Wien (OTS) – „Als wichtigen und längst überfälligen Schritt“
bezeichnet
Vizekanzler und Wohnminister Andreas Babler die heute präsentierten
Pläne der EU zu leistbarem Wohnen. „Bezahlbarer Wohnraum kann nicht
allein dem Markt überlassen werden. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und
ein Grundrecht – und dieses Recht muss für alle Menschen in Europa
gesichert sein“, so Babler.
„Das Ziel ist ein starker europäischer Rahmen, der Investitionen
in gemeinnützigen und kommunalen Wohnbau erleichtert, Spekulation
begrenzt und Städten sowie Gemeinden wirksame Instrumente in die Hand
gibt. Der Maßstab jeder europäischen Regelung muss sein, ob sie die
Wohnkosten der Menschen tatsächlich senkt und dauerhaft leistbare
Wohnungen schafft“, hält Babler fest.
Begrüßt werden von Babler die EU-Vorschläge zum Ausbau des
sozialen und gemeinnützigen Wohnraums, eine aktive öffentliche
Bodenpolitik, die Mobilisierung leerstehender Gebäude sowie
langfristige öffentliche Finanzierungsinstrumente. Das erfolgreiche
österreichische Modell mit Kostenmieten, Vermögensbindung und der
Verpflichtung zur Reinvestition sollte als Vorbild dienen und darf
nicht verwässert werden. Eine bloße Mindestbindung von 20 Jahren
reicht in angespannten Wohnungsmärkten nicht aus. Das Prinzip der
dauerhaften Sozialbindung und das gemeinnützige Modell müssen im
europäischen Rahmen ausdrücklich anerkannt und gestärkt werden.
Kritisch zu beurteilen sind die Einstufung von
„Wohnungsdruckgebieten“. Ein starrer europäischer Schwellenwert könne
die sehr unterschiedlichen Realitäten der Wohnungsmärkte nicht
abbilden. Ein Bezirk mit stark steigenden Mieten, Wohnraummangel oder
massiver touristischer Nutzung kann unter erheblichem Druck stehen,
ohne einen bestimmten Kaufpreis-Einkommens-Wert zu erreichen. Die
Einstufung muss lokale Kriterien (Mieten, Leerstand, Tourismus)
einbeziehen. Die Entscheidungskompetenz muss hier bei den Regionen
bleiben.
Eine pauschale EU-Ausnahme für Hauptwohnsitze bei
Kurzzeitvermietungen wird von Babler abgelehnt: „Erfolgreiche lokale
Beschränkungen – wie die Wiener 90-Tage-Regel – dürfen durch
europäische Vorgaben weder aufgeweicht noch für die Zukunft blockiert
werden.“
Die vorgeschlagene regelmäßige Überprüfung von Maßnahmen ist
grundsätzlich sinnvoll, aber eine starre Fünfjahresfrist zur
Überprüfung von Maßnahmen erzeugt zu viel Verwaltungsaufwand. Auch
schnellere Bauverfahren sind gut, dürfen aber nicht zu Lasten von
Sicherheit, Umweltstandards, Barrierefreiheit und demokratischer
Beteiligung gehen. „Leistbarer Wohnraum darf nicht gegen Qualität und
Rechtsstaatlichkeit ausgespielt werden“, betont der Wohnminister.
Ein zusätzliches Angebot allein löst die Leistbarkeitskrise
nicht. „Entscheidend ist, welcher Wohnraum entsteht, wem er gehört
und zu welchen Bedingungen er vermietet wird. Wien zeigt Jahrzehnten,
dass eine starke öffentliche Hand, sozialer Wohnbau und langfristige
Planung leistbares Wohnen ermöglichen können. Dieses Erfolgsmodell
sollte als Vorbild für ganz Europa dienen. Umso wichtiger ist es,
dass die EU nun Verantwortung übernimmt und mit dem Gesetzvorschlag
für leistbares Wohnen europaweit konkrete Maßnahmen für leistbares,
sicheres und menschenwürdiges Wohnen vorantreibt“, so Babler.
Der Vorschlag der EU-Verordnung enthält einige wertvolle Ansätze,
sie knüpft in wesentlichen Bereichen an Instrumente an, mit denen
Österreich – insbesondere im gemeinnützigen Wohnbau, in der
Wohnbauförderung und teilweise in der Bodenpolitik – bereits über
langjährige Erfahrung verfügt. „Noch sind wir nicht dort, wo wir
hinmüssen: Daher wird Österreich seine Expertise als international
anerkanntes Vorbild gemeinsam mit meinen Expertinnen und Experten
ambitioniert in den europäischen Prozess einbringen“, so Wohnminister
Babler.