Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Strafvollzugsnovelle sollen
Reformen
umgesetzt und Abschiebungen von bestimmten Straftätern und
Straftäterinnen in ihre Heimat nach Verbüßung der halben Haftzeit
auch ohne die Zustimmung der Betroffenen erleichtert werden. Ziel der
Vorlage ist es, die Justizanstalten zu entlasten, die Sicherheit in
den Anstalten zu erhöhen und bestehende Probleme in der
Vollzugspraxis zu lösen. Im Nationalrat fand sich für das Paket eine
breite Mehrheit aus ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Aus Sicht der FPÖ geht
die Reform allerdings in die falsche Richtung.
Außerdem soll der strafrechtliche Schutz vor Menschen- und
illegalem Organhandel verbessert und an internationale Regelungen
angepasst werden. Für diese Regierungsvorlage sprachen sich die
Abgeordneten einstimmig aus.
Die Grünen brachten einen Entschließungsantrag im Hinblick auf
die aktuelle „Aktionswoche für den Rechtsstaat“ ein, die eine
„beispiellose Protestaktion“ in der Justiz darstelle. Sie fordern
umgehend Maßnahmen gegen die Überlastung der Gerichte und
Staatsanwaltschaften, blieb damit im Plenum aber in der Minderheit.
Entlastung des Strafvollzugs
Durch die Strafvollzugsnovelle soll es künftig für eine leichtere
Resozialisierung unter anderem auch möglich sein, den Antritt von bis
zu zweijährigen Freiheitsstrafen aufzuschieben statt derzeit von bis
zu einjährigen. Außerdem sollen für den Abschluss einer
Berufsausbildung auch Erwachsene einen Haftaufschub von mehr als
einem Jahr beantragen können. In Umsetzung einer Empfehlung des
Europarats ist außerdem geplant, den sogenannten „Hausarrest“ – also
erschwerte Haftbedingungen in Einzelhaft – auf maximal zwei Wochen
statt bisher vier Wochen zu beschränken.
Ein von den Koalitionsparteien bereits im Ausschuss ergänzend
dazu eingebrachter Gesetzesantrag soll den Informationsaustausch
zwischen Justizanstalten und Sozialversicherungen über den Beginn,
eine Unterbrechung, die Art und das Ende der Haft sicherstellen.
Hintergrund dafür ist, dass beispielsweise Leistungsansprüche in der
Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung etwa bei Verbüßung einer
Freiheitsstrafe ruhen. Der Antrag wurde ebenfalls mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen angenommen.
Der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich „ist auf Anschlag“,
räumte Justizministerin Anna Sporrer ein, etwa im Hinblick auf den
Überbelag in den Haftanstalten und den stark steigenden Anstieg bei
Straftaten aufgrund psychischer Beeinträchtigung. Sie wies auf
bereits erfolgte Reformen zur Entlastung wie etwa durch die
Erweiterung der Fußfessel hin. Mit der vorliegenden Novelle gehe man
weitere wesentliche Schritte. Dabei werde die Regelung zur vorzeitig
bedingten Entlassung aus ihrer Sicht vorwiegend Inhaftierte aus
Balkanländern betreffen, wie sie sagte. Zum Thema „Haft in der
Heimat“ würden im nationalen Recht Erleichterungen geschaffen. Sie
stehe dazu im Austausch mit ihren EU-Amtskolleginnen und -kollegen,
um diese Verfahren zu beschleunigen. Es brauche aber auch weitere
Entlastungschritte für die Justizanstalten, so Sporrer. Sie stehe
etwa im Austausch mit allen Fraktionen zum Thema gemeinnützige Arbeit
statt kurzer Haftstrafen.
Novelle mit breiter Mehrheit, Kritik vor allem der FPÖ
Das von ihm so bezeichnete „Novellchen“ mit vorzeitigen
Haftentlassungen, wie es die Justizministerin vorhabe, sei nicht im
Sinne der FPÖ, kritisierte Christian Lausch (FPÖ). Die Freiheitlichen
würden sich für Rückführungen zur Strafverbüßung im Heimatland
aussprechen, was von den über 10.000 Insassen derzeit rund 2.000
betreffen könne. Man könne sich damit etwa 110 Mio. Ꞓ an Steuergeld
im Jahr ersparen, rechnete Lausch vor. Außerdem vermisse er in der
Novelle, dass nicht sichergestellt werde, dass die betreffenden
Straftäter und Straftäterinnen nicht mehr nach Österreich einreisen.
Auch mit der Verkürzung des Hausarrests sei zu befürchten, dass
etliche Inhaftierte wieder „früher auf die Straße“ gestellt würden
und neue Straftaten setzen könnten. Die Bediensteten in den
Strafanstalten brauchen Unterstützung und Entlastung, betonte auch
Nicole Sunitsch (FPÖ). Die FPÖ fordere Haft im Herkunftsland, wo eine
Überstellung möglich sei, und ohne dortigen „Strafrabatt“. Auch
Michael Schilchegger (FPÖ) pochte darauf, dass man sich das Konzept
„Haft in der Heimat“ anschauen müsse und nicht schwere Straftäter auf
freien Fuß setzen dürfe, die dann wieder nach Österreich einreisen
würden.
Es brauche mehr Ressourcen und Maßnahmen in den Gefängnissen, um
diese zu entlasten, sagte Selma Yildirim (SPÖ). Es wundere sie, dass
das Paket aus Sicht der FPÖ nicht zur Entlastung beitrage, zumal
geregelt werde, dass bestimmte Straftäter nach der Hälfte der Haft in
ihr Herkunftsland zurück müssten und dort die Haft verbüßen würden.
Wer kein Recht habe, in Österreich zu bleiben, müsse das Land
verlassen, unterstrich Maximilian Köllner (SPÖ). Das gelte ebenso für
Strafgefangene. Man erleichtere daher die Abschiebung in der
Mindesthaftzeit und mache „ernst“ mit „Haft in der Heimat“. Dazu
werde die Überstellung vereinfacht, so Köllner. Man setze zudem im
Land auf Resozialisierung, entlaste Gefängnisse, stärke die
Justizwache und schütze die Bevölkerung. Aus Sicht von Muna Duzdar (
SPÖ) habe die FPÖ „null Interesse“ an Lösungen, da genau diese
Maßnahmen für „Haft in der Heimat“ jetzt beschlossen werden würden.
Die Anzahl der Justizwachebeamten sei seit dem Jahr 2000 bereits
nicht in dem Ausmaß gestiegen wie jene der Insassen, gab Sophie Marie
Wotschke (NEOS) zu bedenken. Zur Entlastung der Anstalten würde es
jetzt erstmals geschafft, dass man Personen direkt aus der Haft in
ihr Herkunftsland abschieben könne, hob sie hervor. Eine bessere
Methode als Haftstrafen würde aus ihrer Sicht außerdem gemeinnützige
Arbeit darstellen, die auch den Zweck verfolge, zu erkennen, dass es
Konsequenzen gibt, zugleich aber auch die Struktur des Lebens
beibehalte.
Eine Reform des Strafvollzugs sei dringend notwendig, so Agnes
Sirkka Prammer (Grüne). Was hier vorliege, hätte man aus ihrer Sicht
schon längst machen sollen. Es werde allerdings kein neuer Haftplatz
geschaffen und keine neuen Mitarbeitenden eingestellt. Die Reduktion
bei Insassen werde vielleicht erst in Jahren eintreten. Es gebe damit
noch immer keine menschenrechtskonformen Bedingungen in den
Haftanstalten, trotzdem sei man nicht gewillt, Reformen umzusetzen,
kritisierte sie.
„Der Hut brennt“, weil die Gefängnisse heillos überfüllt seien,
meinte auch Jakob Grüner (ÖVP). Die vorliegende Novelle erleichtere
Abschiebungen ohne Zustimmung der Strafgefangenen. Es brauche bei
diesem Thema aber jedenfalls mehr Abkommen, räumte er ein. Die
Novelle allein werde den Überbelag nicht lösen, sei aber Teil der
Lösung. Daher werde im Justizressort ein Bündel an weiteren Maßnahmen
vorbereitet. Bettina Zopf (ÖVP) berichtete, dass künftig
Besucherinnen und Besucher bzw. Rückkehrende in Justizanstalten
besser und praxistauglich kontrolliert werden können. Was die
Abschiebungen betrifft, verwies sie darauf, dass diese künftig auch
ohne die Zustimmung der Häftlinge erfolgen können. Klaus Fürlinger (
ÖVP), der seine Rede durch einen Stimmavatar vortrug, wies auf
Probleme im Strafvollzug hin, die sich über Jahrzehnte aufgebaut
hätten. Resozialisierung sei jedenfalls kein Zugeständnis an die
Täter, sondern stelle Opferschutz und gelebte Sicherheitspolitik dar.
Jeder Euro, der Rückfälle verhindere, spare ein Vielfaches an
menschlichem Leid und Folgekosten.
Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wies als Vorsitzender im
Zusammenhang mit der Wortmeldung von Fürlinger im Plenum darauf hin,
dass die Parlamentsdirektion jüngst den AI Excellence Award 2026 für
den KI-Stimm-Avatar gewonnen habe, die Fürlinger unterstützt (siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 937 vom 14. Oktober 2026 ).
Strafrechtlicher Schutz vor Menschen- und Organhandel
Mit dem Paket gegen Menschen- und illegalen Organhandel sollen
strafrechtlich die Ausbeutungsformen beim Menschenhandel auf die
Zwangsheirat, die Leihmutterschaft und die rechtsmissbräuchliche
Adoption ausgeweitet werden. Ebenfalls im Strafgesetzbuch (StGB)
unter Strafe gestellt werden soll nun, wenn man wissentlich
Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt.
Gegen den illegalen Organhandel und den
„Transplantationstourismus“ wird im StGB unter anderem ein neuer
Straftatbestand für Vermittlungstätigkeiten und finanziell motivierte
Organentnahmen vorgeschlagen. Ebenso strafrechtlich aufgenommen
werden soll der Handel oder die Verwendung unerlaubt entnommener
Organe. Eine höhere Strafandrohung wird zudem für eine Organentnahme
trotz Widerspruchs des verstorbenen Spenders vorgesehen. Darüber
hinaus soll unter bestimmten Voraussetzungen die inländische
Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen im Ausland bei unerlaubten
Organentnahmen und bei Organhandel ausgeweitet werden.
Weitere Regelungen betreffen etwa eine Ausweitung der
inländischen Gerichtsbarkeit auf strafbare Handlungen an Bord eines
Luftfahrzeugs, wenn Österreich Lande- oder Halterstaat ist.
Ausgeweitet wird zudem der Anwendungsbereich des Kriegsverbrechens
bei verbotenen Mitteln der Kriegsführung. Es geht dabei konkret um
die Strafbarkeit bei Verwendung von Waffen, die durch
nichtentdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende
Laserwaffen.
Man verfolge mit dem Gesetz mehrere Ziele, hielt Justizministerin
Sporrer fest. Man setze internationale Verpflichtungen um, entwickle
das Strafrecht weiter und reagiere auf neue Formen bei Menschenhandel
und Organhandel. Der menschliche Körper sei keine Ware, hielt sie als
Grundsatz dazu fest. Darüber hinaus würde in der Luftfahrt die
wirksame Strafverfolgung gestärkt sowie weitere Kriegsverbrechen im
Gesetz abgebildet.
Trotz Zustimmung der FPÖ sehe er die Vorschläge differenziert, so
Christian Ragger (FPÖ). So ortet er etwa bei der Regelung betreffend
Luftfahrt ein Gold Plating. Wenn es außerdem unter 18 Jahren künftig
keine Organentnahme geben dürfe, sei zu hinterfragen, was passiere,
wenn ein solcher Fall den Familienkreis betreffe. Die Zustimmung der
FPÖ sei zugleich ein Arbeitsauftrag an die Regierung, sagte Nicole
Sunitsch (FPÖ). Menschen und Körper seien keine Ersatzteillager,
hielt sie fest. Am Ende zähle, ob Menschen geschützt und Täterinnen
und Täter zur Verantwortung gezogen würden.
Auch Gudrun Kugler (ÖVP) unterstrich, dass der Mensch keine Ware
und der Körper kein Produkt sei. Sie hob aus der Novelle wichtige
Neuerungen wie etwa die Aufnahme der Leihmutterschaft oder der
Zwangsheirat als Ausbeutungsform hervor. Was die Luftfahrt betrifft,
setze man internationale Abkommen um. Man dürfe neuere Entwicklungen
wie etwa „Forced scamming“ im Menschenhandel aber auch nicht
übersehen, daher müssten weitere Schritte folgen. Auch Selma Yildirim
(SPÖ) wies auf die Lücken hin, die im Strafrecht geschlossen und
damit die Menschenrechte gestärkt würden. Ausgeweitet würde etwa auch
der Katalog der Kriegsverbrechen, zumal Waffensysteme immer grausamer
würden, so Muna Duzdar (SPÖ). Im Hinblick darauf, dass die USA den
Internationalen Strafgerichtshof sanktionieren wollen, sei es die
Aufgabe aller, die europäische Souveränität zu schützen und sich
gegen die Sanktionen zu wehren, so Duzdar.
Der Mensch sei keine Ware und aus einer Not dürfe kein
Geschäftsmodell gemacht werden, hielt auch Henrike Brandstötter (NEOS
) fest. Es gehe heute um den Schutz vor Ausbeutung und dass es
Grenzen gebe bei dem, was käuflich ist.
Die Grünen würden selbstverständlich die neuen Straftatbestände
unterstützen, so Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Sie wies aber darauf
hin, dass gerichtlich dadurch weitere Verfahren anfallen würden.
Ebenso wie Prammer wies Alma Zadić (Grüne) auf die derzeitige
Aktionswoche in der Justiz hin, im Rahmen derer Richter- und
Staatsanwaltschaft streiken würden, um auf die fehlenden Ressourcen
aufmerksam zu machen. Es brauche ein gemeinsames Bekenntnis, dass die
Justiz nicht ausgehungert wird, forderte sie. Durch steigende
Gerichtsgebühren habe die Justiz Mehreinnahmen, diese sollten auch
der Justiz zugutekommen, so Zadić. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
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