Wien (OTS) – Europäische Reform des Vergaberechts soll Verfahren
vereinfachen,
digitalisieren und stärker vereinheitlichen. Der ANKÖ begrüßt diese
Ziele grundsätzlich, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie,
parallelen IT-Strukturen und einer Schwächung etablierter
österreichischer Lösungen. Statt funktionierende Systeme neu zu
bauen, müsse Europa bestehende Strukturen miteinander verbinden.
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 mit COM(2026)
590 ihren Vorschlag für einen neuen „Public Procurement Act“
vorgelegt. Die geplante Verordnung soll das europäische Vergaberecht
grundlegend neu ordnen und die bisherigen Regelungen für klassische
öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen in einem
neuen Rechtsrahmen zusammenführen. Erklärtes Ziel der Kommission ist
es, öffentliche Beschaffung einfacher, digitaler und stärker auf
gemeinsame europäische Standards auszurichten.
Für Österreich hätte die Reform weitreichende Folgen. Anders als
die bisherigen Vergaberichtlinien würde eine EU-Verordnung
unmittelbar gelten, bisheriges österreichisches Recht verdrängen und
nationale Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Die Gefahr besteht, dass bestehende nationale Abläufe bei
Eignungsprüfung, elektronischer Vergabe und Vergabedaten durch eine
einheitliche europäische Regelung nicht erhalten bleiben.
„ Europäische Harmonisierung ist dort sinnvoll, wo gemeinsame
Standards den Zugang zu öffentlichen Aufträgen tatsächlich
erleichtern. Sie darf aber nicht dazu führen, dass funktionierende
nationale Systeme durch zusätzliche europäische Strukturen überlagert
werden. Vereinfachung bedeutet, Bestehendes intelligent zu verbinden
– nicht, bewährte Infrastruktur nochmals neu aufzubauen “, so der
ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.
Gleichzeitig sieht der Vorschlag neue digitale Infrastrukturen,
zentrale europäische Dienste und umfangreiche Datenpflichten vor.
Noch handelt es sich um einen Gesetzgebungsvorschlag, über dessen
endgültige Ausgestaltung Europäisches Parlament und Rat verhandeln
werden.
Zwtl.: ANKÖ: Vereinfachung darf nicht zusätzliche Komplexität
schaffen
Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) unterstützt das Ziel,
öffentliche Vergabeverfahren europaweit einfacher, digitaler und für
Unternehmen leichter zugänglich zu machen. Auch gemeinsame technische
Standards können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den
europäischen Vergabemarkt besser zu vernetzen.
In wesentlichen Teilen droht der derzeitige Vorschlag aus Sicht
des ANKÖ allerdings das Gegenteil zu bewirken. Statt bestehende und
bewährte nationale Systeme miteinander zu vernetzen, sollen neue
europäische Strukturen aufgebaut werden, die teilweise parallel zu
vorhandenen Lösungen betrieben werden müssten. Damit könnten neue
technische Schnittstellen, zusätzliche Prüfprozesse und weitere
administrative Ebenen entstehen.
Gerade für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die bereits
heute mit funktionierenden elektronischen Vergabesystemen arbeiten,
wäre dies keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Belastung.
„Was die Kommission als Innovation ankündigt, ist in Österreich
seit 1999 Alltag. Es wäre weder wirtschaftlich noch administrativ
sinnvoll, Auftraggeber und Unternehmen auf ein System umzustellen,
das frühestens 2029 dieselbe Leistung erbringt wie das, was sie heute
nutzen“, so Emir Prcić.
Zwtl.: Datenräume und 10.000-Euro-Grenze
Besonders kritisch werden die geplanten nationalen und
europäischen Vergabedatenräume gesehen. Der vorgesehene Datenumfang
reicht weit über statistische Angaben hinaus und kann
Vergabeunterlagen, Angebote und Verträge erfassen, damit auch
Preisstrukturen, technische Konzepte und Geschäftsgeheimnisse von
Unternehmen.
Der Vorschlag sieht bereits ab einem Auftragswert von 10.000 Euro
umfangreiche Datenbereitstellungspflichten vor, obwohl der
Unterschwellenbereich nach der Verordnung selbst den Mitgliedstaaten
vorbehalten bleiben soll. Eine derart niedrige Grenze würde einen
erheblichen Teil der alltäglichen Beschaffung öffentlicher Stellen
erfassen. Jeder Vorgang müsste erfasst, strukturiert aufbereitet,
technisch validiert und übertragen werden. Dazu kommen laufende
Qualitätssicherung, Fehlerkorrekturen und Schnittstellenbetrieb. Für
Auftraggeber mit vielen Beschaffungsvorgängen entsteht daraus
erheblicher dauerhafter Verwaltungs- und IT-Aufwand, der dem
erklärten Ziel der Reform, Verwaltungsaufwand zu reduzieren,
widerspricht.
Die Datenpflichten im Unterschwellenbereich sollten deshalb
gestrichen oder jedenfalls deutlich reduziert werden.
Zwtl.: Kurskorrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren erforderlich
Der Public Procurement Act bietet aus Sicht des ANKÖ die Chance,
Europas Vergabemärkte digital besser miteinander zu verbinden und den
grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu
erleichtern.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind aus Sicht des ANKÖ daher
fünf Punkte zentral:
1. Qualifizierte nationale Eignungsnachweissysteme müssen verbindlich
anerkannt und an die europäischen Strukturen angebunden werden.
2. Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vergabeplattform weiterhin
frei wählen können.
3. Harmonisiert werden sollen gemeinsame Datenstandards statt
kompletter technischer Verfahrensabläufe.
4. Professionelle eProcurement-Leistungen und freiwillige
Zusatzdienste müssen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden
können.
5. Sensible Unternehmensdaten sowie kleinere nationale Beschaffungen
dürfen nicht unverhältnismäßigen europäischen Datenpflichten
unterworfen werden.
„Europa braucht keine zweite digitale Vergabewelt neben den
bestehenden und gut funktionierenden Systemen. Der Public Procurement
Act kann ein wichtiger Schritt zu einem einfacheren europäischen
Vergabemarkt werden, wenn gemeinsame Standards geschaffen und
funktionierende nationale Lösungen miteinander verbunden werden.
Österreich verfügt in vielen Bereichen bereits über jene digitalen
Strukturen, die Europa nun aufbauen möchte. Diese Erfahrung sollte
genutzt und nicht durch neue Parallelstrukturen ersetzt werden“, so
der ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.
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