Wien (OTS) – „Wir wollen mehr Transparenz, wie effizient der
Tierschutzrat seine
gesetzlichen Aufgaben erfüllt, wie die vorhandenen Ressourcen
eingesetzt werden und ob die Arbeitsstrukturen zweckmäßig
ausgestaltet sind“, so ÖVP-Tierschutzsprecher Abg. Josef
Hechenberger, Abg. Johannes Schmuckenschlager und Abg. Martina
Diesner-Wais. Die ÖVP-Abgeordneten haben daher heute im Rahmen der
Nationalratssitzung eine parlamentarische Anfrage an die
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz eingebracht. Im Mittelpunkt stehen die Effizienz,
Aufgabenwahrnehmung, Arbeitsweise und der Ressourceneinsatz des
Tierschutzrates sowie seiner Arbeitsgruppen. Zudem wird die
Zusammensetzung des Gremiums und die Einbindung wissenschaftlicher,
praktischer und wirtschaftlicher Expertise thematisiert.
„Der Tierschutzrat ist als gesetzlich eingerichtetes
Beratungsgremium mit der Begleitung, Evaluierung und
Weiterentwicklung des Tierschutzes in Österreich betraut. Zu seinen
Aufgaben zählen insbesondere die Beratung der zuständigen
Bundesministerin bzw. des zuständigen Bundesministers und der
Tierschutzkommission, die Erstellung von Stellungnahmen zu
Verordnungsentwürfen, die Erarbeitung wissenschaftlicher
Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen sowie die Berücksichtigung
wissenschaftlicher Erkenntnisse, europarechtlicher Vorgaben,
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und praktischer Umsetzbarkeit“,
erläuterte Hechenberger.
Als konkretes Beispiel greift die Anfrage die Arbeitsgruppe
„Fische“ auf. Schmuckenschlager: „Österreich weist bei Speisefischen
eine Selbstversorgungsrate von lediglich rund acht Prozent auf und
ist daher in hohem Maß auf Importe angewiesen. Gleichzeitig verfolgt
Österreich mit dem Nationalen Strategieplan für Aquakultur und
Fischerei das Ziel, die heimische Fischproduktion auszubauen und die
Versorgungssicherheit zu stärken.“
Diesner-Wais verweist darauf, dass auf nationaler und
europäischer Ebene bereits umfangreiche Maßnahmen und
wissenschaftliche Grundlagen zum Tierwohl bei Fischen geschaffen
wurden: So war die österreichische Aquakulturbranche bereits 2023 an
der Erarbeitung des Handbuchs Nutzfische sowie von Instrumenten zur
betrieblichen Tierschutz-Selbstevaluierung in der Fischhaltung
beteiligt. Mit dem 2024 eingerichteten EU-Referenzzentrum für
Tierwohl bei aquatischen Tieren (EURCAW-Aqua) steht den
Mitgliedstaaten zudem eine spezialisierte wissenschaftliche und
technische Einrichtung zur Verfügung. Im April 2025 wurde innerhalb
des Tierschutzrates eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Fische“ eingerichtet,
die Mindestanforderungen für die Haltung der am häufigsten in
Kreislaufanlagen gehaltenen Fischarten erarbeiten soll. Bis Mitte
Jänner 2026 fanden 18 Sitzungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 30
Stunden statt. „Trotz dieses Aufwands kam es zu keiner abschließenden
Festlegung der zu behandelnden Fischarten“, so die Abgeordnete.
„Vor dem Hintergrund des erheblichen personellen und zeitlichen
Aufwands sowie der bereits bestehenden nationalen und europäischen
Initiativen gilt es zu prüfen, ob Doppelgleisigkeiten vermieden
werden, Ressourcen effizient eingesetzt werden und die eingerichteten
Arbeitsstrukturen den gesetzlichen Auftrag bestmöglich erfüllen“,
begründen die Abgeordneten ihre Anfrage. (Schluss)