Wien, am 1.Oktober (OTS) – Heute stellt Landwirtschaftsminister
Totschnig im Agrarausschuss den
Grünen Bericht 2026 vor. Als größte Pestizidbelastung des
Grundwassers nennt der Bericht ein Abbauprodukt des
Unkrautvernichters Dimethachlor. Die mit Abstand größte Belastung
fehlt: die Ewigkeitschemikalie TFA, die unter anderem als
Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden freigesetzt wird.
„Das ist nur das jüngste von mehreren Beispielen, in denen das
Ministerium entscheidende Informationen über Anstieg und Ausmaß der
TFA-Belastung nicht darstellt. Die wachsende Bedrohung unserer
Trinkwasserressourcen bleibt dem Parlament und der Öffentlichkeit
damit verborgen. Dieses Muster hat uns veranlasst, das Versagen des
Ministeriums im Umgang mit der TFA-Belastung des Grundwassers in
einer Dokumentation aufzuarbeiten und dem Parlament zu übergeben“,
sagt GLOBAL 2000-Umweltchemiker Helmut Burtscher-Schaden.
Wie groß die Lücke ist, zeigen die Daten der staatlichen AGES.
Sie bewertet beide Abbauprodukte als gesundheitlich relevant, für
beide gilt somit im Grundwasser derselbe Grenzwert von 0,1 Mikrogramm
pro Liter (µg/L). Das im Grünen Bericht genannte Dimethachlor-
Abbauprodukt lag im amtlichen Monitoring 2018 bis 2022 an etwa jeder
fünfzehnten Messstelle darüber, TFA an praktisch jeder: an 98,9
Prozent der untersuchten Messstellen. 2024 erreichte TFA im Mittel
das 24-Fache des Grenzwerts.
Amtliche Kommunikation macht den Anstieg unsichtbar
Auch der Wassergütebericht , den das Ministerium im Juli
veröffentlicht hat, lässt Entscheidendes weg. Er stellt die 2024
gemessene TFA-Belastung zwar dar. Dass Österreich bereits 2018/19
eine vergleichbare Messserie durchgeführt hatte, erwähnt er jedoch
nicht.
„Damit bleibt unsichtbar, dass sich die Belastung mit dieser
gefährlichen Ewigkeitschemikalie im österreichischen Grundwasser in
nur fünf Jahren mehr als verdoppelt hat – und dass sich der Anstieg
nach allen verfügbaren Daten beschleunigt“, sagt Burtscher-Schaden.
Noch problematischer ist die Kommunikation der staatlichen AGES,
deren Eigentümerrechte das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit
dem Gesundheitsministerium wahrnimmt. Statt des Mittelwerts der
aktuellen Messserie von 2,4 µg/L nennt sie auf ihrer TFA-
Informationsseite einen Mittelwert über sämtliche Proben seit 2018:
1,4 µg/L. Diese Darstellung verschleiert sowohl den steilen Anstieg
als auch das aktuelle Ausmaß der Belastung.
Gesundheitsrisiko wird verharmlost
Gleichzeitig verschwanden mit dem letzten Update der AGES-Seite
der bislang strengste gesundheitlich abgeleitete Trinkwasser-
Richtwert Europas – der niederländische Wert von 2,2 µg/L – und die
Empfehlung, TFA weiterhin als relevanten Metaboliten zu behandeln.
Außerdem relativiert die AGES die gesundheitliche Bedeutung von TFA
mit Vergleichen, die mit einer wissenschaftlichen Risikobewertung
unvereinbar sind, um dann zu schlussfolgern, TFA stelle „kein
Gesundheitsrisiko für die Menschen“ dar, sondern sei „ein
Umweltproblem“. Die EU-Agenturen bewerten TFA dagegen inzwischen
deutlich strenger.
„Der zuständige Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur
ECHA empfiehlt, TFA als fortpflanzungsgefährdend einzustufen. Die
Lebensmittelbehörde EFSA hat die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge
um mehr als 70 Prozent gesenkt“, so Burtscher-Schaden.
Österreich bremst beim EU-Verbot eines PFAS-Pestizids
Ende 2024 schlug die EU-Kommission vor, die Genehmigung des PFAS-
Pestizids Flutolanil nicht zu verlängern. Grund waren ungeklärte
Risiken durch TFA im Grundwasser und in landwirtschaftlichen
Erzeugnissen. Von Österreich gab es keine Unterstützung für das
Pestizidverbot. Stattdessen stimmte das Landwirtschaftsministerium
einer technischen Verlängerung der Genehmigung bis zum 15. Juni 2027
zu. Sein Abstimmungsverhalten legte Landwirtschaftsminister Totschnig
erst im Oktober 2025 auf eine parlamentarische Folgeanfrage hin offen
und begründete es so: Die Kommission gehe davon aus, „dass Flutolanil
TFA freisetzt und dieses aufgrund seiner hohen Persistenz und
Mobilität in das Grundwasser gelangt. Ob dies in weiterer Folge aber
zu einer Überschreitung des regulatorischen Grenzwerts von 0.1 µg/l,
der formal für jede einzelne Indikation gilt, führt, ist nicht
angegeben und auch nicht bekannt.“
„Der Minister schützt Pestizidzulassungen statt unser
Grundwasser. Damit stellt er die Vorsorge auf den Kopf: TFA liegt
längst flächendecken über dem Grenzwert – trotzdem verlangt er den
Nachweis, dass jede einzelne Pestizidanwendung für sich diesen
Grenzwert überschreitet“ , kommentiert Burtscher-Schaden.
Nationalrat kann Minister in Brüssel binden
Bei konkreten EU-Vorhaben kann der Nationalrat dem zuständigen
Minister nach Art. 23e B-VG eine verbindliche Position vorgeben und
damit auch Österreichs Haltung bei EU-Entscheidungen über
Pestizidwirkstoffe festlegen, wie die bindende Stellungnahme zu
Glyphosat aus dem Jahr 2017 zeigt. GLOBAL 2000 ersucht die
Abgeordneten, diese Möglichkeit zum Schutz unserer wichtigsten
Trinkwasserressource auch bei künftigen EU-Entscheidungen über TFA-
bildende Pestizide in Anspruch zu nehmen. Außerdem verlangt GLOBAL
2000 die Überprüfung der in Österreich zugelassenen TFA-bildenden
Pestizide sowie die vollständige Offenlegung der TFA-Messdaten.
Hier geht’s zur Dokumentation „TFA im Grundwasser – Beunruhigende
Daten, verharmlosende Kommunikation, ausbleibende Konsequenzen“