Wien (OTS) – Der österreichische Tourismus ist ein wichtiger
Wirtschaftsmotor und
sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in allen Regionen des Landes.
Gerade in den Saisonspitzen sind viele Betriebe auf zusätzliche
Arbeitskräfte angewiesen. Mit dem Saisonierkontingent (heuer 6250
Saisoniers) schafft die Bundesregierung einen geregelten Rahmen, um
diesen zeitlich begrenzten zusätzlichen Personalbedarf abzudecken und
gleichzeitig die Planungssicherheit für die Unternehmen zu
gewährleisten.
Arbeitsministerin Korinna Schumann betont die Bedeutung einer
ausgewogenen Arbeitsmarktpolitik: „Unser Ziel ist ein Arbeitsmarkt,
der Chancen für Menschen schafft und gleichzeitig auf die
tatsächlichen Bedürfnisse der Betriebe eingeht. Saisonarbeitskräfte
können dort einen wichtigen Beitrag leisten, wo der zusätzliche
Personalbedarf nicht aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im
Inland gedeckt werden kann. Dabei ist klar: Die Vermittlung
heimischer Arbeitskräfte hat Vorrang. Ebenso wichtig sind faire
Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der geltenden
arbeitsrechtlichen Bestimmungen.“
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer unterstreicht die
Bedeutung für die heimische Tourismuswirtschaft: „Unsere
Tourismusbetriebe brauchen Planungssicherheit, um sich rechtzeitig
auf die Winter- und Sommersaison vorbereiten zu können. Mit der
Einigung auf 6.250 Saisonarbeitskräfte und der Festlegung der
Kontingente für zwei Jahre schaffen wir genau diese Verlässlichkeit.
Ein zusätzlicher Überziehungsrahmen von 50 Prozent ermöglicht es,
saisonale Spitzen besser abzufedern. Zusätzlich sorgen wir für mehr
Flexibilität: Nicht ausgeschöpfte Kontingente können künftig von
Betrieben in anderen Bundesländern genutzt werden. Damit erleichtern
wir die Personalplanung, sichern dringend benötigte Arbeitskräfte und
stärken den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsmotor.“
Auch Staatssekretär Josef Schellhorn verweist auf die Bedeutung
ausreichend verfügbarer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die
Branche: „Als karenzierter Hotelier weiß ich: Die Saison beginnt
nicht erst, wenn der erste Gast eincheckt, sondern Monate davor, wenn
Mitarbeiter gesucht werden und der Betrieb vorbereitet wird.
Zweijährige bundesweite Saisonkontingente geben unseren
Tourismusbetrieben mehr Planungssicherheit, schaffen mehr Spielraum
bei der Beschäftigung von Saisonkräften und helfen, die
Stammmitarbeiter zu entlasten. Gleichzeitig bauen wir bürokratische
Hürden bei der Mitarbeitersuche kontinuierlich ab – denn gute
Gastgeber brauchen Zeit für ihre Gäste und ausreichend Mitarbeiter,
die sich um sie kümmern können.“
Die Beschäftigung im Rahmen der Saisonierkontingente ist an klare
Voraussetzungen gebunden. Vor der Erteilung einer
Beschäftigungsbewilligung prüft das Arbeitsmarktservice, ob die
offene Stelle mit einer beim AMS vorgemerkten oder bereits am
Arbeitsmarkt integrierten Arbeitskraft besetzt werden kann. Darüber
hinaus müssen die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten
und eine ortsübliche Unterkunft für die Dauer der Beschäftigung
nachgewiesen werden.
Mit der gemeinsamen Vorgehensweise verfolgen die drei Ressorts
das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Österreich
zu sichern, den Betrieben verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten
und zugleich die Interessen der Beschäftigten zu wahren.
Rückfragehinweise:
Dr. Jakob Lundwall, MPhil MPhil
Minoritenplatz 8, 1010 Wien
Tel.: +43(0) 501150 3163
Mail: [email protected]
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Andrea Gesierich, MA
Mobil +43 664 9657965