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Überblick über die Aktivitäten der BWB am Kraftstoffmarkt: Branchenuntersuchung, Ermittlung und Spritpreistracker

Wien (OTS) – Die BWB erhält regelmäßig Anfragen betreffend
Entwicklungen des
Kraftstoffmarktes. Grundsätzlich kann die Behörde im Rahmen ihrer
Kernkompetenzen Ermittlungen einleiten, wenn ein Verdacht eines
Kartellverstoßes bzw. eines Marktmachtmissbrauches besteht. Weiters
besteht die Möglichkeit, eine Branchenuntersuchung einzuleiten,
sofern Hinweise vorliegen, dass der Wettbewerb eingeschränkt oder
verfälscht ist bzw. Abgabensenkungen nicht weitergegeben wurden. Die
BWB stellt einen Überblick über ihre Aktivitäten zur Verfügung.

Spritpreise seit Jahren im Fokus der BWB

Der Kraftstoffmarkt ist kein neues Tätigkeitsfeld der BWB. Die
Behörde hat in den vergangenen Jahren wiederholt Untersuchungen zur
Funktionsweise des Wettbewerbs im Kraftstoffmarkt durchgeführt.

Angesichts der starken Preissteigerungen im Jahr 2022 leitete die
BWB eine umfassende Branchenuntersuchung des österreichischen
Kraftstoffmarktes ein. Die Untersuchung ergab keine unmittelbaren
Hinweise auf Kartelle oder Marktmachtmissbrauch. Allerdings stellte
sie fest, dass geopolitisch bedingte Preisschwankungen insbesondere
auf der Raffinerieebene bestehen. Dies gilt umso mehr in Zeiten
geopolitischer Preisverwerfungen aufgrund von Krisen mit Auswirkungen
auf die weltweiten Rohstoffmärkte. Weiters ergab die Untersuchung,
dass die Preisnotierungen maßgebliche Preistreiber für den
österreichischen Kraftstoffmarkt waren. Dieser Punkt muss auf
europäischer Ebene adressiert werden. Die Ergebnisse dieser
Branchenuntersuchung haben nach wie vor Gültigkeit.

Regionale Preisunterschiede wurden im Lungau untersucht

Die BWB untersuchte auch regionale Auffälligkeiten. Ein Beispiel
dafür waren die umfangreichen Ermittlungen zum Tankstellenmarkt im
Lungau aufgrund von konkreten Beschwerden. Die Ergebnisse wurden im
März 2025 veröffentlicht.

Ausgangspunkt waren über Jahre höhere Preise für Diesel und
Benzin im Bezirk Tamsweg gegenüber angrenzenden Bezirken. Die BWB
führte daraufhin Ermittlungen durch. Untersucht wurden unter anderem
Marktstellung, Einkaufspreise, Verkaufspreise, Margen,
Lieferbeziehungen und Absatzmengen.

Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Preisabsprachen oder
einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Jedoch kamen
nicht alle Tankstellenbetriebe ihren gesetzlichen Meldepflichten
ihrer Preise nach.

Preistransparenz kann Wettbewerb stärken

Eine vergleichsweise günstige Tankstelle im Lungau hatte ihre
Preisänderungen zunächst nicht an die E-Control gemeldet. Ab Ende
November 2023 begann sie nach Hinweis durch die BWB wieder mit der
Einmeldung. Dadurch war ihr günstigerer Dieselpreis im
Spritpreisrechner und für andere Tankstellen sichtbar. Daraufhin
konnte durch die BWB ein spürbares Absinken der durchschnittlichen
Dieselpreise im Lungau gegenüber den angrenzenden Bezirken
feststellen.

Gleichzeitig nahm die Preissetzungsdynamik deutlich zu: Vor der
Einmeldung wurden von den meldenden Tankstellen durchschnittlich rund
26 Dieselpreisänderungen pro Monat und Tankstelle gemeldet. 2024
stieg dieser Wert auf mehr als 50 Preisänderungen pro Monat. Die BWB
wertet dies als Hinweis darauf, dass höhere Transparenz die
Wettbewerbsdynamik verstärken und Abwärtsdruck auf die Preise
erzeugen kann.

Hinweise aus dem Markt sind wichtig

Die BWB ist eine Wettbewerbsbehörde und hat die Aufgabe,
funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Behörde hat auf
Preisentwicklungen ausgelöst von Krisen keinen Einfluss. Ebenso kann
sie nicht anordnen, dass Veränderungen bei Rohöl-, Raffinerie- oder
Großhandelspreisen automatisch im gleichen Tempo und im gleichen
Ausmaß an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben werden. Für die
Preisüberwachung und Preiskontrollen vor Ort sowie für die Verfolgung
der Nichtweitergabe von Abgabesenkungen sind die
Bezirksverwaltungsbehörden in den Bundesländern zuständig. Die BWB
stellt für Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße verschiedene
Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Beschwerden können direkt bei der
BWB eingebracht werden. Zusätzlich steht das Whistleblowing-System
der BWB zur Verfügung, über das Hinweise vertraulich und auch anonym
übermittelt werden können.

Zum Whistleblowing-System der BWB

Aktuelle Kompetenzen der BWB

Derzeit kann die BWB bei strukturellen Wettbewerbsproblemen, die
nicht auf einen konkreten Verstoß gegen das Kartellrecht
zurückzuführen sind, nach einer Branchenuntersuchung insbesondere
Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbssituation abgeben.
Anders als Wettbewerbsbehörden in einigen anderen europäischen
Staaten kann sie derzeit keine gezielten Abhilfemaßnahmen zur
Beseitigung solcher Wettbewerbsstörungen anordnen. Das
Regierungsprogramm sieht eine entsprechende Stärkung der Kompetenzen
der BWB vor.

Regionale Unterschiede bei Beschaffung und Versorgung

Bei der Bewertung regionaler Preisunterschiede sind auch
unterschiedliche Beschaffungs- und Versorgungsstrukturen zu
berücksichtigen. Die BWB hat in ihrer Stellungnahme zur Verordnung
der Bundesregierung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen darauf
hingewiesen, dass insbesondere in Westösterreich Kraftstoffe
teilweise aus dem Ausland bezogen werden. Unterschiedliche
Einkaufspreise, Transportwege und Bezugsquellen können sich daher auf
die Preise an den Tankstellen auswirken.

Zur Stellungnahme der BWB

Spritpreistracker

Seit Mai 2026 veröffentlicht die BWB einen wöchentlichen
Spritpreistracker. Grundlage dafür sind Mikrodaten der
Spritpreisdatenbank der E-Control sowie Daten aus dem Weekly Oil
Bulletin der Europäischen Kommission.

Zum Spritpreistracker der BWB

Preistransparenz: Klare gesetzliche Zuständigkeiten

Tankstellenbetriebe sind verpflichtet, die ausgezeichneten Preise
für Diesel und Superbenzin 95 Oktan elektronisch an die
Preistransparenzdatenbank der E-Control zu melden. Preisänderungen
müssen grundsätzlich spätestens innerhalb einer halben Stunde
übermittelt werden. Wird um 12 Uhr ein neuer Treibstoffpreis
festgesetzt, ist dieser unverzüglich zu melden. Die Meldepflicht
bildet damit eine wichtige Grundlage für aktuelle Preisvergleiche und
trägt zur Transparenz und zum Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt bei.

Für die Verfolgung von Verstößen gegen die Meldepflicht sind die
jeweiligen Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate in den
Bundesländern zuständig. Verstöße gegen die entsprechenden Vorgaben
des Preistransparenzgesetzes können mit einer Geldstrafe von bis zu
2.180 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 7.260 Euro, geahndet
werden.

Hinweise auf Verstöße wegen Kartellabsprachen oder
Marktmachtmissbrauch können jederzeit bei der BWB eingebracht werden.