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FPÖ – Ranzmaier: „Wien muss Schutzmachtinteresse unabhängig von Hilferufen der Politik wahrnehmen“

Wien (OTS) – „Die Abstimmung im Südtiroler Landtag rund um die
Wahlkreisreform im
Südtiroler Unterland führt eindrucksvoll vor Augen, warum Österreich
selbstständig beurteilen und eigenständig wahrnehmen muss, wann seine
Schutzfunktion berührt ist“, erklärte heute der FPÖ-Südtirolsprecher
NAbg. Christofer Ranzmaier. Ein Beschlussantrag gegen die geplante
Neuordnung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland wurde mit 16 Ja-
Stimmen, 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der
gesonderte Punkt zur Einschaltung Österreichs als Schutzmacht
scheiterte mit 15 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen.

„Ob eine Maßnahme Roms die politische Vertretung der deutschen
und ladinischen Volksgruppe oder andere geschützte Südtiroler
Interessen beeinträchtigt, kann doch nicht davon abhängen, ob zuvor
eine Mehrheit im Bozner Landtag einen Hilferuf nach Wien beschließt.
Wer Österreichs Schutzfunktion auf ein bloßes Reagieren nach
ausdrücklicher Aufforderung reduziert, stellt ihren Sinn auf den
Kopf“, betonte Ranzmaier.

Besonders schwer wiege die Ablehnung im Landtag angesichts des
deutlichen Widerstands unmittelbar vor Ort. In den Gemeindegremien
der betroffenen Region hätten sich bereits breite Mehrheiten gegen
die Wahlkreisreform ausgesprochen. Der Gemeinderat von Tramin lehnte
die geplante Teilung einstimmig ab, jener von Eppan mit 21 zu drei
Stimmen. „Dieser Widerstand reicht über Partei- und
Sprachgruppengrenzen hinweg. Die Menschen vor Ort wollen nicht, dass
ihr historisch, kulturell und wirtschaftlich gewachsener Lebensraum
am politischen Reißbrett zerschnitten wird. Wer dieses klare Signal
ignoriert, stellt parteitaktische Interessen über den Willen der
betroffenen Bevölkerung“, erklärte Ranzmaier.

Die geplante Zerschneidung des zusammengehörenden Raumes
Überetsch-Unterland wirft – objektiv betrachtet – schwerwiegende
politische und rechtliche Fragen auf, die nicht negiert werden
können. Das betreffe insbesondere die Auswirkungen auf die politische
Vertretung der Volksgruppen sowie die Bedeutung der Paketmaßnahme
111. „Ob daraus eine Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen
folgt, muss sorgfältig geprüft werden. Diese Prüfung ist aber Aufgabe
Österreichs und darf weder nach Rom noch an wechselnde Mehrheiten im
Bozner Landtag ausgelagert werden“, stellte Ranzmaier klar.

Da derzeit nicht absehbar sei, dass die österreichische
Bundesregierung aus eigenem Antrieb tätig werde, empfahl Ranzmaier
den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden, selbst die Initiative
zu ergreifen: „Die Bürgermeister sollten sich möglichst geschlossen
und unter Beilage der Beschlüsse ihrer Gemeinderäte unmittelbar an
den österreichischen Bundeskanzler, die Außenministerin und den
Nationalrat wenden. Wenn Wien offenbar einen zusätzlichen Anstoß
benötigt, dann muss dieser direkt aus den betroffenen Gemeinden
kommen.“

„Österreich ist nicht Zuschauer und auch keine Schutzmacht auf
Abruf, sondern völkerrechtlich verbrieft die Schutzmacht der
deutschen und ladinischen Südtiroler. Die Bundesregierung muss die
Reform eigenständig auf ihre politischen, autonomierechtlichen und
völkerrechtlichen Folgen prüfen und gegenüber Rom unmissverständlich
klarmachen, dass eine Schwächung der politischen Vertretung der
deutschen und ladinischen Volksgruppe nicht hinnehmbar ist.
Schutzfunktion bedeutet Verantwortung – und Verantwortung verlangt
Handeln“, so Ranzmaier abschließend.