Österreich reagiert bei UPR Empfehlungen zur Entkriminalisierung vom Schwangerschaftsabbruch ablehnend

Wien (OTS) – Im Zuge der UPR hat die ÖGF eine Stellungnahme vor dem
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen abgegeben. Darin begrüßt die
ÖGF die Unterstützung der Empfehlungen zur Verbesserung des Zugangs
zu sexueller und reproduktiver Gesundheit, weist jedoch ausdrücklich
darauf hin, dass Österreich im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs
die empfohlenen Verbesserungen bei Rechtslage und Versorgung dringend
umsetzen müsste.

„Wir fordern Österreich auf, den Schwangerschaftsabbruch aus dem
Strafgesetzbuch zu streichen und einen rechtmäßigen, kostenlosen,
niederschwelligen und flächendeckenden Zugang über das öffentliche
Gesundheitssystem sicherzustellen.“, so Mirijam Hall, Präsidentin der
ÖGF in der Stellungnahme.

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind
Menschenrechte . Österreich muss hier notwendige internationale
Standards erfüllen.

Die ÖGF fordert daher:

– Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch

– Die Anerkennung des Schwangerschaftsabbruchs als Teil der
reproduktiven Gesundheitsversorgung und Integration in das nationale
Gesundheitssystem

Die vollständige Stellungnahme wurde am 30.06.2026 vor dem
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht und ist auf der
Website der ÖGF abrufbar.