Schönheit

WKÖ-Danninger: EU-Verpackungsregeln müssen einfacher werden

Wien (OTS) – „Es ist ein wichtiges Signal, dass Österreich die
überbordende
Bürokratie bei den europäischen Verpackungsvorschriften im EU-
Umweltrat aufgreift. Die Initiative geht in die richtige Richtung.
Wer nur geringe Verpackungsmengen in andere EU-Länder liefert, darf
nicht mit unverhältnismäßigen Pflichten belastet werden. Jetzt muss
die Europäische Kommission rasch konkrete Vereinfachungen auf den Weg
bringen“, sagt Jochen Danninger, Generalsekretär der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich der Initiative von
Bundesminister Norbert Totschnig im EU-Umweltrat. Die neue EU-
Verpackungsverordnung (PPWR) sieht umfangreiche Verpflichtungen für
Unternehmen vor, die Verpackungen in anderen Mitgliedstaaten in
Verkehr bringen, wie eine Registrierung in den jeweiligen Ländern und
die Bestellung von Bevollmächtigten.

Bevollmächtigtenpflicht für EU-Unternehmen streichen

Die WKÖ unterstützt den österreichischen Vorstoß für
Bagatellgrenzen, vereinfachte Verfahren und eine stärkere
Verantwortung großer Online-Plattformen. Bei der
Bevollmächtigtenpflicht fordert sie jedoch eine weitergehende Lösung:
Unternehmen mit Sitz in der EU sollen bei grenzüberschreitenden
Lieferungen grundsätzlich keinen zusätzlichen Bevollmächtigten
bestellen müssen. Für Fernabsatzhändler aus Drittstaaten soll diese
Verpflichtung hingegen bestehen bleiben. „Wir haben einen
europäischen Binnenmarkt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein
Unternehmen für Lieferungen in andere Mitgliedstaaten zusätzliche
Vertreter bestellen und bezahlen soll. Innerhalb der EU gibt es
bereits Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung.
Diese müssen wir nutzen, statt neue Bürokratie aufzubauen“, betont
Danninger.

Stop the Clock: Neue Pflichten vorerst aussetzen

Als Sofortmaßnahme fordert die WKÖ einen raschen „Stop the Clock“
für die verpflichtende Bestellung von Bevollmächtigten durch
betroffene EU-Unternehmen. Damit sollen neue Belastungen verhindert
werden, während auf europäischer Ebene dauerhafte Vereinfachungen
ausgearbeitet werden. Darüber hinaus braucht es eine zentrale
europäische Registrierungsstelle. Unternehmen sollen ihre Daten
künftig einmal erfassen können, statt sich in jedem Mitgliedstaat
gesondert registrieren zu müssen. Auch große Online-Plattformen
sollen stärker in die Verantwortung genommen werden, damit die
geltenden Verpackungsvorschriften eingehalten werden.

„Österreich hat einen wichtigen Anstoß gegeben. Jetzt ist die
Europäische Kommission gefordert, rasch konkrete Vorschläge
vorzulegen. Die Bevollmächtigtenpflicht muss vorerst ausgesetzt und
anschließend grundlegend überarbeitet werden. Unsere Betriebe
brauchen eine dauerhafte Entlastung statt neuer bürokratischer
Hürden. Die Entlastung und Vereinfachung braucht es aber bei vielen
Regelungen der Verpackungsverordnung und nicht nur bei der
Bevollmächtigtenpflicht. Auch die Beschlüsse des EU-Parlaments von
letzter Woche sind bei weitem nicht ausreichend“, so Danninger
abschließend. (PWK538/NIS)