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WKÖ-Danninger: Verfahrensturbo und CO₂-Speicherung voranbringen

Wien (OTS) – „Mit der UVP-G-Novelle und dem Kohlenstoffspeichergesetz
werden zwei
wichtige Vorhaben für den Wirtschaftsstandort auf den Weg gebracht.
Das eine soll Genehmigungen beschleunigen, das andere schafft neue
Möglichkeiten für die industrielle Transformation. Jetzt kommt es auf
eine praxistaugliche Ausgestaltung an“, sagt WKÖ-Generalsekretär
Jochen Danninger.

UVP-G: Wichtige erste Schritte zum Verfahrensturbo
Die Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bringt aus Sicht
der WKÖ deutliche Fortschritte. Zahlreiche langjährige Forderungen
der Wirtschaft wurden aufgegriffen. Dazu zählen Vereinfachungen bei
der Kumulierung von Projekten, ein einheitliches UVP-Verfahren, die
volle Verfahrenskonzentration bei hochrangigen Straßen- und
Schienenprojekten sowie mehr Flexibilität bei Ausgleichsmaßnahmen.
„Mit der UVP-G-Novelle werden erste wesentliche Schritte auf dem Weg
zum dringend notwendigen Verfahrensturbo gesetzt. Schnellere
Genehmigungen sind ein entscheidender Hebel für Infrastruktur und
Transformation. Allerdings ist das Ziel noch nicht erreicht.
Zusätzliche UVP-Verfahren, etwa durch den neuen Tatbestand für
Rechenzentren, gehen in die falsche Richtung. Entscheidend bleibt die
angestrebte Halbierung der Verfahrensdauern. Dafür müssen zumindest
auch die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zu
Beteiligtenrechten entsprechend umgesetzt werden“, so Danninger.

CO₂-Speicherung: Keine künstlichen Mengenbegrenzungen
Auch das Kohlenstoffspeichergesetz wird von der WKÖ grundsätzlich
begrüßt. Gerade in Bereichen, in denen CO₂ technisch kaum vollständig
vermieden werden kann, ist die dauerhafte Speicherung notwendig, um
die europäischen Klimaziele zu erreichen. Kritisch sieht die WKÖ,
dass der Entwurf eine Mengenobergrenze für jährlich zu speicherndes
CO₂ enthält. „Die Technologie ist erprobt. Jetzt muss Österreich die
rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit CO₂-Speicherung auch bei
uns eingesetzt werden kann. Einen nationalen Deckel lehnen wir ab.
Denn eine rechtliche Mengenbegrenzung ist von der EU-Richtlinie nicht
vorgesehen und stellt Gold Plating dar, wodurch Projekte verteuert,
verzögert oder gar ganz verhindert werden“, betont Danninger.
Nachbesserungsbedarf besteht auch bei den Speicherbewilligungen. Eine
Übertragung auf einen neuen Betreiber sollte möglich sein, sofern
dieser alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Für Forschungs- und
Pilotprojekte braucht es vereinfachte Verfahren.

Standort braucht Tempo und Technologieoffenheit
„Österreich kann seine Wettbewerbsfähigkeit und die Transformation
nur gemeinsam voranbringen. Dafür brauchen Unternehmen schnellere
Entscheidungen, Technologieoffenheit und Rahmenbedingungen, die
Projekte ermöglichen statt erschweren. Genau daran müssen beide
Gesetze gemessen werden“, so Danninger abschließend. (PWK462/NIS)