Wien (OTS) – „Mit der Gewerbeordnungs-Novelle setzt der Nationalrat
wichtige
Schritte zum Bürokratieabbau. Weniger bürokratische Hürden und
einfachere Genehmigungen sparen Zeit und Kosten und schaffen mehr
Spielraum für unternehmerische Investitionen. Besonders erfreulich
ist, dass damit mehrere langjährige Forderungen der Wirtschaft
umgesetzt werden“, so WKÖ-Generalsekretär Jochen Danninger zum für
heute erwarteten Beschluss im Nationalrat. Die Novelle bringt
konkrete Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht. Photovoltaikanlagen
und E-Ladestationen benötigen künftig keine gewerberechtliche
Betriebsanlagengenehmigung mehr. Dies wird auch für alleinstehende
Batteriespeicher gelten. Damit wird eine Gleichbehandlung mit
Speichern bei PV-Anlagen erzielt. Auch geringfügige Änderungen, etwa
bei Klimatisierungs- oder Lüftungsanlagen, führen nicht mehr zum
Verlust der Genehmigungsfreiheit. Zudem wird die Frist für die
Wiederaufnahme der Nutzung bestehender Betriebsanlagen von fünf auf
sieben Jahre verlängert, mit einer möglichen Ausdehnung auf zehn
Jahre. Bei Betriebsübernahmen wird die Schonfrist für die Aussetzung
von Auflagen von drei auf fünf Jahre erhöht.
Weitere Schritte zur Verfahrensbeschleunigung notwendig
Für die WKÖ ist der Beschluss ein wichtiger Fortschritt, dem
weitere Maßnahmen folgen müssen. Noch offen sind insbesondere der
verstärkte Einsatz von Sachverständigenbestätigungen zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Abschaffung des
Abfallwirtschaftskonzepts. Beide Vorhaben waren bereits Teil der
Forderungen der WKÖ zum Entbürokratisierungspaket vom Dezember 2025.
„Es zeigt sich, dass beim Bürokratieabbau konkrete Verbesserungen
möglich sind. Jetzt müssen wir diesen Weg konsequent fortsetzen.
Gerade bei Genehmigungsverfahren zählt für unsere Betriebe jeder
Monat. Deshalb sollten auch die noch offenen Maßnahmen rasch
umgesetzt werden“, so Danninger abschließend. (PWK542/NIS)