Wien (PK) – Dem Vorhaben der Bundesregierung zur Entbürokratisierung
soll eine
Novelle der Gewerbeordnung für weniger Genehmigungspflichten Rechnung
tragen. Mit dem entsprechenden Vorschlag aus dem Wirtschaftsressort
sollen für Gewerbebetriebe etwa Genehmigungsverfahren für
Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen entfallen. Diese sollen unter
bestimmten Auflagen genehmigungsfrei errichtet werden können. Zu den
Auflagen zählt, dass sie von einem Baumeister oder Elektrotechniker
geplant und errichtet werden müssen. Alle fünf Jahre – bei
außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei Jahre – soll ein
Elektrobefund durchgeführt werden müssen. Die Novelle wurde heute im
Wirtschaftsausschuss einstimmig angenommen.
Enthalten sind in der Vorlage auch Regelungen, dass Betriebe, die
bisher ohne Betriebsgenehmigung auskommen, unter gewissen Bedingungen
künftig außenliegende Teile für ein Klimagerät, eine Lüftung, eine
Heizung oder eine Wärmepumpe anbringen können, ohne dass die gesamte
Anlage geprüft werden muss. Die Behörde hat demnach etwa nur zu
prüfen, ob die dadurch entstehenden Lärmemissionen auf ein zumutbares
Maß beschränkt sind. Damit soll eine praxisrelevante Regelung
geschaffen werden, die auch für die Nachbarschaft den gebotenen
Schutz sicherstellt.
Mehrere Anträge der Opposition wurden im Ausschuss mit den
Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. So forderte die FPÖ unter
anderem eine Neukodifizierung der Gewerbeordnung. Die Grünen wollen
etwa den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Gewerbeordnung
verankern. Von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen wurde ein
Entschließungsantrag, der von der Dreierkoalition zur Debatte über
einen FPÖ-Antrag zur EU-Verpackungsverordnung eingebracht wurde.
Während die Freiheitlichen eine Aussetzung der Verordnung fordern und
damit in der Minderheit blieben, zielt der gemeinsame Antrag auf eine
Verbesserung der Regelungen ab.
Gewerbeordnung mit Vereinfachung von Betriebsübergaben
Neben den Erleichterungen bei den Genehmigungen soll außerdem mit
der Gewerbeordnungsnovelle ( 573 d.B. ) im Sinne der Vereinfachung
von Betriebsübergaben die Übergangsfrist („Grace Period“) für
Auflagen verlängert werden. So soll künftig fünf Jahre statt bisher
drei Jahre Zeit sein, alle Auflagen zu erfüllen. Zur besseren
Nachnutzungsmöglichkeit betrieblicher Objekte soll bei Nichtnutzung
außerdem eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung länger gültig
bleiben. Statt bisher fünf Jahre sind im Entwurf sieben Jahre, mit
Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu zehn Jahre, vorgesehen.
Außerdem komme es immer wieder zu Fällen, in denen Gewerbeinhaber
Standorte aufgeben, ohne die Behörde zu informieren. In solchen
Fällen soll durch ein Standortbereinigungsverfahren künftig dem neuen
„dinglich Berechtigten“ ermöglicht werden, den alten
Geschäftsstandort löschen zu lassen. Unter bestimmten Umständen soll
ein solches Verfahren allerdings nicht zulässig sein – beispielsweise
wenn ein Besitzstörungsverfahren anhängig ist.
Unter den weiteren Anpassungen in der Gewerbeordnung findet sich
etwa auch eine Regelung für Prüfberichte und Nachweise von Betrieben
– wie etwa Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde. Diese müssen laut
Erläuterungen künftig nicht mehr dauerhaft im Betrieb in Papierform
vorliegen, sondern sollen auf Anfrage digital oder schriftlich
übermittelt werden können. Darüber hinaus sollen auch englische
Unterlagen akzeptiert werden. Auf Almwirtschaften sollen künftig auch
offene Getränke ausgeschenkt werden dürfen: Die Regelung, dass von
ihnen nur in Flaschen abgefüllte Getränke ausgegeben werden dürfen,
soll entfallen. Künftig soll außerdem ein etwaiger Altersnachweis –
beispielsweise am Automaten oder an der SB-Kassa – mit der ID Austria
erbracht werden können.
Die Novelle bringe einige signifikante Erleichterungen und würde
über 5.000 Kontrollen bei Betrieben hinfällig machen, betonte Markus
Hofer (NEOS). Es seien kleine Schritte, von denen aber anzuerkennen
sei, dass sie in die richtige Richtung gehen würden, meinte auch
Michael Fürtbauer (FPÖ). Auch Lukas Hammer (Grüne) ortet in der
Novelle sinnvolle Erleichterungen. Etwa zum Thema
Genehmigungsfreiheit für Photovoltaikanlagen regte er an, dass dabei
auch Speicher- und Energiemanagementsysteme bedacht werden könnten.
Sowohl Ausschussvorsitzende Tanja Graf als auch Laurenz Pöttinger (
beide ÖVP) stellten diesbezüglich noch Gespräche bis zum Plenum in
Aussicht.
Auch Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer kann sich einen
etwaigen Konsens über eine Miteinbeziehung der Speicher vorstellen.
Die Novelle an sich bezeichnete er als „tolles Gesetz“, das spürbare
Entlastung für die Betriebe bringe – sowohl bei der
Genehmigungsfreistellung als auch bei den Betriebsübergaben und etwa
bei der Übermittlungsmöglichkeit von Unterlagen in digitaler Form.
FPÖ und Grüne für weitere Anpassungen der Gewerbeordnung
Neuerlich vertagt wurde der Antrag der FPÖ für eine
Neukodifizierung der Gewerbeordnung ( 326/A(E) ). Es brauche hier ein
zeitgemäßes, übersichtliches und anwenderfreundliches Regelwerk, eine
Vereinfachung des gewerblichen Berufszugangs sowie einen Abbau
bürokratischer Hemmnisse, argumentierte Michael Fürtbauer (FPÖ).
Markus Hofer (NEOS) verwies etwa darauf, dass genau dieses Vorhaben
der Neuordnung im Regierungsprogramm abgebildet sei. Es gelte, diese
sehr sorgfältig zu machen, zumal die Gewerbeordnung ein austariertes
Gesamtgebilde darstelle, so Christoph Matznetter (SPÖ).
Die Grünen wiederum sprechen sich dafür aus, den Schutz von
Kindern und Jugendlichen in der Gewerbeordnung zu verankern ( 378/A(E
) ). So sollen etwa Personen von der Ausübung eines Gewerbes
ausgeschlossen werden, deren Angebot sich an Kinder und Jugendliche
richtet und die wegen eines einschlägigen an Kindern oder
Jugendlichen begangenen Delikts von einem Gericht verurteilt worden
sind. Außerdem geht es den Grünen um Kinderschutzkonzepte und
Kinderschutzauflagen in Betrieben, die Angebote für Kinder oder
Jugendliche haben oder in denen es jugendliche Beschäftigte gibt,
erörterte Lukas Hammer (Grüne). Christoph Matznetter (SPÖ) wies
darauf hin, dass man sich genauer anschauen müsste, wie solche
Regelungen in den jeweiligen Branchen anzuwenden sein können.
Christoph Stark (ÖVP) gab zu bedenken, dass die Abgrenzung der Normen
schwierig werden könnte, zumal etwa auch der Lebensmittelhandel
Angebote für Kinder habe.
Entschließung zur Verbesserung der EU-Verpackungsverordnung
Der im Ausschuss eingebrachte Koalitionsantrag zur EU-
Verpackungsverordnung zielt darauf ab, auf europäischer Ebene auf
eine Verbesserung der EU-Verpackungsverordnung einzuwirken. Gefordert
wird etwa die Aussetzung der Pflicht, in jedem Mitgliedstaat einen
eigenen Bevollmächtigten zu benennen. Kleine Unternehmen sollten
entlastet sowie eine einzige, zentrale Anmeldung für ganz Europa
statt vieler verschiedener nationaler Systeme geschaffen werden.
Unter anderem sollten sich statt hoher Pauschalgebühren die Kosten
außerdem daran orientieren, wie viel Verpackung tatsächlich verwendet
wird.
Die FPÖ forderte mit ihrem Antrag, die EU-Verpackungsverordnung
auszusetzen, zu verschieben und zu entschärfen ( 1023/A(E) ).
Besonders inakzeptabel sei, dass wesentliche praktische Detailfragen,
Leitlinien und Auslegungen auf EU-Ebene noch überhaupt nicht geklärt
seien. Dennoch werde von den Betrieben verlangt, bereits jetzt teure
Prozesse umzustellen. Der FPÖ-Antrag sei eigentlich „ein
Friedensangebot“ an alle, so Michael Fürtbauer (FPÖ). Christoph
Matznetter (SPÖ) meinte demgegenüber, dass der Koalitionsantrag eine
sorgfältige Weiterentwicklung dessen darstelle. Es gelte, kleine
Unternehmen vor zu großem Aufwand zu schützen. Auch Markus Hofer (
NEOS) wies auf Belastungen für KMU hin. Christoph Stark (ÖVP) schloss
sich Matznetter an und betonte, außerdem „eine Lanze“ für den
stationären Handel brechen zu wollen. Es eine alle, dass man die
Kleinsten entlasten wolle. Lukas Hammer (Grüne) kritisierte die
Kurzfristigkeit des Koalitionsantrags, daher würden ihn die Grünen
ablehnen. Die Verpackungsverordnung sei wichtig, aber auch er sei der
Meinung, dass es für manche Regelungen Ausnahmen geben sollte.
Grüne: Klarstellungen zu barrierefreiem Umbau von gemieteten
Geschäftslokalen
In Bezug auf den barrierefreien Umbau von gemieteten
Geschäftslokalen fordern die Grünen rechtliche Klarstellungen ( 529/A
(E) ), damit die betroffenen Unternehmen ihren Verpflichtungen nach
dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nachkommen können. Die
Rechtslage dazu sei für gewerbliche Mieterinnen und Mieter und
Vermieterinnen und Vermieter sehr unübersichtlich und uneindeutig, so
die Grünen. Um die Unklarheiten zu beseitigen, sollte ihnen zufolge
deshalb in den relevanten Gesetzen normiert werden, dass gewerbliche
Mieterinnen und Mieter Barrierefreiheitsmaßnahmen in Geschäftslokalen
jedenfalls auf eigene Kosten und ohne Zustimmung des Vermieters oder
der Vermieterin setzen dürfen und dass bei Auszug keine Verpflichtung
zum Rückbau der Maßnahmen besteht. Dankbar, dass das Anliegen der
Barrierefreiheit wieder aufgegriffen werde, zeigte sich Christoph
Matznetter (SPÖ). Das Anliegen brauche bei der Vielzahl an zu
berücksichtigenden Aspekten allerdings noch Zeit.
Grüne: „Österreich-Preisaufschlag“ beenden
Mit einem weiteren Antrag setzen sich die Grünen dafür ein,
Wettbewerbsverzerrungen und den „Österreich-Preisaufschlag“ zu
beenden sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu stärken ( 479/A(E
) ). So seien durch den Österreich-Aufschlag bzw. territoriale
Lieferbeschränkungen in Österreich Lebensmittel um bis zu 25 % teurer
als in Deutschland. Die Bundesregierung möge sich daher auf EU-Ebene
für ein gesetzliches Verbot von wettbewerbsverzerrenden territorialen
Lieferbeschränkungen einsetzen sowie der BWB die erforderlichen
Kompetenzen und Ressourcen zur Erstellung einer
Preisvergleichsplattform zuweisen. Darüber hinaus brauche es eine
Novellierung des Wettbewerbsgesetzes, mit der die BWB mit
zusätzlichen Kompetenzen bei Branchenuntersuchungen ausgestattet
wird. Markus Hofer (NEOS) wies ähnlich wie Minister Hattmannsdorfer
darauf hin, dass es der Position der Bundesregierung entspreche,
territoriale Lieferbeschränkungen zu bekämpfen. Er vertrete diese
unmissverständliche Position seinerseits in Brüssel, betonte
Hattmannsdorfer gegenüber Lukas Hammer (Grüne). Die EU-Kommission
habe die öffentliche Konsultation verlängert, man werde nun nochmals
eine Stellungnahme einreichen. Außerdem wies der Minister auf eine
Allianz mit anderen EU-Ländern hin, um gegen die Länder-Aufschläge
vorzugehen.
FPÖ für Maßnahmen gegen Lachgasmissbrauch
Lachgas werde zunehmend nicht nur für legitime technische oder
haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern auch als Rauschmittel
missbräuchlich konsumiert, wirft die FPÖ mit einem Antrag auf ( 988/A
(E) ). Besonders problematisch sei dabei die niederschwellige
Verfügbarkeit über frei zugängliche Verkaufsautomaten, so Manuel
Pfeifer (FPÖ). Lachgas stelle insbesondere für Kinder und Jugendliche
ein gesundheitliches Risiko dar. Die gesundheitlichen Langzeitfolgen
eines missbräuchlichen Konsums könnten von Nervenschäden bis hin zu
Lähmungserscheinungen reichen, so die Freiheitlichen. Sie fordern
daher, den Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten zu
untersagen sowie die Abgabe von Lachgasprodukten an Minderjährige
wirksam zu verhindern. Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) wandte ein, dass
die Abgabe von Lachgas Apotheken vorbehalten sei und das Anliegen
deshalb eine Vollzugsthematik darstelle. Demgegenüber meinte Lukas
Hammer (Grüne), dass etwa in Deutschland umfassende Gesetze zum Thema
Lachgas beschlossen worden seien. Pfeifer zufolge soll es sich
außerdem um Lachgas handeln, das falsch deklariert werde. Markus
Hofer (NEOS) meinte, dass kommendes Jahr auf EU-Ebene ein generelles
Verbot dieser Produkte geplant sei und es sinnvoll sei, dieses
abzuwarten. (Schluss Wirtschaftsausschuss) mbu