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Nationalrat setzt Steuerfreibetrag für Erwerbstägige im Pensionsalter auf Schiene

Wien (PK) – Die Regierung hat schon vor einiger Zeit angekündigt,
Arbeiten im
Alter attraktiver machen zu wollen. Heute hat der Nationalrat die
steuerlich begünstigte „Aktivpension“ auf Schiene gesetzt. Personen,
die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch
arbeiten, können demnach ab kommendem Jahr bis zu 1.250 Ꞓ im Monat (
15.000 Ꞓ im Jahr) steuerfrei verdienen. Und zwar unabhängig davon, ob
sie ihren Pensionsantritt aufgeschoben haben, also in ihrem
bisherigen Job weiterarbeiten, oder ob sie neben dem Pensionsbezug
einer anderen Tätigkeit nachgehen. Auch zwischen unselbstständiger
Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit wird nicht unterschieden.
Außerdem müssen Beschäftigte im Pensionsalter keine
Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen.

Beschlossen wurde das umfangreiche Gesetzespaket , das auch
verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Änderungen bei der
betrieblichen Altersvorsorge enthält, in Dritter Lesung mit den
Stimmen der Koalitionsparteien. Die FPÖ begrüßte die Idee, Arbeiten
im Alter steuerlich zu begünstigen, zwar grundsätzlich, sieht den
Gesetzesentwurf „aber handwerklich schlecht gemacht“, wie Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch erklärte. So werden ihrer Meinung nach
Langzeitversicherte, die vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen,
benachteiligt. Außerdem ist es der FPÖ ein Dorn im Auge, dass es beim
Steuerfreibetrag keine Jahrespauschale von 15.000 Ꞓ gibt, sondern
dieser mit 1.250 Ꞓ monatlich festgesetzt wird. Ein von ihr
eingebrachter Abänderungsantrag fand bei der Abstimmung allerdings
keine Mehrheit.

Ein „klares Nein“ zur „Aktivpension“ kam von den Grünen. Nach
Ansicht von Sozialsprecher Markus Koza widerspricht es dem
Gleichheitsgrundsatz, wenn eine bestimmte Altersgruppe steuerlich
begünstigt wird. Zudem verwies er auf jährliche Kosten von bis zu 380
Mio. Ꞓ im Jahr, die ihm zufolge „deutlich sinnvoller“ eingesetzt
werden könnten. In Form eines Entschließungsantrags forderten die
Grünen die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für Unternehmen zur
Förderung der Beschäftigung von Menschen über 60 Jahre, konnten sich
damit aber nicht durchsetzen.

Kurzfristig eingebaut in das Gesetzespaket wurde auch eine
Entlastung für Landwirtinnen und Landwirte: Als Teil der von der
Regierung angekündigten Dürrehilfen werden ihnen die
Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Oktober und November in
Form einer Beitragsgutschrift erstattet (siehe dazu
Parlamentskorrespondenz Nr. 839/2027 ).

Grünes Licht gab der Nationalrat darüber hinaus für eine Novelle
zum Behinderteneinstellungsgesetz : Der Ausgleichstaxfonds wird
demnach auch in den kommenden Jahren Sondermittel des Bundes zur
Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen erhalten.
Dieser Beschluss fiel einstimmig.

Einstimmig gewählt haben die Abgeordneten auch einen neuen
Ordner: Gernot Darmann (FPÖ) löst Axel Kassegger ab, der sein
Nationalratsmandat zurückgelegt hat.

Jährlicher „Aktivitätsfreibetrag“ von bis zu 15.000 Ꞓ

Mit der steuerlich begünstigten „Aktivpension“ wollen die
Regierungsparteien dem Fachkräftemangel begegnen. Zuverdienerinnen
bzw. Zuverdiener werden den Steuerfreibetrag von bis zu 15.000 Ꞓ pro
Jahr („Aktivitätsfreibetrag“) allerdings nur dann geltend machen
können, wenn sie vor ihrem Pensionsantritt mindestens 40
Versicherungsjahre erworben haben, wobei für Frauen, anknüpfend an
die schrittweise Erhöhung ihres gesetzlichen Pensionsalters, eine
Einschleifregelung bis zum Jahr 2033 gilt, beginnend mit 34
Versicherungsjahren. Auch für Personen, die schon vor dem 1. Juli
ihre Pension angetreten haben, gibt es eine Sonderregelung: sie
können sich in den Aktivitätsfreibetrag hineinarbeiten. Im Bereich
der Pensionsversicherung werden für Erwerbstätige im Pensionsalter
nur noch die Dienstgeberbeiträge fällig. Begleitet werden die
Begünstigungen durch eine Reihe arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen:
Dazu gehören unter anderem die Einrichtung eines Arbeitsmarkt-
Transformationsfonds und zusätzliche Fördermittel für die berufliche
Integration älterer Personen, wobei diesem Teil des Gesetzespakets in
Zweiter Lesung auch die Grünen ihre Zustimmung erteilten.

FPÖ sieht „Hackler“ benachteiligt

In der Debatte übten die FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch,
Peter Wurm, Andrea Michaela Schartel und Michael Oberlechner massive
Kritik am vorliegenden Modell der „Aktivpension“. Wie man ein Gesetz
„so versemmeln kann“, sei ihm ein Rätsel, sagte Wurm. Besonders den
Umstand, dass man den Steuerfreibetrag erst mit Erreichen des 65.
Lebensjahrs in Anspruch nehmen kann, sehen die Freiheitlichen
kritisch und forderten in einem Abänderungsantrag eine Ausnahme für
Langzeitversicherte mit zumindest 540 Versicherungsmonaten. Wer mit
15 Jahren zu arbeiten begonnen und sein Leben lang „geschuftet“ habe,
nie arbeitslos gewesen sei und mit 62 Jahren die Pension in Anspruch
nehme, werde gegenüber 65-Jährigen, die in ihren 40
Versicherungsjahren vielleicht auch noch einige AMS-Jahre haben, grob
benachteiligt, argumentieren sie. „Die Fleißigen werden verraten“,
meinte Wurm und sieht in diesem Sinn auch das Ziel der
Gesetzesnovelle konterkariert, den Fachkräftemangel zu beheben.

Zweiter Kritikpunkt der FPÖ ist die Festlegung des
Steuerfreibetrags mit 1.250 Ꞓ monatlich. Es gebe oft Auftragsspitzen,
in denen Pensionistinnen und Pensionisten häufiger gebraucht würden,
gab Abgeordnete Belakowitsch zu bedenken. Kommen sie in solchen
Monaten über 1.250 Ꞓ hinaus, müssten sie Teile ihres Zuverdienstes
auch dann versteuern, wenn sie insgesamt unter der Jahresgrenze von
15.000 Ꞓ bleiben.

Grüne orten steuerliches Zwei-Klassen-System

Von den Grünen gebe es „ein klares Nein“ zur „Aktivpension“,
sagte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza. Er ortet ein steuerliches
Zwei-Klassen-System für Erwerbstätige vor und nach der Pension. Die
„Aktivpension“ sei „eine in Gesetz gegossene Ungleichbehandlung“ und
ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlich gebotenen
Gleichbehandlungsgrundsatz, meinte er und veranschaulichte seine
Kritik anhand zweier konkreter Beispiele. So ist ihm zufolge etwa
eine junge Teilzeitbeschäftigte, die im Hauptjob 1.900 Ꞓ und im
Zweitjob 800 Ꞓ verdient steuerlich deutlich schlechter gestellt als
jemand mit 1.900 Ꞓ Pension und einem Zuverdienst von 800 Ꞓ. Ebenso
werde ein 64-Jähriger gegenüber einem 65-Jährigen mit gleichem
Einkommen massiv benachteiligt. Die bis zu 380 Mio. Ꞓ im Jahr, die
die „Aktivpension“ kostet, könnten nach Meinung von Koza außerdem
„deutlich sinnvoller eingesetzt werden“.

In Form eines Entschließungsantrags forderte Koza ein Bonus-Malus
-System zur Förderung der Beschäftigung von über 60-Jährigen:
Unternehmen mit überdurchschnittlich vielen älteren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern sollten belohnt werden und Unternehmen mit
unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten einen zusätzlichen
finanziellen Beitrag leisten. Ein solcher Ausgleichsmechanismus
könnte seiner Ansicht nach dazu beitragen, das faktische
Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter
heranzuführen.

ÖVP: Aktivpension ist „Meilenstein“

Hinter das Modell der „Aktivpension“ stellten sich die
Koalitionsparteien. Diejenigen, die über das Pensionsalter hinaus
weiterarbeiten können und möchten, sollten etwas davon haben, sagte
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Ihm zufolge gibt es schon jetzt
rund 60.000 Personen, die geringfügig zur Pension dazuverdienen,
viele, weil sie das Geld dringend bräuchten. Auch sie würden von der
neuen Regelung profitieren. Wer neben der Pension zwei Abende im
Restaurant arbeite oder am Samstag an der Supermarktkasse sitze,
bekomme künftig 1.630 Ꞓ netto im Jahr mehr, hob seine
Fraktionskollegin Barbara Teiber hervor. Sie verwies außerdem auf die
100 Mio. Ꞓ im Jahr, die zusätzlich ab kommendem Jahr für die
Arbeitsmarktintegration älterer Personen zur Verfügung stünden.

Kritisch bewertete Muchitsch den Abänderungsantrag der FPÖ: Der
Generaldirektor, der einen Monat länger arbeite, solle keinen
Steuerfreibetrag von 15.000 Ꞓ erhalten, argumentierte er. Zudem gab
er zu bedenken, dass auch Langzeitversicherte ab dem 65. Lebensjahr
den Aktivitätsfreibetrag in Anspruch nehmen könnten, und die FPÖ
bislang selbst für Steuererleichterungen ab dem 65. Lebensjahr
plädiert habe.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger schilderte, dass jemand, der
derzeit neben der Pension arbeite, oft tausende Euro an Steuern
nachzahlen müsse, weil er in eine höhere Steuerprogressionsklasse
komme. Zudem sei es Pensionistinnen und Pensionisten unverständlich,
dass sie weiterhin Pensionsversicherungsbeiträge zahlen müssten. Das
werde nun geändert. Leistung müsse sich lohnen, bekräftigte Wöginger.
Auch Langzeitversicherten komme die „Aktivpension“ nach drei Jahren
Wartezeit zugute.

Ausdrücklich wies Wöginger darauf hin, dass auch Zeiten beim
Bundesheer, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Kindererziehungszeiten zu
den nötigen 40 Versicherungsjahren zählen. Dass das Gesetz
verfassungswidrig sein könnte, glaubt er nicht: Schließlich würden
die Steuerprogressionsstufen nicht geändert, sondern nur ein
Steuerfreibetrag eingeführt. Es gebe keinen Grund, das Gesetz
„schlechtzureden“, waren sich auch die ÖVP-Abgeordneten Margreth
Falkner, Elisabeth Scheucher-Pichler und Laurenz Pöttinger einig,
wobei Pöttinger von einem „Meilenstein“ sprach.

NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser zufolge könnte die
„Aktivpension“ einen Beitrag dazu leisten, das faktische
Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Schließlich werde es attraktiver,
den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter „hinauszuschieben“.
Wer sich dafür entscheide, weiterzuarbeiten, werde steuerlich
entlastet. Eine Annahme des FPÖ-Abänderungsantrags könnte hingegen
dazu führen, das faktische Pensionsantrittsalter zu senken. Gasser
gab zudem zu bedenken, dass bei einem vorzeitigen Pensionsantritt
laut geltender Gesetzeslage nur ein Zuverdienst bis zur
Geringfügigkeitsgrenze möglich ist, wolle man eine Kürzung der
Pension vermeiden. Das habe die FPÖ offenbar übersehen.

Schumann: Beschäftigte müssen länger am Arbeitsmarkt gehalten
werden

Angesichts der demographischen Entwicklung sei es wichtig, ältere
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu halten, sagte
Sozialministerin Korinna Schumann. Die vorgesehene steuerliche
Entlastung und der Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge würden
für „mehr netto vom brutto im Börsel“ sorgen. Zudem investiere die
Regierung in den Arbeitsmarkt, bekräftigte Schumann. Ab 2027 würden
100 Mio. Ꞓ zusätzlich bereitgestellt, um ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu halten, etwa durch
Wiedereingliederungsbeihilfen. An die Unternehmen appellierte die
Ministerin, den „Schatz“ älterer Beschäftigter zu erkennen.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erinnerte daran,
dass die steuerliche Entlastung von Personen, die in der Pension
weiterarbeiten, eine langjährige Forderung der Seniorenvertretung
sei, zuletzt aber auch immer stärker von Unternehmen gefordert wurde.
Schon jetzt würden 30.000 unselbstständig und 40.000 selbstständig
Beschäftigte in der Pension über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten.
Das seien etwa die Friseurmeisterin, der Spitalsarzt oder der
Lehrlingsausbildner. Eibinger-Miedl ortet nun eine Win-Win-Situation:
Nicht nur würden Betroffene mehr von ihrem Zuverdienst haben, es
bleibe auch „ganz viel Erfahrung“ für den Wirtschaftsstandort
Österreich erhalten. Ihr zufolge wurde außerdem eine „faire
Übergangsregelung“ für Frauen geschaffen.

Leichterer Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge

Mit dem gleichen Gesetzespaket und einer ergänzenden
Gesetzesnovelle werden darüber hinaus Änderungen bei der
betrieblichen Altersvorsorge vorgenommen. So erhalten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2028 die Möglichkeit, die von
den Unternehmen im Rahmen der „Abfertigung Neu“ zu leistenden
Beiträge in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) zu
veranlagen. Ziel ist es, den Betroffenen höhere Renditen durch
risikoreichere Veranlagungen zugänglich zu machen. Bei entsprechender
Option entfällt allerdings nicht nur die Kapitalgarantie, sondern
auch eine vorzeitige Auszahlungsmöglichkeit bei einer
arbeitgeberseitigen oder einvernehmlichen Kündigung. Außerdem haben
künftig alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit,
erworbene Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse
zu übertragen. Zu den weiteren Punkten des umfangreichen
Gesetzespakets gehören unter anderem eine Senkung der
Vermögensverwaltungskosten für betriebliche Vorsorgekassen, mehr
Flexibilität bei Anlagestrategien für Pensionskassen sowie die
automatische Zusammenführung von BV-Konten, auf die schon seit
längerem keine Einzahlungen mehr getätigt wurden.

Im Plenum vorgenommene Adaptierungen einzelner Bestimmungen
dienten lediglich der Beseitigung redaktioneller Versehen.
Inhaltliche Änderungen sind damit gemäß den Erläuterungen zum
Abänderungsantrag nicht verbunden.

FPÖ sieht Licht und Schatten

Seitens der FPÖ räumte Peter Wurm ein, dass das Paket einige
Verbesserungen bringe. Allerdings gab er zu bedenken, dass Personen,
die die „offensive“ Option der Abfertigung Neu wählen, einen
Totalverlust ihres Kapitals riskierten. Es sei zu bezweifeln, dass
die Betroffenen ausreichend informiert werden. Aus
Konsumentenschutzsicht sei das kritisch zu sehen, sagte er. Auch dass
die Vorsorgekassen das Geld weltweit an Börsen investieren können,
ist für Wurm bedenklich. Man hätte sich auf europäische Aktien
beschränken können, um den Standort Europa zu unterstützen.

Andreas Ottenschläger (ÖVP) hielt Wurm entgegen, dass es in der
Entscheidung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin liege, wie sie
die Abfertigung Neu veranlagen wollen. Zudem werde die Reform erst
2028 in Kraft treten, damit sich alle Beteiligten darauf vorbereiten
könnten. Die ÖVP werde aber dafür werben, dass junge Beschäftigte in
das neue System wechseln, kündigte er an, „damit sie eine ordentliche
Zusatzpension bekommen“.

NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer rechnete vor, dass eine
junge Frau, die mit 20 Jahren ins Berufsleben einsteigt, bei
Pensionsantritt 35.000 Ꞓ mehr zur Verfügung haben werde, wenn sie
sich für eine risikoreichere Veranlagung der Abfertigung Neu
entscheide. Das Geld sei da, die von den Unternehmen zu leistenden
Beiträge würden derzeit aber wegen der geltenden strengen Auflagen
von der Inflation „aufgefressen“, meinte er. Die Kapitalgarantie
komme Betroffenen „unendlich teuer“. Ohne eine solche und ohne
vorzeitige Herausnahmemöglichkeit der Abfertigung Neu ist laut
Pramhofer eine Rendite von 4 % statt 2 % möglich. Aktuell liegen ihm
zufolge 23,8 Mrd. Ꞓ in den BV-Kassen. Bei Pensionsantritt könne man
die Abfertigung Neu dann herausnehmen oder in eine Pensionskasse
„umschichten“, skizzierte der NEOS-Abgeordnete: Damit würden alle
Beschäftigten die Chance auf eine steuerfreie „Firmenpension“
bekommen. Im besten Fall könne man dann mit der betrieblichen
Zusatzpension seine Nettopension um 10 % erhöhen, erklärte NEOS-
Abgeordneter Johannes Gasser, das trage zu einer Stabilisierung des
Pensionssystems bei.

Heike Eder (ÖVP) und Sophie Marie Wotschke (NEOS) betonten, dass
bislang nur ein Viertel der Bevölkerung Zugang zur betrieblichen
Altersvorsorge hätten, ab 2028 aber alle. Laut Wotschke würde nun
außerdem endlich wieder mehr für den Kapitalmarkt getan. Michael
Seemayer (SPÖ) brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, nunmehr auch mehr
Betriebe motivieren zu können, in die zweite Säule einzuzahlen.

Schumann: Größte Reform der betrieblichen Altersvorsorge seit
über 20 Jahren

Sozialministerin Korinna Schumann hielt fest, dass es sich bei
der vorliegenden Gesetzesnovelle um die größte Reform der
betrieblichen Altersvorsorge seit über 20 Jahren handle. Wichtig ist
für sie, dass das neues Vorsorgemodell freiwillig ist: Die Menschen
könnten „mündig entscheiden“, welche Form der Vorsorge sie wählen.
Schumann hob außerdem die Anhebung der Barabfindungsgrenze auf 20.000
Ꞓ und die Beseitigung der Zersplitterung der BV-Konten hervor. Damit
würden zum einen Kleinstpensionen verhindert und mehr Flexibilität
ermöglicht, zum anderen sei „Schluss mit der Zettelwirtschaft“.

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl betonte, dass die
Regierung die zweite Säule des Pensionssystems, die betriebliche
Altersvorsorge, stärken wolle. Bisher bekomme nur rund ein Viertel
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Firmenpension in
Österreich. Künftig könnten sich junge Beschäftigte mit den Beiträgen
der Unternehmen zur Abfertigung Neu ein Vermögen aufbauen und sich
diese als Zusatzpension auszahlen lassen.

Weitere Sondermittel für den Ausgleichstaxfonds

Mit den zusätzlichen Mitteln für den Ausgleichstaxfonds (ATF)
will Sozialministerin Korinna Schumann die Liquidität des Fonds
sicherstellen und die Fortführung bewährter Unterstützungsleistungen
für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Konkret sollen –
ergänzend zur Basisfinanzierung – 2026 65 Mio. Ꞓ, 2027 45,1 Mio. Ꞓ,
2028 24,4 Mio. Ꞓ und ab 2029 14,4 Mio. Ꞓ bereitgestellt werden.

Der ATF sei ein wesentliches Instrument dafür, den Zugang zum
Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und
abzusichern, sagte die Ministerin. Inklusion habe auch in schwierigen
Zeiten einen wichtigen Stellenwert, betonte sie. Im letzten Jahr
hätten 103.000 Personen an Projekt- bzw. Individualförderungen
teilgenommen. Zur Weiterentwicklung des Fonds sollen nach Vorliegen
eines entsprechenden Rechnungshofberichts weitere Schritte gesetzt
werden.

Auch Opposition stimmt zu

Die FPÖ stimme der Regierungsvorlage zu, weil es notwendig sei,
finanzielle Malversationen abzufangen, meinte Dagmar Belakowitsch.
Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen einstellen, müssten
in den Fonds einzahlen, erläuterte sie. Wichtig wäre, dass der
öffentliche Dienst Verantwortung übernehme. Immerhin würden nicht
alle Ministerien die Quote erfüllen. Laut ÖVP-Mandatarin Heike Eder
betrifft das etwa das Bildungs- und das Innenministerium. Die Lage am
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung ist ihr zufolge
„alarmierend“. Die Arbeitslosigkeit dieser Personengruppe habe sich
im letzten Jahr um 18,2 % erhöht. Planungssicherheit sei sehr
wichtig. Verena Nussbaum (SPÖ) betonte, dass Menschen mit
Behinderungen von einer schwachen Arbeitsmarktlage besonders
betroffen seien. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass die
zusätzlichen Mittel notwendig sind. Für eine langfristig tragfähige
Finanzierung solle der Fonds evaluiert und das Anreizsystem
weiterentwickelt werden, ließ sie wissen.

Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne) sprachen sich
für eine Reform des Ausgleichstaxfonds aus. Dass der Fonds von der
Vorgängerregierung „ausgeräumt hinterlassen wurde“, wie Fiedler
meinte, wollte Schallmeiner so nicht stehen lassen. Auch Schwarz-Grün
hätte ihn so vorgefunden. Es gebe nunmal einen Ausgabenbedarf und ein
Einnahmenproblem und jedes Jahr ein Loch, das mit Sondermitteln
gestopft werde. 2025 hätte es allerdings keine zusätzlichen Mittel
gegeben, erinnerte er. Das „in die Jahre gekommene“ Instrument sei
nicht an Veränderungen am Arbeitsmarkt angepasst und Beiträge nicht
valorisiert worden. Die Regierungsvorlage wurde schließlich
einstimmig angenommen. (Fortsetzung Nationalrat) gs/fan

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch
Fotos von Plenarsitzungen.