Eisenstadt/Wien (OTS) – Die Schadensanierung des burgenländischen
Asbest-Skandals könnte mit
EU-Mitteln mitfinanziert werden. Das zeigt eine von Greenpeace
beauftragte juristische Kurzstudie vom ÖKOBÜRO. Demnach erfüllt der
Fall alle Voraussetzungen für den EU-Solidaritätsfonds, der
finanzielle Hilfe bei schweren Gefahren für die öffentliche
Gesundheit vorsieht. Die Studie sieht zudem, dass die Schadenssumme
im Burgenland bereits die geforderten Schwellenwerte der EU
überschreitet. Greenpeace fordert daher vom Land Burgenland einen
raschen Antrag, da eine relativ knappe Frist für einen solchen
vorgesehen ist.
Herwig Schuster, Umweltchemiker bei Greenpeace: “Der Asbest-Skandal
ist der teuerste Umweltskandal in der Geschichte Österreichs. Allein
der materielle Schaden beträgt mindestens 1,6 Milliarden Euro – mit
derzeit noch nicht berechenbaren Gesundheitsfolgekosten werden es
noch einmal viel mehr werden. Damit liegen wir weit über dem EU-
Schwellenwert für Hilfszahlungen. Das Land Burgenland darf dieses
Geld für die betroffenen Menschen nicht liegen lassen.
Landeshauptmann Doskozil muss jetzt handeln, um diese EU-Millionen
den Betroffenen zur Verfügung zu stellen.”
Die EU hat als Voraussetzung definiert, dass die Mindesthöhe für den
Antrag 0,3 Prozent des Bruttonationalprodukts betragen muss. Bei
einem österreichischen BIP in Höhe von rund 500 Milliarden Euro sind
bereits die 1,6 Milliarden Euro mehr als eben dieser Schwellenwert.
Dem Land Burgenland bleibt allerdings nicht mehr sehr viel Zeit für
den Antrag. Denn die EU sieht eine Frist von 12 Wochen ab Eintreffen
des Notstandes vor. Für das Burgenland wäre das das erstmalige
Auftreten eines sehr hohen Asbestgehalts in der Luft. Das war das am
22.5. veröffentlichte Messergebnis von Großpetersdorf, das erstmals
13.000 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft nachgewiesen hat.
Der Asbest-Skandal weitet sich auch geographisch immer weiter aus.
Die von Greenpeace veröffentlichte Online-Karte (
https://act.gp/Karte ) mit Asbest-Funden zählt mittlerweile über 250
Einträge. Das nach aktuellem Stand betroffene Gebiet ist der von
folgenden Städten umrahmte Bereich: Wien – Neunkirchen in
Niederösterreich – Hartberg in der Steiermark – Jennersdorf im
Südburgenland – Zalaegerszeg – Györ (beide in Ungarn).
Link zur juristischen Kurzstudie:
https://bit.ly/AsbestRechtsstudie_ÖKOBÜRO
Asbest-Online-Karte: https://act.gp/Karte