Wien (OTS) – Der Nationalrat hat heute eine wichtige Verbesserung für
Beschäftigte
in der Luftfahrt beschlossen: Künftig erhalten Betroffene bei einem
Entzug des Flughafenausweises einen Bescheid und können gegen die
Entscheidung Beschwerde einlegen. „Mit dieser Änderung wird eine
Gesetzeslücke geschlossen und die Regierung stellt die
Rechtsstaatlichkeit auch bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung sicher.
Denn wenn Behörden Entscheidungen treffen, die für die berufliche
Existenz von Menschen von entscheidender Bedeutung sind, muss es die
Möglichkeit geben, diese überprüfen zu lassen. Beschäftigten am
Flughafen oder bei Airlines war dieses Recht in Österreich bisher
verwehrt – obwohl es in vielen anderen Ländern längst
selbstverständlich ist“, sagt Daniel Liebhart,
Fachbereichsvorsitzender Luft- und Schifffahrt bei der Gewerkschaft
vida.
Pro Jahr werden rund 35.000 Personen streng auf ihre
Zuverlässigkeit überprüft, bevor sie einen Flughafenausweis erhalten.
„Man darf nicht vergessen, dass Kolleg:innen ohne Flughafenausweis
ihren Beruf nicht mehr ausüben können und ein Entzug den Verlust des
Arbeitsplatzes bedeuten kann. Die Möglichkeit, gegen eine negative
Entscheidung vorzugehen und diese überprüfen zu lassen, kann im
Ernstfall die berufliche Existenz der Betroffenen sichern“, so
Liebhart.
„Mit der heute beschlossenen Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde
zudem ein zentrales Versprechen aus dem Regierungsprogramm eingelöst,
nämlich eine vernünftige Ausgestaltung der
Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dass diese Verbesserung nun Realität
wird, ist auch das Ergebnis des beharrlichen Einsatzes der
Gewerkschaft vida in den vergangenen zehn Jahren. Mein Dank gilt
allen, die an dieser Verbesserung konstruktiv mitgewirkt haben“, so
Liebhart abschließend.