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Finanzausschuss für neue Regeln zu FMA und Registern wirtschaftlicher Eigentümer

Wien (PK) – Im Finanzausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für
eine Novelle
des Rechtsrahmens für die Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
Grundsätzlich stehen alle Parteien der Geldwäscheprävention positiv
gegenüber, fasste Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zusammen.
Die Regelungen würden der FPÖ in einigen Bereichen zu weit gehen,
dafür den Grünen nicht weit genug.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Finanzausschuss
einen Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Unabhängigkeit der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) an den Nationalrat weitergeleitet.
Zudem fand das IFI-Beitragsgesetz 2026 die Zustimmung der
Koalitionsparteien und der Grünen, die FPÖ stimmte dagegen. Demnach
beteiligt sich Österreich mit 171,3 Mio. Ꞓ an der Wiederauffüllung
der Mittel bestimmter Institutionen.

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die Genehmigung
von vier Staatsverträgen aus. Eine Reihe von
Doppelbesteuerungsabkommen wurde erneuert bzw. mit Andorra ein neues
ausverhandelt, erklärte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Wichtig sei dies im Sinne der Rechtssicherheit.

Stärkung der Unabhängigkeit der FMA

ÖVP, SPÖ und NEOS sprachen sich dafür aus, die Rahmenbedingungen
für die Unabhängigkeit der FMA auszuweiten. Zur Vermeidung möglicher
Interessenkonflikte soll es etwa künftig spezielle „Abkühlungsphasen“
für Mitglieder des Vorstands sowie Bedienstete der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beim Wechsel in ein beaufsichtigtes
Unternehmen geben. Geplant ist eine EU-weite Harmonisierung der
Verfahren für die Eignungsüberprüfung von Funktionsträgern bei
Kreditinstituten. Die maximale Funktionsdauer als Mitglied des
Vorstands der FMA soll mit 14 Jahren festgelegt werden. Vorgesehen
wird, dass Mitglieder des Vorstands und Bedienstete der FMA jährlich
eine Interessenerklärung mit Informationen über von ihnen gehaltene
Finanzinstrumente vorlegen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf sieht
die Umsetzung von EU-Vorgaben vor ( 621 d.B. ).

Neu geregelt werden auch Anzeigepflichten von Kreditinstituten.
Transaktionen, die als „prudenziell relevant“ eingestuft werden,
sollen vor ihrer Durchführung der FMA angezeigt werden. Die Behörde
habe dann ein Beurteilungsverfahren zur Geldwäscherei oder
Terrorismusfinanzierung durchzuführen, sagte Eibinger-Miedl.

Koalition sieht Stärkung der FMA ohne Gold Plating

Um die Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt-, Sozial- und
Unternehmensführungsrisiken („ESG-Risiken“) zu verbessern, sollen
Kreditinstitute in der Lage sein, diese systematisch zu ermitteln, zu
steuern und spezifische Pläne aufzustellen, um die finanziellen
Risiken zu adressieren, die sich kurz-, mittel- und langfristig
daraus ergeben. Wohnbauprojekte, die bestimmte Nachhaltigkeits-/ESG-
Kriterien erfüllen, könnten bei der Finanzierung einen Vorteil
erhalten, hob Andreas Ottenschläger (ÖVP) hervor. Viele wesentliche
Punkte werden angegangen, hob Angela Baumgartner (ÖVP) hervor. Im
Kern werde die FMA gestärkt. Gleichzeitig finde kein Gold Plating
statt, unterstrich sie. Die Branche warte bereits auf die Umsetzung.

Barbara Teiber (SPÖ) zeigte sich über die Novelle erfreut –
insbesondere da sich Österreich bereits in einem
Vertragsverletzungsverfahren befinde.

Christoph Pramhofer (NEOS) anerkannte die grundsätzliche
Zustimmung der FPÖ. In seinem Redebeitrag bezog er sich auf das
Einlagensicherungsgesetz. Hierbei sei eine Wahlmöglichkeit des EU-
Rechts genutzt worden. Es gehe um faire Kostentragung, führte er aus.

FPÖ und Grüne mit Kritik an Klimavorgaben und Abkühlphasen

Für die FPÖ führte Barbara Kolm (FPÖ) aus, dass sowohl die
Abkühlphasen als auch die Beschränkung der Funktionsdauer auf 14
Jahre befürwortet werden. Auch bei den Anpassungen im
Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz könne die FPÖ zustimmen,
betonte Kolm. Sie sprach sich jedoch strikt dagegen aus, die
Klimaneutralität im Bankwesen zu verankern und vermisste
Entbürokratisierung. Die Umsetzungsphase für die EU-Richtlinie sei im
Jänner abgelaufen, betonte die Abgeordnete, das Finanzministerium sei
„viel zu spät dran“.

Es handle sich nicht um eine klassische Richtlinienumsetzung,
kritisierte Nina Tomaselli (Grüne). Es werde weit mehr geregelt und
das zum Vorteil großer Bankenverbände. In anderen Bereichen fehle es
hingegen an „sinnvollen Ergänzungen“ wie einer Abkühlphase auch vor
Eintritt in die Position. Zudem vermisste sie Sanktionen bei
Verletzung der Abkühlphasen und sah die „angemessene Entschädigung“
während der Abkühlphasen kritisch.

Eibinger-Miedl: Auslegung der Vorgaben durch FMA

Ein Vertragsverletzungsverfahren laufe bereits, hieß es auch von
der Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Bei der Umsetzung sei so
wenig Gold Plating betrieben worden wie möglich. Kreditinstitute mit
direkten oder indirekten Risikopositionen in Kryptowerten oder
Kreditinstitute, die damit verbundene Dienstleistungen für jegliche
Form von Kryptowerten erbringen, sollen dazu verpflichtet werden,
über Risikomanagementstrategien, -prozesse und -praktiken zu
verfügen, um die dadurch entstehenden Risiken angemessen zu steuern,
so Eibinger-Miedl. Die FMA soll Aufsichtsmaßnahmen ergreifen, wenn
sie diese Risikomanagementpraktiken als unzureichend erachtet.

Bis 2050 müsse rechtlich verbindlich Klimaneutralität umgesetzt
werden, sagte die Staatssekretärin zu Michael Fürtbauer (FPÖ). „Wir
bekennen uns zu den Klimazielen 2040“, so Eibinger-Miedl. Die
Auslegung der Vorgaben obliege der FMA als unabhängige Behörde, sagte
sie zu Gerhard Kaniak (FPÖ).

Neue europäische Standards für Register der wirtschaftlichen
Eigentümer

Mehr Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten sollen durch
die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der EU-
Geldwäscheverordnung geschaffen werden, erklärte Manfred Sams (SPÖ).
Die geplante Novelle betrifft das Wirtschaftliche Eigentümer
Registergesetz, das Gebührengesetz 1957 sowie das Finanzmarkt-
Geldwäschegesetz. Zudem soll ein neues „Wirtschaftliche Eigentümer
Registergesetz 2027“ erlassen werden ( 622 d.B. ). Die
Bundesregierung habe einen Schwerpunkt auf Betrugsbekämpfung gesetzt,
erläuterte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl und ging dabei auf
grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karusselle ein.

Konkret soll durch neue europäische Standards die Einsicht aus
berechtigtem Interesse verbessert werden. Zudem soll die
Verfahrensdauer durch verbindliche Vorgaben verringert werden und
Entscheidungen über die Gewährung der Einsicht mit berechtigtem
Interesse europaweite Gültigkeit erlangen, so Sams. Durch eine
Verbesserung der Verfahrensabläufe soll es der Registerbehörde
ermöglicht werden, innerhalb von zwölf Arbeitstagen entscheiden zu
können.

Registerbehörde soll mehr Befugnisse erhalten

Ein weiteres Vorhaben der Regierungsvorlage betrifft die
Ausweitung der Befugnisse der Registerbehörde. So soll diese
Inspektionen vor Ort durchführen können. Zwecks Gewährleistung eines
effizienten Verfahrensablaufs soll zu diesem Zweck auf die
Erfahrungen des Amtes für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei)
zurückgegriffen werden können. Dies stieß insbesondere bei der FPÖ
auf Kritik.

Das Gesetzespaket enthalte einige sehr gute Bereiche, führte
Barbara Kolm (FPÖ) aus und lobte etwa die automatische Übernahme von
Daten und die Bereinigung von Redaktionsversehen. Heikel sah Kolm
hingegen die Regelungen zur Beweislastumkehr und die Nachschau durch
die Finanzpolizei in privaten Wohnungen. Die meisten Unternehmen sind
ehrlich, betonte Kolm und warb dafür, das Gold Plating
zurückzufahren. Auch bei Alexander Petschnig (FPÖ) stieß die
Beweislastumkehr auf Unbehagen. Auf Basis der Erläuterungen durch das
Finanzministerium stimmten die FPÖ-Abgeordneten schließlich für die
Regierungsvorlage.

Eibinger-Miedl: Nachschauen bei Scheinunternehmen wichtig

Zu einem großen Teil handle es sich um die Umsetzung von EU-
Vorgaben, erläuterte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Sie
stimmte der FPÖ zu, dass die Beweislastumkehr heikel sei, betonte
aber, dass ein 100-prozentiger Beweis oft schwierig zu erbringen sei.
Bei den Nachschau-Rechten handle es sich um eine EU-Vorgabe, erklärte
sie. Zudem sei es bei Scheinunternehmen sehr wichtig, vor Ort
nachzusehen. Über die ebenfalls von der FPÖ kritisierte längere
Datenspeicherung zeigte sich die Staatssekretärin ebenfalls „nicht
glücklich“.

Grundsätzlich stehen alle Parteien der Geldwäscheprävention
positiv gegenüber, fasste Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl
zusammen. Wenn es den Freiheitlichen ein bisschen zu viel und den
Grünen ein bisschen zu wenig ist, sei das Gesetz auf einem guten Weg,
sagte Kurt Egger (ÖVP). In Summe gehe es um einen moderneren
europäischen Rechtsrahmen.

Christoph Pramhofer (NEOS) thematisierte die Ergebnisse der
Prüfungen durch die Financial Action Task Force (FATF), die
überprüft, wie gut Österreich die internationalen Standards zur
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umsetzt.

Grüne für mehr Transparenz

Den Grünen gingen die Regelungen nicht weit genug. Es könne nie
genug Transparenz geben – insbesondere im Geldwäschebereich, betonte
Nina Tomaselli (Grüne). Zudem ging sie auf ein Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs zum Zugang zu den Daten des Registers ein.
Tomaselli kritisierte die unterschiedliche Behandlung von Stiftungen
und Kapitalgesellschaften. Positiv findet die Abgeordnete, dass
Immobilienkäufe einen konkreten Anlass für eine Prüfung bzw. einen
Informationszugang darstellen können.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
2026

Österreich leistet Beiträge an internationale
Finanzinstitutionen, die in einer von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
mehrheitlich angenommenen Regierungsvorlage des Finanzministeriums –
dem IFI-Beitragsgesetz 2026 ( 623 d.B. ) – abgebildet werden. Das
damit verbundene Volumen beläuft sich auf insgesamt 171,3 Mio. Ꞓ. Die
Beteiligung an der generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen
Entwicklungsbank (AfEB) sowie die Wiederauffüllung der
Internationalen Entwicklungsorganisation (International Development
Association – IDA) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF) haben
das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von
Entwicklungsländern zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig leiste
Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen
Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und
werde seinem Ruf als international verlässlicher Geber auch in
Krisenzeiten gerecht, heißt es in den Erläuterungen.

Anpassung internationaler Steuerabkommen und der Amtshilfe an
aktuelle OECD-Standards

Im Steuerabkommen mit Katar seien die Missbrauchsregelungen
hinsichtlich der Gewinnverkürzung, Gewinnverlagerung,
Steuertransparenz und Amtshilfe angepasst worden ( 595 d.B. ). Zudem
wurde eine Rechnungshofempfehlung zur Quellenbesteuerung von
Dividenden umgesetzt. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Schweiz wurde an die OECD-Standards angepasst ( 615 d.B. ).
Änderungen betreffen unter anderem die Schifffahrt, Luftfahrt und
Eisenbahnen. Neu abgeschlossen wurde ein Abkommen zwischen Österreich
und dem Fürstentum Andorra auf Basis der OECD-Standards ( 616 d.B. ),
informierte die Staatssekretärin den Finanzausschuss.

Überarbeitet wurde auch die internationale Amtshilfe in Bezug auf
den Informationsaustausch ( 593 d.B. ). Bisher seien dort die
Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer
angeführt gewesen, so Eibinger-Miedl. Nun wurde die Mindeststeuer
ergänzt.

Selma Yildirim (SPÖ) unterstrich die Wichtigkeit dieser
Aktualisierungen und des Abkommens mit Andorra. (Fortsetzung
Finanzausschuss) gla