Wien (OTS) – Der Nationalrat hat heute die Novelle zum Tabak- und
Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Mit der
Gesetzesänderung werden Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin
verboten, tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzerzeugnisse
– insbesondere sogenannte Pouches – stärker reguliert und ein
Wegwerfverbot für Tabak- und verwandte Erzeugnisse auf öffentlichen
Spielplätzen eingeführt. Ziel der Novelle ist es, den Jugend- und
Kinderschutz angesichts neuer Nikotinprodukte zu stärken sowie Umwelt
– und Sicherheitsprobleme durch Einwegprodukte zu reduzieren.
„Der Markt für Nikotinprodukte hat sich massiv verändert. Heute
geht es nicht mehr nur um die klassische Zigarette. Es geht um bunte
Einweg-E-Zigaretten, Pouches und andere Produkte, die für junge
Menschen besonders attraktiv sind. Manche sehen aus wie Lifestyle-
Accessoires. Sie schmecken nach Mango, Cola oder Bubblegum. Und sie
werden über soziale Medien oft als harmloser Trend dargestellt. Da
müssen alle Alarmglocken schrillen. Nikotin bleibt Nikotin – es macht
abhängig. Deshalb verbieten wir Einweg-E-Zigaretten, setzen klare
Regeln für neue Nikotinprodukte und stärken den Schutz von Kindern
und Jugendlichen“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.
Zwtl.: Verbot von Einweg-E-Zigaretten mit und ohne Nikotin
Ein zentraler Punkt der Novelle ist das Verbot von Einweg-E-
Zigaretten – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.
Diese Produkte gelten als besonders attraktiv für junge Menschen: Sie
sind vergleichsweise günstig, sofort verwendbar, leicht verfügbar und
werden häufig in auffälligem Design sowie mit süßen
Geschmacksrichtungen angeboten. Laut vorliegenden Daten hat rund
jeder vierte 15-Jährige im vergangenen Monat E-Zigaretten konsumiert.
Einweg-E-Zigaretten können hohe gesundheitliche Risiken bergen.
Bei Kontrollen wurden Nikotingrenzwerte teils deutlich überschritten.
Zudem können E-Zigaretten gesundheitsschädliche Stoffe wie
Formaldehyd, Acrolein oder Schwermetalle enthalten. Zugleich senken
sie die Hemmschwelle zum Konsum von Nikotinprodukten und können als
Einstiegsprodukte wirken. Hinzu kommt: Nach kurzer Nutzungsdauer
müssen sie entsorgt werden. Die enthaltenen Lithiumbatterien
verursachen bei falscher Entsorgung Brände in der Abfallwirtschaft.
Außerdem entstehen Elektroschrott, Plastikmüll und
Schadstoffbelastungen.
Zwtl.: Strengere Regeln für Pouches und neue Nikotinprodukte
Die Novelle umfasst auch neue Regelungen für tabakfreie
Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse,
insbesondere sogenannte Pouches. Für diese Produkte werden künftig
unter anderem Nikotinhöchstgrenzen, Meldepflichten,
gesundheitsbezogene Warnhinweise, Kennzeichnungsvorgaben sowie Werbe-
und Sponsoringverbote festgelegt.
Zudem werden ein Versandhandelsverbot sowie ein ausdrückliches
Abgabeverbot an unter 18-Jährige eingeführt. Damit soll eine
bestehende Lücke im Jugendschutz geschlossen werden. Maßgeblich ist
künftig nicht nur, ob ein Produkt als klassisches Tabakprodukt gilt,
sondern ob es gesundheitliche Risiken birgt und für junge Menschen
relevant ist.
„Wir drehen die Logik um: Entscheidend ist nicht, wie ein Produkt
heißt. Entscheidend ist, ob es schädlich sein kann und Kinder oder
Jugendliche gefährdet. Gesundheitsschutz darf nicht langsamer sein
als die Marketingabteilungen der Nikotinindustrie“, so Königsberger-
Ludwig.
Zwtl.: Wegwerfverbot auf öffentlichen Spielplätzen
Ein weiterer Bestandteil der Novelle ist ein Wegwerfverbot für
Tabak- und verwandte Erzeugnisse auf öffentlichen Spielplätzen.
Hintergrund sind zunehmende Nikotinvergiftungen, von denen besonders
kleine Kinder betroffen sind. Laut vorliegenden Daten sind 58 Prozent
der rund 1.500 in österreichischen Krankenanstalten stationär
aufgenommenen Patient:innen mit Nikotinvergiftung unter vier Jahre
alt.
Kleinkinder nehmen Gegenstände häufig in den Mund. Achtlos
weggeworfene Zigarettenstummel, Nikotinprodukte oder sonstige Reste
können daher eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellen. Das
Wegwerfverbot soll dazu beitragen, öffentliche Spielplätze als
geschützte Räume für Kinder zu sichern.
Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen von 500 Euro vorgesehen, im
Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro. Als öffentliche Spielplätze
gelten abgegrenzte und entsprechend gekennzeichnete Flächen, die
dauerhaft Freizeitaktivitäten von Kindern oder Jugendlichen dienen.
Zwtl.: Vollzug und europäische Vorgaben
Die Novelle enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Erleichterung
des Vollzugs, darunter die Möglichkeit von Mystery Shopping,
insbesondere im Fernabsatz. Außerdem werden technische europäische
Vorgaben, etwa im Zusammenhang mit elektronischen Zigaretten und
Warnhinweisen, verbindlich in nationales Recht umgesetzt.