Wien (PK) – Am zweiten Plenartag des Juli-Plenums werden die
Abgeordneten unter
anderem über eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz
beraten. Geplant ist unter anderem, Einweg-E-Zigaretten ab 2027 zu
verbieten, das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen
Spielplätzen mit bis zu 500 Ꞓ zu bestrafen sowie strengere Regeln für
Produkte wie Nikotinpouches zu verankern. Außerdem empfiehlt der
Gesundheitsausschuss, die Dauer der ärztlichen Basisausausbildung
nach dem Medizinstudium ab August von neun auf sechs Monate zu
verkürzen. In Reaktion auf ein VfGH-Urteil soll die Verlängerung von
Sterbeverfügungen erleichtert werden.
Gleich mehrere Gesetzesvorschläge liegen dem Nationalrat darüber
hinaus zum besseren Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten vor. So
sollen etwa in Umsetzung von EU-Vorgaben unlautere Geschäftspraktiken
wie „Greenwashing“ oder die vorsätzliche Begrenzung der Lebensdauer
von Produkten unterbunden werden. Ein Widerrufsbutton soll den
Rücktritt von online abgeschlossenen Verträgen erleichtern. Auch über
die Einführung zweier neuer Unterrichtsgegenstände – „Medien und
Demokratie“ sowie „Informatik und Künstliche Intelligenz“ -, die
verfassungsrechtliche Absicherung der sechs autochthonen Volksgruppen
in Österreich, die Zusammenlegung von zweisprachigen Bezirksgerichten
in Kärnten, Änderungen bei der Identifikationskarte für Beschäftigte
am Bau und etliche weitere Gesetzesvorhaben werden die Abgeordneten
beraten. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr.
Stärkung der Volksgruppen, zweisprachige Gerichte in Kärnten
Pünktlich zum 50-Jahr-Jubiläum der Beschlussfassung des
Volksgruppengesetzes sollen die sechs autochthonen Volksgruppen in
Österreich verfassungsrechtlich abgesichert werden. Das sieht ein
Gesetzesantrag der Koalitionsparteien vor, der im
Verfassungsausschuss auch von den Grünen mitgetragen wurde. Konkret
sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die
ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische
Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma. Außerdem soll die Regierung
dazu verpflichtet werden, künftig jährlich einen umfassenden Bericht
zur Lage der Volksgruppen vorzulegen.
Zur Sicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten
schlagen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne darüber hinaus vor, das
Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die
Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt
zusammenzulegen. Hintergrund dafür ist, dass für die kleinen
Bezirksgerichte keine slowenisch sprechenden Richterinnen bzw.
Richter mehr gefunden werden können. Stattdessen sollen nun an den
Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt eigene
Gerichtsabteilungen und zweisprachige Kompetenzzentren eingerichtet
werden. Neu ist außerdem die Möglichkeit, bei Auswahlverfahren für
die Richterausbildung Bewerberinnen und Bewerber zu bevorzugen, die
auch die zweite Amtssprache des Gerichtssprengels beherrschen.
Gerichtstage an den bisherigen Standorten bleiben erhalten.
Noch unklar ist, ob die FPÖ den beiden Gesetzesnovellen zustimmen
wird. Sie empörte sich im Verfassungsausschuss darüber, dass sie die
Gesetzestexte erst wenige Minuten vor der Ausschusssitzung erhalten
habe. In so kurzer Zeit sei es nicht möglich gewesen, die Vorschläge
inhaltlich zu bewerten, argumentierte sie, behielt sich jedoch eine
Zustimmung im Plenum vor.
Erleichterte Abschiebung von Straftätern
Um Außerlandesbringungen straffällig gewordener Personen zu
erleichtern, will die FPÖ das Bundesgesetz über den Schutz der
persönlichen Freiheit ändern. Demnach sollen Personen, die
rechtskräftig wegen einer schweren Straftat verurteilt wurden, weder
durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) noch durch die
österreichische Bundesverfassung vor Abschiebungen bewahrt werden
können. Gleiches soll für einen Freiheitsentzug zur Sicherung der
Ausweisung oder Auslieferung gelten.
Die FPÖ begründet ihren Vorstoß mit „einer zunehmenden
Schieflage“ in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte (EGMR). Straftäter könnten oftmals selbst dann nicht
abgeschoben werden, wenn sie eine Gefahr für die Freiheit und
Sicherheit anderer Personen seien, argumentiert sie. Die anderen
Fraktionen halten von der Initiative allerdings wenig, sie warfen der
FPÖ im Verfassungsausschuss unter anderem vor, Menschenrechte über
Bord werfen zu wollen und mit ihrem Antrag Todesstrafe und Folter zu
legitimieren. Die ÖVP machte außerdem geltend, dass im letzten Jahr
rund 3.000 Straftäter außer Landes gebracht worden seien.
Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe
Auch ein neuerlicher Antrag der FPÖ auf Abschaffung der ORF-
Haushaltsabgabe wird wohl in der Minderheit bleiben. Die FPÖ
begründet ihre Forderung damit, dass ein solcher Schritt nicht nur
der Bevölkerung und den Unternehmen zugutekomme, sondern den ORF auch
unter einen gewissen Spardruck setzen würde. Als Alternative zur
Haushaltsabgabe schlägt sie vor, einen „verschlankten“ und
„effizienten“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk mittels eines
mehrjährigen Finanzrahmens aus dem Budget zu finanzieren. Die anderen
Parteien sehen eine Abkehr von der Haushaltsabgabe allerdings
kritisch. Ihrer Ansicht nach würde der politische Druck auf den ORF
durch eine Budgetfinanzierung steigen. Staatssekretärin Michaela
Schmidt verwies im Verfassungsausschuss außerdem auf den geplanten
Reformprozess zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
und zur Stärkung der Unabhängigkeit des ORF, der bereits in den
Startlöchern stehe.
Alternative Investmentfonds
Die Regeln für alternative Investmentfonds (AIF) sollen mit einer
von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegten Gesetzesnovelle an
neue europäische Standards angepasst werden. Dabei geht es unter
anderem um einheitliche Vorschriften für Kreditvergaben und
verschärfte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement. Damit soll
etwa sichergestellt werden, dass Fonds auch unter angespannten
Marktbedingungen einem Rückgabedruck standhalten können. Außerdem
enthält die Gesetzesnovelle klare Vorgaben für die Übertragung von
Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für
Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz. Kreditvergaben an
Verbraucher in Österreich durch alternative Investmentfonds werden
ausdrücklich untersagt. Eine Entlastung für AIF soll die Verringerung
doppelter Berichtspflichten bringen.
Im Finanzausschuss stimmten lediglich die Grünen gegen die
Gesetzesnovelle. Sie sehen vorgesehene Übergangsregelungen für
Immobilienfonds kritisch und orten eine Aufweichung von Anti-
Spekulationsregeln zugunsten von Banken. Laut Staatssekretärin
Barbara Eibinger-Miedl zielt die Novelle nicht zuletzt darauf ab, das
sogenannte „Liquiditäts-Mismatch“ zwischen nicht kurzfristig
veräußerbaren Immobilien und kurzfristigen Rückgabewünschen von
Anlegern zu beheben, wobei die Übergangsregelung ihr zufolge auf
Kleinanleger ausgerichtet ist.
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Usbekistan
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und Usbekistan
werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes
Abkommen geregelt. Dieser Staatsvertrag entspricht der Regierung
zufolge nicht mehr dem aktuellen OECD-Standard und soll daher
angepasst werden. Dabei geht es um die Bereiche Gewinnverkürzung und
Gewinnverlagerung sowie steuerliche Transparenz und
Amtshilfebereitschaft. Konkret ist etwa geplant, den
Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden zu modernisieren
und eine gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von
Steueransprüchen einzuführen. Zudem wird die Definition von
Dividenden präzisiert und eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel in
das Abkommen eingefügt. Als Staatsvertrag braucht das geänderte
Abkommen die Genehmigung des Nationalrats, im Finanzausschuss haben
alle Parteien für eine Ratifizierung gestimmt.
Novelle gegen „Greenwashing“ von Produkten
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser
informierte Kaufentscheidungen im Sinne eines nachhaltigen
Konsumverhaltens treffen können. Mit einer auf EU-Vorgaben
basierenden Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
sollen dazu neue unlautere Geschäftspraktiken definiert werden. Dies
soll verhindern, dass bei Produkten „Greenwashing“ betrieben wird,
indem Verbraucherinnen und Verbraucher etwa durch bestimmte Aussagen
über eine angebliche Umweltfreundlichkeit oder durch nicht
glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden. Für
die entsprechende Regierungsvorlage hat der Wirtschaftsausschuss mit
breiter Mehrheit grünes Licht gegeben. So stimmte neben den
Koalitionsparteien auch die FPÖ zu, behielt sich aber eine Ablehnung
im Plenum vor. Sie kritisierte etwa die kurze Begutachtungszeit. Auch
die Übergangsfrist von drei Jahren, in denen bereits lagernde
Produkte ausgenommen sind, könnte ihr zufolge zu kurz sein. Die
Grünen wiederum stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle.
Sie würden zwar die entsprechende EU-Richtlinie sehr befürworten,
halten aber die Übergangsfrist für unionswidrig.
Mit der Novelle sollen etwa auch Praktiken zu frühzeitiger
Obsoleszenz von Waren verboten werden – etwa wenn ein Produkt
vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert
wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw.
irreführend sind und sich nicht aus einem Merkmal des Produkts oder
der Geschäftstätigkeit ergeben, nunmehr explizit untersagt werden –
beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von
abgefülltem Wasser glutenfrei ist oder dass Papierblätter keinen
Kunststoff enthalten, so die Erläuterungen.
Beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen soll
außerdem eine aggressive Geschäftspraktik – insbesondere durch
oftmalige Pop-up-Fenster – explizit untersagt werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nicht mehr zu einer „click
fatigue“ verleitet werden und die getroffene Entscheidung dadurch
revidieren. Zudem soll im UWG die Möglichkeit eingeräumt werden,
gegen missbräuchliche Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl bzw.
wirtschaftlichen Absichten – eine Unterlassung und bei Verschulden
Schadenersatz einzufordern. Die Bestimmung soll laut Erläuterungen
das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm adressieren,
rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.
Neue Schulfächer KI und Demokratie
Ein von Bildungsminister Christoph Wiederkehr vorgelegtes
Schulpaket sieht unter anderem die Einführung von zwei neuen
Unterrichtsgegenständen vor, nämlich „Medien und Demokratie“ sowie
„Informatik und Künstliche Intelligenz“. Damit will Wiederkehr unter
anderem die Kritikfähigkeit der Schülerinnen und Schüler stärken.
Neben KI-Grundhandwerk soll außerdem Wissen über Algorithmen,
Programmierung, Privatsphäre und Cybersecurity vermittelt werden.
Genaue Inhalte der beiden Fächer stehen allerdings noch nicht fest,
sie sollen – nach einem Begutachtungsverfahren – per Verordnung
festgelegt werden. Auch für weitere Fächer stellte Wiederkehr im
Bildungsausschuss neue Lehrinhalte in Aussicht. Wo im Gegenzug
Stunden gekürzt werden, wird laut ÖVP weitgehend der Schulautonomie
unterliegen, das Fach Latein werde jedenfalls nicht abgeschafft,
versicherte der Bildungsminister. Ziel sei „eine sanfte Reduktion“
zugunsten neuer Themen.
Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket vor, bei nachträglichen
Pflichtschulabschlüssen den neuen Pflichtgegenstand „Digitale
Grundbildung“ zu berücksichtigen und den Start des Kopftuchverbots
für Schülerinnen bis 14 Jahren um eine bzw. zwei Wochen zu
verschieben. Statt mit 1. September soll es mit Beginn des
Schuljahres 2026/27 in Kraft treten. Im Bildungsausschuss stimmten
sowohl die FPÖ als auch die Grünen gegen die Gesetzesnovelle: Sie
kritisierten unter anderem, dass Umfang und Inhalt der neuen
Schulfächer unklar blieben.
Initiative gegen Genderzeichen in Schulbüchern
Ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf
ab, die Verwendung von Genderzeichen wie Sternchen, Unterstrich und
Doppelpunkt in Schulbüchern zu verbieten. Die Verwendung
entsprechender Sonderzeichen stelle keine natürliche Entwicklung dar,
sondern sei „ein politisch motiviertes Experiment“, macht sie
geltend. Zudem würden Schrägstriche oder Binnenzeichen das flüssige
Lesen „massiv beeinträchtigen“ und Kindern mit Lernschwierigkeiten
das schnelle Erfassen von Sinn und Inhalt von Texten erschweren.
Daher soll der FPÖ zufolge die geschlechtergerechte Schreibung in
Schulbüchern und sonstigen Schulmaterialien ausschließlich nach den
Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung erfolgen dürfen.
Die anderen Parteien sehen allerdings keinen Handlungsbedarf und
lehnten den Antrag ab. Das amtliche Regelwerk der deutschen
Rechtschreibung sei im Schulbereich ohnehin verbindlich anzuwenden,
wird in einer Ausschussfeststellung festgehalten.
BauID-Karte wird umstrukturiert
Ein Antrag der Koalitionsparteien sieht vor, das BauID-System
umzustrukturieren. Das System hinter der Identifikationskarte für
Beschäftigte am Bau soll künftig direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs-
und Abfertigungskasse (BUAK) betrieben werden. Bisher war die BauID-
GmbH, eine 100%-ige Tochter der BUAK, dafür zuständig. Die Zwecke des
BauID-Systems werden entsprechend neu strukturiert und die
Datenverarbeitung geregelt.
Die BUAK hat künftig allen Arbeitnehmenden, die dem Bauarbeiter-
Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, eine BauID-Karte
auszustellen. Weiterhin soll die Teilnahme aber freiwillig erfolgen.
Die Ausstellung der Karte und die Nutzung des BauID-Systems soll
kostenfrei sein. Wenn Arbeitnehmende nicht dem BUAG unterliegen,
müssen ihre Arbeitgeber für die Nutzung des BauID-Systems bezahlen.
In Kraft treten soll die Novelle mit 1. August 2026. Im
Sozialausschuss war eine breite Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, NEOS und
Grünen dafür. Mittels Abänderungsantrag wurde noch geregelt, dass
künftig Metalltechnikbetriebe weitgehend vom BUAG ausgenommen sind,
wobei das Gesetz für die Montage von Fassadenelementen in bestimmten
Fällen weiterhin gelten soll.
Sonderbestimmung zur Pensionsanpassung 2027
Das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 sieht vor, die Pensionen im
kommenden Jahr um 2,95 % zu erhöhen und die Erhöhung mit 204,44 Ꞓ,
das sind 2,95 % der aktuellen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.930
Ꞓ, zu deckeln. Bezieht jemand mehrere Pensionen, sind diese
zusammenzurechnen. Damit das auch für sämtliche Sonderpensionen gilt,
also auch für Sonderpensionen im Kompetenzbereich der Länder, ist
eine Verfassungsbestimmung erforderlich. ÖVP, SPÖ und NEOS haben dazu
einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht. Ob die dafür nötige
Zweidrittelmehrheit im Plenum zustande kommt, ist allerdings noch
offen. Die FPÖ lehnte den Antrag im Sozialausschuss kommentarlos ab,
die Grünen wollen ihre Zustimmung davon abhängig machen, ob die
Regierungsparteien ernsthafte Ambitionen zeigen, sogenannte
„Luxuspensionen“ weiter zu begrenzen.
Mitverhandelt mit der Koalitionsinitiative wird ein
Entschließungsantrag der FPÖ, der insbesondere darauf abzielt, bei
der Pensionsanpassung 2027 einen vollen Inflationsausgleich
sicherzustellen. Die Pensionistinnen und Pensionisten seien ohnehin
die ersten gewesen, die nach Antritt der Bundesregierung Verluste
hinnehmen hätten müssen, argumentieren die Freiheitlichen. Man dürfe
diese nicht „zur Melkkuh der Nation“ machen. Der Antrag fand im
Sozialausschuss über die eigene Fraktion hinaus allerdings keine
Zustimmung.
Analoger Zugang zu Förderungen und Dienstleistungen
Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ ein analoger Zugang zu
Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung und der Daseinsvorsorge.
Bankgeschäfte oder die Beantragung von Förderungen und
Sozialleistungen müssten ebenso ohne Besitz elektronischer Geräte
oder digitaler Zugänge möglich sein wie die Inanspruchnahme von
Gesundheits- und Pflegeleistungen, betonen die Freiheitlichen. Ihnen
zufolge geht es dabei nicht nur um ältere Menschen und Menschen mit
Behinderungen, schließlich wolle nicht jeder seine Daten digital
preisgeben. Zudem machte die FPÖ im Sozialausschuss auf die Gefahr
von Blackouts und Betrugsmaschen im Internet aufmerksam.
Im Sozialausschuss konnten die Freiheitlichen für den Antrag
allerdings nur die Grünen gewinnen. SPÖ und ÖVP verwiesen auf das
Regierungsprogramm, wobei laut Sozialministerin Korinna Schumann ab
2027 jährlich 20 Mio. Ꞓ für „analoge Zugänge“ bereitgestellt werden
sollen.
Rot-Weiß-Rot-Karte
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert die FPÖ, die
weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte „sofort zu stoppen“.
Stattdessen soll in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer
Arbeitskräfte investiert werden. Der Sozialausschuss lehnte den
Antrag mit der Begründung ab, die Rot-Weiß-Rot-Karte sei ein
wichtiges Instrument, um notwendige Fachkräfte ins Land zu bekommen.
Kürzere Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte
Eine vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsparteien empfohlene Novelle zum Ärztegesetz sieht vor, die
Dauer der Basisausausbildung nach dem Medizinstudium, also die erste
Phase der Facharztausbildung, ab August von neun auf sechs Monate zu
verkürzen. Damit wollen ÖVP, SPÖ und NEOS nicht zuletzt die
Wartezeiten auf Ausbildungsplätze verringern. Außerdem soll das
Gesetz in weiteren Punkten adaptiert werden. Das betrifft etwa die
Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für Fachärztinnen und Fachärzte
für Allgemeinmedizin und Familienmedizin infolge eines VwGH-Urteils,
die Bestimmungen in Bezug auf Telemedizin und die kostenlose
Bereitstellung einer Erstkopie der Krankengeschichte. Zudem ist
geplant, die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke künftig in die
Ärzteliste aufzunehmen und das „gut funktionierende System“ im
Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung bis Ende 2028 zu
verlängern. Damit bleiben Dauerverschreibungen von Substituten unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich. Begleitend zum
Ärztegesetz wird auch das Suchtmittelgesetz geändert.
Die Opposition kritisierte im Ausschuss unter anderem die
kurzfristige Vorlage eines Abänderungsantrags zur ärztlichen
Basisausbildung und forderte eine „ordentliche“ Begutachtung. Die FPÖ
sieht außerdem Dauerverschreibungen für Drogensubstitute kritisch.
Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax
Eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum
Gesundheitstelematikgesetz sieht vor, die geltende Ausnahmebestimmung
in Bezug auf die Verwendung von Fax-Geräten zur Übermittlung von
Gesundheitsdaten um ein Jahr zu verlängern und derartige
Übermittlungen damit noch bis Ende Juni 2027 zu ermöglichen. Das sei
für das Funktionieren des österreichischen Gesundheitswesens
unerlässlich, da derzeit noch keine technische Lösung am Markt sei,
die eine Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung obsolet machen würde, wird die gegen die Stimmen der
Grünen an das Plenum weitergeleitete Initiative begründet.
Zahnärztequalitätssicherungsgesetz
Für Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich gelten
bereits seit 2024 strengere Regeln zur Qualitätssicherung, nun sollen
auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in dieses neue System einbezogen
werden. Dabei geht es neben der vorgesehenen Selbstevaluierung
insbesondere auch um unabhängige Qualitätskontrollen durch das
Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG). Außerdem soll
ab 2028 auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte eine verpflichtende
Diagnosecodierung gelten.
Im Gesundheitsausschuss stimmten nur die Koalitionsparteien für
das so genannte „Zahnärztequalitätssicherungsgesetz 2026“. Das
bisherige System habe gut funktioniert, machte die FPÖ geltend und
sieht in diesem Sinn keine Notwendigkeit, dieses „durch staatliche
Kontrolle“ zu ersetzen.
Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Wie die Regierung bereits seit Längerem angekündigt hat, sollen
Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – per Ende des Jahres
verboten werden. Ebenso wird mit der Novelle des Tabak- und
Nichtraucherschutzgesetzes eine strengere Regulierung von neuen
Nikotinerzeugnissen sowie E-Zigaretten umgesetzt. So sollen aus
gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte wie
Nikotinpouches und Nikotinzahnstocher als auch nikotinfreie verwandte
Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen wie Koffein oder
Guarana enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit
einem umfassenden Schutzniveau unterworfen werden. Dazu gehören neben
Abgabebeschränkungen und Werbeverboten auch gesundheitsbezogene
Warnhinweise. Zudem ist die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15
Einheiten geplant, um den Kauf von Packungen von tabakfreien
Nikotinerzeugnissen zu erschweren.
Zur effektiveren Durchsetzung des Versandhandelsverbots wird
Kontrollorganen „Mystery Shopping“ ermöglicht. Zudem sollen für das
Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder ähnlichen Abfällen auf
öffentlichen Spielplätzen künftig Strafen von bis zu 500 Ꞓ – bzw.
2.000 Ꞓ im Wiederholungsfall – drohen.
Begründet wird die vom Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommene Novelle unter anderem mit
gesundheitlichen Gefahren, die von tabakfreien Nikotinerzeugnissen
ausgehen. Zudem würden E-Zigaretten aufgrund ihrer Aufmachung und
ihres Preises für Kinder und Jugendliche eine besondere Anziehung
ausüben, hebt die Regierung hervor. Auch auf Entsorgungsprobleme von
in E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien und damit verbundene
Spontanbrände in Abfallanlagen wird verwiesen. Die FPÖ drängte im
Ausschuss unter anderem auf ein Verkaufsverbot von Lachgas in
Automaten, auch die Grünen vermissten in der Gesetzesnovelle einige
Punkte.
COVID-19-Impfstoffe
Wohl nicht durchsetzen werden sich die Freiheitlichen mit einem
Entschließungsantrag, der darauf abzielt, bestehende Abnahme- und
Zahlungsverpflichtungen für COVID-19-lmpfstoffe zu beenden bzw.
zumindest eine Umwidmung dieser Verpflichtungen auf tatsächlich in
Österreich benötigte Arzneimittel oder medizinische Produkte zu
erreichen. Er wurde im Gesundheitsausschuss von allen anderen
Fraktionen abgelehnt. In der Ausschussdebatte kritisierten die
Freiheitlichen das Impfprogramm und orteten Folgeschäden bei sehr
vielen Menschen. Demgegenüber mahnte Gesundheitsstaatssekretärin
Ulrike Königsberger-Ludwig mehr Sachlichkeit in der Debatte ein und
unterstrich die gesundheitspolitische Verantwortung, Impfstoffe zur
Verfügung zu stellen.
Amtliche Lebensmittelkontrollen
Eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Lebensmittel-
und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) zielt unter anderem darauf ab,
amtliche Kontrollen bei Schlachtungen zu erleichtern sowie
Wettbewerbsverzerrungen durch Online-Handel zu vermeiden. So sollen
künftig etwa auch angestellte Tierärztinnen und Tierärzte ohne
gesonderte Beauftragung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
einspringen können, wenn es einen Engpass gibt. Außerdem werden
Anpassungen in Bezug auf die Entnahme und die Qualität von
Trinkwasser bei Almhütten und beim Bundesheer vorgenommen und ein
ausdrückliches Verbot von psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln
normiert, „deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“.
Abgelehnt wurde die Regierungsvorlage im Gesundheitsausschuss nur von
der FPÖ: Sie kritisierte „schwammige Begriffe“ und forderte
zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten, um dem Tierarztmangel zu
begegnen.
Widerrufsbutton und nachhaltigeres Konsumverhalten
Das „Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026“, das die Umsetzung
von EU-Richtlinien zum Verbraucher-Rücktrittsrecht und nachhaltigem
Konsumverhalten enthält, wurde vom Justizausschuss einstimmig
angenommen. Demnach soll künftig für Fernabsatzverträge, die online
geschlossen werden, eine Funktion für eine Online-Rücktrittserklärung
– also ein Widerrufsbutton – zur Verfügung gestellt werden. Außerdem
sollen Unternehmen verpflichtet werden, vor Vertragsschluss genauere
Informationen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten
aller Warenarten bereitzustellen. Durch eine „harmonisierte
Kennzeichnung“ soll leicht zu erkennen sein, für welche Ware eine
gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gilt. Auch zu Fernabsatzverträgen
für Finanzdienstleistungen sollen die vorvertraglichen
Informationspflichten adaptiert und erweitert werden.
Erneuerungen von Sterbeverfügungen
Eine Sterbeverfügung ermöglicht seit 2022 unter bestimmten,
strengen Voraussetzungen die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid.
Das Sterbeverfügungsgesetz soll nun mit einer im Justizausschuss
durch ÖVP, SPÖ, NEOS mehrheitlich angenommenen Novelle an ein
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) angepasst werden. Im
Rahmen der Neuregelung sollen Sterbeverfügungen zwar weiterhin nur
für ein Jahr gültig sein, aber künftig innerhalb von fünf Jahren ab
ihrer Errichtung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden
können. Voraussetzung für die Erneuerung ist, dass von ärztlicher
Seite bestätigt wird, dass die sterbewillige Person weiterhin
entscheidungsfähig ist, nach wie vor einen freien und
selbstbestimmten Entschluss hat, sich selbst zu töten, und nach wie
vor eine Krankheit im Sinne des Sterbeverfügungsgesetzes vorliegt.
Nach Ablauf von fünf Jahren ab Errichtung der Sterbeverfügung müssen
sämtliche im Sterbeverfügungsgesetz vorgesehenen Schritte neuerlich
durchlaufen werden.
Mittels Abänderungsantrag wurde im Ausschuss eine Bestimmung
ergänzt, wonach die sterbewillige Person nicht nur zum Zeitpunkt der
Errichtung, sondern auch der Erneuerung in Österreich gemeldet oder
österreichische Staatsbürgerin bzw. österreichischer Staatsbürger
sein muss. Laut ÖVP dient dies der Sicherstellung, dass es nicht zu
„Sterbetourismus“ komme wie in anderen Ländern. Die FPÖ kritisierte
Regelungslücken im ursprünglichen Gesetz, ließ eine Zustimmung im
Plenum aber offen. Die Grünen halten unter anderem die
Fünfjahresfrist für undurchsichtig.
ESAP-Justizgesetz für Abruf von Unternehmensunterlagen
Das sogenannte ESAP-Justizgesetz soll EU-Vorgaben zur Einrichtung
eines zentralen europäischen Zugangsportals („European Single Access
Point“ – ESAP) in jenen Gesetzen umsetzen, die im
Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums liegen. Der ESAP dient
dazu, dass bestimmte Unternehmensunterlagen in einem einfachen und
strukturierten Format unionsweit abrufbar sind. Das soll etwa die
Jahres- und Konzernabschlüsse und Lageberichte von Unternehmen, die
zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, bestimmte
Informationen von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie
Informationen bei Betriebsübernahmen durch Beteiligungen betreffen.
Damit soll ermöglicht werden, dass Entscheidungsträger,
professionelle Anleger und Kleinanleger, nichtstaatliche
Organisationen und andere Interessensträger fundierte, sachkundige
sowie umwelt- und sozialverträgliche Investitionsentscheidungen
treffen können. Als Sammelstellen der Daten in diesem Bereich sollen
künftig das Justizministerium bzw. bei Übernahmen die
Übernahmekommission fungieren.
Außerdem soll laut den Erläuterungen die von der Bundesregierung
vorgesehene Maßnahme „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“
umgesetzt werden: Für Unternehmen soll künftig eine rein
elektronische Verwahrung von Unterlagen als Grundregel ermöglicht
werden. Papieroriginale sollen nur noch in klar definierten
Ausnahmefällen erforderlich bleiben. Im Justizausschuss sprachen sich
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für das ESAP-Justizgesetz aus.
Vereinheitlichung des Pensionssystems der Rechtsanwaltschaft
Mit einer im Justizausschuss einstimmig angenommenen
Regierungsvorlage soll der rechtliche Rahmen für das Pensionssystem
der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufgestellt werden. So
soll eine gemeinsame „Versorgungseinrichtung der österreichischen
Rechtsanwaltschaft“ die neun gesonderten Pensionseinrichtungen der
Rechtsanwaltskammern ablösen können. Laut dem Entwurf müssen dazu
zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden
„Gründungsbeschluss“ fassen. Durch die breite Neuordnung sollen laut
Vorlage die Stabilität der Versorgungsleistungen insgesamt gefördert
und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und
Leistungen ausgeglichen werden. Das System beruht demnach auf Umlagen
kombiniert mit veranlagtem Kapital. Mit einem Abänderungsantrag
wurden im Ausschuss Klarstellungen und Präzisierungen bei den
Übergangsregeln vorgenommen. Um eine bessere Vereinbarkeit von
Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sieht der
Gesetzesentwurf vor, die bestehenden Möglichkeiten für den
beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten auszubauen.
Reparaturverpflichtung für Hersteller
Um nachhaltigeren Konsum und die Kreislaufwirtschaft zu fördern,
sollen EU-Vorgaben im Konsumentenschutz umgesetzt werden. Mit dem
„Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz“ sollen Hersteller
bestimmter Verbraucherprodukte – beispielsweise Smartphones und
Tablets oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Geschirrspüler –
zur Reparatur, unentgeltlich oder gegen einen angemessenen Preis,
verpflichtet werden. Die Vorlage wurde im Justizausschuss
mehrheitlich angenommenen, nur die Grünen stimmten dagegen. Aus ihrer
Sicht stellt etwa die Regelung in Bezug auf die Gewährleistung eine
Verschlechterung dar.
Definiert werden die zu reparierenden Teile und der Zeitraum der
Verpflichtung, der je nach Produkt zwischen sieben und zehn Jahren ab
letztem Inverkehrbringen des Modells beträgt. Voraussetzung dafür ist
unter anderem, dass keine Gewährleistungsansprüche mehr bestehen. Die
Reparaturverpflichtung des Herstellers soll entfallen, wenn eine
Reparatur unmöglich ist.
Entscheidet sich der Verbraucher oder die Verbraucherin noch im
Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen
Austausch der mangelhaften Ware, soll sich künftig zudem die
Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr, auf insgesamt drei Jahre,
verlängern. Darüber hinaus soll künftig optional ein „Europäisches
Formular für Reparaturinformationen“ von Reparaturunternehmen dazu
verwendet werden können, in standardisierter Form bestimmte
Basisinformationen zu einer Reparatur zur Verfügung zu stellen. (
Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.