Wien (OTS) – “Dass mit Najmeh Amini eine junge Frau aufgrund eines
Beitrags in den
sozialen Medien zum Tode verurteilt wurde, ist erschütternd und
scharf zu verurteilen“, betont ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun
Kugler zu Berichten von Menschenrechtsorganisationen, denen zufolge
die 23-jährige Studentin erstinstanzlich zum Tode verurteilt wurde.
Die Todesstrafe an sich, so die ÖVP-Abgeordnete weiter, ist
unabhängig vom Delikt eine unmenschliche und nicht zu rechtfertigende
Form der Bestrafung sowie eine schwerwiegende Verletzung
grundlegender Menschenrechte. Kugler: “Ein Social-Media-Posting darf
niemals zu einem Todesurteil führen, unabhängig vom Inhalt.”
Die Menschenrechtssprecherin der Volkspartei hat sich deshalb
auch direkt an den iranischen Botschafter in Österreich Asadollah
Eshragh Jahromi gewandt. Kugler: “Die iranischen Behörden sind dazu
aufgefordert, das Todesurteil aufzuheben, jedenfalls aber nicht zu
vollstrecken.” Bereits am 15. Dezember 2022 hat der österreichische
Nationalrat in einer einstimmig von allen im Parlament vertretenen
Parteien getragenen Entschließung die Anwendung der Todesstrafe im
Iran verurteilt. „An dieser Haltung hat sich nichts geändert“, stellt
Kugler klar.
Die ÖVP-Mandatarin abschließend: „Menschenrechte sind nicht
verhandelbar. Es gilt sie mit starker Stimme immer wieder aufs Neue
zu verteidigen. Das gilt es im Fall Najmeh Amini ebenso mit ganzer
Kraft zu tun, wie bei den vielen anderen Fällen im Iran.“ (Schluss)