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FPÖ – Stefan: „Kampf gegen Geldwäsche darf kein Freibrief für staatliche Geheimniskrämerei und Überwachung werden!“

Wien (OTS) – „Die Bekämpfung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung ist
zweifellos eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Sie darf aber
niemals als Vorwand dafür dienen, dass Behörden nahezu
uneingeschränkt personenbezogene Daten sammeln und den betroffenen
Bürgern anschließend jede Auskunft darüber verweigern können“,
erklärte heute FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan anlässlich
der am 8. Oktober 2026 veröffentlichten Schlussanträge der
Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-
222/25.

In ihren Schlussanträgen vertritt die Generalanwältin die
Auffassung, dass zentrale Meldestellen zur Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung unter bestimmten Voraussetzungen den
Zugang zu personenbezogenen Daten vollständig verweigern können. Eine
solche Einschränkung müsse allerdings verhältnismäßig sein, auf
klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen und einer wirksamen
behördlichen sowie gerichtlichen Kontrolle unterliegen.

„Gerade diese Entwicklung muss uns alarmieren. Wenn staatliche
Stellen Informationen über Bürger sammeln, speichern und mit anderen
Behörden austauschen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren oder
unmittelbar überprüfen können, welche Daten über sie verarbeitet
werden, entsteht ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Staat
und Bürger. Ein funktionierender Rechtsstaat darf seine Bürger nicht
zu bloßen Objekten behördlicher Datenverarbeitung machen“,
kritisierte Stefan.

Besonders problematisch sei, dass nach Auffassung der
Generalanwältin sogar eine Auskunftsverweigerung ohne Angabe von
Gründen unionsrechtlich zulässig sein könne, sofern die Offenlegung
öffentliche Interessen gefährden würde. Zwar müssten entsprechende
Kontrollmöglichkeiten bestehen, doch könne eine bloß mittelbare
Wahrnehmung der Rechte über Datenschutzaufsichtsbehörden den
unmittelbaren Rechtsschutz nicht in jeder Hinsicht ersetzen.

„Wer nicht weiß, welche Informationen der Staat über ihn
gespeichert hat, kann sich gegen fehlerhafte, unvollständige oder
unrechtmäßig verarbeitete Daten nur schwer zur Wehr setzen. Gerade
deshalb braucht es besonders strenge gesetzliche Schranken,
unabhängige Kontrolle und effektive Rechtsmittel. Die pauschale
Berufung auf öffentliche Interessen darf jedenfalls nicht genügen, um
Bürgerrechte auszuhebeln“, betonte der FPÖ-Justizsprecher.

Auch für Österreich stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die
bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Geldwäschemeldestelle
ausreichende Transparenz, Rechtssicherheit und Kontrollmöglichkeiten
gewährleisten. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass
Einschränkungen von Auskunftsrechten nicht über das unbedingt
notwendige Ausmaß hinausgehen und nicht länger aufrechterhalten
werden, als dies zur Erfüllung konkreter gesetzlicher Aufgaben
erforderlich sei.

„Wir brauchen eine konsequente Bekämpfung schwerer Kriminalität,
aber ebenso eine konsequente Begrenzung staatlicher
Eingriffsbefugnisse. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Wer den Rechtsstaat schützen will,
muss auch den Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen des Staates
schützen“, so Stefan.

Abschließend forderte der FPÖ-Justizsprecher eine sorgfältige
Prüfung der österreichischen Rechtslage im Lichte der bevorstehenden
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: „Für uns Freiheitliche
ist klar: Nicht der Bürger muss seine Unschuld gegenüber einem
allwissenden Staat beweisen, sondern der Staat muss jeden Eingriff in
die Rechte seiner Bürger rechtfertigen können. Der Kampf gegen
Kriminalität darf niemals zum Freibrief für einen unkontrollierbaren
Überwachungsstaat werden!“