Schönheitsoperation Ohrenkorrektur

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Die Ohrkorrektur – auch Otoplastik genannt – ist ein häufiger Eingriff in der Schönheitschirurgie, der sogar bei Kindern ab dem 4. oder 5. Lebensjahr vorgenommen werden kann, da in diesem Alter die Ohren nahezu die selbe Größe haben, wie bei erwachsenen Menschen. Viele Menschen leiden an abstehenden oder asymmetrischen Ohren, die meist von Geburt an vorhanden sind. Dies ist auf eine schwache Ausbildung der Hautfalte der Ohrmuscheln, einer zu großen Ohrmuschel oder einer Kombination aus beiden Problemzonen zurückzuführen. Die Ohrstellung sowie die Ohrgröße können hierbei abweichend sein und können je nach individuellem Wunsch behoben werden. Teilweise erleiden die Patienten in der Kindheit durch Hänseleien starke Selbstbewusstseinsstörungen, die schwere psychische Schäden hinterlassen können. Daher wird von vielen Ärzten eine Ohrkorrektur vor dem Eintritt in die Schule empfohlen, um den Kindern traumatische Erlebnisse zu ersparen. Die Ohrkorrektur ist im Erwachsenen- sowie Kindesalter identisch durchführbar.

Die Korrektur von abstehenden Ohren ist eine der ältesten Behandlungen in der ästhetischen Chirurgie, die mittlerweile standardmäßig angeboten wird und in jedem Alter ohne Problem durchgeführt werden kann. Durch eine Ohrenkorrektur soll das Abstehen und die Symmetrie des gesamten Kopfes wieder hergestellt und dauerhaft gleichmäßig gewährleistet werden. Dies wird meist durch eine Beseitigung von überschüssigem Knorpel in der Ohrmuschel erreicht. Die Ohrmuschel selbst kann dann ohne großen Aufwand in die gewünschte Positur gelegt werden. Einige Frauen leiden mitunter auch an zu großen Ohren, die durch eine Otopexie behandelt werden kann. Bis zu einem Drittel werden in diesen Fällen die Ohren verkleinert und schaffen somit ein einheitlicheres Gesamtbild.
Der chirurgische Eingriff wird durch lokale Anästhesie oder unter Vollnarkose vollzogen, wobei die letztere Variante bei Kleinkindern bevorzugt wird. Die Ohrkorrektur dauert in der Regel ungefähr eine Stunde. Hierbei wird ein Schnitt hinter dem Ohr vorgenommen, um die Ohrmuschel freizulegen. Nichtabsorbierende Fäden korrigieren die Ohrposition und übermäßige Knorpelgewebe werden entfernt – meist geschieht dies durch Abfeilen des Knorpels – ehe die Ohren mit dem Kopf vernäht werden. Nach der Blutstillung wird die Haut verschlossen. Im Anschluss wird ein Kompressionsverband angelegt, der nach einer Woche abgenommen wird. Für einen weiteren Schutz wird für einen Monat das Tragen eines Stirnbandes empfohlen. Nach 7-8 Tagen werden die Fäden abschließend gezogen.

Trotz dieser einfachen Operation sind bei jeder schönheitschirurgischen OP Risiken oder Nebenwirkungen nicht vollkommen ausgeschlossen. So können Schwellungen und Blutergüsse im Ohrbereich nichts seltenes sein. Diese verschwinden allerdings innerhalb kürzester Zeit. Unverträglichkeit des Nahtmaterials, Schädigungen von Haut- und Knorpelgewebe oder Durchblutungsstörungen sind ebenfalls sehr selten, dürfen aber nicht unerwähnt bleiben. Infektionen oder Wundheilungsstörungen treten hingegen eher bedingt auf, welche in diesen Fällen sehr erfolgreich mit Antibiotikum behandelbar sind.
Bei jeder Operation werden bei den Schnitten auch Hautnerven durchtrennt, welche zu Gefühlsminderung oder Empfindlichkeitsfehlern führen können. Diese Nerven bilden sich allerdings innerhalb weniger Monate zurück.

Da die Ohrenkorrektur eine rein ästhetische Schönheitsoperation ist, müssen die gesamte Behandlung sowie der Klinikaufenthalt inklusive allen Zusatzkosten selbst getragen werden. Bei Kindern bis 12 Jahren werden von den Krankenkassen zur Kostenerstattungen Gutachten verlangt, die den Schweregrad der Ohrenkorrektur belegen. Bei einigen Erwachsenen können Teilkosten auch von den Krankenkassen übernommen werden, wenn die Operation aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung durchgeführt werden muss.

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