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ÖHV bringt Beschwerde gegen Booking.com bei der EU-Kommission ein

Wien (OTS) – Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) hat bei der
Europäischen
Kommission eine Beschwerde gegen Booking.com eingebracht. Der
Vorwurf: Die Plattform verstößt mit mehreren Geschäftspraktiken gegen
ihre Pflichten nach dem Digital Markets Act (DMA). Booking.com ist
seit Mai 2024 als sogenannter Gatekeeper eingestuft und damit zu
fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bedingungen
gegenüber Hotels verpflichtet. Die ÖHV regt an, dass die Europäische
Kommission einen Nichteinhaltungsbeschluss erlässt und Booking.com
zur Änderung seiner Geschäftsbedingungen verpflichtet.

Zwtl.: DMA nutzen, wofür er geschaffen wurde: Plattform-Giganten
kontrollieren

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die kürzlich
veröffentlichte European Hotel Distribution Study 2026 des
europäischen Dachverbands HOTREC. In Österreich entfallen 73,9 %
aller Buchungen über Online-Plattformen auf Booking Holdings,
deutlich mehr als im EU-Schnitt von 68,8 %. Europaweit berichten 51 %
der Hotels, dass Plattformen ihre Preise unterbieten, 2023 waren es
noch 43 %. „Wenn ein Konzern drei von vier Plattformbuchungen
kontrolliert, sind seine Geschäftsbedingungen keine Verhandlungssache
mehr, sondern Diktat. Genau für diese Situation hat die EU den
Digital Markets Act geschaffen. Jetzt muss er auch durchgesetzt
werden“, sagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

Zwtl.: Die 5 Beschwerdepunkte der ÖHV

Geprüft wurden jene Klauseln der Booking-Geschäftsbedingungen,
die von ÖHV-Mitgliedsbetrieben ausdrücklich beanstandet wurden:

– Preisunterbietung ohne Zustimmung: Booking.com darf laut eigenen
Bedingungen den Zimmerpreis auf eigene Kosten senken, ohne das Hotel
zu informieren oder zu fragen. Das untergräbt die Preishoheit der
Betriebe und wirkt wirtschaftlich wie eine verbotene
Bestpreisklausel. Laut HOTREC-Studie haben 80 Prozent der betroffenen
Hotels einer solchen Unterbietung nicht zugestimmt.

– Sichtbarkeit gegen Provision: Booking.com räumt in den eigenen
Bedingungen ein, dass die Höhe der Provision das Ranking beeinflussen
kann, und bietet Programme an, bei denen Hotels für bessere
Platzierungen mehr bezahlen. Seit Juli 2026 wird der Genius-Rabatt
zudem allen Reisenden angezeigt. Wer nicht teilnimmt, wirkt
automatisch teurer. Die ÖHV sieht darin eine Diskriminierung zwischen
gewerblichen Nutzern.

– Zahlungsgebühren ohne Obergrenze: Booking.com kann Kosten der
Zahlungsabwicklung vollständig an die Hotels weiterverrechnen, ohne
Obergrenze, Aufschlüsselung oder Prüfrecht. 65 Prozent der Hotels in
Europa nutzen Booking.com Payments.

– Stornos und Nachlässe über den Kopf der Hotels hinweg: Obwohl die
Bedingungen die Zustimmung des Hotels vorsehen, werden in der Praxis
Buchungen storniert oder Preisnachlässe gewährt, ohne das Hotel zu
fragen. Die Stornoquote bei Booking.com-Buchungen liegt laut Studie
bei 19,0 Prozent, mehr als doppelt so hoch wie bei Buchungen über die
Hotelwebsite mit 9,1 Prozent.

– Sperre ohne Vorwarnung: 17 Gründe erlauben Booking.com, ein Hotel
sofort und ohne vorherige Mahnung zu sperren. Darunter sind
Generalklauseln wie ein Verhalten, das „mit dem globalen
Geschäftsmodell nicht vereinbar“ sei. Eine Möglichkeit zur
Stellungnahme ist nicht vorgesehen. „Viele Betriebe trauen sich
nicht, selbst gegen Booking.com vorzugehen, weil sie Nachteile auf
der Plattform befürchten. Das allein zeigt, wie groß die Abhängigkeit
ist. Deshalb geht die ÖHV voran und vertritt die Interessen ihrer
Mitglieder gegenüber Brüssel“, so Gratzer.

Zwtl.: Die 5 Forderungen der ÖHV an die Europäische Kommission

– Preisnachlässe nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels zu
gewähren und transparent auszuweisen,

– die Gewichtung aller Rankingfaktoren einschließlich kommerzieller
Parameter offenzulegen und die Genius-Darstellung so zu gestalten,
dass nicht teilnehmende Hotels nicht automatisch teurer erscheinen,

– nur angemessene und vorab offengelegte Zahlungsgebühren zu
verrechnen,

– Stornos und Nachlässe nur nach dokumentierter Zustimmung
vorzunehmen und Beträge ohne Zustimmung rückzuerstatten,

– Sperrgründe auf objektiv nachprüfbare Tatbestände zu beschränken
und Hotels vorab eine Frist zur Stellungnahme einzuräumen.

Die ÖHV appelliert an die Bundesregierung, die Beschwerde auf
europäischer Ebene zu unterstützen und sich gegen eine Abschwächung
der Plattformregeln einzusetzen: „Booking Holdings hat 2025 einen
Umsatz von 26,9 Mrd. US-Dollar erzielt. Es geht hier nicht um David
gegen Goliath aus Prinzip, sondern um faire Spielregeln für Tausende
Familienbetriebe, die ohne Plattform kaum sichtbar sind und mit ihr
kaum Handlungsspielraum haben“, so Gratzer.

Zwtl.: Hintergrund

– Der Digital Markets Act (Verordnung (EU) 2022/1925) verpflichtet
große Plattformen zu fairen Bedingungen. Die Europäische Kommission
hat Booking.com am 13. Mai 2024 als Gatekeeper für Online-
Vermittlungsdienste im Bereich Unterkunftsbuchungen eingestuft.

– Der Europäische Gerichtshof hat am 19. September 2024 festgestellt,
dass die früheren Bestpreisklauseln von Booking.com gegen EU-
Wettbewerbsrecht verstießen (C-264/23).

– Die European Hotel Distribution Study 2026 wurde von Prof. Roland
Schegg (HES-SO Valais-Wallis) mit HOTREC und nationalen
Hotelverbänden durchgeführt. Sie basiert auf Angaben von 2.713 Hotels
aus 28 Ländern für das Jahr 2025.

Weitere Pressemeldungen der ÖHV sowie Bildmaterial finden Sie
unter www.oehv.at/presse , Pressefotos von ÖHV-Generalsekretär Dr.
Markus Gratzer hier zum Download .