Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat sich auf die Saisonkontingente
für den
österreichischen Tourismus für die kommenden zwei Jahre geeinigt.
Insgesamt stehen künftig 6.250 reguläre Kontingentplätze für
Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten zur Verfügung. Davon entfallen
4.250 Plätze auf das allgemeine Saisonkontingent und 2.000 auf das
gesonderte Westbalkankontingent. Die Möglichkeit, das allgemeine
Kontingent zur Abdeckung saisonaler Beschäftigungsspitzen
vorübergehend, um bis zu 50 Prozent zu überschreiten, bleibt
erhalten. Damit können in Spitzenzeiten bis zu 8.375 Kontingentplätze
zur Verfügung stehen. Die neue Regelung soll für zwei Jahre gelten
und schafft damit längerfristige Planungssicherheit für die
heimischen Tourismusbetriebe.
Die Einigung kommt zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Nach 157,3
Millionen Nächtigungen im Jahr 2025 erwartet die Österreich Werbung
für die kommende Wintersaison 21,7 Millionen Gästeankünfte, ein Plus
von 1,5 Prozent. Damit die starke Nachfrage auch zu Wertschöpfung in
den Regionen führt, müssen die Betriebe rechtzeitig ausreichend
Personal finden.
Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner betont:
„Österreich ist als Urlaubsland gefragt, und die Aussichten für
den Winter sind gut. Aber volle Buchungsbücher allein halten noch
keinen Betrieb offen. Dafür braucht es Menschen, die unsere Gäste
empfangen, in der Küche stehen und für die Qualität unseres Angebots
sorgen. Gerade in den Saisonspitzen können unsere Betriebe ihren
Bedarf nicht immer mit heimischen und europäischen Arbeitskräften
decken. Die Einigung ist ein Kompromiss, aber entscheidend ist, dass
das eigene Westbalkankontingent und die notwendige Flexibilität für
Saisonspitzen erhalten bleiben. Damit schaffen wir nicht nur Klarheit
für den kommenden Winter, sondern geben unseren Betrieben zwei Jahre
Planungssicherheit. Das ist gerade in wirtschaftlich herausfordernden
Zeiten ein wichtiges Signal für den Tourismusstandort Österreich.“
Saisonale Spitzen abdecken, heimischen Arbeitsmarkt stärken
Die Saisonkontingente ermöglichen Tourismusbetrieben, bei
entsprechendem Bedarf befristet Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu
beschäftigen. Das gesonderte Westbalkankontingent umfasst
Saisonarbeitskräfte aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro,
Nordmazedonien und Serbien.
Der Zugang bleibt klar geregelt. Vor Erteilung einer
Beschäftigungsbewilligung prüft das Arbeitsmarktservice, ob die
offene Stelle mit bereits verfügbaren Arbeitskräften besetzt werden
kann. Die Beschäftigung erfolgt unter Einhaltung der geltenden
arbeits- und kollektivvertraglichen Bestimmungen. Damit wird die
Nutzung heimischer Arbeitskräftepotenziale mit der gezielten Deckung
zusätzlicher saisonaler Personalbedarfe verbunden.
Zehetner unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung:
„Unser Tourismus erwirtschaftet jährlich rund 33 Milliarden Euro
Wertschöpfung. Davon profitieren nicht nur Hotels und Gastronomie,
sondern auch Landwirtschaft, Handel und Handwerk. Wenn Betriebe wegen
Personalmangels ihr Angebot einschränken müssen, verliert die ganze
Region. Deshalb sind ausreichend Arbeitskräfte auch eine Frage der
Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts.“
Die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs ist auch ein wesentlicher
Bestandteil der Tourismusstrategie Vision T. Langfristiges Ziel
bleibt es, attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, mehr
Ganzjahresarbeitsplätze zu ermöglichen und die Wertschöpfung im
Tourismus über das gesamte Jahr zu stärken.
Die Umsetzung der Einigung erfolgt durch eine entsprechende
Saisonkontingentverordnung des Bundesministeriums für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Verordnung
soll eine Geltungsdauer von zwei Jahren haben.