Wien (OTS) – Wenn man sich dazu entscheidet, ein Kind zu bekommen,
haben
vermutlich die meisten Menschen ein romantisches Bild einer Mutter-
Vater-Kind-Familie im Kopf. Kommt jedoch Gewalt ins Spiel, so wird
das Familienleben zum Albtraum. Wenn Mütter versuchen, sich selbst
und ihr Kind durch eine Trennung vor weiterer Gewalt zu schützen,
rechnen sie mit der Unterstützung der Behörden. Denn die haben den
Auftrag, Frauen und Kinder vor Männergewalt zu bewahren. So steht es
auch in der Istanbul-Konvention, die bereits 2013 in Österreich
ratifiziert wurde, sowie in der Frauenrechts-, Menschenrechts- und
Kinderrechtskonvention.
Immer wieder wenden sich jedoch Mütter an die FEM.A-Helpline, die
nach Gewalterfahrungen von den Behörden nicht geschützt werden und im
schlimmsten Fall sogar weiter in Gefahr gebracht werden: Etwa, weil
Gerichte den Müttern nicht glauben, wenn sie von der Gewalt des
Kindesvaters berichten. Oder auch, weil Richter*innen den Kontakt
zwischen dem gewalttätigen Vater und seinem Kind als wichtiger
erachten als den Schutz der Opfer. Obwohl Österreich sehr gute
Schutzmechanismen und Richtlinien hat, wie etwa die Handreiche zum
Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht ,
werden diese nicht immer angewandt. Im Gegenteil: Manche Mütter
werden bezichtigt, die Gewaltvorwürfe nur zu erfinden, um sich
Vorteile im Verfahren zu verschaffen, oder es wird ihnen pauschal
vorgeworfen, ihr Kind zu manipulieren. Es kommt mitunter auch vor,
dass Beweise wie medizinische Dokumentation der Verletzungen im
Gerichtsverfahren gar nicht erst zugelassen werden. Gibt es eine
falsche Entscheidung, so werden Mütter und Kinder weiterer Gefahr
ausgesetzt: Mehrere Studien deuten darauf hin, dass in der Mehrzahl
der Fälle häuslicher Gewalt, in denen Kinder den Kontakt zum Vater
aufrechterhalten (müssen), die Gewalt auch nach der Trennung
weitergeht, sowohl an der Mutter als auch am Kind. Das passiert meist
bei den Besuchskontakten oder den Übergaben, nicht selten auch durch
psychische Gewalt oder Cybergewalt (zum Beispiel Stalking).
Im letzten Jahr hat der Verein Feministische Alleinerzieherinnen
– FEM.A deshalb eine Petition ins Leben gerufen, um den lückenlosen
Gewaltschutz von Behörden einzufordern. „ Es braucht einen
unglaublichen Kraftakt, um sich aus einer Gewaltbeziehung zu
befreien. Vor allem, weil viele Mütter in der Beziehung die gesamte
Care-Arbeit leisten, und deshalb beruflich zurückstecken. Dadurch
sind sie vom Gewalttäter finanziell abhängig. Ich fordere deshalb die
Behörden auf, die bestehenden Konventionen einzuhalten, den Müttern
zu glauben, wenn sie von Gewalt erzählen, und sie dabei zu
unterstützen, sich selbst und ihre Kinder zu schützen “ , sagt Andrea
Czak, MA, geschäftsführende Obfrau des Verein FEM.A.
Sie pocht auf die lückenlose Einhaltung der Istanbul-Konvention
und der „Handreiche“, die auch Kinder als Opfer von Gewalt anerkennt,
wenn sie die Gewalt an der Mutter miterleben mussten. Bereits über
6.100 Menschen haben die Petition unterstützt, darunter zahlreiche
Prominente aus Fachkreisen, Politik und Kunst. So schließt sich etwa
die Autorin Elfriede Hammerl der Petition an: „ Der Glaube ans ‚Gute
im Täter‘ darf nicht stärker sein als der Schutz des Kindes .“ Auch
Kammerschauspieler Cornelius Obonya stellt sich hinter die
Gewaltopfer: „ Nach einer Trennung sollten Wunden heilen, nicht neue
verursacht werden. “
Nun haben die Nationalratsabgeordneten Petra Bayr und Sabine
Schatz die Petition in den Nationalrat eingebracht : Sie ist damit
offiziell Teil des parlamentarischen Verfahrens. Andrea Czak, MA,
freut sich: „ Das ist ein riesiger Erfolg für FEM.A und ein starkes
Signal für alle Mütter und Kinder, die nach häuslicher Gewalt vor
Gericht erneut um Sicherheit kämpfen müssen. Endlich wird offiziell
am Thema Nachtrennungsgewalt gearbeitet. Für gewaltbetroffene Kinder
und Mütter sind unsere Forderungen der Grundstein für ein Leben ohne
Gewalt. “ Sie fordert dazu auf, die Petition auf der Seite des
Parlaments zu unterstützen, um den Anliegen Nachdruck zu verleihen: „
Ich bitte jeden und jede darum, gegen Gewalt aufzustehen, und
Solidarität mit Frauen und Kindern zu zeigen, damit sie in Frieden
leben können. “ Unterschrieben werden kann sie von allen
österreichischen Staatsbürger*innen ab 16 Jahren:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/PET/20?selectedStage=
103&appForm=1&BI_001sortrnr=5&BI_001ascDesc=desc
Über FEM.A
Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in
Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund
um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es
reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog
*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline,
Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu
Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie
auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und
Lobbying.