“, „Wegsperren“, „Ersäufen“, „Erschießen“). Doch
das wird gar nicht besprochen. Der Richter bietet eine Diversion an:
nur 400 Euro plus 1.004 Euro Kosten für ein Gutachten, das die
Verteidigung wollte. Keine Vorstrafe, keine Schulung „Dialog statt
Hass“. Die Staatsanwältin ist einverstanden. Der Angeklagte bekennt
sich schuldig und nimmt dankend an. Nach nur 18 Minuten kann der
rechtsextreme Hetzer wieder gehen!

Wie sehr ihn der Prozess und die Diversion beeindruckt haben,
zeigt er gleich am nächsten Tag. Er diffamiert als Administrator der
Facebook-Gruppe „Unser Herbert Kickl“ die Regierung (“Kanzler im
Luxus – Österreicher am Hungertuch!“) und provoziert dadurch übelste
Kommentare („fette Sau“, „Drecksregierung“, „Parasiten“), die er auch
in der Folge nicht löscht.

„Wenn Hassbotschaften mit großer Verbreitung als Kavaliersdelikt
abgetan werden, kapituliert der Rechtsstaat“, erklärt Werner Retzl .
„Wir appellieren an das Justizministerium und die
Oberstaatsanwaltschaft, korrigierend einzugreifen!“

„Mit Entscheidungen wie in Wels wird der klare antifaschistische
Auftrag unserer Verfassung verhöhnt“, betont Willi Mernyi ,
Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich. „Es braucht eine
rasche Evaluierung nicht allein des Verbotsgesetzes, sondern des
gesamten Umgangs der Justiz mit rechtsextremen Straftaten. Denn die
Defizite sind riesig.“