Sozialbudget steigt trotz Budgetkonsolidierung

Wien (PK) – Die Budgetmittel für den Sozialbereich werden 2027 und
2028 trotz
Budgetkonsolidierung steigen. Grund für das Plus von 7 % im Jahr 2027
und 2,4 % 2028 sind höhere Ausgaben für den Pflegebereich, außerdem
sollen zusätzliche Mittel für Armutsbekämpfung bereitgestellt werden.
Das ist den Unterlagen zur Budgetuntergliederung Soziales und
Konsumentenschutz zu entnehmen, über die der Budgetausschuss des
Nationalrats heute Nachmittag gemeinsam mit der Budgetuntergliederung
Pensionen diskutiert hat. Demnach stehen Sozialministerin Korinna
Schumann 2027 insgesamt 180 Mio. Ꞓ und 2028 185 Mio. Ꞓ für
„Offensivmaßnahmen“ zur Verfügung. Sie sollen unter anderem in die
mobile Pflege und Projekte zur Bekämpfung von Kinderarmut – mit Fokus
auf Sachleistungen – fließen.

Geplant ist außerdem ein Schwerpunkt „Analoges Leben“, für den
das Sozialministerium in den kommenden Jahren jeweils 20 Mio. Ꞓ
budgetiert hat. Auch die Verlängerung des Wohnschirms und der
Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte, der neue
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, die Bereitstellung von
Bundesmitteln für den 2025 eingerichteten Fonds zur Armutsbekämpfung
sowie die im Vergleich zu ursprünglichen Prognosen höhere Inflation
schlagen sich in den Ausgaben nieder.

Sozialministerin Schumann betonte im Ausschuss, dass das
Pflegegeld, anders als andere Sozialleistungen, auch im kommenden
Jahr valorisiert wird. Außerdem steigt die Dotierung des Pflegefonds
2027 um 52 Mio. Ꞓ und 2028 um 54 Mio. Ꞓ an. Auch die vorgesehenen 100
Mio. Ꞓ zur Stärkung der mobilen Pflege könnten Schumann zufolge über
den Pflegefonds verteilt werden. Details dazu müssten allerdings noch
mit den Ländern ausverhandelt werden. Um Pflege- und Betreuungskräfte
zu entlasten, will die Ministerin überdies die Digitalisierung im
Bereich der mobilen Pflege forcieren: Nach einigen Verzögerungen soll
der dafür eingerichtete Innovationsfonds demnach 2027 endgültig
starten. Es sei wichtig, die Pflege an die Elektronische
Gesundheitsakte (ELGA) anzubinden, um den wechselseitigen Übergang
zwischen Pflege und Spital zu verbessern, sagte Schumann.

Noch nicht viel Zulauf gibt es Schumann zufolge zur neuen
Teilpension. Im ersten Quartal 2026 wurden ihr zufolge im ASVG-
Bereich erst 76 Anträge genehmigt. Die Ministerin rechnet aber damit,
dass das Interesse zunehmen wird. Diskutiert wurde im Ausschuss auch
über das drohende Verfehlen des Zielpfads des zur Sicherung des
Pensionssystems eingeführten Nachhaltigkeitsmechanismus, wobei
Schumann betonte, dass man erst im ersten Jahr des
Beobachtungszeitraums sei.

Einsparungen plant das Sozialressort unter anderem bei
Förderungen und in der Verwaltung: So sollen erstere 2027 laut einer
Aufstellung des parlamentarischen Budgetdienstes um 11 Mio. Ꞓ, 2028
um 21 Mio. Ꞓ und ab 2029 um 30 Mio. Ꞓ gegenüber dem Jetztstand
sinken. Außerdem sind beim Detailbudget für Menschen mit
Behinderungen geringere Auszahlungen verbucht (2027: -15,7 Mio. Ꞓ,
2028: -17,5 Mio. Ꞓ), da die 2026 erfolgte Sonderdotierung des
Ausgleichstaxfonds schrittweise reduziert wird. Mit 170,3 Mio. Ꞓ 2027
und 152,8 Mio. Ꞓ 2028 stehen aber immer noch deutlich mehr Mittel für
diesen Bereich zur Verfügung wie 2025 (117,6 Mio. Ꞓ). Angesichts der
schwierigen Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderungen
seien nach wie vor gezielte Maßnahmen zur beruflichen Integration
nötig, hält das Sozialministerium in diesem Zusammenhang fest.

Mehr als 6 Mrd. Ꞓ für den Bereich Soziales

Insgesamt sehen die beiden Budgetentwürfe ( 494 d.B. und 495 d.B.
) für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) im Jahr 2027
Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 6,36 Mrd. Ꞓ und 2028 von 6,51
Mrd. Ꞓ vor. Das bedeutet ein Plus von 418,4 Mio. Ꞓ gegenüber dem
Voranschlag 2026 (+7 %) bzw. 150,5 Mio. Ꞓ zwischen 2027 und 2028 (+
2,4 %). Dem stehen Einnahmen (Einzahlungen) von 1,47 Mrd. Ꞓ (2027)
bzw. 1,52 Mrd. Ꞓ (2028) gegenüber. Die Zahl der Planstellen bleibt
zunächst stabil und wird 2028 im Sinne des vereinbarten
Einsparungspfads um 27 auf 1.597 reduziert. Der Istwert von 1.541 (
Stand 1. März 2026) wird damit aber immer noch leicht übertroffen. 18
Planstellen sollen in der Zentralleitung und neun im Bereich des
Sozialministeriumsservice eingespart werden. Bemessen am BIP sind die
Sozialausgaben mittelfristig leicht rückläufig: Laut neuem
Bundesfinanzrahmen ( 464 d.B. ) werden sie im kommenden Jahr zwar
leicht steigen (von 1,12 % auf 1,16 % des BIP), danach bis 2031 aber
sukzessive wieder auf 1,09 % sinken.

Nach wie vor der größte Brocken im Sozialbudget ist der Bereich
Pflege, für den die Regierung Ausgaben in der Höhe von 5,6 Mrd. Ꞓ im
Jahr 2027 und von 5,76 Mrd. Ꞓ im Jahr 2028 veranschlagt hat. Die
Mittel werden insbesondere für das Pflegegeld – inklusive
Pflegekarenz und Angehörigenbonus – (3,65 Mrd. Ꞓ bzw. 3,76 Mrd. Ꞓ),
die Dotierung des Pflegefonds (1,26 Mrd. Ꞓ bzw. 1,31 Mio. Ꞓ),
Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des
Pflegeregresses (jeweils 300 Mio. Ꞓ), die Förderung der 24-Stunden-
Betreuung (119,6 Mio. Ꞓ bzw. 116,7 Mio. Ꞓ), die Unterstützung
pflegender Angehöriger (132,9 Mio. Ꞓ bzw. 135,4 Mio. Ꞓ) sowie die
Hospiz- und Palliativversorgung (59,5 Mio. Ꞓ bzw. 61,7 Mio. Ꞓ)
verwendet. Dabei ist für alle Bereiche, mit Ausnahme der 24-Stunden-
Betreuung, ein Plus in Aussicht genommen. Die 100 Mio. Ꞓ, die für
Offensivmaßnahmen im Pflegebereich zur Verfügung stehen, sollen
insbesondere in die Stärkung der mobilen Dienste fließen.

Laut Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand März
2026 – 505.999 Personen Anspruch auf Pflegegeld. 60 % davon sind laut
Schumann Frauen, 40 % Männer. 16.486 pflegende Angehörige haben
außerdem einen Angehörigenbonus bezogen. Pflegekarenzgeld wurde im
vergangenen Jahr an 5.540 Personen ausgezahlt.

Für den im vergangenen Jahr beim Sozialministerium eingerichteten
Fonds zur Armutsbekämpfung will Sozialministerin Schumann in den
Jahren 2026 bis 2028 jeweils 10 Mio. Ꞓ bereitstellen. Außerdem werden
für Heimopferrenten aufgrund der steigenden Zahl von Bezieherinnen
und Bezieher mehr Budgetmittel benötigt. Die Ausgaben für die
Kriegsopferversorgung, die Opferfürsorge sowie für Impfschäden sind
hingegen rückläufig. Im Bereich der Seniorinnen und Senioren ist
geplant, einen besonderen Fokus auf die Sicherstellung analoger
Zugänge zu staatlichen Unterstützungen und Dienstleistungen zu
richten.

FPÖ kritisiert Kürzungen beim Ausgleichstaxfonds

Von Seiten der Abgeordneten kritisierte Dagmar Belakowitsch (FPÖ)
, dass die Mittel für den Ausgleichtaxfonds gekürzt würden. Das sei
eine massive Verschlechterung für Menschen mit Behinderungen, sagte
sie. Belakowitsch befürchtet, dass das unter anderem zu Lasten der
beruflichen Integration von jungen Menschen mit Behinderungen gehen
wird. „Wie soll sich das ausgehen?“, fragte sie. Ihr Fraktionskollege
Peter Wurm wies darauf hin, dass Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer
indirekte Profiteure der außertourlichen Erhöhung der ASVG-
Höchstbeitragsgrundlage seien.

Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) bemängelte, dass
Nostrifizierungen im Pflegebereich immer noch zu lange dauern würden
und zu kompliziert seien. Zudem erkundigte sie sich nach dem
Innovationsfonds zur Digitalisierung der Pflege. Ihre
Fraktionskollegin Heike Eder wollte wissen, wann die Evaluierung des
Pilotprojekts „Lohn statt Taschengeld“ vorliegen werde.

Auf Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen drängten auch
Fiona Fiedler (NEOS) und Verena Nussbaum (SPÖ). Es gebe immer noch
keine echte Barrierefreiheit bei vielen Gebäuden und in anderen
Bereichen, monierte Nussbaum. Fiedler sieht es außerdem als Problem,
dass Schlichtungsverfahren oft nicht dazu führen, dass vorhandene
Barrieren abgebaut würden. Im Pflegebereich hielte es Fiedler für
wichtig, den Anteil der Männer bei der Care-Arbeit von Angehörigen zu
erhöhen. Pflegekarenzgeld werde vor allem von Frauen in Anspruch
genommen, gab sie zu bedenken.

Was den Wohnschirm betrifft, begrüßte Grünen-Sozialsprecher
Markus Koza zwar die Verlängerung, seiner Meinung nach wäre es aber
notwendig, diesen auch nach 2028 fortzuführen. Sein Fraktionskollege
Ralph Schallmeiner mahnte klare Vereinbarungen mit den Ländern zur
Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel für mobile Pflege ein. Auch
der Hilfsfonds für Opfer des Amoklaufs in Graz und der Personalplan
des Ressorts waren Gegenstand von Fragen der Abgeordneten.

Ausgleichstaxfonds: Schumann will vor Reform Rechnungshofbericht
abwarten

In Beantwortung der Fragen gestand Sozialministerin Schumann zu,
dass bei der Nostrifizierung von Pflegeausbildungen noch nicht alles
rund laufe. „Wir müssen an Geschwindigkeit zulegen“, meinte sie. Gut
aufgestellt ist man ihr zufolge hingegen bei der Dauer von
Pflegegeldverfahren: Der Zielwert von 60 Tagen sei auch in den Jahren
2024 (58,1 Tage) und 2025 (53,6 Tage) erreicht worden. Als „großen
Wurf“ bezeichnete Schumann den Umstand, dass es gelungen sei,
Pflegekräfte in die Schwerarbeitsregelung zu bringen. Noch dauern
könnte demgegenüber das Vorhaben, die Kriterien für Schwerarbeit zu
vereinfachen: Das bezeichnete Schumann als „schwieriges Unterfangen“.

Die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds bezifferte die
Sozialministerin mit 420 Mio. Ꞓ im Jahr 2024, 432 Mio. Ꞓ im Jahr 2025
und 433 Mio. Ꞓ im Jahr 2026. Sie habe den Fonds mit einem Minus von
100 Mio. Ꞓ übernommen, durch zusätzliche Mittel sei es aber gelungen,
ihn zu stabilisieren, skizzierte sie. Diese zusätzlichen Mittel
würden jetzt aber „abschmelzen“. Man müsse sich gemeinsam mit den
Behindertenorganisationen überlegen, wie man künftig ausreichende
Mittel für den Fonds aufbringen könne, betonte Schumann, wobei sie
vor einer Reform zunächst den Rechnungshofbericht dazu abwarten will.
Laut Schumann geht es etwa um eine stärkere Beteiligung von
Unternehmen, was aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage aber
nicht einfach sei. Die berufliche Integration von Jugendlichen mit
Behinderungen sei ein Förderschwerpunkt, versicherte sie.

Am Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld“ beteiligen sich Schumann
zufolge acht Bundesländer, wobei vier Projekte bereits genehmigt
seien. Die anderen seien erst Ende des Jahres 2025 eingelangt und
würden derzeit geprüft. Die Evaluierung sei ausgeschrieben und soll
im nächsten Quartal beauftragt werden. Gegen Ende 2028 könnte dann
ein Ergebnis vorliegen. Fortgesetzt wird laut Schumann auch das
Pilotprojekt „Persönliche Assistenz“, wobei noch genügend Mittel zur
Verfügung stünden.

Als „Meilenstein“ zur Förderung von Barrierefreiheit bezeichnete
Schumann das im Jahr 2023 beschlossene Barrierefreiheitsgesetz, das
Unternehmen seit rund einem Jahr dazu verpflichtet, Produkte wie
Computer oder Smartphones barrierefrei auf den Markt zu bringen. Auch
Geräte wie Bankomaten und Dienstleistungen wie E-Banking müssten
barrierefrei sein. Bisher hat es laut Schumann in diesem Zusammenhang
84 Verfahren gegeben, davon sind neun abgeschlossen. Aktuell gibt es
Schumann zufolge Überlegungen, die Rechte der Behindertenanwaltschaft
weiter auszubauen.

Der mit bis zu 15 Mio. Ꞓ dotierte Hilfsfonds für den Amoklauf in
Graz habe im vergangenen Jahr 5 Mio. Ꞓ an den „Weißen Ring“
überwiesen, informierte Schumann SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.
Dieselbe Summe soll heuer ausgezahlt werden.

Was die Personalkürzungen im Sozialressort betrifft, meinte
Schumann, sie werde alles daran setzen, um Kürzungen im Bereich der
Arbeitsinspektion zu vermeiden. Durch Umschichtungen sei es bereits
gelungen, die Kürzungen zu halbieren.

Ausgaben für Pensionen steigen trotz Gegenmaßnahmen weiter

Deutlich steigen werden 2027 und 2028 nicht nur die Ausgaben für
Pflege, sondern auch die Pensionsausgaben des Bundes. Die Zahl der
Pensionsbezieherinnen und Pensionsbezieher nimmt weiter zu, zudem
schlagen „Pensionszuckerln“ aus früheren Jahren und die jährlichen
Pensionsanpassungen zu Buche, auch wenn es in den kommenden beiden
Jahren zu keiner vollständigen Inflationsabgeltung kommen soll. Das
Sozialministerium erwartet außerdem steigende Durchschnittspensionen
und eine steigende durchschnittliche Ausgleichszulage. Für die
Einbeziehung von Pflegekräften in die Schwerarbeitspension werden
Kosten von rund 40 Mio. Ꞓ pro Jahr veranschlagt.

Kostendämpfend wirken demgegenüber das steigende
Frauenpensionsalter, der bereits 2025 beschlossene erschwerte Zugang
zur Korridorpension und die geplante außertourliche Anhebung der
Höchstbeitragsgrundlage. Außerdem bringt das Budgetbegleitgesetz
höhere Pensionsversicherungsbeiträge für Landwirtinnen und Landwirte
und die Abschaffung von Kompensationszahlungen für bestimmte
bäuerliche Betriebe. Auch geringere Ausgaben für Kuren, die
Abschaffung des Telearbeitspauschales und das Einfrieren des Reha-
Geldes bis Ende 2025 entlasten das Pensionssystem.

Konkret sind im Budgetentwurf für den Bereich der
Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2027 Ausgaben (Auszahlungen) in
der Höhe von 21,29 Mrd. Ꞓ budgetiert. Das sind um rund 994,3 Mio. Ꞓ
bzw. 4,9 % mehr als für 2026 veranschlagt. 2028 werden die Ausgaben
dann um weitere 983,2 Mio. Ꞓ auf 22,27 Mrd. Ꞓ ansteigen (+4,6 %).
1,34 Mrd. Ꞓ (2027) bzw. 1,36 Mrd. Ꞓ (2028) davon werden für die
Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem in staatliche
Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse
Pensionsbeiträge. So schießt der Staat bereits mehr als 900 Mio. Ꞓ zu
den Pensionsbeiträgen von Selbstständigen und bäuerlich Versicherten
zu, wobei in den Jahren 2027 und 2028 jeweils mit einem Plus von 3,9
% gerechnet wird. Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-
Untergliederung sind mit 88,5 Mio. Ꞓ bzw. 88,7 Mio. Ꞓ vergleichsweise
niedrig angesetzt und resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen,
wobei es 2027 erstmals seit Jahren zu einer Erhöhung des vom
Arbeitgeber zu leistenden Beitragssatzes – von 3,8 % auf 4,9 % –
kommen soll.

Bei ihren Berechnungen geht die Regierung von rund 2,63 Millionen
Pensionsbezieherinnen und Pensionsbeziehern im Jahr 2027 und 2,65
Millionen im Jahr 2028 aus, bei gleichzeitig rund 4,5 Millionen
Pflichtversicherten. Sie werden 2027 im Schnitt voraussichtlich eine
monatliche Pension von rund 1.776 Ꞓ (14 mal jährlich) und im Jahr
2028 von 1.827 Ꞓ erhalten. Die Zahl der
Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher geht
weiter etwas zurück – auf 199.340 im Jahr 2027 und 198.090 im Jahr
2028 -, dafür wird die durchschnittliche monatliche Unterstützung auf
481,80 Ꞓ bzw. 490,89 Ꞓ steigen. Im Bereich der Nachtschwerarbeit
rechnet die Regierung mit einem durchschnittlichen Sonderruhegeld von
3.374,34 Ꞓ 2028.

Ursprüngliche Ziele nicht erreicht

Dass die Zielwerte des letzten Bundesfinanzrahmens nicht
eingehalten werden können, begründet die Regierung unter anderem mit
der prognostizierten Inflationsentwicklung, die die Ausgaben für die
Pensionen zusätzlich steigen lässt. Außerdem waren höhere
Beitragseinnahmen erwartet worden. Auch mittelfristig rechnet die
Regierung mit steigenden Pensionsausgaben: 2031 sollen laut
Bundesfinanzrahmen bereits 27,11 Mrd. Ꞓ in diesen Bereich fließen.

Damit verfehlt die Regierung laut einer Analyse des
parlamentarischen Budgetdienstes auch den Zielpfad des
Nachhaltigkeitsmechanismus. Kommt es zu keiner Trendwende, wäre die
Regierung damit spätestens 2031 zu kostendämpfenden Maßnahmen
verpflichtet.

Erneut bekräftigt wird in den Budgetunterlagen das Ziel, das
faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche
Pensionsalter heranzuführen, um das Pensionssystem zu entlasten. 2025
lag es im Schnitt bei 61,8 Jahren, wobei Männer durchschnittlich mit
62,5 Jahren und Frauen mit 60,9 Jahren in Pension gingen. Als
Zielzustand für 2030 werden 62,6 Jahre angegeben.

Diskussion über Nachhaltigkeitsmechanismus

In der Debatte sprachen sowohl Grünen-Sozialsprecher Markus Koza
als auch NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser den
Nachhaltigkeitsmechanismus an. Der Abweichungswert wäre noch deutlich
höher, würde man die Kosten von 230 Mio. Ꞓ für die Förderung von
„Arbeiten im Alter“ nicht aus dem Arbeitsmarktbudget bezahlen, hob
Koza hervor. Zudem wollte er wissen, ob die Kürzung der
Pensionsbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher von Notstandshilfe
durch das AMS mit einem Gesamtvolumen von 60 Mio. Ꞓ bereits in der
Budgetuntergliederung Pensionen abgebildet ist.

Erfreut äußerte sich Gasser darüber, dass der Pensions-Gap
zwischen Männern und Frauen zuletzt zurückgegangen sei. Ein Grund
dafür ist seiner Meinung nach die Erhöhung des Frauenpensionsalters.

Andrea Michaela Schartel (FPÖ) hinterfragte unter anderem die
geplanten Einschränkungen bei Kuren. Auf der einen Seite wolle man,
dass Menschen bis zum Pensionsalter arbeiten, auf der anderen Seite
spare man bei der Gesundheitsprävention, kritisierte sie. Auch Grünen
-Abgeordneter Schallmeiner schnitt dieses Thema an und gab zu
bedenken, dass die Gesundheitsvorsorge in die Zuständigkeit der
Sozialversicherungsträger und damit in die Selbstverwaltung falle.

Sozialministerin Schumann wies darauf hin, dass es für den
Nachhaltigkeitsmechanismus einen fünfjährigen Beobachtungszeitraum
gebe und man sich erst im ersten Beobachtungsjahr befinde. Dieser sei
ein fragiles Konstrukt mit vielen Komponenten, meinte sie. Bis zum
Ausbruch des Iran-Kriegs wurde der Zielpfad Schumann zufolge
eingehalten, dann hätten sich die Wirtschaftsprognosen aber
verschlechtert. Dadurch würden die Einnahmen der Pensionsversicherung
geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert, auch die
Inflation wirke sich aus. Ihr Ziel sei es aber nach wie vor, das
faktische Pensionsantrittsalter anzuheben und nicht das gesetzliche
Pensionsalter, versicherte sie gegenüber FPÖ-Abgeordneter Schartel.

Abgeordneten Koza informierte Schumann, dass die geringeren
Pensionsbeiträge für Notstandshilfebezieherinnen und -bezieher im
Budget mit 30 Mio. Ꞓ berücksichtigt seien. Die vorgesehenen
Kompensationszahlungen des AMS für die Förderung von „Arbeiten im
Alter“ an die Pensionsversicherung begründete Schumann mit den
positiven Auswirkungen des Vorhabens auf den Arbeitsmarkt.

Von NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser danach gefragt, ob sich der
Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz auf die Erreichung des
Zielpfads auswirke, hielt die Leiterin des parlamentarischen
Budgetdienstes Kristina Fuchs fest, dass dieser „keinen großen
Effekt“ habe. Auf Basis der aktuellen Planwerte werde es zu einem
Abweichen von rund 1,1 Mrd. Ꞓ oder 1,2 % kommen. Ein gewisses Problem
sieht Fuchs in der Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmechanismus: Da
die Ausgabengrenzen nominell festgelegt worden seien, würden Effekte
wie eine höhere Inflation durchschlagen, gab sie zu bedenken. Es wäre
eine Variante gewesen, den Nachhaltigkeitsmechanismus am BIP zu
orientieren.

Deckungsgrad bei ASVG-Pensionen liegt bei rund 80 %

Der Deckungsgrad bei den Pensionen belief sich laut Schumann im
Jahr 2025 bei knapp 81 % im ASVG-Bereich, rund 48 % im GSVG-Bereich
und 22 % im BSVG-Bereich, die Partnerbeiträge des Bundes nicht
berücksichtigt. Laut NEOS-Abgeordnetem Gasser sind diese Zahlen
allerdings wenig aussagekräftig, da Menschen oft ihre Jobs wechselten
und vielfach erst später selbstständig würden. Zudem nehme die Zahl
der aktiven Selbstständigen und der Landwirtinnen und Landwirte ab,
während es in beiden Bereichen viele Pensionistinnen und Pensionisten
gebe. Laut Sozialministerin Schumann gibt es keine aktuellen Daten
dazu, wie sich diese Effekte auswirken.

Auch wie sich der verschärfte Zugang zur Korridorpension budgetär
ausgewirkt hat, lässt sich Schumann zufolge zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht sagen. Die Streichung der Bestimmung, dass bei Anspruch
auf eine Korridorpension noch bis zu einem Jahr Arbeitslosengeld
bezogen werden kann, werde die Pensionsversicherung mit 7,5 Mio. Ꞓ im
Jahr 2027 und 8,5 Mio. Ꞓ im Jahr 2028 belasten, dem stünden
Einsparungen beim AMS gegenüber.

Zum Pensions-Gap zwischen Männern und Frauen merkte Schumann an,
hier müsse man beim Einkommen und bei der hohen Teilzeitquote von
Frauen ansetzen. Sie hält die Lohntransparenzrichtlinie in diesem
Zusammenhang für einen wesentlichen Schritt.

Kuren sollen effizienter werden

Bei den geplanten Änderungen bei Kuren gehe es nicht so sehr um
Einsparungen, sondern darum, das System wirkungsvoller zu machen,
sagte Schumann. So sei eine wesentliche Frage, wie man Kuren so
gestalten könne, dass der Kurerfolg länger erhalten bleibe. Zudem
soll das Angebot an ambulanten Kuren ausgebaut werden. Die geringeren
Ausgaben in diesem Bereich seien mit der Sozialversicherung
vereinbart, in die Selbstverwaltung greife man nicht ein.

Auch der Frage, wie man gesundheitlich beeinträchtigte Menschen
wieder in den Arbeitsprozess bringen könne, will die Sozialministerin
wieder ein verstärktes Augenmerk widmen. Das Thema sei aufgrund der
Budgetverhandlungen etwas zurückgestellt worden, soll jetzt aber
wieder in den Vordergrund rücken.

Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der
budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch
in diesem Bereich erwartet die Regierung mit 14,13 Mrd. Ꞓ (2027) und
14,48 Mrd. Ꞓ (2028) steigende Ausgaben, auch wenn das Plus von 1,8 %
bzw. 2,5 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr deutlich geringer
ausfällt als in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Gleichzeitig
sinken die Einnahmen, und zwar auf 1,96 Mrd. Ꞓ 2027 bzw. 1,87 Mrd. Ꞓ
2028. Bis 2031 wird ein Anstieg der Ausgaben auf 15,49 Mrd. Ꞓ und ein
Rückgang der Einnahmen auf 1,67 Mrd. Ꞓ prognostiziert, wobei das
durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Beamtinnen und Beamten
mit zuletzt 62,8 Jahren nach wie vor höher ist als im Bereich der
gesetzlichen Pensionsversicherung. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische
Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für
Finanzen.

Details zu den Budgets 2027 und 2028, den Änderungen gegenüber
den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs
bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort
erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante
Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028
dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen
Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der
einzelnen Kapitel.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden
Sie auf der Website des Finanzministeriums .