Verkehrsausschuss beschließt längere Pickerl-Intervalle und weitere Änderungen im Kraftfahrgesetz

Wien (PK) – Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der
Verkehrsausschuss heute für eine Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG
-Novelle) ausgesprochen. Kernstück sind die längeren Intervalle für
die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl“).
Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei
Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. Sie soll auf eine
4:2:2:2:1-Regel geändert werden: vier Jahre nach Erstzulassung, dann
drei Verlängerungen für je zwei Jahre und danach jährlich. Zudem sind
Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung sowie Anpassungen bei
Fahrzeugkontrollen, Fahrschulen und Deckkennzeichen vorgesehen. Durch
einen gesamtändernden Abänderungsantrag wurde die Novelle im
Ausschuss zudem um weitere Bestimmungen ergänzt, darunter
Erleichterungen für den Baustellenverkehr, neue Regelungen für
Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie
zusätzliche Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen.

Änderungen im Kraftfahrgesetz

Neben der Verlängerung der Intervalle für die Begutachtung sollen
laut Initiativantrag der Koalitionsparteien Werkstätten durch den
Entfall der Aufbewahrungspflicht einer zweiten Ausfertigung des
Gutachtens über die Begutachtung entlastet, der Zugriff bestimmter
Behörden auf Daten der Begutachtungsplakettendatenbank erweitert
sowie die elektronische Erstellung von Prüfnachweisen bei
Fahrtenschreiberüberprüfungen ermöglicht werden ( 952/A ). Weitere
Bestimmungen betreffen die Ausweitung von Deckkennzeichen auf
Fahrzeuge der Militärpolizei, der militärischen Nachrichtendienste
und der Bundesfinanzverwaltung sowie auf Fahrzeuge ausländischer
Zollbehörden, Erleichterungen bei Lkw-Kontrollen, Anpassungen in der
Fahrlehrer- und Fahrschulausbildung, Übergangsregelungen für
Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen, um Härtefälle zu vermeiden –
die bisherige Sonderregelung soll gestrichen werden.

Im Verkehrsausschuss wurde die Novelle durch einen
gesamtändernden Abänderungsantrag erweitert. So sollen bestimmte
Baustellenfahrzeuge mit Kippaufbau oder Ladekran künftig innerhalb
eines Umkreises von 75 Kilometern das höchste zulässige Gesamtgewicht
um das Eigengewicht dieser Aufbauten überschreiten dürfen. Außerdem
werden die rechtlichen Grundlagen für Testfahrten mit automatisierten
und fahrerlosen Fahrzeugen neu gefasst, elektronische
Übereinstimmungsbescheinigungen werden ausdrücklich als
Genehmigungsdokument anerkannt und Übergangsbestimmungen für die
neuen Pickerl-Intervalle einschließlich der Ausgabe von
Austauschplaketten werden geschaffen. Die Verlängerung der Intervalle
soll mit 19. Mai 2027 in Kraft treten, anstatt wie ursprünglich
geplant, mit Oktober 2026. Darüber hinaus enthält der
Abänderungsantrag zahlreiche weitere technische,
verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Anpassungen, etwa zur
elektronischen Dokumentation von Prüfungen, zur Datenverarbeitung im
Fahrschulbereich und zur Anhebung der vorläufigen Sicherheitsleistung
bei bestimmten Verwaltungsübertretungen.

Hanke: Novelle soll Kraftfahrrecht modernisieren und
entbürokratisieren

Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die Novelle als Schritt
in Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des
Kraftfahrrechts. Er betonte die „praxisnahen Anpassungen“ wie die
Entlastungen für Werkstätten, die Verpflichtung der Fahrschulen zur
transparenten Veröffentlichung ihrer Tarife sowie Regelungen für
Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen. Zur Schaffung einer
rechtssicheren Grundlage für Testbetriebe mit automatisierten
Fahrzeugen werde eine Verordnung demnächst in Begutachtung gehen.
Insgesamt werde damit ein zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht
geschaffen, das Innovationen fördere und die Verkehrssicherheit
erhöhe, so Hanke.

Mehrheit begrüßt Entbürokratisierung, Grüne sehen
Sicherheitsrisiken

Joachim Schnabel (ÖVP) sprach von einer Novelle, die
Deregulierung, Modernisierung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit
miteinander verbinde. Sie schaffe die Grundlage, Österreich als
Standort für moderne Entwicklungen wie das autonome Fahren
attraktiver zu machen. Mit Blick auf die verlängerten Pickerl-
Intervalle verwies Schnabel auf die Schweiz, wo längere Fristen
ebenfalls üblich seien. Der Staat müsse nicht jeden Bereich bis ins
Detail regulieren, vielmehr sei auch Eigenverantwortung gefragt.
Andreas Haitzer (SPÖ) bezeichnete den Entwurf als gelungen und an die
Bedürfnisse des Standorts angepasst. Auch Dominik Oberhofer (NEOS)
zeigte sich erfreut über die aus seiner Sicht schnelle Umsetzung von
Entbürokratisierungsmaßnahmen. In den Regelungen für autonomes Fahren
sieht er einen „zukunftsweisenden Schritt“.

Christofer Ranzmaier (FPÖ) begrüßte zahlreiche Aspekte der
Novelle, insbesondere die Änderungen bei der Fahrlehrerausbildung und
die verpflichtende transparente Veröffentlichung der Fahrschultarife
im Sinne des Konsumentenschutzes. Auch die Neuregelung für Fahrzeuge
mit ukrainischen Kennzeichen bezeichnete er als Schritt in Richtung
Normalität und kündigte die Zustimmung der FPÖ an.

Elisabeth Götze (Grüne) erklärte, ihre Fraktion unterstütze zwar
die Änderungen bei den Pickerl-Intervallen sowie die Regelung für
Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen grundsätzlich, äußerte jedoch
Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der Kosten. Unter
Berufung auf Stellungnahmen des ÖAMTC verwies sie auf höhere Kosten
etwa für den Austausch der Begutachtungsplaketten. Außerdem seien in
Stellungnahmen insbesondere für Mopeds kürzere
Begutachtungsintervalle gefordert worden, da mit der vorliegenden
Regelung Manipulationen an Abgasanlagen oder der Fahrzeugelektronik
erst später erkannt werden könnten. Eine „evidenzbasierte
Sicherheitsfolgenabschätzung“ fehle Götzes Ansicht nach. Sie brachte
deshalb einen Vertagungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand. (
Fortsetzung Verkehrsausschuss) wit