Wien (OTS) – GRin Cornelia Sucher, BA (SPÖ) meinte, dass sich die UIV
um die
nachhaltige Entwicklung der kümmere und sich mit der Transformation
der Stadt beschäftige, etwa in den Bereichen Energie- und
Mobilitätlösungen, Smart City Strategie oder der Initiative „Raus aus
Gas“. Die Forderung der FPÖ nach Blumenwiese sei die Stadt bereits
„sehr intensiv“ nachgekommen, was im Parkbericht der Stadt
nachzulesen sei, sagte Sucher. Zu den Preiserhöhungen beim Top-
Jugendticket führte Sucher die Vielzahl von Möglichkeiten im Öffi-
Verkehr in drei Bundesländern aus. Abschließend rief Sucher zur
Zustimmung für die Vertragsgenehmigung auf.
Abstimmung: Die Vertragsgenehmigung wurde mehrstimmig
beschlossen. Die Anträge der Opposition fanden keine erforderliche
Mehrheit.
Zwtl.: Plandokument Nr. 8492 im 22. Bezirk, KatG Aspern
GRin Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE) erläuterte, dass es sich um
eine Flächenwidmung im Oberen Hausfeld handle, wo ein bestehendes
Logistikzentrum erweitert werden soll; dazu soll eine eigene Auf- und
Abfahrt auf die Stadtstraße errichtet werden. Sequenz kündigte an,
dem Plandokument nicht zuzustimmen, da das Areal nach ihrer Ansicht
besser für Wohnbau geeignet sei. Sequenz bezweifelte aber, dass dies
geschehen werde, da das bereits versiegelte Gebiet bis 2055 an ein
Konsortium von Investoren verpachtet worden sei. Sequenz brachte
einen Antrag zur Erweiterung des Schienenersatzverkehrs auf der
Donaufelder Straße während der Arbeiten an den Straßenbahngleisen
ein.
GRin Cornelia Sucher, BA (SPÖ) sagte, Grundlage für das
Plandokument sei das Stadterweiterungskonzept samt Planung für ein
Logistikzentrum, das schon länger bekannt gewesen sei. Sucher
widersprach ihrer direkten Vorrednerin und bestätigte, dass es sehr
wohl Wohnungen im betroffenen Gebiet geben werde. Es müsse aber auch
Platz für wirtschaftliche Entfaltung geben; überdies mache der
Anschluss an eine höherrangige Straße in diesem Gebiet in ihren Augen
Sinn. Zur Situation in der Donaufelder Straße: Es könne nicht die
Lösung sein, dass dort noch mehr Busse fahren, das würde nur Staus
verursachen. Die Situation sei derzeit herausfordernd, schlussendlich
würden aber alle von der Gleissanierung profitieren, meinte Sucher.
Abstimmung: Die Vertragsgenehmigung wurde mehrstimmig
beschlossen. Ein Antrag der Opposition fand keine erforderliche
Mehrheit.
Zwtl.: Dringliche Anfrage der FPÖ an Bürgermeister Ludwig
Im Anschluss an die Tagesordnung wurde die zweite Dringliche
Anfrage an diesem Sitzungstag debattiert. Die FPÖ hatte eine
Dringliche Anfrage an Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) betreffend
„Vorwürfe gegenüber der Führung der MA 59 (Marktamt) – Verantwortung
des Bürgermeisters, behördliche Aufarbeitung, mögliche Täuschung von
Kontrollorganen sowie strukturelles Kontroll-, Compliance- und
Vergabeversagen“ gestellt.
GR Michael Stumpf, BA (FPÖ) begründete die Dringliche Anfrage: Es
gehe um schwerwiegende Vorwürfe in einer Dienststelle der Stadt und
um den Umgang mit dem betroffenen Personal – aber vor allem um die
Frage, was die politische Führung seit wann wusste. Stumpf
kritisierte, dass sich Bürgermeister Ludwig zu den Vorwürfen bei
Bekanntwerden nicht geäußert habe. Dabei gebe Ludwig den Ton bei
Personalentscheidungen an, meinte Stumpf. Es habe laut Informationen
mehr als 20 Beschwerden gegen die damalige Führung des Marktamts
sowie einen körperlichen Übergriff gegeben. Bereits am 1. Juni 2026
habe der Unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte die „politische
Ebene“ über die Vorwürfe informiert. Das sei der zuständigen
Stadträtin am 29. Juni übermittelt worden, sagte Stumpf, der auch die
Manipulation und Beschönigung von Zahlen von Marktbesuchenden
kritisierte. Außerdem stehe nach Stumpfs Informationen der Vorwurf im
Raum, dass diese manipulierten Zahlen am 23. September 2024 auch an
den Stadtrechnungshof auf Weisung des damaligen Marktamtsleiters
weitergeleitet worden seien. Es müsse geklärt werden, welche
Kontrollmechanismen im System versagt hätten. Ebenso seien Rechnungen
erhöht und anderen Budgetposten zugerechnet werden. „Jeder einzelne
Vorwurf muss geklärt werden, denn es handelt sich hier um
Steuergelder“, verlangte Stumpf, der auch Aufklärung darüber
verlangte, in welcher Magistratsabteilung der ehemalige
Marktamtsleiter und sein damaliger Stellvertreter nun tätig seien.
Für ihn seien die Hauptfragen, wer die politische Verantwortung trage
und welche Konsequenzen für die Stadtverwaltung gezogen werden
sollten. Abschließend stellte Stumpf die Frage, warum ein Flyer des
Marktamts mit einem Porträt des ehemaligen Leiters immer noch
aufliegen würde.
Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) nahm in seiner
Beantwortung Stellung zur Dringlichen Anfrage. Eingangs betonte
Ludwig die Bedeutung der 17 Märkte für die Stadt, „die alle sehr gut
besucht sind – und das kenne ich aus persönlichen Besuchen auf den
Märkten“, sagte Ludwig. Den Mitarbeiter*innen des Marktamts sprach
der Bürgermeister Dank für ihre tägliche Arbeit aus. Zur vorliegenden
Anfrage, die 158 Fragen und zahlreiche Unterfragen aufweist, wies
Ludwig darauf hin, dass die eine relativ kurze Frist vorsieht,
nämlich 44 Stunden vor Beginn der Sitzung. „Vor diesen Hintergrund
werden Sie verstehen, dass sich meine Beantwortung primär an den
einzelnen 14 Kapiteln orientiert“, kündigte Bürgermeister Ludwig an.
Zu den aktuellen Vorwürfen erklärte Ludwig, dass die zuständige
Stadträtin am 1. Juni 2026 in einem mündlichen Gespräch vom
Unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten über entsprechende
Vorwürfe informiert worden sei. Die schriftliche Dokumentation sei am
29. Juni an die Stadträtin und gleichzeitig an die
Magistratsdirektion übermittelt worden. Bereits am 2. Juli habe der
Magistratsdirektor die Interne Revision mit der Prüfung sämtlicher
übermittelter Vorwürfe beauftragt. „Die Prüfung wurde durch die
interne Revision umgehend begonnen. Es gab keine Verzögerung“,
betonte Ludwig.
Insgesamt seien zwischen 2018 und Juni 2026 acht Beschwerde-
beziehungsweise Anzeigeschreiben zur Leitung der MA 59 bei der
Magistratsdirektion eingelangt, fasste der Stadtchef zusammen. Im
Zusammenhang mit den angesprochenen Beschwerdestellen verwies Ludwig
darauf, dass der Unabhängige Bedienstetenschutzbeauftragte, die
Gleichbehandlungsbeauftragte und die Personalvertretung gesetzlich
weisungsfrei seien. Fragen zu diesen Stellen fielen daher nicht in
seinen Verantwortungsbereich, da diese nicht in den Wirkungsbereich
der Gemeinde fallen würden. Die Interne Revision habe im Juli
Beschwerdeführer und Zeug*innen persönlich angehört und die
vorgelegten Unterlagen und Beweismittel entgegengenommen, führte
Ludwig weiter aus. Die Erhebungen seien aktuell noch nicht
abgeschlossen. Hinweise auf eine Beeinflussung von Beschwerdeführern
und Zeug*innen lägen der Internen Revision nicht vor. Zum Schutz der
Betroffenen seien deren Namen und Aussagen nicht an die frühere
Leitung der MA 59 weitergegeben worden.
Zum Abschluss verwies Ludwig auf die bereits bestehenden
Regelungen in den Bereichen Hinweisgeberschutz, Compliance und
Vergabe. Es gebe in der Stadt mehrere niederschwellige Möglichkeiten,
Missstände zu melden, darunter das Wiener Antikorruptionstelefon und
das Wiener Hinweisgebersystem. Letzteres ermögliche auch vertrauliche
und anonyme Meldungen. Die Interne Revision verfüge nach eigener
Auskunft über ausreichende personelle und fachliche Ressourcen sowie
die notwendigen Kompetenzen. Zu den personellen Maßnahmen erklärte
Ludwig, dass der ehemalige Abteilungsleiter mit 17. Juli zum
Stadtservice und der ehemalige stellvertretende Abteilungsleiter mit
21. Juli in die MA 39 versetzt worden seien. Eine Suspendierung sei
nach dienstrechtlicher Prüfung nicht geboten gewesen. Die
Zugriffsberechtigungen auf IT-Systeme und Unterlagen der MA 59 seien
im Zuge der Versetzungen dem Betroffenen entzogen worden. Zu
konkreten Personal- und Disziplinarangelegenheiten verwies Ludwig auf
den Datenschutz.
Auch verschiedene in der Anfrage thematisierte Ausgaben und
Anschaffungen sprach Ludwig an. Die sogenannte „Berkel-Maschine“ sei
aus dem Budget der MA 59 angekauft und sowohl für das Marktamtsmuseum
als auch für Schulungen von etwa 100 Lebensmittelinspektor*innen
verwendet worden. Heute befinde sie sich als Exponat im
Marktamtsmuseum. Bei Blumen, Bewirtungen und Giveaways seien nach
Auskunft der MA 59 auch bei der letzten Inventur im Dezember 2025
keine zweckwidrigen Verwendungen festgestellt worden. Ludwig ging
außerdem auf die von der MA 59 beauftragten Foto- und
Filmproduktionen über die Wiener Märkte ein. Diese seien für
Kommunikations- und Marketingaktivitäten des Marktamts eingesetzt
worden. Vergabe und Leistungsprüfung seien nach den geltenden
magistratsinternen Vorgaben erfolgt. Ludwig verwies auch auf die
Entwicklung der Besucher*innenzahlen der Wiener Märkte. Für Mai 2026
seien rund 696.000 Besucher*innen pro Woche beziehungsweise rund 36,2
Millionen Besucher*innen pro Jahr veröffentlicht worden. Die Zahlen
würden auf unterschiedlichen Zählungen und Hochrechnungen beruhen und
nach einem standardisierten Verfahren innerhalb der MA 59 ermittelt
und veröffentlicht.
Der Prüfbericht der internen Revision werde dem
Magistratsdirektor als Auftraggeber vorgelegt. Die Erhebungen zu den
aktuellen Vorwürfen seien noch nicht abgeschlossen. „Falls sich
Vorwürfe bestätigen, werden entsprechende Maßnahmen gesetzt“,
erklärte Ludwig. Die Ergebnisse würden in geeigneter Form
kommuniziert. (Forts.) nic