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Nationalrat beschließt Verlängerung der Familienleistungen von Ukraine-Vertriebenen

Wien (PK) – Vertriebene aus der Ukraine haben in
Österreich bis Ende
Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern
sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als
arbeitssuchend vorgemerkt waren. Der von der Regierung dazu
vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass beide Leistungen
rückwirkend mit 1. Juli verlängert werden. Er wurde heute im
Nationalrat in der Fassung eines Abänderungsantrags, der lediglich
Klarstellungen hinsichtlich der Begriffe und des Inkraft- bzw.
Außerkrafttretens beinhaltete, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS
beschlossen.

Explizit festgeschrieben wird aber auch, dass sowohl Personen als
auch Kinder, die Leistungen aus der Grundversorgung erhalten, keinen
Anspruch auf Familienbeihilfe mehr haben. Ausgenommen sind nur
Personen, deren Kind erheblich behindert ist. Weiters kommt es
anknüpfend an die neue EU-Status-Verordnung zu einer Neuregelung der
Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für Personen, die den
Status des subsidiären Schutzes inne haben. Demnach muss diese
Personengruppe künftig – rückwirkend mit 12. Juni 2026 – nicht mehr
zwingend erwerbstätig sein, um diese Leistungen zu erhalten. Mit
Anfang Juli soll das bisherige Zusatzerfordernis der Erwerbstätigkeit
oder der Vormerkung beim AMS auch für Ukraine-Vertriebene entfallen.

Massive Kritik der Grünen am Abänderungsantrag

Die Grünen, die ursprünglich im Familienausschuss zugestimmt
hatten, kritisierten, dass die Vorlage mit nur geringen Änderungen
beschlossen werde. Es sei ihnen versprochen worden, dass bis zum
Plenum noch eine Lösung gefunden werde, die nicht nur die
Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren berücksichtige, sondern vor
allem mögliche Härtefälle abfedere, beklagte Barbara Neßler (Grüne)
mit Nachdruck. Es sei aber heute ein Abänderungsantrag vorgelegt
worden, in dem „gar nichts an Verbesserungen“ drinnen stehe. Denn
niemand, der auf die Grundversorgung angewiesen sei, führe ein
„Lotterleben“. Es handle sich dabei um das letzte soziale Netz für
Menschen, um überhaupt über die Runden zu kommen, führte Neßler ins
Treffen.

Auf der Agenda standen noch zwei Entschließungsanträge der FPÖ,
in denen es einerseits um den Abbau von Hürden beim
Kinderbetreuungsgeld und andererseits um eine “ gerechte Entlohnung
für Grundwehrdiener “ ging. Beide Initiativen blieben bei der
Abstimmung in der Minderheit. Einstimmig angenommen wurden jedoch
Entschließungen der Regierungsfraktionen, in denen die Anliegen der
FPÖ aufgegriffen wurden.

Einschränkungen bei Grundversorgung, Erleichterungen beim
Kinderbetreuungsgeld

Die Regierungsvorlage , die Änderungen im
Familienlastenausgleichsgesetz und im Kinderbetreuungsgeldgesetz
vornimmt, führt als zentrale Ziele die Vermeidung eines Doppelbezugs
von Grundversorgungsleistungen und Familienbeihilfe sowie
Erleichterungen des Zugangs zum Kinderbetreuungsgeld an. Da in
Hinkunft das Erfordernis der Erwerbstätigkeit bzw. der Vormerkung
beim AMS – nicht nur in Bezug auf die Familienbeihilfe, sondern auch
beim Kinderbetreuungsgeld – entfällt, ist auch mit Mehrkosten zu
rechnen, die aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds bedeckt
werden sollen.

FPÖ kritisiert falsche Prioritätensetzung in der Familienpolitik

Rosa Ecker (FPÖ) fragte sich, welche Prioritäten die Regierung
setze. Einerseits würde nämlich der Zugang zu Familienleistungen für
Vertriebene aus der Ukraine erleichtert. So werde es künftig nämlich
nicht einmal mehr notwendig sein, beim AMS vorgemerkt zu sein.
Andererseits seien österreichische Familien seit Jahren mit einem
komplizierten und bürokratischen Kinderbetreuungsgeldsystem
konfrontiert, das für viele Eltern kaum durchschaubar sei. Dass
Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung keinen Anspruch auf
Familienbeihilfe haben sollten, fordere die FPÖ ohnehin schon seit
langem, erinnerte Ecker.

Abgeordnete Tina Angela Berger (FPÖ) ging auf den
Entschließungsantrag der FPÖ ein, der Hürden bei Anträgen für das
Kinderbetreuungsgeld anprangerte. So weise etwa die Volksanwaltschaft
regelmäßig auf Missstände hin und beklage, dass Familien zum Teil
über einen sehr langen Zeitraum auf ihr Geld warten müssten, zeigte
sie auf. Vor diesem Hintergrund ersuchen die Freiheitlichen die
zuständige Ministerin, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
zuzuleiten, durch die die Abwicklung des Kinderbetreuungsgelds
vereinfacht, bürokratische Hürden abgebaut und ein rascher,
bürgerfreundlicher Verfahrensablauf sichergestellt werden.

Regierungsvorlage soll Rechtssicherheit für viele Familien aus
der Ukraine schaffen

Es sei wichtig und richtig, die Familienleistungen für die
Vertriebenen aus der Ukraine zu verlängern, argumentierte Daniela
Gmeinbauer (ÖVP). Parallel dazu komme es aber auch zu einer
Klarstellung, denn wenn Personen in der Grundversorgung seien,
sollten sie nicht noch zusätzlich Familienbeihilfe erhalten. Damit
würden bestehende Doppelstrukturen bereinigt sowie Familien- und
Sozialleistungen harmonisiert, urteilten auch Margreth Falkner und
Johanna Jachs (beide ÖVP). Was die Reform des Kinderbetreuungsgeldes
betrifft, so sollen im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe
konkrete Vorschläge bis Ende des Jahres ausgearbeitet werden.

Christian Oxonitsch (SPÖ) räumte ein, dass die Zustimmung zu der
Regierungsvorlage und zu dem Abänderungsantrag nicht ganz einfach
gewesen sei. Für viele Familien aus der Ukraine würde es nun
Rechtssicherheit geben. Für jene, die nicht die volle Grundversorgung
erhalten, würde die Lösung aber „sozialpolitische Ungerechtigkeiten“
schaffen, sagte er ganz offen. Sollte es zu besonderen Härtefällen
kommen, dann müsste man noch einmal darüber reden. Sein
Fraktionskollege Bernhard Herzog stellte grundsätzlich fest, dass
Österreich bei den Familienleistungen im europäischen Spitzenfeld
rangiere. Dennoch müsse die Kritik am komplexen System des
Kinderbetreuungsgeldes ernst genommen und darauf reagiert werden.
Eine Entbürokratisierung und Vereinfachungen des Modells sollten
daher in Angriff genommen werden.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) verwehrte sich dagegen, dass
Vertriebene aus der Ukraine hauptsächlich als Belastung für das
Sozialsystem betrachtet werden. Mittlerweile seien sieben von zehn
Ukrainerinnen und Ukrainer, die in Österreich leben, Teil des
heimischen Arbeitsmarktes, hielt die Mandatarin der FPÖ entgegen. Um
diesen Weg weiter zu unterstützen, sollen all jene, die nicht in der
Grundversorgung sind, Familienbeihilfe beziehen können. Ausnahmen
gebe es zudem für Familien, deren Kinder erheblich behindert seien.
Sollten sich diese in der Grundversorgung befinden, könnten sie
ebenfalls Familienbeihilfe bekommen. Diese Leistung werde rückwirkend
ab dem 1. Juli ausbezahlt.

Barbara Neßler (Grüne) zeigte sich enttäuscht darüber, dass nun
alle Bezieherinnen und Bezieher von Grundversorgung von der
Familienbeihilfe ausgeschlossen würden. Denn wenn man diesen Menschen
noch die Familienbeihilfe nehme, dann könnten sie oft nicht einmal
mehr die Heizung einschalten. Genau davor hätten auch zahlreiche
Sozialorganisationen gewarnt.

Bei der Abstimmung fand der FPÖ-Antrag zum Kinderbetreuungsgeld
keine Mehrheit. Einstimmig angenommen wurde jedoch eine von den
Regierungsfraktionen im Ausschuss eingebrachte Entschließung
betreffend „Weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung für
Familien bei der Beantragung von Kinderbetreuungsgeld“.

FPÖ will „gerechte“ Entlohnung für Grundwehrdiener

In dem zweiten Entschließungsantrag der FPÖ, der keine Mehrheit
fand, setzte sich die FPÖ für eine „gerechte Entlohnung für
Grundwehrdiener“ ein. Deren Entgelt sollte zumindest auf die Höhe der
Mindestsicherung angehoben werden, forderten die freiheitlichen
Abgeordneten.

Es dürfe nicht sein, dass in Österreich jene, die Dienst an der
Republik leisten, schlechter gestellt seien als Personen, die keinen
Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft erbringen, wie etwa
Asylberechtigte, argumentierten Maximilian Weinzierl,

Harald Thau und Christian Schandor (alle FPÖ). Diese würden je
nach Bundesland bis zu rund 1.200 Ꞓ pro Monat an Mindestsicherung
bekommen, während Grundwehrdiener nur rund 600 Ꞓ monatlich für ihren
Dienst erhalten. Es müsse der Grundwehrdienst aber generell
attraktiver gemacht werden, wie etwa in Form einer sinnvollen
Ausbildung, einer zeitgemäßen Ausrüstung und des Erwerbs von
Fähigkeiten, die auch im späteren Berufsleben helfen, hob Harald Thau
(FPÖ) hervor.

Sowohl Johann Weber als auch Norbert Sieber (beide ÖVP) verwiesen
darauf, dass im Ausschuss von Seiten der Regierungsfraktionen ein
Antrag eingebracht worden sei, der auf Verbesserungen für die
Grundwehrdiener abzielt. Darin wird die Verteidigungsministerin
ersucht, die mit 1. Jänner 2027 geplante Erhöhung der finanziellen
Vergütung für Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ pro Monat im Rahmen der
Reform des Wehr- und Wehrersatzdienstes umzusetzen. Gleichzeitig soll
es zu einer besseren Nutzung und Anerkennung vorhandener
Qualifikationen kommen sowie zusätzliche Fortbildungsmöglichkeiten
angeboten werden. Diesen Forderungen schlossen sich auch Andreas
Haitzer (SPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS) an. Die jungen Männer
sollen vor allem das Gefühl haben, dass die Absolvierung des
Grundwehrdienstes einen Mehrwert für sie habe. Basis dafür sei aber
eine faire Entlohnung, unterstrich Brandstötter.

David Stögmüller (Grüne) unterstützte die Erhöhung der Vergütung
der Grundwehrdiener auf 1.000 Ꞓ. Gleichzeitig sollten aber auch die
Zivildiener, die eine ganz wichtige Arbeit leisten würden, fair
bezahlt werden. Deshalb sei es auch falsch, wenn diese beiden Gruppen
ständig gegeneinander ausgespielt werden.

Auch bei diesem Tagesordnungspunkt wurde eine von den
Regierungsfraktionen im Ausschuss eingebrachte Entschließung, nämlich
in Bezug auf die „Finanzielle Attraktivierung des Grundwehrdienstes“,
einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.