Wien (PK) – Vergangene Woche haben Justizministerin Anna Sporrer und
die für
Volksgruppen zuständige Ministerin Claudia Bauer bei einer
Pressekonferenz geplante Maßnahmen zur Sicherstellung der
zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten und zur Stärkung der
autochthonen Volksgruppen in Österreich präsentiert. Heute hat der
Verfassungsausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit grünes
Licht für zwei entsprechende Gesetzesnovellen gegeben. Trotz extrem
kurzfristiger Vorlage der Gesetzestexte stimmten auch die Grünen den
Vorlagen zu. Damit sollte die für mehrere Verfassungsbestimmungen
nötige Zweidrittelmehrheit sichergestellt sein.
Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die Zusammenlegung von
Bezirksgerichten in Kärnten und die Einrichtung von zweisprachigen
Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und
Völkermarkt. Außerdem sollen die sechs autochthonen Volksgruppen
verfassungsrechtlich abgesichert und der Dialog zwischen Volksgruppen
und Politik forciert werden. Der jährliche Bericht über die
Volksgruppenförderung wird durch einen umfassenden Bericht über die
Lage der Volksgruppen ersetzt. Die FPÖ behielt sich eine Zustimmung
zu den geplanten Gesetzesänderungen im Plenum des Nationalrats vor,
im Ausschuss wollte sie angesichts der kurzfristigen Vorlage der
Gesetzesnovellen keine inhaltliche Bewertung vornehmen.
Keine Mehrheit im Ausschuss erhielt eine Gesetzesinitiative der
FPÖ, die darauf abzielt, die Abschiebung schwerer Straftäter zu
erleichtern. Die Beratungen über einen Entschließungsantrag der
Grünen zur Erweiterung des Diskriminierungsschutzes im öffentlichen
Raum wurden vertagt.
Sonderlösung für zweisprachige Bezirksgerichte in Kärnten
Basis für die Änderung des Volksgruppengesetzes und des
Gerichtsorganisationsgesetzes bildete ein Gesetzesantrag der
Koalitionsparteien ( 936/A ), der ursprünglich nur sprachliche
Anpassungen enthielt und im Zuge der Ausschussberatungen mittels
eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
ergänzt wurde. Außerdem hat der Ausschuss auf Initiative der vier
Parteien Änderungen im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz und im
Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz auf den Weg gebracht.
Konkret sieht der Abänderungsantrag vor, das Bezirksgericht
Ferlach mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2027 mit jenem in Klagenfurt
und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in
Völkermarkt zusammenzulegen. Gleichzeitig werden im gesamten
Bezirksgerichtssprengel Völkermarkt-Bleiburg und Klagenfurt-Ferlach –
mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg,
Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg – zweisprachige
Verfahrensrechte sichergestellt. Außerdem ist die Einrichtung
zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt
und Völkermarkt geplant. Mittels Verordnung der Bundesregierung soll
die Gemeinde St. Jakob im Rosental vom Zuständigkeitsbereich des
Bezirksgerichts Villach in jenen des Bezirksgerichts Klagenfurt-
Ferlach verlegt werden.
Laut Erläuterungen sind diese Schritte notwendig, da es in
zunehmendem Maß schwierig wird, für kleine Bezirksgerichte
Bedienstete zu gewinnen, die slowenisch sprechen. Durch die
Pensionierung eines Richters sei es an den drei betroffenen
Bezirksgerichten derzeit de facto nicht möglich, ohne Dolmetschung
Verhandlungen auf Slowenisch zu führen, hob Justizministerin Anna
Sporrer im Ausschuss hervor. Allerdings sollen in Ferlach und
Bleiburg künftig weiterhin Gerichtstage stattfinden.
Um sicherzustellen, dass an zweisprachigen Gerichtsstandorten
genügend zweisprachiges Personal vorhanden ist, wird ergänzend zum
Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Demnach können künftig in
Oberlandesgerichtssprengeln mit zweisprachigen Gerichten im
Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst jene
Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite
Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen. Zudem sind künftig an
allen zweisprachigen Bezirksgerichten spezielle Gerichtsabteilungen
zur Bearbeitung von Rechtssachen in der zusätzlichen Amtssprache
auszuweisen. Für Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der
Arbeits- und Sozialgerichte ist künftig das Landesgericht Klagenfurt
– und nicht mehr das Landesgericht Graz – örtlich zuständig, wenn die
oder der Versicherte einen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina,
Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien hat.
Stärkung der Volksgruppen
Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen
Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im
Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine
Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe,
die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die
tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe und die
Volksgruppe der Roma. Außerdem wird die Regierung dazu verpflichtet,
dem Nationalrat jährlich einen umfassenden Bericht über die Lage der
Volksgruppen vorzulegen, samt explizitem Stellungnahmerecht der
Volksgruppenbeiräte.
Öffentliche Hearings im Verfassungsausschuss des Nationalrats zu
diesen Berichten sollen den Volksgruppenbeiräten darüber hinaus die
Möglichkeit geben, sich mit Empfehlungen direkt an die Abgeordneten
zu wenden. Dazu muss einer Ausschussfeststellung zufolge zuvor aber
noch das Geschäftsordnungsgesetz geändert werden.
FPÖ kritisiert kurzfristige Vorlage der Gesetzesentwürfe
Dass die Gesetzestexte erst kurz vor dem Ausschuss fertiggestellt
werden konnten, begründeten Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Sabine Schatz (
SPÖ) damit, dass noch verschiedene technische Fragen zu klären
gewesen seien. Man wolle das 50-Jahr-Jubiläum des
Volksgruppengesetzes aber dazu nutzen, um die österreichischen
Volksgruppen besser sichtbar zu machen und sie rechtlich zu stärken,
sagte Schatz und äußerte die Hoffnung auf einen einstimmigen
Beschluss im Plenum.
Ob ein solcher zustande kommt, ist allerdings noch offen.
Aufgrund der kurzfristigen Vorlage der beiden Gesetzesentwürfe sei es
der FPÖ nicht möglich, sich inhaltlich dazu zu äußern, sagte
Abgeordneter Michael Schilchegger im Ausschuss. Man müsse darüber
erst im Klub beraten. Seiner Meinung nach ist es jedenfalls „eine
neue Dimension der Verachtung der parlamentarischen Opposition“, dass
die Entwürfe erst wenige Minuten vor dem Ausschuss übermittelt worden
seien. Nicht einmal Vorentwürfe habe seine Fraktion bekommen, obwohl
es sich um eine Zweidrittelmaterie handle. „Noch tiefer geht es
kaum“, äußerte er sich empört.
Grüne sehen Novellen als ersten wichtigen Schritt
Scharfe Kritik an der späten Vorlage der Gesetzesentwürfe übte
auch Grünen-Abgeordnete Olga Voglauer. Diese Praxis dürfe „nicht
einreißen“, mahnte sie. Ihr zufolge waren die Grünen aber zumindest
teilweise in die Verhandlungen eingebunden und hätten etwa die
Ausweitung des Volksgruppenberichts hineinverhandeln können. Nach
jahrelangen Diskussionen sei es an der Zeit, die sechs autochthonen
Volksgruppen rechtlich abzusichern, betonte sie. Auch die Änderungen
bei der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten sieht sie positiv,
wiewohl sie bedauerte, dass es nicht möglich gewesen sei, die Stadt
Klagenfurt und das Landesgericht mitzuumfassen. In diesem Sinn sind
die Gesetzesnovellen für sie nur ein erster Schritt, auch in vielen
anderen Bereichen seien Verbesserungen nötig.
Neben Gerstl und Schatz entschuldigten sich auch die Abgeordneten
Selma Yildirim (SPÖ) und Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) für die
späte Vorlage des Abänderungsantrags und der ergänzenden
Gesetzesinitiative. „Das Timing ist danebengegangen“, räumte Auinger-
Oberzaucher ein. Sie begrüßte es aber ausdrücklich, dass die
Sichtbarkeit der Volksgruppen erhöht werden soll. Yildirim sprach von
einer wichtigen Entscheidung anlässlich 50 Jahre Volksgruppengesetz.
Bauer: Volksgruppen sind Teil der österreichischen Identität
Die für Volksgruppen zuständige Kanzleramtsministerin Claudia
Bauer betonte, dass die autochthonen Volksgruppen mit ihrer Sprache,
ihrer Kultur und ihrer Geschichte zu Österreich gehörten und Teil der
österreichischen Identität seien. In diesem Sinn erachtet sie es als
bedeutenden Schritt, dass diese nun verfassungsrechtlich abgesichert
würden. Zudem verwies sie auf das geplante Dialogforum.
Justizministerin Anna Sporrer unterstrich, dass sowohl die
slowenische Volksgruppe als auch die Kärntner Landespolitik in die
vorgesehenen Änderungen bei den Bezirksgerichten eingebunden gewesen
seien. Es werde kein einziges Gericht geschlossen, vielmehr würden
einzelne Standorte zusammengelegt, bekräftigte sie. In den neuen
Kompetenzzentren würden Informationen in Slowenisch angeboten, auch
mehr slowenischsprachige Formulare sind ihr zufolge geplant. Sporrer
sicherte außerdem zu, die notwendige Sanierung des Landesgerichts
Klagenfurt zu priorisieren.
FPÖ will Abschiebung schwerer Straftäter erleichtern
Um Außerlandesbringungen straffällig gewordener Personen zu
erleichtern, will die FPÖ das Bundesgesetz über den Schutz der
persönlichen Freiheit ändern ( 420/A ). Demnach sollen Personen, die
rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt wurden, die
mit mehr als einer dreijährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, weder
durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die
österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen bewahrt werden
können. Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der
Ausweisung oder Auslieferung gelten.
FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger begründet seinen Vorstoß
mit „einer zunehmenden Schieflage“ in der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Schwere
Straftäter könnten oftmals selbst dann nicht abgeschoben werden, wenn
sie eine Gefahr für die Freiheit und Sicherheit anderer Personen
seien, da dem Privatleben des Straftäters Vorrang eingeräumt werde,
argumentiert er. Damit wird seiner Meinung nach der ursprüngliche
Zweck der EMRK konterkariert. Es gehe um Vergewaltigungen, schwere
Messerkriminalität, Terroranschläge und vieles mehr, gab er im
Ausschuss zu bedenken. Auch sein Fraktionskollege Markus Tschank
sieht die Notwendigkeit, EGMR- und EuGH-Entscheidungen zu überdenken.
Bei den anderen Fraktionen fand der Antrag allerdings keine
Unterstützung. Dieser sei in mehrfacher Hinsicht problematisch, sagte
etwa Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ). So könne Österreich dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht vorgeben, wie er
die EMRK auszulegen habe. Zudem würde Österreich bei einer Umsetzung
indirekt die Todessstrafe und Folter legitimieren, warnte sie. Auch
Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer sprach sich explizit dagegen aus,
Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen die Todesstrafe
drohe. Selbstverständlich hätten die Grünen keine Sympathien für
schwere Gewaltverbrecher, man könne aber nicht die Grundfeste der
Demokratie und des Rechtsstaats aushöhlen, sagte sie.
Seitens der ÖVP hob Wolfgang Gerstl hervor, dass schwere
Verbrechen, anders als die FPÖ suggeriere, sehr wohl Konsequenzen
hätten. So seien im vergangenen Jahr mehr als 6.000 Menschen außer
Landes gebracht worden, davon mehr als die Hälfte Straftäter. Zudem
wies er darauf hin, dass Österreich an die Rechtsprechung des EGMR
gebunden sei, wiewohl er in diesem Zusammenhang ein Umdenken vieler
Mitgliedstaaten des Europarats bei der Interpretation der EMRK sieht.
In diesem Sinn geht er davon aus, dass der EGMR seine Rechtsprechung
adaptieren wird.
Der FPÖ-Antrag würde hingegen nicht zum angestrebten Ziel führen,
ist Gerstl überzeugt. Schließlich stehe auch die EMRK in Österreich
im Verfassungsrang. Auch Gertraud Auinger-Oberzaucher gab zu
bedenken, dass man die EMRK nicht „aushebeln“ könne.
Grüne pochen auf umfassenden Diskriminierungsschutz
Vom Ausschuss vertagt wurden die Beratungen über einen
Entschließungsantrag der Grünen ( 958/A(E) ), der auf eine
Novellierung des Einführungsgesetzes zu den
Verwaltungsverfahrensgesetzen (EGVG) abzielt. Die aktuellen
Bestimmungen würden keinen umfassenden Diskriminierungsschutz im
öffentlichen Raum gewährleisten, kritisierte Sigrid Maurer (Grüne).
So seien zwar Verwaltungsstrafen vorgesehen, wenn Menschen wegen
ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder einer Behinderung der Zugang zu
Verkehrsmitteln, Hotels, Kaffeehäusern, Kultureinrichtungen oder
Parks bzw. zu Dienstleistungen verwehrt werde. Verweigere ein
Lokalbesitzer oder eine Lokalbesitzerin schwulen oder lesbischen
Paaren den Zugang zum Lokal aufgrund ihrer sexuellen Orientierung,
sei das gemäß EGVG jedoch nicht strafbar. Diese „Rechtsschutzlücke“
sei untragbar, so Maurer. Die Grünen fordern in diesem Sinn eine
Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, um einen umfassenden
Diskriminierungsschutz sicherzustellen. Es gehe hier um einen
Teilbereich des „Levelling Up“, so Maurer.
Es gebe in Österreich bereits einen sehr ausgeprägten
Diskriminierungsschutz, sagte Norbert Sieber (ÖVP). Wie auch in
anderen Länder gebe es zum „Levelling Up“ verschiedene Zugänge. Er
berief sich auf Expertenmeinungen, wonach die Umsetzung einen
unverhältnismäßig hohen Eingriff in die Privatautonomie darstellen
würde. Michael Schilchegger (FPÖ) wies auch auf den Grundsatz der
Vertragsautonomie hin. Wenn man in diese Vertragsfreiheitsmechanismen
eingreifen würde, könne das aus seiner Sicht zu vielen
Rechtsstreitigkeiten und damit zu einer aufwändigen Sache für den
Staat führen. Maurer entgegnete, sie halte es für absurd, hier mit
unangemessenen Eingriffen in die Autonomie zu argumentieren. (
Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs/mbu