Wien (PK) – Umfassende Änderungen im Luftfahrtgesetz hat der
Nationalrat heute
mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS umgesetzt. Ausgangspunkt war
ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zu den
Sicherheitsüberprüfungen in der Luftfahrt. Im Verkehrsausschuss des
Nationalrats wurde die Gesetzesinitiative dann mit einem
gesamtändernden Abänderungsantrag um eine Reihe wesentlicher Punkte
erweitert. Im Plenum wurde noch ein weiterer Abänderungsantrag der
Koalition berücksichtigt. Laut Verkehrsminister Peter Hanke stellt
die so geschaffene Novelle einen „großen Wurf“ zur Modernisierung der
Luftfahrt dar. Kritisch sehen die Novelle hingegen die Freiheitlichen
und die Grünen. Auch ein Rückverweisungsantrag der Grünen fand keine
Zustimmung. Ein Abänderungsantrag der Grünen zu Details der Novelle
fand ebenfalls keine Mehrheit.
Von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen, die für die Bewohnerinnen und
Bewohner der Flughafenregion Wien besseren Schutz vor Fluglärm
fordern.
Auch eine Novelle zum Kraftfahrgesetz bringt zahlreiche
Neuerungen. Sie wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS auf
den Weg gebracht. Die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung
von Pkw und Motorrädern („Pickerl-Überprüfung“) werden damit
verlängert. Auch hier war ein Initiativantrag der Koalition vom
Verkehrsausschuss noch ergänzt worden. So werden etwa die Regeln für
Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen angepasst.
Luftfahrtgesetz bringt neue Regelungen für Drohnenflüge und
Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Hauptpunkt eines Initiativantrags der Koalitionsfraktionen zum
Luftfahrtgesetz sind Anpassungen bei den
Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in
sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Vor allem sollen der
Datenschutz sowie der Rechtsschutz im Falle eines negativen
Überprüfungsergebnisses sichergestellt werden. Auch wird
„Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes genauer definiert. Ein
Abänderungsantrag der Koalition im Verkehrsausschuss brachte noch
eine Reihe weiterer neuer Punkt ein. So erfolgen Klarstellungen zum
Betrieb von Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude.
Weitere Bestimmungen betreffen die Versicherung von Drohnen und
Maßnahmen zur Digitalisierung. So soll eine Dokumentendatenbank
künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben.
Koalition sieht „praxisnahes“ Gesetz, Opposition kritisiert
kurzfristige Einbringung
Kritik an der Art und Weise der Umsetzung der Novelle kam von FPÖ
und Grünen. So meinte Gerhard Deimek (FPÖ), ein besserer Rechtsschutz
bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte sei zwar
grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sei die Feststellung, was ein
„Naheverhältnis“ etwa zu terroristischen und kriminellen Gruppen
bedeute, zu vage gefasst. Auch die Vorgaben für die
Pflichtversicherung von Drohnen seien zu ungenau. Seine Fraktion
werde der Novelle nicht zustimmen.
Sie sei „schockiert“ über das „ungerechte Gesetz“, das nun
umgesetzt werden solle, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Fragwürdig sei
nicht nur die überhastete Einbringung im Parlament. Die Regierung
opfere in fahrlässiger Weise die Sicherheit der Passagiere dem
Interesse der Flughafenbetreiber an billigen Arbeitskräften. Künftig
werde sogar ein Naheverhältnis zu extremistischen und terroristischen
Gruppierungen nicht automatisch den Verlust der
Sicherheitsbescheinigung bedeuten. Die Luftfahrt werde zum
„Spielplatz für Superreiche“ gemacht, während die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger in der umfassende Novelle nicht berücksichtigt
würden. Die Grünen würden diesen „Luftfahrtlobby-Gesetz“ keine
Zustimmung geben. Da die Bestimmungen über die Versicherung von
Drohnen mangelhaft seien, bringe ihre Fraktion einen
Abänderungsantrag zur Herstellung von Klarheit bei den
Versicherungsnachweisen von Drohnen ein. Der Antrag fand keine
Mehrheit.
Ihre Freude über das Luftfahrtpaket drückten die Abgeordnete der
Regierungsfraktionen aus. So bezeichnete Joachim Schnabel (ÖVP) die
Novelle als „modern und praxisnah“. Das System der
Zuverlässigkeitsprüfungen wahre ein hohes Sicherheitsniveau und
schütze gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einem
ungerechtfertigten Verlust ihrer Sicherheitsbescheinigungen. Die
Novelle stärke die Flughafenstandorte, sichere Tausende Arbeitsplätze
und führe die österreichische Luftfahrt in die Zukunft, betonte
Schnabel. Für Drohnen werde ein neues Luftfahrtmanagement geschaffen.
Die Luftfahrt brauche hohe Sicherheitsstandards, sagte Wolfgang
Moitzi (SPÖ). Zuverlässigkeitsüberprüfungen seien jedoch
Entscheidungen, die weitreichende Folgen für den Arbeitsplatz hätten.
Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sei es immer wieder vorgekommen,
dass Angestellten von Flughäfen wegen geringfügigen Vorwürfen, die
nichts mit ihrem Beruf und Sicherheitsfragen zu tun hätten und die
sich später als ungerechtfertigt erweisen würde, die
Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen werde. Damit riskiere man den
Verlust wichtiger Fachkräfte. Moitzi brachte noch einen
Abänderungsantrag mit redaktionellen Klarstellungen ein.
Auch Melanie Erasim (SPÖ) begrüßte die Ausweitung des
Rechtsschutzes für Beschäftigte. Sie hätten künftig bei einem
negativen Ergebnis das Recht auf einen Bescheid, gegen den sie
vorgehen könnten. Damit werde eine Rechtslücke geschlossen. Die
Sicherheitsstandards würden dabei so hoch wie bisher bleiben,
widersprach sie Götze.
Alois Schroll (SPÖ) zeigte sich zufrieden über „längst
überfällige Anpassungen“. Die Koalition zeige damit entschlossenes
Handeln für den Wirtschafts- und Luftfahrtstandort. Schließlich seien
in Österreich rund 240.000 Menschen in irgendeiner Weise im Umfeld
der Luftfahrt beschäftigt. Ein wichtiger Schritt sei der Abbau von
Bürokratie bei Drohnenflügen und bei Landegenehmigungen für
Helikopterflüge, die im überwiegenden öffentlichen Interesse
durchgeführt würden, etwa zur Bergung von Weidevieh.
Die Koalition behandle die Luftfahrt nicht ideologisch, wie die
Grünen, sondern als Standortfrage, betonte Dominik Oberhofer (NEOS).
Die Novelle setze das um, was unter einer grünen Verkehrsministerin
jahrelang liegengeblieben sei. Keinesfalls gehe es um Dumpinglöhne,
sondern man verhindere, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen
geringfügiger, nicht sicherheitsrelevanter Vorfälle automatisch die
Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen werde. Die Entscheidung über
die Zuverlässigkeit treffe letztlich die Fluglinie, die diese am
besten beurteilen könne.
Hanke: Luftfahrtgesetz ist „großer Wurf“
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes sei ein großer Wurf, der
moderne und überfällige Bestimmungen für die Luftfahrt bringe, sagte
Verkehrsminister Hanke. Das gelte etwa für die Anpassungen zu den
Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die Beschäftigten und Unternehmen
Vorteile bedeute. Hanke verwies weiters auf die
Drohnenschutzstrategie, die sich derzeit in Ausarbeitung befinde. Mit
dieser werde auf neue Bedrohungslagen durch Drohnen auf Flughäfen
reagiert. Zudem würden sogenannte „U-Spaces“ für das Management von
Drohnenflügen ermöglicht. Bei der Nutzung von Drohnen werde künftig
auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig sein. An der
Haftung ändere sich dadurch nichts.
Die Klarstellung bei Bodeneinrichtungen in Flughafennähe bedeute
nicht, dass künftig unbeschränkt gebaut werden könne. Das Gegenteil
sei richtig. Luftfahrtfremde Bauten würden damit nur mehr in
Ausnahmenfällen genehmigt. Auch bei rein privaten Flügen ändere sich
nichts, sondern man schaffe Regelungen für die Landungen von
Helikopterflügen im überwiegenden öffentlichen Interesse.
Grüne fordern Flughafengebühren mit Lärmschutz zu verknüpfen
Mit in Verhandlung stand ein Antrag der Grünen. Sie fordern einen
besseren Schutz vor Fluglärm und die Sicherung der Nachtruhe in der
Flughafenregion Wien. Einen Ansatzpunkt sehen die Grünen dabei bei
den Flughafengebühren.
Seine Fraktion sei für Lärmschutz, betonte FPÖ-Verkehrssprecher
Gerhard Deimek. Einer „künstlichen Verteuerung“ des Luftverkehrs
werde sie aber nicht zustimmen.
Verkehrsminister Hanke, betonte, dass die Maßnahmen zum
Lärmschutz fortgesetzt würde. Die 2024 erstellten „Lärmaktionspläne“
der Länder und die „Lärmberichte“ des Flughafens Wien seien die
Diskussionsgrundlage für weitere Anpassungen. Zudem seien gerade
Verhandlungen zum Thema Nachtflugpause beim Flughafen Wien im Laufen.
Änderung im Kraftfahrgesetz bringt neue Intervalle für Pickerl
Kernstück der Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG-Novelle) sind
die längeren Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw
und Motorrädern („Pickerl“). Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre
nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach
jedes Jahr. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes bringt nun eine
4:2:2:2:1-Regel. Zudem gibt es Verwaltungsvereinfachung bei
Fahrzeugkontrollen, für Fahrschulen, die Nutzung von Deckkennzeichen
und Erleichterungen für den Baustellenverkehr. Durch einen
gesamtändernden Abänderungsantrag wurde die Novelle im
Verkehrsausschuss um weitere Bestimmungen ergänzt, wie neue
Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen
Fahrzeugen sowie weitere Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen.
Für die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wird
die bisherige Sonderregelung gestrichen, wobei eine
Übergangsregelungen Härtefälle vermeiden soll.
Breite Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der Grünen
Die angebliche „Entbürokratisierung“ sei in der Begutachtung
scharf kritisiert worden, meinte Elisabeth Götze (Grüne). In einem
Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge
bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten. Eine
Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass
schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig
entdeckt werden könnten. Berücksichtigt habe man hingegen „Wünsche
der WKO“ und der Bauwirtschaft nach Fahrzeugen mit höherer Tonnage.
Das bedeute mehr Schäden an der Infrastruktur, deren Kosten die
Öffentlichkeit zu tragen hätte, argumentierte Götze.
Die FPÖ werde der Novelle trotz kleinerer Bedenken insgesamt
zustimmen, sagte Christofer Ranzmaier (FPÖ). Die Aufhebung der
Ausnahmeregelungen für die Fahrzeuge aus der Ukraine sei überfällig.
Unverständlich sei allerdings die Länge der vorgesehenen
Übergangsfrist. Harald Thau (FPÖ) sah die Novelle als einen „Schritt
in die richtige Richtung“. Kritisch sah er aber den Wegfall der
Nachfrist bei der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung. Das belaste
jene, deren Fahrzeuge nicht das gesamte Jahr über angemeldet seien.
Thau brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Beibehaltung der
viermonatigen Toleranzfrist für historische Fahrzeuge und für
Zweiräder forderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Die Pickerl-Überprüfung werde entbürokratisiert und günstiger,
zeigte sich Andreas Haitzer (SPÖ) zufrieden. Eine Überziehung der
Frist werde künftig zwar nicht mehr möglich sein, doch gebe es genug
Vorlaufzeit, um einen Termin zu vereinbaren.
Ein „Entlastungs-, Innovations- und Sicherheitspaket“ sah Joachim
Schnabel (ÖVP). Die Intervalle, die man nun einführe, seien
international erprobt und würden auch in der Schweiz gelten, die
ähnliche Verhältnisse wie Österreich habe. Vor allem stelle das
Gesetz auf die Eigenverantwortung ab. Besonders wichtig sei, dass ein
Schritt für die Testung des automatisierten Fahrens geschafft werde.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) begrüßte ebenfalls die
Änderungen der Begutachtungsfristen, die im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger seien. Wie Schnabel argumentierte er, dass die Erleichterungen
bei Schwerfahrzeugen mit Aufbauten vor allem der regionalen
Bauwirtschaft zugutekommen würden.
Christoph Stark (ÖVP) verwies darauf, dass Österreich aufgrund
der Demographie die Buslenker ausgehen würden. Das zeige, dass
autonomes Fahren in Zukunft Bedeutung für die Aufrechterhaltung des
öffentlichen Verkehrs haben werde. Daher müssten passende
Rahmenbedingungen für Tests geschaffen werden.
Die Novelle bringe viele kleine Schritte zur Entbürokratisierung
bei Überprüfungen von Fahrzeugen, betonte Janos Juvan (NEOS). Sollte
sich herausstellen, dass weitere Schritte notwendig seien, werde man
diese selbstverständlich umsetzen.
Hanke: Kraftfahrrecht wird moderner und weniger bürokratisch
Verkehrsminister Peter Hanke sah die Novelle als Schritt in
Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts,
ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Werkstätten
würden von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet. Die Novelle
schaffe nicht zuletzt die rechtliche Grundlage für den Testbetrieb
automatisierter Fahrzeuge. Insgesamt werde damit ein
zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht geschaffen, das Innovationen
fördere, die Wettbewerbsfähigkeit stärke und das hohe Niveau der
Verkehrssicherheit wahre, sagte der Verkehrsminister. (Fortsetzung
Nationalrat) sox
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