Wien (PK) – Der Sozialausschuss hat heute mit breiter Mehrheit einen
Koalitionsantrag ins Plenum geschickt, der unter anderem eine
Neustrukturierung des BauID-Systems beinhaltet. Das System hinter der
Identifikationskarte für Personen am Bau soll künftig direkt von der
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden.
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ gegen eine
weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Weitere Initiativen der
Freiheitlichen für flexiblere Arbeitszeiten für Lehrlinge und einen
Fokus des AMS auf dessen Kernaufgaben wurden ebenso vertagt wie ein
Entschließungsantrag der Grünen für ein Recht auf Stundenaufstockung
für Teilzeitbeschäftigte.
BauID-System wird neu strukturiert
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für einen von den
Koalitionsparteien eingebrachten Antrag, der mehrere Änderungen im
Zusammenhang mit der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK
) enthält ( 917/A ). Insbesondere soll damit das BauID-System
umstrukturiert werden. Mittels einer Identitätskarte für
Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter können Kontrollorgane und
Verantwortliche auf den Baustellen in diesem System überprüfen, ob
die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Derzeit wird es
durch die BauID-GmbH betrieben, die eine 100%-ige Tochter der BUAK
ist. Künftig soll die BUAK selbst das System betreiben, wobei sie
sich der BauID-GmbH als Dienstleisterin bedienen kann. Entsprechend
werden die Zwecke des BauID-Systems neu strukturiert und die
Datenverarbeitung geregelt.
Die BUAK hat künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-
Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte
auszustellen. Auch Arbeitnehmende bei Firmen mit Sitz im Ausland, die
nach Österreich entsendet oder überlassen werden bzw. an einem Ort in
Österreich arbeiten und Personen mit Anwartschaften gegenüber der
BUAK haben Anspruch auf die Ausstellung einer BauID-Karte. Um das
System zu nutzen, müssen sich Arbeitnehmende registrieren. Ihre
Arbeitgeber können einen Dienstleistungsvertrag mit der BUAK zur
Nutzung des Systems abschließen. Weiterhin soll die Teilnahme aber
freiwillig erfolgen. Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des
BauID-Systems soll kostenfrei sein. Wenn Arbeitnehmende nicht dem
BUAG unterliegen, müssen ihre Arbeitgeber für die Nutzung des BauID-
Systems bezahlen.
Im Ausschuss haben die Koalitionsparteien noch mittels
Abänderungsantrag weitere Anpassungen vorgenommen. So wurde etwa das
Datum des Inkrafttretens auf den 1. August 2026 verschoben. Die BUAK
muss Arbeitnehmenden, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in
aufrechtem Arbeitsverhältnis befinden, bis spätestens 30. Juni 2029
eine BauID-Karte ausstellen. Präzisierungen wurden in Bezug auf die
Verarbeitung von Daten im System vorgenommen. Außerdem sollen künftig
Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sein, wobei das
Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten Fällen
weiterhin gelten soll.
Der Initiativantrag sieht auch Änderungen bei der
Schlechtwetterentschädigung für Beschäftigte am Bau vor. Derzeit wird
der Anspruch in eine Winterperiode und eine Sommerperiode unterteilt,
wobei keine Stunden vom Sommer in den Winter mitgenommen werden
dürfen. Weil Bauaufträge sich immer mehr auf das gesamte Jahr
verteilen würden, soll Spielraum für die Betriebe geschaffen werden:
Künftig soll es einen Anspruch von 320 Stunden für das gesamte
Geschäftsjahr (1. November bis 31. Oktober) geben. Die Änderung soll
ab 1. November 2026 gelten.
Breite Zustimmung und offene Fragen bei den Abgeordneten
Mit der Novelle schaffe man mehr Fairness und weniger Bürokratie
auf Österreichs Baustellen, sagte Josef Muchitsch (SPÖ). Die BauID-
Karte soll kostenlos auf alle Beschäftigten am Bau ausgerollt werden.
Mit der Plastikkarte schaffe man die Möglichkeit für Echtzeitabfragen
bei der Sozialversicherung, beim AMS und in Bezug auf
Entsendebestätigungen und Aufenthaltsgenehmigungen. Sie bringe
Vorteile für die Kontrollbehörden, die Arbeitgeber und die
Arbeitnehmenden. Kontrollen würden einfacher und schneller, was mehr
Fairness schaffe. Arbeitgeber müssten in Zukunft die notwendigen
Unterlagen nicht mehr physisch auf der Baustelle zur Verfügung
stellen. Damit sei der „Papierdschungel“ Geschichte, die Bürokratie
werde abgebaut. Als Vorteile für die Beschäftigten führte der
Abgeordnete an, dass diese mit der Karte etwa Urlaubsguthaben, ihren
Stundenlohn und ihre Arbeitsverhältnisse direkt einsehen können.
Muchitsch erläuterte auch den von Verena Nussbaum (SPÖ)
eingebrachten Abänderungsantrag und strich hervor, dass mit der
Abgrenzung bei der Zuordnung zum BUAG für Spenglerbetriebe
Rechtssicherheit geschaffen werde.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) bezeichnete mehr Fairness auf Baustellen
und weniger Bürokratie als wichtig. Auch die Entflechtung in Bezug
auf die Spenglerbetriebe sei wichtig. Mit den Daten werde im BauID-
System sorgsam umgegangen, versicherte Pöttinger. Johannes Gasser (
NEOS) führte an, dass die NEOS in der Vergangenheit bei BUAG-Novellen
oft kritisch gewesen seien. Insbesondere die BauID-GmbH habe er
aufgrund fehlender Transparenz kritisiert. Mit der Novelle würde nun
das System in die BUAK überführt. Außerdem würden mit dem
Bürokratieabbau bei Kontrollen und der „papierlosen Baustelle“
wichtige Punkte umgesetzt.
Positiv äußerte sich auch Markus Koza (Grüne). Er halte die
Abgrenzung bei der Zugehörigkeit zum BUAG für wesentlich. Außerdem
finde er es intelligent, dass man bei der Schlechtwetterentschädigung
auf ein Ganzjahresmodell umstelle.
Offene Fragen gab es bei den Freiheitlichen. Sie finde zwar gut,
dass man mit der BauID-Karte vieles papierlos speichern kann, sagte
Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Sie wollte aber wissen, warum man die
BauID-GmbH nicht ganz auflösen könne. Irritiert zeigte sie sich über
die Speicherung von GPS-Koordinaten bei Kontrollen und die Abfrage
von Daten wie erhaltenen Geldleistungen aus Krankenversicherungen
oder Bezügen des AMS. Arbeitsministerin Korinna Schumann gab
Auskunft, dass es die BauID-GmbH noch brauche, um jene Personen mit
einer Karte ausstatten zu können, die bei nicht-BUAK-pflichtigen
Betrieben arbeiten. Mit den GPS-Daten könne man keine
Bewegungsprofile erstellen, versicherte sie. Die Daten über die
Auszahlungen aus der Krankenkasse seien nicht zur Einsicht für den
Arbeitgeber oder die beschäftigte Person gedacht, sondern um
Leistungen aus der BUAK abrechnen zu können.
Peter Wurm (FPÖ) fragte nach, wer die Daten einpflege und wer
Zugriff auf welche Daten habe. Bedenken äußerte er mit Blick auf eine
mögliche Datenkonzentration sowie über die Sicherheit der Daten. Die
Daten seien bereits vorhanden und würden über Schnittstellen in das
System gelangen, erläuterte Ministerin Schumann. Zugriff hätten die
Kontrollbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Arbeitgeber sowie
die Arbeitnehmenden. Josef Muchitsch (SPÖ) ergänzte, dass der Zugriff
der verschiedenen Gruppen klar abgegrenzt sei. Der Arbeitgeber könne
etwa nicht dieselben Daten sehen wie die Beschäftigten oder die
Kontrollbehörden.
Andrea Michaela Schartel (FPÖ) wollte wissen, ob mit der BauID-
Karte die analoge Information für Dienstnehmende „aussterbe“. Die
Freiwilligkeit des Systems hinterfragte Manuel Pfeifer (FPÖ). Josef
Muchitsch (SPÖ) gab Auskunft, dass derzeit einmal im Quartal ein
Auszug der Ansprüche an alle rund 135.000 Beschäftigten am Bau per
Post versandt werde. In Zukunft werde der Postversand nur noch einmal
jährlich stattfinden, dafür hätten die Personen in Echtzeit Zugriff
auf ihre Daten über die Karte. Die Kosteneinsparung soll die Gratis-
Ausstellung der Karte gegenfinanzieren. Muchitsch betonte, dass der
Einsatz der Karte freiwillig sei. Es verhalte sich aber wie beim
Flugzeug, wo man auch ein gültiges Ticket benötige, wenn man
einsteigen wolle.
FPÖ-Antrag zur Rot-Weiß-Rot-Karte abgelehnt, weitere Anträge
vertagt
Keine Mehrheit fand die FPÖ mit einem Entschließungsantrag gegen
eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Stattdessen soll in die
Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte
investiert werden, so die Freiheitlichen ( 434/A(E) ). Bettina Zopf (
ÖVP) bezeichnete die Rot-Weiß-Rot-Karte als wichtiges Instrumente für
geregelte und gute Zuwanderung. Sie sei notwendig, weil man die
Fachkräfte brauche.
Von den Koalitionsparteien vertagt wurde ein Antrag der FPÖ, in
dem sie vom AMS gesetzte Integrationsmaßnahmen für geflüchtete
Menschen kritisieren ( 916/A(E) ). Sie wollten die Arbeits- und
Sozialministerin daher auffordern, sicherzustellen, dass eine klare
Trennung der Zuständigkeiten zwischen AMS und dem Österreichischen
Integrationsfonds (ÖIF) erfolgt und der Mitteleinsatz beim AMS strikt
auf den Kernauftrag – nämlich die Vermittlung und Qualifizierung
arbeitsloser Personen – beschränkt ist. Johannes Gasser (NEOS) legte
dar, dass die Verhandlungen zur Sozialhilfe noch laufen. Dort wolle
man auch die notwendige Abgrenzung sicherstellen. Er plädierte daher
für eine Vertagung.
„Bitte warten“ hieß es auch für eine weitere Initiative der
Freiheitlichen, in der sie sich für mehr Flexibilität in der
Arbeitszeitgestaltung von Lehrlingen aussprechen ( 940/A(E) ). Dass
Lehrlinge derzeit nicht in flexible Modelle mit komprimierten
Arbeitswochen einbezogen werden könnten, verursache einen höheren
organisatorischen Aufwand für die Betriebe, argumentieren sie.
Gefordert wird eine Regierungsvorlage, mit der flexible
Arbeitszeitmodelle auch für Lehrlinge unter 18 rechtlich ermöglicht
werden. Die tägliche Arbeitszeit dürfe dabei nicht mehr als zehn
Stunden betragen und die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht
ausgeweitet werden. Die Ausbildungspflicht müsse uneingeschränkt
gewährleistet und die Teilnahme für Betriebe und Lehrlinge freiwillig
sein, so der Antrag.
Es gebe immer weniger Lehrlinge und Lehrbetriebe, argumentierte
Manuel Pfeifer (FPÖ). Daher gelte es, die Rahmenbedingungen an die
Zukunft anzupassen und die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Johannes
Gasser (NEOS) stand dem Vorschlag positiv gegenüber. Michael Seemayer
(SPÖ) wies auf den notwendigen Schutz von Jugendlichen hin und
beantragte eine Vertagung. Josef Muchitsch und Barbara Teiber (beide
SPÖ) waren dafür, das Thema weiter zu diskutieren und über etwaige
Ausnahmen für Sonderfälle zu beraten. Von der ÖVP baten August
Wöginger und Laurenz Pöttinger darum, eine Lösung im Sinne einer
Flexibilisierung zu finden.
Mit einem Entschließungsantrag traten die Grünen für ein Recht
auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte ein ( 575/A(E) ).
Ihrem Vorschlag nach sollen Teilzeitbeschäftigte, die innerhalb eines
gewissen Durchrechnungszeitraums die vereinbarte Arbeitszeit im
Durchschnitt um mindestens 20 % überschritten haben, eine
Stundenaufstockung um den jeweiligen Prozentsatz verlangen können.
Der Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Johannes Gasser (NEOS
) begründete die Vertagung mit der Fachkräftestrategie, die derzeit
in Arbeit sei. In diesem Rahmen wolle sich die Regierung des Themas
annehmen. (Fortsetzung Sozialausschuss) kar