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Bundesrat legt steuerlich begünstigter „Aktivpension“ keine Steine in den Weg

Wien (PK) – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht
für die
steuerlich begünstigte „Aktivpension“ gegeben. ÖVP, SPÖ und NEOS
stimmten dafür, gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss des
Nationalrats keinen Einspruch zu erheben. Damit sind der
Steuerfreibetrag für Erwerbstätige im Pensionsalter von bis zu 1.250
Ꞓ im Monat ab kommendem Jahr und der gleichzeitige Entfall der
Pensionsversicherungsbeiträge endgültig auf Schiene. Auch zahlreiche
neue Bestimmungen in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge,
zusätzliche Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und die
temporäre Erlassung von Sozialversicherungsbeiträgen für bäuerliche
Betriebe als Dürrehilfe sind Teil des umfangreichen Gesetzespakets
und einer ergänzenden Gesetzesnovelle . Kritisch in der Debatte
äußerten sich FPÖ und Grünen. Sie hatten schon im Nationalrat gegen
das Paket gestimmt.

Den Bundesrat passiert haben außerdem eine Änderung des
Behinderteneinstellungsgesetzes und Novellen zum
Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz:
Dabei geht es zum einen um zusätzliche Mittel für den
Ausgleichstaxfonds zur Förderung der Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen und zum anderen um die Gewährung von Familienbeihilfe
und Kinderbetreuungsgeld für Vertriebene aus der Ukraine und
subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge.

Steuerfreibetrag soll Arbeiten im Alter attraktiver machen

Mit dem Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Ꞓ im Jahr und dem
Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge wollen die
Koalitionsparteien Arbeiten im Alter attraktiver machen. „Wir zeigen,
dass sich Leistung im höheren Alter lohnen kann“, sagte etwa Klara
Neurauter (ÖVP/T). Gleichzeitig werde niemandem etwas weggenommen:
Wer seinen Ruhestand genießen wolle, könne das ohne Einbußen tun.

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) schilderte, dass sie in den
vergangenen Monaten ständig darauf angesprochen worden sei, wann die
angekündigten Steuererleichterungen für erwerbstätige Pensionistinnen
und Pensionisten endlich umgesetzt würden. Die FPÖ könne „eine gute
Aktion“ nicht „madig machen“, meinte sie. Ernest Schwindsackl (ÖVP/St
) hielt fest, dass Arbeiten im Alter nicht nur sinnstiftend für die
Betroffenen sei, sondern auch einen gesellschaftlichen Nutzen bringe.
„Die Wirtschaft braucht diese Fachkräfte“, bekräftigte er.

SPÖ verweist auf zusätzliche AMS-Mittel für ältere Beschäftigte

Auch die beiden SPÖ-Bundesräte Sandro Beer (SPÖ/W) und Manfred
Mertel (SPÖ/K) begrüßten das Vorhaben ausdrücklich. Wer über das
gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterarbeiten könne und wolle,
solle einen Vorteil haben, sagte Beer. Er hob außerdem die
vorgesehene Einrichtung eines Transformationsfonds und die
zusätzliche Bereitstellung von 100 Mio. Ꞓ für die
Arbeitsmarktintegration älterer Beschäftigter hervor. Das Geld soll
ihm zufolge etwa für Wiedereingliederungs- und
Weiterbildungsbeihilfen für Menschen bereitgestellt werden, die mit
60 Jahren ihren Job verlieren.

Den NEOS ist es der Wiener Bundesrätin Julia Deutsch zufolge
wichtig gewesen, dass auch Personen, die ihren Pensionsantritt
aufschieben, von der „Aktivpension“ profitieren. Damit könnte es
gelingen, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.

FPÖ: „Aktivpension“ ist Mogelpackung

Als „Mogelpackung“ bezeichnete demgegenüber der Wiener FPÖ-
Bundesrat Andreas Guggenberger die „Aktivpension“. Vor allem, dass 45
Versicherungsjahre allein nicht ausreichen, um den Steuerfreibetrag
in Anspruch nehmen zu können, ist ihm ein Dorn im Auge. Mit der
„Aktivpension“ werde nicht Leistung, sondern das Geburtsdatum
belohnt, machten auch sein oberösterreichischer Fraktionskollege
Markus Steinmaurer und seine Tiroler Fraktionskollegin Irene Partl
geltend. Wer mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen habe und mit 62 auf
Basis der Langzeitversichertenregelung in Pension gehe, profitiere
nicht von der „Aktivpension“, monierten sie. Ebenso sind Steinmaurer
zufolge Mütter, die den Haushalt führen und „zum Wohle der Familie
auf Versicherungszeiten verzichten“, benachteiligt. Die
„Aktivpension“ sei zwar gut gemeint, aber in der Ausführung schlecht
gelungen, resümierte er.

Kritik übte die FPÖ außerdem daran, dass der Steuerfreibetrag mit
1.250 Ꞓ im Monat und nicht mit 15.000 Ꞓ im Jahr bemessen ist. Für
Partl ist das „bürokratischer Unsinn“ und geht etwa zu Lasten von
älteren Beschäftigten im Tourismus, die bei Arbeitsspitzen aushelfen.

Grüne bezweifeln Verfassungsmäßigkeit

Grundsätzlich abgelehnt wird die steuerliche Begünstigung von
Erwerbstätigen im Pensionsalter von den Grünen. Selbstverständlich
müsse sich Leistung lohnen, sagte die oberösterreichische Bundesrätin
Claudia Hauschildt-Buschberger, die Wertschätzung von Arbeit dürfe
aber nicht vom Alter abhängen. So zahlt ihr zufolge etwa ein
Pensionist mit 1.900 Ꞓ Pension und einem monatlichen Zuverdienst von
800 Ꞓ künftig um 420 Ꞓ pro Monat weniger Steuern als eine junge Frau,
die in ihrem Erstjob 1.900 Ꞓ und in einem Zweitjob 800 Ꞓ verdient.
Zudem würden Personen, die schon jetzt finanziell besser dastehen,
stärker entlastet. Insgesamt hat die Bundesrätin erhebliche Zweifel
daran, dass die Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand haben
wird.

In Form eines Entschließungsantrags sprachen sich die Grünen für
die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Unternehmern zur
Förderung der Beschäftigung von Menschen zwischen 60 und 65 Jahren
aus, konnten sich damit aber nicht durchsetzen.

Lukrativere Veranlagung der Abfertigung Neu

Was die betriebliche Altersvorsorge betrifft, zeigte sich unter
anderem NEOS-Bundesrätin Julia Deutsch darüber erfreut, dass es
künftig möglich sein wird, die Abfertigung Neu lukrativer zu
veranlagen. Das Kapital sei durch die von den Unternehmen zu
leistenden Beiträge bereits vorhanden, nun erhielten Beschäftigte die
Chance auf höhere Renditen. Wer mit 20 Jahren zu arbeiten beginne,
habe mehr als 40 Jahre Zeit um vorzusorgen, konstatierte sie. Zudem
bekämen mit dem neuen Generalpensionskassenvertrag auch Beschäftigte
in kleineren Betrieben Zugang zu einer betrieblichen Alterspension.

Da bei der Wahl einer lukrativeren Veranlagungsform die
Kapitalgarantie und vorzeitige Auszahlungsmöglichkeiten grundsätzlich
entfallen, hält es Sandro Beer (SPÖ) für wesentlich, dass die
Beschäftigten selbst entscheiden können, welche Option sie wählen.
Sie müssen ihm zufolge außerdem transparent darüber informiert
werden, welche Folgen mit einer risikoreicheren Anlage verbunden
seien.

Das hob auch FPÖ-Bundesrat Andreas Guggenberger hervor. Er sieht
den Entfall der Kapitalgarantie bei einer offensiven Veranlagung
kritisch, da dadurch das Risiko auf die Beschäftigten „abgewälzt“
werde. Würden die Börsen zu einem falschen Zeitpunkt einbrechen,
müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Folgen tragen,
warnte er. Die FPÖ hinterfragte außerdem Veranlagungen auf globalen
Aktienmärkten und sprach sich dafür aus, die in den Vorsorgekassen
liegenden „Milliarden“ stärker in die heimische Wirtschaft zu pumpen.
Positiv wertete Guggenberger unter anderem die vorgesehene
Zusammenführung von inaktiven BV-Konten.

Lob und Kritik für Dürrehilfen

Zu den auf Regierungsebene vereinbarten Dürrehilfen nahm der
burgenländische FPÖ-Bundesrat Thomas Karacsony Stellung. So sieht das
vorliegende Gesetzespaket vor, Landwirtinnen und Landwirten die
Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungsbeiträge für die Monate
Oktober und November in Form einer Beitragsgutschrift zu ersetzen.
Rund 140 Mio. Ꞓ sollen sich die bäuerlichen Betriebe laut Regierung
dadurch ersparen. Karacsony ist allerdings skeptisch: Er wies darauf
hin, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte diese Maßnahme durch
eine Auflösung von Rücklagen bei der bäuerlichen Krankenversicherung
selbst finanzieren müssten und warnte vor Leistungskürzungen. Zudem
geht die Gegenfinanzierung ihm zufolge deutlich über die 140 Mio. Ꞓ
heraus.

Johanna Miesenberger (ÖVP/OÖ) hielt dem entgegen, dass die von
Karacsony angestellte Rechnung nicht stimme. Die Beitragsgutschrift
für zwei Monate Sozialversicherungsbeiträge sei nicht die einzige
Hilfsmaßnahme, betonte sie. Es gebe auch unbürokratische
Zinszuschüsse für Betriebsmittelkredite bis 75.000 Ꞓ sowie einen um
10 % höheren Zuschuss für Risikoversicherungen im Jahr 2027. Es sei
gelungen, ein treffsicheres Paket in einer schwierigen Situation zu
schüren, ist Miesenberger überzeugt.

Schumann: Auch Geringverdienerinnen profitieren von
„Aktivpension“

Sozialministerin Korinna Schumann hielt in Richtung FPÖ fest,
dass das österreichische Pensionssystem auf besonders hohe
Belastungen im Berufsleben Rücksicht nehme und die
Schwerarbeitsregelung international vorbildlich sei. Auch
Kindererziehungszeiten würden im Pensionssystem und bei der
„Aktivpension“ berücksichtigt. Ihr zufolge kommt die „Aktivpension“
außerdem auch Geringverdienerinnen und Geringverdienern zugute: Eine
Floristin mit einer Bruttopension von 1.700 Ꞓ, die Samstagvormittag
im Blumenladen aushelfe und dafür 500 Ꞓ im Monat bekomme, erhalte
einen jährlichen Steuervorteil von 1.539 Ꞓ.

Zur Reform der betrieblichen Altersvorsorge merkte Schumann an,
dass risikoreichere Veranlagungen freiwillig seien. Die Beschäftigten
hätten das Recht, in der klassischen Abfertigung Neu zu bleiben.
Zudem bekämen künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
Möglichkeit, Abfertigungen in eine lebenslange Zusatzpension
umzuwandeln.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wies darauf hin,
dass schon jetzt 70.000 Österreicherinnen und Österreicher im
Pensionsalter mehr als geringfügig dazuverdienen. Die steuerlich
begünstigte „Aktivpension“ werde tausende weitere dazu motivieren,
nach Erreichen des Pensionsalters weiterzuarbeiten, ist sie
überzeugt. Für Eibinger-Miedl ist das auch deshalb wichtig, weil die
„Babyboomer“ bald in Pension gehen und am Arbeitsmarkt fehlen würden.
Für Frauen seien mit zunächst nur 34 erforderlichen
Versicherungsjahren „faire Übergangsregelungen“ geschaffen worden,
hob sie hervor.

Die Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge bezeichnete
Eibinger-Miedl als größte Reform seit Einführung der Pensionskassen.
Vor allem für junge Menschen biete die vorgesehene Stärkung der
zweiten Pensionssäule „tolle Chancen“, sagte sie. Derzeit liege die
Rendite bei der Abfertigung Neu durch die Kapitalgarantie oft unter
der Inflationsrate, gab Eibinger-Miedl zu bedenken. Das höhere Risiko
bei der neuen Veranlagungsmöglichkeit kann ihr zufolge durch
Lebenszyklusmodelle begrenzt werden.

Zusätzliche Mittel für Ausgleichstaxfonds

Einstimmig hat die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz den
Bundesrat passiert. Demnach wird der Ausgleichstaxfonds vom Bund in
den Jahren 2026 bis 2029 – zusätzlich zur Basisfinanzierung –
Sondermittel in der Höhe von insgesamt 148,9 Mio. Ꞓ erhalten. Damit
will Sozialministerin Korinna Schumann bestehende Maßnahmen zur
beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen finanziell
absichern.

Der Wunsch von Menschen mit Behinderungen sei es, ernst genommen
zu und mit ihren Fähigkeiten und Talenten gesehen zu werden, sagte
Gabriele Kolar (SPÖ/St). Dafür sei die gesellschaftliche Teilhabe
über einen Arbeitsplatz zentral. Die zusätzlichen Mittel würden dem
Ausgleichstaxfonds Planungssicherheit für seine wichtigen Aufgaben
über die nächsten Jahre geben. Kolar hob besonders die Betriebe
hervor, die bereits Menschen mit Behinderungen beschäftigen und damit
zeigen, dass die Integration ins Berufsleben funktioniere. Sie hoffe,
dass mehr Betriebe sich diesem Beispiel anschließen.

Aufgabe des solidarischen Sozialstaats sei es, Halt zu geben,
einen Ausgleich zu schaffen und denen, die es benötigen, ein
Sprungbrett zu bieten, sagte Franz Ebner (ÖVP/OÖ). Der
Ausgleichstaxfonds sei ein wichtiger Solidaritätsmechanismus, der in
erster Linie von den Betrieben finanziert werde, die ihrer
gesetzlichen Verpflichtung zur Einstellung von Menschen mit
Behinderungen nicht nachkommen. Da diese Einzahlungen allerdings die
Ausgaben nicht decken könnten, stelle der Bund entsprechende
Sondermittel bereit.

Manfred Repolust (FPÖ/St) drückte die Zustimmung der
Freiheitlichen aus, da die Unterstützung für Menschen beim Einstieg
ins oder beim Verbleib im Berufsleben ein unterstützenswertes Ziel
sei. Wenn der Fonds jedoch immer wieder mit Sondermitteln aufgefüllt
werden müsse, stelle sich die Frage, ob das System noch richtig
aufgestellt sei. Der Ausgleichstaxfonds müsse grundlegend reformiert
und sichergestellt werden, damit das Geld direkt bei den Betroffenen
ankommen könne.

Für eine grundlegende Reform des Ausgleichstaxfonds sprach sich
auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) aus. Berufliche
Inklusion sei eine dauerhafte Aufgabe und brauche daher eine
dauerhaft gesicherte finanzielle Grundlage, sagte sie. Daher müsse
man überprüfen, ob der Ausgleichstaxfonds sein Ziel, Arbeitsplätze
für Menschen mit Behinderungen zu sichern, tatsächlich erreiche. Auch
die Betriebe würden Unterstützung brauchen, damit sie entsprechende
Arbeitsplätze schaffen könnten. Sowohl Repolust als auch Hauschildt-
Buschberger erwarten sich außerdem, dass die öffentliche Hand mit
gutem Beispiel vorangeht.

Sozialministerin Korinna Schumann zeigte sich dankbar darüber,
dass es gelungen sei, den Ausgleichstaxfonds wieder zu befüllen. Er
sei ein wichtiger Faktor für die Anstrengungen, Menschen mit
Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zweifellos bedürfe
der Fonds einer Erneuerung. Derzeit arbeite der Rechnungshof an einem
Bericht, nach dessen Vorliegen eine intensive Debatte über die Fragen
der Zukunft des Fonds beginnen werde.

Familienleistungen für Ukraine-Vertriebene werden rückwirkend
verlängert

Mit den mehrheitlich gebilligten Novellen um
Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz
wird der Bezug von Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für
subsidiär Schutzberechtigte und für Vertriebene aus der Ukraine –
rückwirkend mit 12. Juni bzw. Anfang Juli – neu geregelt .
Ukrainerinnen und Ukrainer, die Grundversorgung beziehen, erhalten
demnach keine Familienbeihilfe mehr. Gleichzeitig entfällt das
Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der Vormerkung beim AMS. Auch
für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist vorangegangene
Erwerbstätigkeit keine Voraussetzung mehr. Das gilt auch für
subsidiär Schutzberechtigte.

Bundesrätin Bernadette Geieregger (ÖVP/NÖ) verteidigte die neuen
Bestimmungen, weil es damit zu mehr Klarheit komme und „Doppelbezüge“
vermieden würden. Durch die rückwirkende Regelung werde zudem statt
einem Provisorium eine Dauerlösung etabliert, da es keine Befristung
mehr gebe.

Es sei sehr wichtig gewesen, dass nun die Verlängerung des Bezugs
der Familienbeihilfe sowie des Kinderbetreuungsgeldes für Vertriebene
aus der Ukraine weiterhin gewährleistet und langfristig abgesichert
sei, hob Verena Schweiger (SPÖ/W) hervor. Gleichzeitig räumte sie
ein, dass sich ihre Fraktion gewisse Ausnahmebestimmungen zum
Beispiel für Menschen, die gerade Deutschkurse besuchen oder sich in
Ausbildung befinden, gewünscht hätte. Man müsse jedenfalls
beobachten, wie die neuen Regelungen in der Praxis wirken.

Abglehnt wurden die neuen Bestimmungen von FPÖ und Grünen,
allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Auch wenn die langjährige
Forderung der FPÖ nach einem Ausschluss von
Grundversorgungsbeziehenden von der Familienbeihilfe nun endlich
umgesetzt werde, so würde gleichzeitig der Zugang zu
Familienleistungen deutlich gelockert, kritisierte die Bundesrätin
Isabella Theuermann (FPÖ/K) mit Nachdruck. Subsidiär
Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine müssten in Hinkunft
nämlich nicht einmal mehr beim AMS vorgemerkt sein, um Anspruch auf
Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu haben. Dies sei nicht
fair gegenüber der heimischen Bevölkerung, die arbeiten gehe, während
„ein anderer Teil immer nur kassiert“, zeigte sich Klemens Kofler (
FPÖ/NÖ) entrüstet. Auch das Argument, wonach es sich um eine EU-
Vorgabe handle, ließ er nicht gelten.

Simone Jagl (Grüne/NÖ) wiederum hielt es für unverständlich, dass
Personen in der Grundversorgung künftig keine Familienleistungen mehr
erhalten sollen. Dieser Teil des Gesetzes treffe nämlich die Kinder
im besonderen Maße, betonte Jagl. Zudem seien auch viele andere
Leistungen, wie die Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt, an die
Familienbeihilfe gekoppelt. Viele wüssten nicht einmal, wie niedrig
die Grundversorgung bemessen sei, führte Claudia Hauschildt-
Buschberger (Grüne/OÖ) ins Treffen. So erhalte etwa eine
alleinerziehende Mutter aus der Ukraine mit zwei Kindern in
Oberösterreich maximal 880 Ꞓ, wobei auch schon der Mietzuschuss in
der Höhe von 330 Ꞓ inkludiert sei.

Ministerin Bauer hebt Abschaffung von „Doppelbezügen“ hervor

Für Bundesministerin Claudia Bauer standen bei der
Regierungsvorlage zwei Aspekte im Fokus. Einerseits schaffe man mehr
Gerechtigkeit, da „Doppelbezüge“ wegfallen würden, und andererseits
gebe es mehr Rechtssicherheit, was den Bezug von Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld betrifft. Damit sei die „parallele Gewährung
mehrerer staatlicher Leistungen für dieselben elterlichen
Unterhaltspflichten“ nicht mehr möglich, unterstrich sie. In Richtung
der Freiheitlichen betonte sie, dass es zu keiner Bevorzugung von
ukrainischen Vertriebenen komme, da es Familienleistungen nur dann
gebe, wenn die Personen arbeiten gehen. (Fortsetzung Bundesrat)
gs/sue/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.