Wien (OTS) – Zweimal pro Jahr ist das Finanzministerium verpflichtet,
dem
Parlament einen Bericht zum Stand der Liquidation der COFAG sowie zu
den aus der Gewährung finanzieller Maßnahmen resultierenden
Auswirkungen vorzulegen. Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes
GmbH (COFAG) war eine Sondergesellschaft der Republik Österreich, die
im März 2020 zur Bewältigung der Corona-Krise gegründet wurde. Im
Sommer 2024 wurde die Auflösung dieser Gesellschaft eingeleitet. Seit
damals ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung und Überprüfung
der Maßnahmen zuständig.
Der nun an das Parlament übermittelte Bericht zeigt, dass bis zum
Stichtag 30. Juni 2026 Rückerstattungsansprüche von zu Unrecht
erhaltenen finanziellen Leistungen in der Höhe von 158,8 Millionen
Euro festgestellt wurden.
Zu den insgesamt 16.800 Fällen, die zur Prüfung an das
Finanzministerium im Rahmen des „COFAG Neuordnungs- und
Abwicklungsgesetzes“ übergeben wurden, sind zusammen mit der
allgemeinen Prüfung von beantragten oder gewährten finanziellen
Leistungen bisher mehr als 11.700 Prüfungsmaßnahmen durchgeführt
worden. Alleine in den vergangenen sechs Monaten kam es zu rund 2.400
Prüfungen.
Teil der Prüfung sind auch die Bestimmungen zu
Unternehmensverbünden. Mit der Entscheidung des OGH aus dem April
2026 wurde das bisherige Vorgehen der Finanzverwaltung auf Basis der
Obergrenzenrichtlinien bestätigt. Bis Juni 2026 wurden von den 193
Unternehmensverbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen 105
überprüft. Dabei wurde ein Rückerstattungsvolumen von rund 45
Millionen Euro festgestellt.
„Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese
selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen
bekommen hat, müsse mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur
gerecht“, so Finanzminister Markus Marterbauer.