Bundesjugendvertretung begrüßt geplantes Bundesgesetz zum Jugendschutz

Wien (OTS) – Die Bundesjugendvertretung (BJV) zeigt sich erfreut über
das Vorhaben
der Regierung, den Jugendschutz in die Kompetenz des Bundes zu
übertragen. Damit wird eine langjährige Forderung der BJV vollständig
umgesetzt. „Seit 2019 gibt es in den Bundesländern einen weitgehend
einheitlichen Jugendschutz. Dafür haben wir uns jahrelang eingesetzt.
Vereinzelte Ausnahmen in den Bundesländern haben jedoch dazu geführt,
dass nicht alle Jugendlichen die gleichen Rechte haben. Das wird
jetzt mit einem bundesweit einheitlich geregelten Jugendschutz
endlich ein Ende haben“, sagt BJV-Vorsitzende Anna Schwabegger.

BJV entwickelte Modell für einheitlichen Jugendschutz

Die BJV hat vor 2019 ein Modell zur Vereinheitlichung des
Jugendschutzes hinsichtlich Ausgehzeiten sowie Alkohol- und
Tabakkonsum unter Einbeziehung von Expert*innen entwickelt. Dieses
wurde von acht der neun Bundesländer mitgetragen. Lediglich die
Zustimmung Oberösterreichs bei den Ausgehzeiten fehlte. Für die BJV
ist nun wichtig, dass unterschiedliche Ausgehzeiten und weitere
Ausnahmen im geplanten Bundesgesetz an die Regelungen der übrigen
Bundesländer angepasst werden. „Über viele Jahre war es für junge
Menschen nicht nachvollziehbar, warum nur in einem Bundesland andere
Regeln für sie gelten sollten. Das führte zu Unsicherheiten,
insbesondere wenn Jugendliche Bundesländergrenzen überschritten. Mit
der Vereinheitlichung können diese Unsicherheiten nun dauerhaft
ausgeräumt werden. Denn es gibt keinen Grund, warum nicht alle
Jugendlichen in Österreich die gleichen Rechte haben sollten“, betont
BJV-Vorsitzender Moritz Mittermann.