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Nationalrat setzt neue Regeln zur Geldwäscheprävention und stärkt Unabhängigkeit der FMA

Wien (PK) – Der Nationalrat hat Maßnahmen zur Umsetzung neuer
EU-Vorgaben zur
Geldwäscheprävention sowie zur Stärkung der Unabhängigkeit der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossen. Geplant sind unter
anderem ein neues Gesetz über das Register der wirtschaftlichen
Eigentümer und erweiterte Kontrollbefugnisse. Zudem sollen strengere
Vorgaben für mögliche Interessenkonflikte bei der FMA sowie
Regelungen zum Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-
Risiken („ESG-Risiken“) umgesetzt werden.

Die Koalitionsparteien begrüßten die neuen Vorgaben zur
Geldwäscheprävention und die Stärkung der Unabhängigkeit der
Finanzmarktaufsicht als wichtige Maßnahmen für mehr Transparenz,
Sicherheit und Stabilität im Finanzsektor. FPÖ und Grüne lehnten die
Novelle zur Finanzmarktaufsicht ab. Bei der Geldwäscheprävention
gingen den Grünen die Maßnahmen zudem nicht weit genug, während die
FPÖ trotz Kritik an einzelnen Bestimmungen zustimmte.

Fraktionsübergreifende Zustimmung gab es für die Modernisierung
der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Katar. Dasselbe
gilt für den Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit
dem Fürstentum Andorra sowie für die Adaptierung des internationalen
Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen.
Breite Zustimmung gab es für das IFI-Beitragsgesetz 2026. Demnach
beteiligt sich Österreich mit 171,3 Mio. Ꞓ an der Wiederauffüllung
der Mittel bestimmter internationaler Finanzinstitutionen.

Neue EU-Standards für Geldwäscheprävention

Die nationale Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie sowie der
EU-Geldwäscheverordnung soll für mehr Transparenz und bessere
Kontrollmöglichkeiten sorgen. Neben verschiedenen Gesetzesänderungen
ist geplant, im Juli kommenden Jahres ein neues „Wirtschaftliche
Eigentümer Registergesetz“ zu erlassen, informierte Maximilian Linder
(FPÖ). Damit soll durch neue europäische Standards die Einsicht in
das Register der wirtschaftlichen Eigentümer aus berechtigtem
Interesse verbessert werden. Das Register wurde für die Zwecke der
Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen
Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts.

Zudem soll die Verfahrensdauer bei Anträgen auf Einsicht bei
berechtigtem Interesse verringert werden. Entscheidungen über die
Gewährung der Einsicht sollen außerdem europaweite Gültigkeit
erlangen. Durch eine Verbesserung der Verfahrensabläufe soll es der
Registerbehörde ermöglicht werden, innerhalb von zwölf Arbeitstagen
Entscheidungen treffen zu können. Zudem sollen die Befugnisse der
Registerbehörde ausgeweitet werden. Sie soll diese Inspektionen vor
Ort durchführen können. Zur Gewährleistung eines effizienten
Verfahrensablaufs soll zu diesem Zweck auf die Erfahrungen des Amts
für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) zurückgegriffen werden können.
ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten für die Maßnahmen.

Den Grünen gehen die Regelungen nicht weit genug. Es gehe darum,
Straftaten aufzudecken, führte Jakob Schwarz (Grüne) aus, „so wie das
Register in Österreich ausgestaltet ist, kommen wir dem Ziel nicht
näher“. Aus Sicht der Grünen brauche es breitere Zugänge etwa für
Journalistinnen und Journalisten, eine Erweiterung des Zwecks,
geringere Gebühren und mehr Vernetzung, etwa mit dem Grundbuch. In
diesem Sinne stimmten die Grünen dagegen.

Die FPÖ stimmte zu, obwohl von ihr einige Punkte kritisch gesehen
wurden. Maximilian Linder (FPÖ) waren die Beweislastumkehr und die
Nachschau durch die Registerbehörde ein Dorn im Auge. Jeder
Unternehmer werde unter Generalverdacht gestellt, kritisierte Linder.

Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung seien ein wichtiges
gemeinsames Anliegen im Hohen Haus, fasste Staatssekretärin Barbara
Eibinger-Miedl zusammen. Dazu brauche es klare gemeinsame Regeln. Mit
diesem Gesetzespaket werden europäische Vorgaben umgesetzt. Denn es
brauche bessere Möglichkeiten, um Scheinunternehmen zu bekämpfen.
Österreich habe bereits ein Vorzeigemodell mit dem Register der
wirtschaftlichen Eigentümer. Ein großer Teil der Unternehmen in
Österreich arbeite redlich und ordnungsgemäß, betonte sie.
Betrugsbekämpfung schaffe daher mehr Fairness.

„Die Frage ‚Wer steht tatsächlich hinter einem Unternehmen und
wer zieht wirtschaftlich die Fäden?‘ soll mit der Gesetzesnovelle
adressiert werden. Denn kriminelles Geld dürfe sich nicht hinter
komplizierten Firmenkonstrukten verstecken, unterstrich Kurt Egger (
ÖVP). Daher brauche es mehr Transparenz und klare Regeln, weniger
Bürokratie durch Nutzung vorhandener Daten und gezieltere Kontrollen
sowie nachvollziehbare Strafen, sagte er.

Bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
gehe es vor allem um Transparenz, erläuterte Manfred Sams (SPÖ). „Wir
müssen wissen, wer hinter einem Unternehmen oder einer Stiftung
steht.“ Genau darum gehe es bei diesem Gesetzesvorhaben.
Fraktionskollegin Selma Yildirim hielt die Novelle für essenziell, da
sich Zahlungsmethoden und Firmenkonstrukte rasch ändern.

„Unsere bewährten Modelle bleiben erhalten“, freute sich
Christoph Pramhofer (NEOS). Denn das österreichische Modell sei sehr
effizient. Bereits vorhandene Daten werden genutzt, damit Bürgerinnen
und Bürger diese nicht doppelt und dreifach bereitstellen müssen.
Dies sei ein Anliegen der NEOS gewesen.

Stärkung der Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsicht

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien hat der Nationalrat einen
Gesetzesvorschlag zur Stärkung der Unabhängigkeit der
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beschlossen. Um mögliche
Interessenkonflikte zu vermeiden, soll es künftig spezielle
„Abkühlungsphasen“ für Mitglieder des Vorstands sowie Bedienstete der
FMA beim Wechsel in ein beaufsichtigtes Unternehmen geben, führte
Barbara Teiber (SPÖ) aus. Geplant ist außerdem eine EU-weite
Harmonisierung der Verfahren für die Eignungsüberprüfung von
Funktionsträgern bei Kreditinstituten.

Die Behörde hat ein Beurteilungsverfahren bezüglich Geldwäsche
oder Terrorismusfinanzierung durchzuführen. Um die
Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelt-, Sozial- und
Unternehmensführungsrisiken („ESG-Risiken“) zu verbessern, sollen
Kreditinstitute überdies in der Lage sein, derartige Risiken
systematisch zu ermitteln, zu steuern und spezifische Pläne
aufzustellen, um den finanziellen Risiken zu begegnen, die sich kurz-
, mittel- und langfristig daraus ergeben.

Neben der Stärkung der FMA werden auch Kryptowerte und neue
Geschäftsmodelle adressiert, gab Staatssekretärin Barbara Eibinger-
Miedl einen Einblick in die Neuerungen. ESG-Risiken werden bedacht
und umfassende Auflagen etabliert. „Wir brauchen eine starke
Aufsicht, aber gleichzeitig keine überbordende Bürokratie“, trat
Eibinger-Miedl für klare Regeln ein.

Die FPÖ lehne die Novelle ab, da hier Klimapolitik über das
Aufsichtsrecht gemacht werden soll, erklärte Barbara Kolm (FPÖ). Die
FPÖ befürworte einige Aspekte, wie etwa die Abkühlungsphasen,
begründete sie die Zustimmung der FPÖ im Finanzausschuss. Da aber
Anreize gesetzt werden, damit Banken nachhaltige Projekte stärker
finanzieren, handle es sich um Kreditsteuerung. Dies werde von den
Freiheitlichen abgelehnt, unterstrich Kolm. Bei den Regelungen zu den
„ESG-Risiken“ könne die FPÖ auf keinen Fall mitgehen, bekräftigte
Alexander Petschnig (ebenso FPÖ). Wertschöpfung werde umverteilt,
Sozial- und Umweltvertreter werden künstlich zu Stakeholdern gemacht,
kritisierte er.

Auch für die Grünen überwogen die kritischen Punkte, obwohl Jakob
Schwarz (Grüne) zahlreiche Vorteile anerkannte. Die Grünen begrüßten
etwa, dass die „ESG-Risiken“ aufgenommen werden. Kritisch äußerte
sich Schwarz zur Abkühlungsphase und höheren Vergütungen, weshalb die
Grünen dem Gesetz schließlich nicht zustimmten.

Mit dieser Richtlinienumsetzung werden Lehren aus der Finanzkrise
gezogen, sagte Kai Jan Krainer (SPÖ). Banken dürfen nicht zum Risiko
für die Gesellschaft werden. Der Bankensektor sei heute wesentlich
stabiler und resilienter aufgestellt als vor 20 Jahren, betonte er.
Nun werde die Unabhängigkeit der FMA weiter gestärkt.

Der Bankensektor in Österreich sei hervorragend aufgestellt,
zeigte sich Andreas Ottenschläger (ÖVP) überzeugt. Starke Banken
brauchen eine unabhängige Aufsicht, denn Vertrauen entstehe dort, wo
es klare Regeln gibt und auch jemand darauf achtet, dass diese
eingehalten werden. Mehr Aufsicht bedeute nicht automatisch mehr
Bürokratie, war Ottenschläger überzeugt. Bei der Novelle gehe es um
Sicherheit, Vertrauen und Stabilität in unserem Finanzsystem,
erläuterte Angela Baumgartner (ÖVP), denn „wir erwarten uns, dass
unser Geld bei den Banken sicher ist“.

„Teure Kredite machen das Wohnen in Österreich teuer“, betonte
Christoph Pramhofer (NEOS), deshalb sei diese Umsetzung einer EU-
Richtlinie ein wichtiges Thema. Eine klare und faire Grundlage
schaffe Sicherheit für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger. Wichtig war
ihm dabei die Verhältnismäßigkeit. Es werde entlang der Richtlinie
umgesetzt und es gebe kein Gold Plating, unterstrich er.

Internationale Steuerabkommen

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Modernisierung
der Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz und Katar sowie für
den Abschluss eines neuen Abkommens mit dem Fürstentum Andorra aus.
So soll durch die Anpassung an OECD-Standards Rechtssicherheit
geschaffen werden. Im Steuerabkommen mit Katar werden unter anderem
die Missbrauchsregelungen hinsichtlich der Gewinnverkürzung,
Gewinnverlagerung, Steuertransparenz und Amtshilfe angepasst. Zudem
wird eine Rechnungshofempfehlung zur Quellenbesteuerung von
Dividenden umgesetzt. Beim Abkommen mit der Schweiz sind unter
anderem die Schifffahrt, Luftfahrt und Eisenbahnen von Änderungen
betroffen.

Ebenfalls einhellige Zustimmung gab es für die Adaptierung einer
im Jahr 2014 abgegebenen Erklärung zum internationalen Übereinkommen
über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen . Damit soll
sichergestellt werden, dass vom Informationsaustausch mit
Steuerbehörden anderer Länder auch die globale Mindeststeuer umfasst
ist. Bisher sind in der Erklärung nur die Einkommensteuer, die
Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer angeführt.

Bei den Abkommen gehe es um das Schließen internationaler
Steuerschlupflöcher, um mehr Transparenz sowie um einen besseren
Informationsaustausch der Steuerbehörden über Ländergrenzen hinweg,
betonte Maximilian Köllner (SPÖ). Zudem werde die globale
Mindeststeuer dafür sorgen, dass internationale Konzerne
grundsätzlich mit mindestens 15 % besteuert würden.

Für Andreas Ottenschläger (ÖVP) schaffen die
Doppelbesteuerungsabkommen Rechtsicherheit sowohl für die Bürgerinnen
und Bürger als auch für die Unternehmen. Gleiche Rahmenbedingungen
seien zudem wichtig für fairen Wettbewerb und Transparenz.

Jakob Schwarz (Grüne) sprach in Bezug auf die Mindestbesteuerung
von multinationalen Unternehmen von einem „Meilenstein der
internationalen Steuergerechtigkeit“. Der Grünen-Mandatar vermisste
aber die damit in Zusammenhang stehende Besteuerung internationaler
Tech-Konzerne. Hier brauche es mehr Engagement der Bundesregierung
für eine europaweite Digitalsteuer.

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zeigte sich über die
fraktionsübergreifende Zustimmung zur Umsetzung von OECD-Standards,
besseren Informationsaustausch und Transparenz zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung erfreut. All dies sei gerade für ein Exportland wie
Österreich wichtig.

Österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
2026

Im von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich angenommenen IFI-
Beitragsgesetz 2026 werden jene Beiträge abgebildet, die Österreich
heuer an internationale Finanzinstitutionen leisten will, mit dem
Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern
zur Verfügung zu stellen. Konkret geht es um die Beteiligung an der
generellen Rufkapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank (
AfEB) sowie die Wiederauffüllung der Internationalen
Entwicklungsorganisation (International Development Association – IDA
) und des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF), wobei sich das damit
verbundene Volumen auf insgesamt 171,3 Mio. Ꞓ beläuft. Österreich
leiste damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität
und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter und werde seinem Ruf
als international verlässlicher Geber auch in Krisenzeiten gerecht,
heißt es in den Erläuterungen.

Manuel Litzke (FPÖ) argumentierte die Ablehnung seiner Fraktion
mit der geringen Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der zur Verfügung
gestellten Gelder. Zudem dürften keine Entwicklungshilfegelder für
jene Staaten zur Verfügung gestellt werden, die nicht mit Österreich
im Bereich der Migration kooperieren.

Das sahen die Abgeordnete der anderen Fraktionen anders. Für
Christian Oxonitsch (SPÖ) geht es um Investitionen etwa in Umwelt-
und Klimaschutz, Sicherheit, Stabilität sowie in Bildung.
Internationale Krisen könnten nur gemeinsam gelöst werden. Im
Gegensatz dazu plädiere die FPÖ für die Zusammenarbeit mit jenen
Kräften, die Österreich tagtäglich schaden würden.

Klaus Lindinger (ÖVP) sprach von Hilfe zur Selbsthilfe, dem
Schaffen von wirtschaftlichen Perspektiven vor Ort sowie von der
Förderung von Eigenverantwortung und Eigenständigkeit. Anstatt
Abschottung brauche es internationale Zusammenarbeit.

Das sah Markus Hofer (NEOS) ähnlich. „Kleinkrämerei“ und
Abschottung seien noch nie ein Erfolgsfaktor Österreichs gewesen, so
Hofer in Richtung FPÖ. Man wäre ein verlässlicher Partner für
langfristige internationale Entwicklungszusammenarbeit (EZA), die zum
Vorteil Österreichs und der Empfängerländer sei.

Da sich die immer häufiger werdenden internationalen Krisen nicht
von selbst auflösen würden, brauche es die österreichische Beteilung
an der Finanzierung internationaler Finanzinstitutionen, hielt David
Stögmüller (Grüne) fest. Dieser kritisierte jedoch die „massiven
Einsparungen“ der Bundesregierung bei der EZA. Diese würden
langfristige Projekte und die Planungssicherheit in den
Partnerländern gefährden.

Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl geht es bei der
Wiederauffüllung der österreichischen Beiträge um Armutsbekämpfung
sowie um die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort als auch für
heimische Unternehmen. Gerade in der EZA könne gemeinsam mehr bewirkt
werden. (Fortsetzung Nationalrat) gla/med