Wien (PK) – Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der
Nationalrat heute
mehrheitlich für eine Novelle zum Bundesstraßengesetz (BStG)
ausgesprochen, mit der rechtliche Probleme bei langwierigen
Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) für
Bundesstraßenprojekte vermieden werden sollen. Die gesetzliche Fünf-
Jahres-Frist für die Rechtswirkung einer Planungsgebietsverordnung
soll damit künftig während eines laufenden UVP-Genehmigungsverfahrens
gehemmt werden.
Vorgesehen sind auch neue Bestimmungen zum flächendeckenden
Ausbau der Lade-Infrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie zu
bestehenden Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und
Tankstellen: Bis Ende 2030 soll im Durchschnitt alle 25 Kilometer
Lade-Infrastruktur für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge errichtet werden
sowie im Durchschnitt alle 40 Kilometer für schwere Nutzfahrzeuge.
Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Freiheitlichen,
in denen sie einerseits eine vollständige Konzentration der UVP-
Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken beim
Bund fordern und andererseits schärfere Maßnahmen gegen Drogen am
Steuer.
Fristhemmung durch UVP-Verfahren und Ausbau von Ladeinfrastruktur
für E-Fahrzeuge
Derzeit treten die Rechtswirkungen von gemäß BStG erlassenen
Planungsgebietsverordnungen nach fünf Jahren außer Kraft, ohne dass
eine Verlängerung möglich ist. Dauert ein UVP-Verfahren länger,
könnte die Verordnung ihre Rechtswirkung vor Abschluss des
Genehmigungsverfahrens verlieren. Künftig soll daher ein anhängiges
UVP-Genehmigungsverfahren die Fünf-Jahres-Frist hemmen, um die Rechts
– und Planungssicherheit bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens zu
gewährleisten, wie aus den Erläuterungen zur Novelle des BstG
hervorgeht.
Im Zuge eines im Verkehrsausschuss eingebrachten gesamtändernden
Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen wurde die Novelle um
Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
erweitert. Neben dem flächendeckenden Ladenetz ist außerdem
vorgesehen, dass bei neu errichteten Ladepunkten nach Möglichkeit
Sanitäranlagen, Getränke- und Snackautomaten sowie
Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Dazu sollen bestehende
Konkurrenzklauseln („Schutzzonen“) bei Rastanlagen und Tankstellen
neu geregelt werden. Soweit dies für die Erreichung der Ausbauziele
erforderlich ist, sollen Eingriffe in solche Vertragsrechte zulässig
sein, wenn sie die Errichtung von Lade-Infrastruktur verhindern. Für
die Betreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen
Schadenersatzansprüche vorgesehen.
In der Minderheit blieb ein Entschließungsantrag der FPÖ-
Abgeordneten Christian Hafenecker und Gerhard Deimek, laut dem UVP-
Verfahren für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken
vollständig beim Bund konzentriert werden sollten (889/A(E)). Nach
Ansicht der Freiheitlichen führen die derzeit zwischen Bund und
Ländern aufgeteilten Genehmigungsverfahren zu unnötiger Komplexität,
Rechtsunsicherheit und Verzögerungen. Sie sprechen sich daher für ein
„One-Stop-Shop-Modell“ aus.
Debatte über E-Mobilität und Eigentumsrecht
Verkehrsminister Peter Hanke sprach von einem wichtigen Schritt
für mehr Rechts- und Planungssicherheit bei Bundesstraßenprojekten.
Langwierige UVP-Verfahren könnten derzeit dazu führen, dass
Planungsgebietsverordnungen ihre Rechtswirkung verlören und neu
erlassen werden müssten. Mit den neuen Bestimmungen werde dieses
Problem beseitigt. Darüber hinaus schaffe die Novelle die
Voraussetzungen für einen rascheren Ausbau der Ladeinfrastruktur und
setze europäische Vorgaben um. Ladeeinrichtungen sollen künftig
erforderlichenfalls auch innerhalb bestehender Schutzzonen errichtet
werden können. Zudem werde die Möglichkeit geschaffen, begleitende
Serviceeinrichtungen wie Sanitäranlagen oder Gastronomieangebote zu
errichten.
Roland Baumann (SPÖ) bezeichnete die Novelle als wichtigen
Beitrag für die Mobilität der Zukunft und zur Erreichung der
Klimaziele. Die Fristhemmung schaffe mehr Rechtssicherheit, ohne
Beteiligungsrechte einzuschränken oder Umweltstandards abzusenken.
Mit den neuen Bestimmungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur gehe
Österreich zudem über die europäischen Mindestvorgaben hinaus.
Wolfgang Moitzi (SPÖ) verwies darauf, dass zwei Drittel aller neu
zugelassenen Autos über alternative Antriebe verfügten. Trotzdem gebe
es auf Rastplätzen keine Schnellladeinfrastruktur – für Moitzi ein
„untragbarer Zustand“, der nun beendet werde.
Seitens ÖVP unterstrich Harald Servus die Bedeutung
leistungsfähiger Infrastruktur für den Wirtschaftsstandort. Er sieht
den Ausbau der Ladeinfrastruktur angesichts der steigenden Zahl von
Elektrofahrzeugen als wichtigen Standortfaktor und zeigte sich
überzeugt, dass sich die meisten Pächter selbst am Ausbau beteiligen
würden. Sein Fraktionskollege Lukas Brandweiner ergänzte, dass
mittlerweile rund 290.000 vollelektrische PKWs auf Österreichs
Straßen unterwegs seien und die Infrastruktur hier schritthalten
müsse.
Gerhard Deimek (FPÖ) und Irene Eisenhut (FPÖ) bezeichneten die
ursprüngliche Regierungsvorlage zur Fristhemmung grundsätzlich als
nachvollziehbar. Kritik übten sie jedoch am gesamtändernden
Abänderungsantrag, mit dem bestehende Schutzzonen aufgeweicht und in
bestehende Vertragsverhältnisse eingegriffen würde. Dadurch drohten
langwierige Gerichtsverfahren und Rechtsunsicherheit. Deimek sprach
von einem „Schnellschuss“ und verwies auf mögliche
Schadenersatzforderungen. Der Antrag seiner Fraktion hätte dem
Verkehrsminister ein „Werkzeug in die Hand gegeben“, um Verzögerungen
zu vermeiden. Eisenhut kritisierte zudem die aus ihrer Sicht unklaren
Entschädigungsregelungen und warnte vor Eingriffen in
Eigentumsrechte.
Elisabeth Götze (Grüne) lehnte die Fristhemmung ebenfalls ab.
Lange UVP-Verfahren seien nicht auf die Rechtslage, sondern auf
Verzögerungen im Verwaltungsvollzug zurückzuführen. Alleine die
Prüfung der Vollständigkeit von Dokumenten dauere im Durschnitt 21
Monate. Anstatt die Verfahren zu beschleunigen, solle der
„Planungsstillstand“ nun zulasten betroffener Grundeigentümerinnen
und Grundeigentümer verlängert werden – auch für Götze ein massiver
Eingriff in die Eigentumsrechte. Den Ausbau der Ladeinfrastruktur
begrüßte sie zwar grundsätzlich, kritisierte aber, dass die
umfangreichen Regelungen erst im Verkehrsausschuss per
Abänderungsantrag eingebracht worden seien und damit eine ordentliche
Begutachtung und parlamentarische Beratung unterblieben seien. Götze
brachte daher einen Rückverweisungsantrag an den Verkehrsausschuss
ein, der jedoch in der Minderheit blieb. Dem FPÖ-Antrag zur
Vollkonzentration der UVP-Verfahren sprach Götze ihre Unterstützung
aus.
FPÖ drängt auf schärfere Maßnahmen gegen Drogenlenker
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordert Christian
Hafenecker (FPÖ) die Umsetzung eines bereits 2019 ausgearbeiteten
Ministerialentwurfs zur Änderung der Straßenverkehrsordnung und des
Führerscheingesetzes. Dabei solle insbesondere eine vom Nationalrat
am 3. Juli 2019 mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS gefasste
Entschließung berücksichtigt werden, die ein adäquates Verfahren zur
Feststellung der Fahruntauglichkeit unter dem Einfluss verbotener
Substanzen einfordert. Ziel sei ein effektiveres Vorgehen gegen
Personen, die unter dem Einfluss verbotener Suchtmittel ein Fahrzeug
lenken.
Elisabeth Heiß (FPÖ) sprach angesichts steigender Zahlen von
Drogenlenkern von einer „tickenden Zeitbombe“ für die
Verkehrssicherheit. Sie forderte mehr Unterstützung für die
Exekutive, etwa durch zusätzliche Schulungen, moderne Testgeräte und
erweiterte Befugnisse. Bereits 2019 habe der Nationalrat Maßnahmen
zur besseren Feststellung der Fahruntauglichkeit unter Drogeneinfluss
gefordert, erinnerte Heiß. Seither sei jedoch nichts umgesetzt
worden.
Melanie Erasim (SPÖ) betonte, dass Fahrten unter Drogen- oder
Alkoholeinfluss konsequent bekämpft werden müssten. Anders als beim
Alkohol gebe es bei Suchtmitteln jedoch keine vergleichbaren
Messverfahren und Grenzwerte. Deshalb brauche es rechtssichere
Verfahren und ausreichende medizinische Expertise. Die bestehende
Rechtslage ermögliche bereits heute ein konsequentes Vorgehen.
Auch Margreth Falkner (ÖVP) sprach sich für ein entschiedenes
Vorgehen gegen Drogenlenker aus. Der Nachweis einer verbotenen
Substanz lasse allerdings nicht automatisch auf Fahruntüchtigkeit
schließen, da etwa auch suchtgifthaltige Medikamente nachgewiesen
werden könnten. Deshalb seien klinische Begutachtungen weiterhin
erforderlich. Zudem dürfe es keine Grenzwerte bei illegalen Drogen
geben, das dies im Umkehrschluss bedeuten würde, „ein bisschen high
ist egal“, so Falkner.
Elisabeth Götze (Grüne) hielt fest, dass Alkohol und Drogen und
Medikamente zwar die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigten, die steigende
Zahl an Anzeigen wegen Drogenlenkens aber auch auf intensivere
Kontrollen und eine bessere Ausbildung der Exekutive zurückzuführen
sei. Der FPÖ-Antrag sei unverhältnismäßig und fachlich nicht
überzeugend, sagte Götze.
Dominik Oberhofer (NEOS) warf der FPÖ widersprüchliche Positionen
vor, da sie bei höheren Strafen für Raser von einem „Raubzug“
spreche, hier aber eine Mindeststrafe von 5.900 Ꞓ fordere. Zudem
griff er – ebenso wie mehrere andere Abgeordnete – medial
transportierte Fälle von Alkohol am Steuer aus den Reihen der FPÖ
auf. (Fortsetzung Nationalrat) wit
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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